Das Kleingedruckte oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus dem heutigen Geschäftsverkehr nicht mehr wegzudenken. Sie werden tagtäglich in allen möglichen Verträgen eingesetzt. Doch gibt es eine sogenannte AGB-Pflicht?
Eine allgemeine Pflicht zur Verwendung von AGB gibt es nicht. Allerdings ist es in der Praxis häufig zu empfehlen AGB zu verwenden. Da sie so allgemein formuliert sind, können sie auf eine Vielzahl von Verträgen eines Unternehmens angewendet werden.
So kann im Kleingedruckten zum Beispiel geregelt werden, welche Leistungen die Kunden erwarten können, mit welchen Zahlungsmethoden ein Kunde bezahlen kann oder was gilt, wenn es zu Unstimmigkeiten bei der Vertragserfüllung kommt.
Kurz, Sinn und Zweck von AGB ist es, dass sie die Vertragsbeziehung enorm vereinfachen, wodurch Unternehmen Zeit und Kosten sparen können.
Ein wesentlicher Vorteil der Verwendung von AGB ist, das ein Unternehmen nicht für jeden einzelnen Vertrag individuelle Abreden und Regelungen aushandeln muss. AGB können zudem eingesetzt werden, um gesetzliche Informationspflichten, wie zum Beispiel beim Kauf online zu erfüllen.
Allerdings gilt zu beachten, dass AGB nur wirksamer Bestandteil eines Vertrages werden, wenn der Unternehmer dem Kunden die Möglichkeit verschafft, vom Inhalt der AGB vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen und der Kunde auch damit einverstanden ist.
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