Rechtstipp 09/2023

Arbeitsrechtliche Abmahnung

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© IHK Schwaben
In der Arbeitswelt spielen klare Regelungen und transparente Verhaltensweisen eine essenzielle Rolle für ein harmonisches Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden. Ein wichtiges Instrument, um auf Fehlverhalten hinzuweisen und die Einhaltung der Vertragspflichten zu gewährleisten, ist die arbeitsrechtliche Abmahnung. Von der Vorbereitung einer möglichen Kündigung bis hin zur Verwendung als Signalgeber für Fehlverhalten, erfüllt die Abmahnung verschiedene Zwecke.
Mit der Abmahnung wird ein Beschäftigter auf ein bestimmtes, genau geschildertes Fehlverhalten hingewiesen und soll unter Androhung möglicher Rechtsfolgen im Wiederholungsfall zu einer Verhaltensänderung veranlasst werden.
Beabsichtigt ein Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeitenden wegen dessen Fehlverhalten zu beenden, so muss im Regelfall eine Abmahnung mit entsprechendem Eintrag in die Personalakte erfolgt sein.
Die gesetzlich definierte Funktion der Abmahnung legt nahe, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmenden schriftlich ausgehändigt wird. Allerdings kann sie auch mündlich erfolgen. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dann jedoch eindeutig nachweisen können, dass er das Fehlverhalten bereits thematisiert und entsprechende Konsequenzen angedroht hat.
Die inhaltlichen Bestandteile der Abmahnung lassen sich wie folgt einteilen:
  • Hinweis auf das beanstandete Verhalten
Der Arbeitgeber hat auf das beanstandete Verhalten eindeutig nachvollziehbar hinzuweisen. Ein rein allgemeiner Hinweis auf die Verletzung der Vertragspflichten reicht nicht aus.
  • Ermahnung und Aufforderung zur Verhaltensänderung
Aus der Abmahnung muss klar hervorgesehen, dass der Arbeitgeber das Verhalten nicht duldet und sich der Arbeitnehmende künftig gemäß dem Arbeitsvertrag zu verhalten hat.
  • Warnung vor möglichen Konsequenzen
Zudem muss aus der Abmahnung klar und eindeutig hervorgehen, welche rechtlichen Konsequenzen im Fall einer weiteren Verletzung der Vertragspflichten folgen.
Obwohl der Rechtstipp des Monats mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.