International
Pflichten in Lieferketten
Unternehmen stehen zunehmend in der Verantwortung, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Maßgeblich sind dabei unter anderem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die EU-Forced-Labour-Regulation (FLR) sowie die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Diese Regelwerke legen verbindlich fest, welche Sorgfaltspflichten, Präventionsmaßnahmen, Berichtspflichten und Marktverbote für Unternehmen gelten. Sie setzen damit neue Maßstäbe für verbindliche Compliance, transparente Berichterstattung und nachhaltiges Lieferkettenmanagement in Europa.
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Franziska Behrenz
