Rechtstipp 09/2022

Urlaubsübertragung

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Grundsätzlich gilt, dass der Jahresurlaub 2022 bis zum Ende diesen Jahres gewährt und genommen werden muss. Anderenfalls verfällt der Urlaubsanspruch regelmäßig ersatzlos zum Ende des Kalenderjahres. 

Urlaubsübertragung in das nächste Kalenderjahr

Unter bestimmten Voraussetzungen können nicht genommene Urlaubstage auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Kann der Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht seine kompletten Urlaubstage im Jahr 2022 nehmen, sieht das Gesetz eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres vor.
Eine Übertragung des Urlaubs ist in Fällen denkbar, wenn die Gewährung des Urlaubs im laufenden Kalenderjahr entweder aus dringenden betrieblichen Gründen, wie beispielsweise personellen Engpässen oder einer sprunghaft angestiegenen Auftragslage nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn es dem Arbeitnehmer nach Rückkehr aus der krankheitsbedingten Abwesenheit rein rechnerisch nicht möglich ist, seinen Resturlaub noch bis Ende des Jahres zu nehmen.

Sonderfall Langzeiterkrankung

Bei langanhaltender Erkrankung eines Arbeitnehmers kann es dazu kommen, dass dieser weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum bis zum 31. März des Folgejahres den Urlaub antreten kann. In diesem Fall verfällt der Urlaub nicht zum 31. März des Folgejahres, aber spätestens nach Ablauf von 15 Monaten beginnend mit dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres.
Einzel- oder tarifvertraglich wird die Übertragungsmöglichkeit oft nicht zugunsten des Arbeitnehmers erleichtert.
Ist die Übertragung des Urlaubs über den 31. März des Folgejahres hinaus gängige Praxis Ihres Unternehmens, kann ein Anspruch auf eine weitreichendere Übertragung des Resturlaubs aus betrieblicher Übung bestehen.

IHK Rechtstipp

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre Arbeitnehmer am besten schriftlich auffordern deren Resturlaubstage bis zum 31.12.2022 zu beantragen und abzubauen bzw. alternativ einen Antrag auf Übertragung des Urlaubs in das erste Quartal 2023 zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.