Rechtstipp 01/2024

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Neue Chancen und Anpassungen für Unternehmen

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© IHK Schwaben
Das Personengesellschaftsrecht erfährt mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) die bedeutendste Reform seit über hundert Jahren. Ziel ist die Anpassung der Gesetze an die heutigen Anforderungen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz in Kraft getreten.
Die Reform betrifft diverse Gesellschaftsformen wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (oHG), und Kommanditgesellschaft (KG). Neu ist, dass die GbR sich künftig in einem eigenen Register eintragen kann. Zudem wird klargestellt, dass deutsches Gesellschaftsrecht auf in Deutschland registrierte Unternehmen Anwendung findet, auch wenn diese ihre Haupttätigkeit ins Ausland verlegen.
Die Änderungen ziehen vielfältigen Handlungsbedarf nach sich. Für GbRs, oHGs und KGs bedeutet dies, ihre Gesellschaftsverträge zu überarbeiten, um die neuen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Bis Ende 2023 sollten GbRs mit Grundstücksbesitz ihre Register korrigieren und mögliche Änderungen im Gesellschafterbestand vorziehen.
Besonders relevant ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR, wodurch auch die Transparenzregisterpublizität wirksam wird. Dies betrifft GbRs mit Grundstücken, Bau-Arbeitsgemeinschaften (ARGE), Bietergemeinschaften und Familiengesellschaften.
Für Personenhandelsgesellschaften ergeben sich ebenso wichtige Änderungen.
Tipp: Das MoPeG vereinfacht die Rechtspraxis, jedoch bleibt es bei der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, der grenzüberschreitenden Umwandlungen und speziellem Recht für Publikumspersonengesellschaften noch Spielraum für weitere Entwicklungen. Die Reform eröffnet neue Möglichkeiten und erfordert eine genaue Anpassung von Unternehmensstrukturen und Verträgen.

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