Rechtstipp 05/2023

Pflichtangaben auf Rechnungen

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Was sind die allgemeinen Pflichtangaben auf einer Rechnung?

Ein Unternehmer hat insbesondere Angaben zum Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, Steuernummer, Datum der Rechnung, fortlaufende Rechnungsnummer, Bezeichnung der Art und Umfang der  Leistung, sowie Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers auf der Rechnung auszuweisen.

Wann sind Namen und Anschrift vollständig?

Inwieweit muss ein Unternehmer zum Beispiel Name und Anschrift erklären? Der Rechnungsstellung genügt es, wenn sich aufgrund der in die Rechnung aufgenommener Name und die Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers eindeutig aufklären lässt. Ein Postfach genügt als Angabe in der Regel auch.

Fortlaufende Nummer

Wäre eine fortlaufende Nummer wichtig? Ja, durch die fortlaufende Nummer soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Auch bei Gutschriften ist die fortlaufende Nummer zu vergeben.
Tipp:  „Wir empfehlen die Bildung separater Nummernkreise für zeitlich, geografisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche, zum Beispiel für Zeiträume, verschiedene Filialen und Betriebsstätten“.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.