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Landesmobilitätsgesetz bringt erhebliche Belastungen für Unternehmen mit sich

Das Landesmobilitätsgesetz ermöglicht Landkreisen und Kommunen, KFZ-Halter oder Einwohner für den Ausbau des ÖPNVs mittels des sogenannten Mobilitätspasses zur Kasse zu bitten, wenn ein ausreichendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht.
Ein Kriterium ist dabei, dass ein ÖPNV-Angebot montags bis freitags von 5 bis 24 Uhr und am Wochenende von 6 bis 24 Uhr gegeben ist. Insbesondere Unternehmen, die im Besitz von Fahrzeugen sind, könnten mit einer kommunalen Mobilitätsabgabe für KFZ Halter belastet werden.

Mobilitätspass als Kostentreiber

„Der Mobilitätspass wird zu einem neuen Kostentreiber, der vor allem kleine und mittelständische Betriebe unverhältnismäßig belastet“, sagt BWIHK-Vizepräsident Manfred Schnabel. Wettbewerbsverzerrungen in Grenzregionen könnten die Folge sein. „Wir appellieren an die Landkreise und Kommunen im Interesse ihrer Wirtschaft, die KFZ-Halterabgabe nicht einzuführen“, so Schnabel. Positiv bewertet der BWIHK, dass wesentliche Kritikpunkte der Wirtschaft im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wurden. Die Streichung der Mobilitätspass-Varianten „City-Maut“ und „Arbeitgeberabgabe“ zeige, dass die Anliegen der Betriebe ernst genommen worden seien. Ein besonders sensibler Punkt bleibe aber die Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Die zugehörige Verordnung müsse in enger Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen erarbeitet werden, um praxisnahe und wirtschaftlich tragbare Lösungen zu finden, so Schnabel. Der BWIHK werde dazu den Dialog mit Landesregierung und Behörden fortsetzen.
WAB