DIHK: neue Gesetze

Das gilt ab 2024

 Zum 1. Januar 2024 treten zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Ein kurzer Überblick.

Einwanderung aus Drittstaaten

Das neue „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ tritt von November 2023 bis Juni 2024 schrittweise in Kraft. Es soll die qualifizierte Einwanderung aus Staaten außerhalb der EU erleichtern und so dazu beitragen, den Fachkräftemangel abzufedern.

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von bislang 12 Euro brutto auf 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte, sogenannte Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber, wird zum Jahresbeginn ebenfalls angehoben. Sie soll künftig 538 Euro brutto betragen (bislang 520 Euro brutto).

Hinweisgeberschutzgesetz

Ab dem 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigen eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße unterhalten. Größere Unternehmen sind hierzu bereits seit Juli 2023 verpflichtet.

Jahres-Umsatzsteuererklärung

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG müssen künftig keine Jahres-Umsatzsteuererklärung mehr abgeben. Das gilt bereits für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2022 enden. Damit sollen insbesondere Betreiber von Photovoltaik-Anlagen unterstützt werden, die aufgrund des seit 1. Januar 2023 geltenden Nullsteuersatzes die Kleinunternehmerregelung anwenden können.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts treten zum 1. Januar 2024 neue gesetzliche Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGBGesellschaft) in Kraft. Die Modernisierung des GbR-Rechts ist mit zahlreichen Neuregelungen verbunden. Unter anderem wurde ein gesondertes Register für bestimmte, eingetragene GbR geschaffen: das Gesellschaftsregister.

Mehrwertsteuersatz Gastronomie

Ab dem 1. Januar 2024 soll für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten. Während der Corona-Pandemie war der Steuersatz auf sieben Prozent abgesenkt worden, um die Gastronomen zu unterstützen. Die Regelung sollte zunächst Ende 2022 auslaufen, wurde aber bis Ende 2023 verlängert.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2024 auch für deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einführung eines unternehmerischen Sorgfaltsprozesses in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte.
Mehr Informationen und weitere Änderungen: www.bit.ly/gesetze-2024