Rechtstipp 04/2024

Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© IHK Schwaben
Die Kleinunternehmerregelung ist eine wichtige rechtliche Bestimmung, die vielen kleinen Unternehmen dabei hilft, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu vereinfachen und ihr Geschäft zu fördern.
Das Kernziel der Kleinunternehmerregelung besteht darin, kleinen Unternehmen eine Vereinfachung in der Umsatzsteuererklärung und -zahlung zu bieten. Anstatt die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen, sind Kleinunternehmer von dieser Verpflichtung befreit. Dies erleichtert die Buchhaltung und reduziert den administrativen Aufwand erheblich, was kleinen Unternehmen mehr Zeit und Ressourcen für ihr Kerngeschäft ermöglicht.
Damit ein Unternehmen von der Kleinunternehmerregelung profitieren kann, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. Vor allem darf der Umsatz des Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr eine festgelegte Grenze nicht überschreiten. In Deutschland liegt diese Grenze derzeit bei 22.000,00 Euro pro Jahr. Zudem muss das Unternehmen erwarten, dass der Umsatz im laufenden Jahr die Grenze von 50.000,00 Euro nicht überschreitet.
Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen die Kriterien und Bestimmungen der Kleinunternehmerregelung genau verstehen und einhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Weiter Information finden Sie hier.