Rechtstipp 07/2023

Wenn der Schuldner nicht zahlt

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© IHK Schwaben
Immer wieder kommt es vor, dass ein Kunde versehentlich oder absichtlich eine Rechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt. In einem solchen Fall bietet es sich für ein Unternehmen, um den Klageweg zu vermeiden, ein außergerichtliches oder ein gerichtliches Mahnverfahren an. 

Außergerichtliches Mahnverfahren

Hat der Schuldner versehentlich oder absichtlich die Zahlung trotz Fälligkeit nicht geleistet, wird der Gläubiger ihm in der Regel im Rahmen des außergerichtlichen Mahnverfahrens, also ohne die Zuhilfenahme von einem Gericht, zunächst ein oder mehrere Mahnschreiben schicken. Diese Schreiben haben das Ziel, schnell und kostengünstig die offene Geldsumme zu erhalten. Unter einem außergerichtlichen.   

Mahnschreiben

Durch eine Mahnung erinnert das Unternehmen den Kunden an die Fälligkeit der Rechnung.
Im Mahnschreiben wir der Kunde aufgefordert, die geschuldete Leistung zu erbringen. Durch die Mahnung wird der Kunde grundsätzlich in Verzug gesetzt. 
Beachte: Wichtig ist dabei, dass aus der Mahnung die Aufforderung zur Zahlung eindeutig hervorgeht. Sie ist an keine besondere Form gebunden. Daher kann eine Mahnung schriftlich, mündlich oder sogar auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch zumindest eine Mahnung in Textform zum Beispiel per E-Mail zu verfassen.
 Damit zum Beispiel auch Verzugszinsen verlangt werden können, ist grundsätzlich nur eine Mahnung erforderlich. In einigen gesetzlich geregelten Fällen, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. So beispielsweise dann, wenn für die Leistung – durch Gesetz, Vertrag etc. – eine Zeit unmittelbar oder mittelbar nach dem Kalender bestimmt ist, wie zum Beispiel „der Rechnungsbetrag ist am 15. Juli 2023 fällig“.
In der Praxis werden jedoch häufig bis zu drei Mahnungen ausgesprochen, bevor ein Unternehmen die Forderung auf gerichtlichen Weg geltend macht.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ein einfacher und kostengünstiger Weg, um dem Gläubiger gegen den nichtzahlenden Kunde, zu seinem Recht zu verhelfen. 
Allerdings können im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens nur Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind, geltend gemacht werden. 
Die Besonderheit des Mahnverfahrens besteht darin, dass vom Gericht, in Bayern ist es das Zentrale Mahngericht in Coburg, nicht geprüft wird, ob dem Unternehmen, der geltend gemachte Anspruch tatsächlich zusteht. Nach der Beantragung bekommt der nichtzahlende Kunde einen Mahnbescheid zugestellt. Legt er gegen diesen keinen Widerspruch ein, so kann das Unternehmen einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Sofern gegen der nichtzahlende Kunden dann keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, kann das Unternehmen in die Vollstreckung des Geldbetrags gehen.  
Sofern der nichtzahlende Kunde keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, kann das Unternehmen in die Vollstreckung des Geldbetrags gehen. 
Hinweis: Obwohl der Rechtstipp des Monats mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.