Gesetzgebung für neue Klimaschutzziele

Fit-for-55-Paket der EU

Ein Emissionshandel auch für Gebäude, verschärfte CO2-Flottengrenzwerte, neue Energiesteuern und vieles mehr: Das "Fit for 55"-Gesetzespaket, mit dem die EU-Kommission bis 2030 eine Senkung des Treibhausgasausstoßes um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 erreichen möchte, betrifft die Wirtschaft auf breiter Front.
Am 14. Juli hat die Kommission das Maßnahmenbündel vorgestellt. Es enthält Entwürfe für zwölf Gesetzgebungsverfahren, die in kommenden Monaten parallel diskutiert, verhandelt und schließlich verabschiedet werden sollen.
Sie dienen der Umsetzung des "Green Deal". Dieses ambitionierte Programm für den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der europäischen Wirtschaft, das die EU-Kommission 2019 entwickelt hatte, wird inzwischen auch vom Europäischen Parlament und Rat mitgetragen.
Neben dem Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen in Europa um mindestens 55 Prozent wird die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 angestrebt. Das bedeutet: In knapp drei Jahrzehnten dürfen in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen nur noch minimale Restemissionen anfallen.

Einschneidende Veränderungen

Zentrale Vorhaben im "Fit for 55"-Paket sind die Neuordnung des europäischen Emissionshandels einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, die Überarbeitung der Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Richtlinie, eine Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte und ein Vorschlag zur stärkeren Harmonisierung der Energiesteuern.
Damit wird auch für die Unternehmen immer deutlicher, auf welche konkreten Neuerungen sie sich direkt oder in ihrem wirtschaftlichen Umfeld in den kommenden Jahren einstellen müssen:
 

Die wichtigsten Fit-for-55-Vorschläge im Überblick:


Weitere Gesetzgebungsvorhaben in Vorbereitung: zu Subventionen, …


Noch während die ersten Vorschläge aus dem Juli in Rat und Parlament beraten werden, bringt die Kommission bereits weitere Vorhaben auf den Weg.
So werden Ende 2021 die neuen Regeln für staatliche Beihilfen im Klima, Energie und Umwelt verabschiedet. Sie sollen eine binnenmarktkonforme Ausgestaltung der Subventionen sicherstellen, mit denen die Mitgliedstaaten die Transformation in Richtung Klimaneutralität unterstützen und Unternehmen entlasten, die in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit in besonderer Weise eingeschränkt werden.

... zum Thema Wasserstoff, …


Sehr bedeutsam für die deutsche Wirtschaft ist zudem das für das vierte Quartal 2021 angekündigte Gesetzgebungspaket zur Dekarbonisierung des Gasmarkts. Die EU will durch neue Regeln zur Entstehung eines kosteneffizienten, europäischen Wasserstoffmarktes beitragen, der zumindest teilweise auch auf bestehende Erdgasinfrastruktur aufbauen könnte. Geklärt werden soll unter anderem, welche Unternehmen zukünftig Elektrolyseure betreiben dürfen, welche Herstellungsverfahren für Wasserstoff Priorität bekommen und wer Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur schlussendlich finanziert.

... zur Kreislaufwirtschaft, …


Im Mittelpunkt der und umweltpolitischen Dimension des Green Deal steht die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Kommission hat angekündigt, im vierten Quartal 2021 einen neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte sowie einen Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie vorzulegen. Das bringt für die Unternehmen erheblichen Anpassungsbedarf bei der Gestaltung und Herstellung ihrer Produkte mit sich. Das Ziel der weiteren Stärkung der Kreislaufwirtschaft führt auch zu Veränderungen in den Bereichen "Verpackungen" sowie "Batterien": Neue Vorgaben zu deren Gestaltung und Wiederverwendbarkeit werden im laufenden Jahr ebenfalls weiter vorangetrieben.

... zu Luft-, Wasser- und Bodenqualität und …


Darüber hinaus will Brüssel die Schadstoffemissionen in die Umwelt weiter verringern. Im Mai hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur sogenannten Nullschadstoff-Ambition für die Bereiche Luft, Wasser und Böden veröffentlicht. Konkret ist es geplant, die Luft- und Wasserqualitätsnormen zu überprüfen. Unternehmen müssen sich damit mittelfristig auf weitere Vorgaben zur Emissionsreduzierung und damit auf Anpassungen ihrer Produktionsprozesse und Produkte einstellen.
Im Verkehrsbereich wird es im Herbst 2021 neben den CO2-Vorgaben zudem einen Vorschlag für die Euro-7-Norm geben, mit der Verbrennungsmotoren auch bei anderen Luftschadstoffen noch sauberer und effizienter werden sollen.

... zu Gebäuden


Und nicht zuletzt ist für Ende des Jahres eine Novelle der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden vorgesehen. Voraussichtlich werden die Anforderungen an den Energieverbrauch neuer Gebäude noch einmal nachgeschärft. In der Diskussion sind auch energetische Mindestanforderungen an den Gebäudebestand. Zu erwarten sind in Ergänzung zur Energieeffizienzrichtlinie zumindest klare Vorgaben für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Möglich ist darüber hinaus eine Ausweitung der Pflicht, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden zu errichten.

(Quelle: DIHK)