BREXIT – Handlungsbedarf für britische Limiteds in Deutschland?

Bei einem Brexit besteht die Gefahr, dass britische Gesellschaften, wie etwa eine Limited (private limited company) mit Verwaltungssitz und geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland, ihre Anerkennung in Deutschland als britische Rechtsform verlieren. Eine in Deutschland eingetragene Zweigniederlassung einer britischen Limited würde bei einem Brexit ihre Haftungsbeschränkung verlieren und dann als Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen behandelt werden.

Einzelheiten zu möglichen Handlungsoptionen können Sie dem Merkblatt unter “Weitere Informationen” entnehmen.