Schienenverkehr

Zugang von Unternehmen zur Schiene verbessert

Das BMVI verstärkt seine Maßnahmen für bessere Zugänge von Unternehmen zum Schienennetz. Sie erhalten dadurch mehr Anreize, ihre Waren und Produkte auf der umweltfreundlichen Schiene zu versenden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer:
Je kürzer und einfacher der Weg zur Schiene, desto eher transportieren Unternehmen ihre Waren mit der Bahn. Mit einem Gleisanschluss direkt vor der Tür oder einem Verladebahnhof in der Nähe fällt die Entscheidung leichter. Deshalb unterstützen wir private Investitionen, fördern den Bau von Umschlagbahnhöfen und beschleunigen Planungen. So verbessern wir den Zugang von Unternehmen zur Schiene und bringen die Waren runter von der Straße. Ziel des BMVI ist, bis 2030 den Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene auf mindestens 25 Prozent erhöhen.

1. Mehr Mittel für private Investitionen in Anschlüsse

Das BMVI erhöht die Mittel für private Investitionen in Anschlüsse. Mit einem Bundesförderprogramm werden ab 1. März 2021 bis zu 50 Prozent der Kosten für Neu- und Ausbau, die Reaktivierung und den Erhalt bestehender Zugänge übernommen. Ab 2021 stehen jährlich 34 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Ab 2024 werden die Mittel auf 49 Millionen Euro weiter erhöht. Gesamtumfang des Programms: 200 Millionen Euro für fünf Jahre.

2. Schneller Planen

Das BMVI will private Investitionen in neue Zugänge beschleunigen - durch schnellere Planungen. Dafür hat der Deutsche Bundestag auf Vorschlag des BMVI und der Länder bereits im Herbst 2020 die Voraussetzungen geschaffen: Für Gleisanschlüsse bis 2.000 Meter und für die Anbindungen von Industrie- und Gewerbegebieten bis 3.000 Meter muss in der Regel kein Planfeststellungsverfahren mehr durchgeführt werden.

3. Faire Kostenteilung

Die Anbindung privater Schienenanschlüsse an das Schienennetz erfolgt über eine Weiche. Deren Kosten unter anderem für Betrieb und Ersatzneubau werden von den Infrastrukturunternehmen (zum Beispiel DB Netz) zunehmend allein auf die privaten Investoren übertragen. Um Investitionshemmnisse zu beseitigen, will das BMVI eine faire Kostenverteilung: Beide Seiten sollten sich angemessen an den Kosten beteiligen. Dafür wird eine rechtliche Klarstellung im Allgemeinen Eisenbahngesetz angestrebt. Zur finanziellen Unterstützung fördert das BMVI mit dem Bundesförderprogramm ab dem 1. März 2021 anteilig auch den Austausch alter Weichen.

4. Mehr Güterbahnhöfe in Städten und Gemeinden

Ziel ist, dass mehr in kleinere und mittlere Güterbahnhöfe investiert wird. Dafür hat das BMVI ab 1. März 2021 das Bundesförderprogramm ausgeweitet und ermöglicht eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten in multifunktionale Umschlagpunkte. Zu diesen können die Unternehmen dann ihre Waren transportieren und dort gebündelt auf die Schiene verladen. Davon profitiert insbesondere der ländliche Raum.

5. Industrie- und Gewerbegebiete anbinden

Beim Bau eines Industrie- und Gewerbegebiets soll vor Ort der Anschluss an das Schienennetz bereits mitgedacht und mit geplant werden. Vorhandene Anschlüsse, die brachliegen, sollen reaktiviert werden. So können Verkehre gebündelt und Waren von verschiedenen Unternehmen gemeinschaftlich auf die Schiene gebracht werden. Investitionen in solche Anschlüsse von Unternehmen in privater Rechtsform werden ab sofort durch den Bund mit bis zu 50 Prozent unterstützt.
Veröffentlicht am 1. April 2021