Arbeitsmarkt und Fachkräfte
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung
Fachkräftesicherung kann Betrieben auf lange Frist nur gelingen, wenn alle vorhandenen Potenziale dafür genutzt werden können. Es braucht gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung.
IHK-Forderungen:
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Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen: Der Bund sollte flexible Arbeitszeitmodelle, den Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige gezielt fördern, das Ehegattensplitting abschaffen und Fehlanreize wie die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern reduzieren, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern.
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Verlängerung der Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmer: Es sollen Anreize für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben abgeschafft werden, etwa die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Zudem sollte die Abgabenlast bei Rentenbeziehern verringert und die Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung für beschäftigte Rentnerinnen und Rentner abgeschafft werden, um ihre Beschäftigung zu erleichtern.
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Flexibilisierung von Arbeitszeiten: Zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sollte eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeiten, wie die Umstellung von einer täglichen Höchstarbeitszeit auf eine Wochenhöchstarbeitszeit möglich sein, um mehr Menschen, insbesondere Teilzeitbeschäftigte und Eltern, in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Fachkräfteeinwanderung
Die Beschäftigung in Berlin wächst vor allem durch zuwandernde Talente aus dem Ausland. Berlin ist als internationale Metropole ein Anziehungspunkt für Talente aus der ganzen Welt. Diese Stellung gilt es, durch effiziente Strukturen in der Erwerbszuwanderung langfristig zu stärken und zu festigen.
IHK-Forderungen:
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Effizientere Prozesse in der Fachkräfteeinwanderung: Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit in Verfahren zur Fachkräfteeinwanderung sollte auf ein Minimum reduziert und die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch digitale, unbürokratische und transparente Prozesse beschleunigt werden, unterstützt durch gut ausgestattete Behörden. Nach Abschluss von in Deutschland anerkannten dualen Ausbildungen sollten Fachkräfte aus Drittstaaten direkt als solche weiterarbeiten können, ohne auf einen Wechsel des Aufenthaltstitels warten zu müssen.
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Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte: AHK-Zertifikate nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sollten als gleichwertig anerkannt werden, um lange Wartezeiten zu reduzieren und ein großes Fachkräftepotenzial durch das weltweite AHK-Netz zu erschließen.
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Schaffung von ausreichendem Wohnraum für Fachkräfte: Um Fachkräftezuwanderung nicht durch fehlenden Wohnraum zu behindern, sollte ein investitionsfreundliches Klima sowie schnelle und unbürokratische Bau- und Genehmigungsverfahren umgesetzt werden.
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Um die Integration von Geflüchteten in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern, braucht es eine Verbesserung der Verwaltungsstrukturen sowie eine bessere Erreichbarkeit der Ausländerbehörden. Dazu bedarf es den Abbau von Beschäftigungshindernissen sowie die Schaffung unbürokratischer Zugänge zu Sprachförderung, Wohnraum und Kinderbetreuung.
IHK-Forderungen:
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Abbau von Beschäftigungshindernissen: Beschäftigungshindernisse wie Wohnsitzauflagen oder Beschäftigungsverbote sind abzubauen und unbürokratische Zugänge zu Sprachförderung, Wohnraum und Kinderbetreuung zu schaffen, um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
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Förderung berufsbegleitender Integration: Berufsbegleitender Spracherwerb soll verstärkt angeboten werden, und durch eine Änderung des § 10 Abs. 3 SGB II sollen Leistungsbeziehende mit Erziehungsaufgaben frühzeitig aktiviert werden, insbesondere um die Integration von Frauen aus den TOP 8-Herkunftsländern zu fördern.
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Nachhaltige Integration mit Bleibeperspektive: Eine sichere Bleibeperspektive für Geflüchtete in Ausbildung und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung muss gewährleistet werden, ergänzt durch Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen und gezielte Weiterbildung in Deutschland.