Faktenpapier zu neuen Beihilfeleitlinien der EU
Der DIHK hat ein Faktenpapier zu den Inhalten der neuen Beihilfeleitlinien der Europäischen Union für Klimaschutz, Energie und Umwelt (CEEAG) erstellt. Alle vor dem 1. Januar 2022 genehmigten deutschen Beihilfen, wie in etwa das KWKG, gelten zunächst fort, müssen aber bis zum 31. Dezember 2023 in Einklang mit den neuen Beihilfeleitlinien gebracht werden. Verschaffen Sie sich einen Überblick, was aktuell gilt und was sich ändern wird!