Produkthaftung in den USA

Jedes Unternehmen, das in den USA seine Produkte veräußert, wird zwangsläufig mit der amerikanischen Produkthaftung konfrontiert, wenn es als „Hersteller“ anzusehen ist.
Besteht ein Produkt aus mehreren Komponenten, ist jeder einzelne Lieferant als Hersteller anzusehen. Die Haftung des Herstellers ist unabhängig davon, wie das Produkt ins Land kam und von wem es verkauft wurde. Auch wenn in den USA niemals eine Katze in der Mikrowelle getrocknet wurde, prägen solche Geschichten die deutsche Wahrnehmung exorbitanter Schadensersatzsummen der amerikanischen Justiz. Das amerikanische Produkthaftungsrecht als Schreckgespenst entspricht also nicht unbedingt der Realität, ist aber wesentlich risikoreicher als das deutsche. Prävention mit dem Ziel, Klagen aus Produkthaftung in den USA zu verhindern, ist deshalb oberstes Gebot.
In unserem Webinar erläutert unser erfahrener Referent Christian Burghart, der als Rechtsanwalt bereits seit vielen Jahren deutsche Unternehmen bei ihrem US-Geschäft berät, welche Möglichkeiten es gibt, um die Wahrscheinlichkeit eines Produkthaftungsfalls zu verringern.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmer sowie Führungs- und Fachkräfte von Unternehmen, die Produkte in den USA vertreiben oder planen, auf dem US-amerikanischen Markt aktiv zu werden.
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Referent:
  • Christian Burghart, LL.M. (Duke), deutscher und US-amerikanischer Rechtsanwalt, Partner, Schumann Burghart LLP, New York City
Anmeldung: Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an unserem am 20.11.2025 (14:00 - 17:00 Uhr) stattfindenden Webinar “Produkthaftung in den USA” haben, können Sie sich hierzu noch bis 18.11.2025 ausschließlich über unseren Veranstaltungskalender anmelden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!