Lkw-Maut

CO2-Maut: Inflationstreiber im Klimaschutz-Deckmantel

Der BGL lehnt die “faktische Mautverdopplung“ mangels Klima-Lenkungswirkung aktuell entschieden ab und geht von einer spürbaren Verteuerung für den Endverbraucher aus.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden mit 7,62 Mrd. Euro pro Jahr zusätzlich zur bereits bestehenden Inflation belastet. Dadurch fühlen sich die mittelständischen Transportunternehmen zu reinen Inkassounternehmen des Bundes degradiert. Die Lkw-Maut soll zum 1. Dezember 2023 zusätzlich mit einer CO2-Komponente versehen werden, die einer annähernden Mautverdoppelung entspricht. Eine Klimawirkung ist in den nächsten Jahren nicht absehbar, weil aktuell weder Fahrzeuge mit alternativen Antrieben noch die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur vorhanden sind. Der Anteil der Fahrzeuge mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb am Kfz-Bestand in Deutschland liegt bei Sattelzugmaschinen bei nur verschwindend geringen 0,03 Prozent. Auf absehbare Zeit fehlt auch an der für den Betrieb der alternativ angetriebenen Lkw unverzichtbaren Lade- bzw. Tankinfrastruktur - “Mega-Charger“ für das Schnelladen unterwegs gibt es bislang zum Beispiel nur auf dem “Papier“.
Die zusätzlichen CO2-Maut-Einnahmen sollen fast ausschließlich für die Bahn verwendet werden. Gegen höhere Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur spricht im Grunde nichts: der BGL hat sich stets für einen Investitionshochlauf in die Schieneninfrastruktur ausgesprochen - solange diese aus allgemeinen Haushaltsmitteln des BMDV finanziert werden. Mit dem neuen Mautgesetz werden jedoch die hohen Vorstandsboni im Bahnkonzern finanziert. Dadurch fehlen die Mittel für die klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs, die Sanierung der Brücken und des maroden Fernstraßennetzes sowie den Ausbau der Lkw-Parkplätze. Und - last but not least - aus BGL-Sicht ganz entscheidend: Die Zusage aus dem Koalitionsvertrag über eine Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel einerseits und CO2-Maut andererseits wird mit dem Gesetzentwurf nicht eingehalten. BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: “Der BGL lehnt diesen Entwurf entschieden ab. Besser wäre eine schrittweise Einführung der CO2-Maut ab 2025, wie vom BGL bereits vorgeschlagen.”
Veröffentlicht am 29. Juni 2023