Die Prüfung des US-Re-Exportkontrollrechts nach den EAR

Der Die ECCN ist die amerikanische Güterlistenummer für Dual-Use-Güter und damit das Pendant zu den in Anhang I der EG-Dual-Use-VO genannten Güterlistennummern der EU sowie dem Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste.
Das US-amerikanische Exportkontrollrecht beansprucht weltweite Geltung. Die USA bejahen ihre Zuständigkeit für kontrollierte US-Güter im Handelsverkehr, wo immer diese sich in der Welt bewegen. Die seitens der USA kontrollierten Güter finden sich unter Nennung ihrer ECCN in der Commerce Control List (CCL). Unternehmen, die Güter aus den USA beziehen und diese -verbaut in deutschen Produkten oder auch unverbaut als Handelsware- weiterliefern, müssen prüfen, ob die Lieferung den US-Ausfuhrbestimmungen nach den EAR (Export Administration Regulations) unterfällt und die Güter danach seitens der USA kontrolliert werden.
Im Rahmen dieses Webinars erfahren Sie, wie Sie Ihre Güter nach der CCL klassifizieren, also die richtige ECCN ermitteln und in einem weiteren Schritt dann die Genehmigungspflicht für den konkreten Liefervorgang feststellen können.
Zielgruppe sind Technikerinnen und Techniker, die Produkte nach dem US-Re-Exportkontrollrecht klassifizieren müssen. Alle Fach- und Führungskräfte, die in die betriebliche Exportkontrolle eingebunden sind und sich mit dem US-Re-Exportkontrollrecht vertraut machen möchten.
Das Seminar der IHK-Exportakademie findet am 16. Oktober 2025 von 09:00 bis 15:00 Uhr online statt.
Ausführliche Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage der IHK-Exportakademie.