Nr. 1897
Recht und Steuern

Gesellschaftsrecht

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Bei einem Brexit besteht die Gefahr, dass britische Gesellschaften, wie etwa eine Limited (private limited company) mit Verwaltungssitz und geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland, ihre Anerkennung in Deutschland als britische Rechtsform verlieren.

Ordnungsstrafen vermeiden

Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, müssen seit 30. September 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil in den unteren Führungsebenen festlegen - sonst droht ein Ordnungsgeld.

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Die GmbH ist als juristische Person selbst nicht handlungsfähig. Sie benötigt wenigstens einen Geschäftsführer, damit sie nach außen wirksam vertreten werden kann und ihre inneren Angelegenheiten geregelt werden können.

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Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwG), das am 25. April 2007 in Kraft getreten ist, sind durch die §§ 122a bis 122l UmwG grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften möglich geworden. Danach kann zum Beispiel eine deutsche GmbH mit einer französischen SARL verschmelzen.

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Zur förmlichen Beendigung der Rechtsform der GmbH genügt nicht alleine die Einstellung des Geschäftsbetriebs oder der Entzug einer notwendigen Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb. Bis zur Löschung im Handelsregister muss die GmbH in der Regel zwei Stadien durchlaufen.

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Bei der Gründung einer GmbH haben die Gesellschafter entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag anteilig das Stammkapital aufzubringen. Statt der Einzahlung eines Geldbetrages kann im Vertrag auch vereinbart werden, dass Sacheinlagen eingebracht werden.

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Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist am 1.November 2008 in Kraft getreten. Das GmbH-Gesetz ist umfassend modernisiert worden. Es besteht eine neue Existenzgründungsmöglichkeit mit einem Mindeststammkapital von einem Euro.

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Sicherlich haben auch Sie schon von der Möglichkeit gehört, beispielsweise eine Limited in Großbritannien zu gründen, um mit dieser Auslandsgesellschaft dann in Deutschland tätig zu sein, ohne wo­möglich in Großbritannnien eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben beziehungsweise ausgeübt zu haben.

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Die GmbH-Geschäftsführer trifft seit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes im Juli 1998 die Pflicht, jede Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung unverzüglich dem Handelsregister mitzuteilen.

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Die Aktiengesellschaft ist die geeignete Rechtsform für Unternehmen mit einer Vielzahl von Gesellschaftern (Aktionären) und wird deshalb normalerweise von Großunternehmen bevorzugt. Um sie aber auch für Mittelständler interessanter zu machen, hat der Gesetzgeber diese Form der Kapitalgesellschaft mit den 1994 in Kraft getretenen Regelungen zur „kleinen Aktiengesellschaft” den Verhältnissen von Unternehmen kleineren Zuschnitts angepasst (zum Beispiel Zulässigkeit einer Ein-Personen-AG, Mindestnennwert der Aktien 1,00 Euro, Befreiung von der Mitbestimmung bei Unternehmen unter 500 Arbeitnehmern, Wegfall des Anspruchs auf Einzelverbriefung).

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Diese Gesellschaft ist immer dann die richtige Rechtsform, wenn mehrere Gründer gemeinsam ein kleingewerbliches oder freiberufliches Unternehmen starten möchten.

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Durch das am 1. November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist eine neue Form der GmbH geschaffen worden: die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”/„UG (haftungsbeschränkt)” mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro pro Gesellschafter.

Assessor Dr.Andreas Leweringhaus
Geschäftsbereich Starthilfe, Unternehmensförderung, Recht