Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Kommanditgesellschaft (KG) bzw. GmbH & Co. KG

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.
Die KG besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter, dem Komplementär und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter, dem Kommanditisten. Die Gesellschafter können dabei natürliche und juristische Personen sein. Antworten auf Fragen, wie „Bedarf der Gesellschaftsvertrag einer gewissen Form?“ oder „Wie erfolgt die Vertretung der KG?“ finden Sie in unserem Merkblatt Die Kommanditgesellschaft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB).
Die Besonderheit der GmbH & Co. KG besteht darin, dass die Komplementärsstellung in der KG von einer GmbH wahrgenommen wird. Hierdurch wird erreicht, dass die personengesellschaftliche Struktur einer KG mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH kombiniert wird. Es entsteht eine Art „haftungsbeschränkte Personengesellschaft“.
Da bei der GmbH & Co. KG zwei verschiedene Rechtsformen miteinander verbunden sind, ergeben sich eine ganze Reihe von Besonderheiten. Gleichwohl nimmt das Gesetz nur an sehr wenigen Stellen Bezug auf diese Gesellschaftsform, so dass der Betrieb einer solchen Gesellschaft einen gewissen Aufwand mit sich bringt.
Nähere Informationen rund um die GmbH und Co. KG finden Sie in unserem Merkblatt GmbH Co. KG (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB).
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Stand: August 2020