Nr. 1454950

Kreislaufwirtschaft Abfall

Ab 21. Mai gibt es einige wichtige Neuerungen für das Abfallverbringungsrecht: Das betrifft die grenzüberschreitende Verbringung von notifizierungspflichtigen und von grün gelisteten Abfällen.

Ziel dieses Gesetzes ist, die Auswirkungen der Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern sowie innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle, Produkte und Werkstoffe zu fördern.

Am 1. Juni 2012 ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG) in Kraft getreten.

Bei der Gewerbeabfallverordnung wird die Form der Nachweise zur Dokumentation für Unternehmen verbindlicher werden. Das Bundesumweltministerium hat hierzu die Ergebnisse eines sognannten Praxis-Checks veröffentlicht.

Für die Transformation hin zu einem ressourceneffizienten und zirkulären System spielt der digitale Produktpass (DPP), der seinen Ursprung in der EU-Ökodesign-Verordnung hat, eine zentrale Rolle.

Die Verordnung soll für eine europaweite Harmonisierung der bislang bestehenden nationalen Verpackungsgesetze sorgen. Die Regelungen greifen ab 12. August 2026

Das Batteriegesetz regelt, dass Hersteller und Importeure von Batterien sowie Unternehmen, die elektrische oder elektronische Geräte herstellen, in die Batterien eingebaut oder eingelegt sind oder denen Batterien beigelegt werden, in ein öffentliches Melderegister beim Umweltbundesamt eingetragen sein müssen.

Die Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) bildet in Deutschland die gesetzliche Grundlage, auf der bestimmte Unternehmen zur Bestellung von Abfallbeauftragten verpflichtet sind.

Die Europäische Kommission hat 2018 eine "Europäische Strategie für Kunststoffe" veröffentlicht, durch die bis 2030 alle Kunststoffverpackungen so gestaltet sein sollen, dass sie recyclingfähig oder wiederverwendbar sind.

Die EU-Länder müssen 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungen an die EU abgeben. 2023 geben einige Länder diese Gelder durch nationale Abgaben an die Wirtschaft weiter. In Deutschland gibt es bisher nur die Ankündigung die Plastikabgabe auf die Hersteller und Inverkehrbringer umzulegen.

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten für den privaten und gewerblichen Bereich unterliegen seit 2006 dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Produktionssteuerung, Person im Schutzanzug bedient Panel im Reinraum © Fancy - F1online.de

Wesentliche Inhalte sind ein Forum zum gemeinsamen Austausch, ein Helpdesk sowie Fragen und Antworten (FAQ). Zur erstmaligen Nutzung des Forums ist eine elektronische Registrierung erforderlich.

Die Nachweisführung für Abfälle in Papierform wurde durch das elektronische Verfahren mit digitaler Signatur abgelöst. Seit dem 1. Februar 2011 ist die elektronische Signatur verpflichtend. Wir geben Ihnen in diesem Artikel weitere Informationen und Hinweise auf aktuelle Änderungen sowie Leitfäden und FAQs.

Martin Krause
Referent Energie und Umwelt