Umweltmanagementsystem

EMAS Leitfaden

Der EMAS Leitfaden für die betriebliche Praxis des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) hilft Unternehmen bei der Einführung des EMAS-Systems. Interessierte Unternehmen nimmt er an die Hand, Fortgeschrittenen dient er als Nachschlagewerk. Nutzen auch Sie den EMAS Leitfaden, um sich rund um das Thema Zertifizierungen zu informieren! 
 
Den EMAS-Leitfaden des BIHK finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5775 KB)

Sollten Sie sich für eine EMAS-Registrierung entscheiden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
 

Die EMAS-Registerstelle versucht den Service bei der Bearbeitung Ihrer Anträge und Umwelterklärungen zu verbessern und diese schnellstmöglich und mit möglichst geringem Aufwand für Sie zu bearbeiten. 
Daher ist es bei der Einreichung Ihrer Unterlagen wichtig, dass folgende Punkte beachtet werden:
  • Alle relevanten Dokumente bitte im pdf Format per Mail an emas@muenchen.ihk.de schicken
    Der Versand per Post ist nicht mehr notwendig
  • Bei Revalidierung nach 3 bzw. 4 Jahren und/oder Eintragung neuer Standorte:
    • In diesem Fall ist neben der Vorlage der Umwelterklärungen die Übergabe des Antrags zur Fortführung/Neueintragung erforderlich. Diesen finden sie hier.


Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Antrags darauf, dass folgende Angaben enthalten sind:


Bei einer Ersteintragung:
  • Name der Organisation mit allen im Register einzutragenden Standorten jeweils mit Angabe der Mitarbeiterzahl

Bei Revalidierung nach 3 bzw. 4 Jahren:
  • Name der Organisation mit allen im Register eingetragenen Standorten sowie eventuell neu hinzukommende Standorte jeweils mit Angabe der Mitarbeiterzahl.
  • Angabe des Umweltmanagementbeauftragten sowie der Managementzentrale
  • Angabe der NACE-Codes, den/die Umweltgutachter abdecken müssen
  • Wenn eine Ausnahmegenehmigung nach Art. 7 für KMU beantragt wird: 
    • Bestätigung des UGA beilegen
    • Diese Bestätigung ist nicht nur bei der erstmaligen Beantragung, sondern auch bei der Revalidierung erforderlich.
       
Umwelterklärung:
  • auf richtige Jahreszahl achten
  • Name der Organisation auf Deckblatt soll übereinstimmen mit Antrag und Gültigkeitserklärung
  • der/die relevanten NACE-Codes müssen vom UGA abgedeckt sein
  • auf validierte/nicht validierte UEs achten (bei KMU’s)
  • bei Angaben von Wiedervorlagedaten innerhalb der Umwelterklärung:  Bitte auf Übereinstimmung mit dem EMAS-Register achten
Spitzenausgleich:
  • Wenn eine Bestätigung über eine aktive EMAS-Registrierung nach § 4 Abs. 2. Nr. 2 SpaEfV zur Vorlage beim Hauptzollamt gewünscht ist, dies bitte gleichzeitig mit Versand der Unterlagen mitteilen.

Zum EMAS-Ratgeber des BIHK mit weiterführenden Informationen gelangen Sie hier.