Die Gründung einer Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die geeignete Rechtsform für Unternehmen mit einer Vielzahl von Gesellschaftern (Aktionären) und wird deshalb normalerweise von Großunternehmen bevorzugt. Um sie aber auch für Mittelständler interessanter zu machen, hat der Gesetzgeber diese Form der Kapitalgesellschaft mit den 1994 in Kraft getretenen Regelungen zur „kleinen Aktiengesellschaft” den Verhältnissen von Unternehmen kleineren Zuschnitts angepasst (zum Beispiel Zulässigkeit einer Ein-Personen-AG, Mindestnennwert der Aktien 1,00 Euro, Befreiung von der Mitbestimmung bei Unternehmen unter 500 Arbeitnehmern, Wegfall des Anspruchs auf Einzelverbriefung).