Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Am 01. Februar 2007 traten das „Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung“ und die zugehörige „Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung“ in Kraft. Beide Regelwerke haben zum Ziel, die Abfallbehörden sowie die betroffene Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig die Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Nachweisführung in Papierform durch das elektronische Verfahren mit digitaler Signatur abgelöst. Seit dem 1. Februar 2011 ist die elektronische Signatur verpflichtend.
Die SAM als für die Nachweisführung zuständige "Behörde" in Rheinland-Pfalz stellt umfangreiches Informationsmaterial im Internet zur Verfügung. Auch das BMU stellt Hilfsdokumente in Form von Flyer, Infoblatt und Leitfaden als pdf-Dateien bereit.  Unter weitere Informationen finden Sie den Leitfaden zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Er richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Orientierungshilfe in Form einer knappen Übersicht benötigen.