Rechtstipp 07/2022

"Kündigungsbutton" auf Websites

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Warum beziehungsweise wann wird der Kündigungsbutton benötigt?

Jedes Unternehmen, das über das Internet mit Endverbrauchern Langzeit- bzw. Laufzeitverträge anbietet, muss ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Webseite bereithalten. 

Welche Verträge fallen unter die sog. Langzeit- bzw. Laufzeitvertrage?

Unter diese sog. Langzeit- bzw. Laufzeitverträge fallen zum Beispiel Fitnessverträge, Handyverträge, Zeitschriften Abos, Energielieferverträge etc. 
Ausnahme:
Nicht darunter fallen nur Verträge über Finanzdienstleistungen.

Wann muss ein solcher Kündigungsbutton bereitgestellt werden?

Ein Unternehmen muss einen Kündigungsbutton auf seiner Webseite analog dem Bestellbutton immer dann vorhalten, wenn
  • der Laufzeitvertrag auf der Webseite des Unternehmens abgeschlossen werden kann und 
  • der Vertrag mit einem Endverbraucher abgeschlossen wird.

Wie muss der Button aussehen?

Der Button muss leicht zugänglich, gut lesbar und ständig verfügbar auf der Webseite zu erkennen sein und mit den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Was muss die Bestätigungsseite enthalten?

Die Bestätigungsseite muss dem Endverbraucher ermöglichen: 
  • seine Daten (Name, welcher Vertrag usw.) und
  • das Datum, ab wann die Kündigung wirksam sein anzugeben und
  • die Art der Kündigung (ordentliche/außerordentlich) angeben zu können.
  • Auch muss die Möglichkeit bestehen, dass der Kündigungsgrund angegeben werden kann.


Was muss der Unternehmer dem Endverbraucher noch zur Verfügung stellen?

Die abgegebene Kündigungserklärung muss der Endverbraucher auf einem dauerhaften Datenträger mit Datum und Uhrzeit speichern können (zum Beispiel Download einer pdf-Datei).
Das Unternehmen hat dem Endverbraucher, dann auf elektronischem Weg in Textform (zum Beispiel durch E-Mail) sofort die Kündigung zu bestätigen.


Was passiert, wenn man seinen Kunden keinen Kündigungsbutton auf der Webseite zur Verfügung stellt?

Wenn kein Kündigungsbutton auf der Webseite zu finden ist, dann kann der Enderbraucher jederzeit und mit sofortiger Wirkung den Vertrag kündigen.
Zudem kann dem Unternehmen eine Abmahnung drohen.
 
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