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International

Pflichten in Lieferketten

Unternehmen stehen zunehmend in der Verantwortung, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Maßgeblich sind dabei unter anderem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die EU-Forced-Labour-Regulation (FLR) sowie die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Diese Regelwerke legen verbindlich fest, welche Sorgfaltspflichten, Präventionsmaßnahmen, Berichtspflichten und Marktverbote für Unternehmen gelten. Sie setzen damit neue Maßstäbe für verbindliche Compliance, transparente Berichterstattung und nachhaltiges Lieferkettenmanagement in Europa.
EU-Richtlinie
Weltkugel mit Netz umspannt © Digital Vision Lab - stock.adobe.com

Mit der CSDDD werden große Unternehmen eu-weit verpflichtet, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu identifizieren und vermeiden. Die genauen Vorgaben werden voraussichtlich zu Anpassungen des deutschen Lieferkettengesetztes führen.

Deutsches Recht
fünf Umweltpuzzleteile in fünf Händen © Naiyana/stock.adobe.com

Das Lieferkettengesetz (LkSG) legt Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich Menschenrechten und Umwelt auf. Betroffene müssen Risiken analysieren, Maßnahmen ergreifen und Beschwerdeverfahren einrichten. Mit den anstehenden Änderungen müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen.

EU-Verordnung
Rainforest aerial view in Thailand © Stephane Bidouze - stock.adobe.com

Die EU-Entwaldungsverordnung soll den weltweiten Waldbestand vor Schädigung bewahren. Deshalb betrifft die EUDR solche Produkte, die zur Zerstörung der Wälder beitragen können. Wie Unternehmen sich gezielt vorbereiten und die Vorgaben der EUDR umsetzen können.

EU-Verordnung
Asiatische Frau, die in Fabrik an Nähmaschine sitzt © Marco - stock.adobe.com

Ab 2027 verbietet die Europäische Union Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Unter anderem macht die EU Forced Labor Regulation (FLR) umfangreiche Vorgaben zum Monitoring und Risikomanagement. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten.