Rechtstipp 04/2022

Arbeitszeugnis - Dauerbrenner für Konflikte

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© IHK Schwaben
Ein Arbeitszeugnis ist eine Beurteilung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und gleichzeitig der Nachweis, dass ein Beschäftigungsverhältnis bestand.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sofern ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers vorliegt, kann aber auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers ein sogenanntes Zwischenzeugnis ausgestellt werden.
Inhalt des Arbeitszeugnisses
Inhaltlich ist zwischen zwei Arten zu unterscheiden: Das einfache Zeugnis enthält neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers lediglich die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit. Verlangt der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis werden die Angaben aus dem einfachen Zeugnis noch mit einer Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers ergänzt. Obgleich das qualifizierte Zeugnis einer dritten Person ein Gesamtbild von der Persönlichkeit des Arbeitnehmers liefern soll, sind Hinweise auf Betriebs- oder Gewerkschaftstätigkeiten, Aussagen über den Gesundheitszustand und eine bestehende Schwerbehinderung nicht im Zeugnis anzusprechen.
Formalien des Arbeitszeugnisses
Unabhängig davon, welches Zeugnis der Arbeitnehmer anfordert, muss jedes Zeugnis einer Reihe von formalen Mindestanforderungen genügen. Dies beinhaltet beispielsweise, dass das Zeugnis maschinenschriftlich auf dem allgemeinen Geschäftspapier abzufassen ist und frei von äußeren Mängeln sowie Hervorhebungen sein muss. Bevor der Mitarbeiter das Zeugnis erhält, muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis handschriftlich unterzeichnen
Sprache des Arbeitszeugnisses
Nach der Rechtsprechung muss das Zeugnis wahr und wohlwollend formuliert werden, weshalb sich in der Praxis eine spezielle Zeugnissprache entwickelt hat.
IHK Rechtstipp
Tritt der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus oder fordert er während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis an, sollte der Arbeitgeber der Pflicht zur Zeugniserteilung unbedingt gewissenhaft und zeitnah nachkommen, da er sich ansonsten gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen könnte.