FAQ-Liste zur Abschlussprüfung Sommer

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Mediengestalter Bild und Ton

Frage 1: In den redaktionellen Vorgaben der PAL steht als Termin zum Einreichen der Konzeptanträge der 31.03., in den Informationen der IHK für Rheinhessen jedoch der 24.03. Welcher Termin ist nun der richtige?
Der Abgabetermin der Konzeptanträge im Online-Portal „APROS“ ist der 24.03.
Frage 2: Was gehört nicht zur Produktionszeit?
  1. Sichten und Loggen des Materials
  2. Anreise, Abreise zum Drehort sowie der Auf-, Ab- und Umbau des Equipments am Produktionsort. Genaue Drehzeitfenster sind im Zeitplan anzugeben.
  3. Aufnahme Off-Sprecher
  4. Ausspielen
Bitte geben Sie o.g. Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Arbeitszeitverordnung dennoch in Ihrem Zeitplan mit der Dauer von „0 Stunden“ an.
Die Erstellung der Dokumentation zählt zur Produktionszeit!
Frage 3: Welche Personen dürfen bei der Erstellung des Films mitwirken?
Personen aus dem Fernseh- und Hörfunkbereich sind nicht zugelassen, mit Ausnahme des Off-Sprechers und Auszubildender.
Frage 4: Darf der Dreh auch an einem anderen Ort außerhalb des Kammerbezirkes erfolgen?
Der Prüfungsausschuss wird stichprobenartig am Prüfungsort während den angegeben Drehtagen vorbeikommen. Drehorte innerhalb Rheinland-Pfalz sowie 25 km über die Landesgrenze hinaus sind zugelassen. Bei Unsicherheit bezüglich der Entfernung, kontaktieren Sie bitte vorab die IHK. (Kontaktdaten s.u.)
Frage 5: Zu welchem Zeitpunkt muss eine benötigte Drehgenehmigung vorliegen?
Eine unterschriebene Genehmigung muss bei Abgabe des Prüfungsstückes beiliegen. Zum Zeitpunkt der Abgabe des Konzeptantrages können auch nicht unterschriebene Drehgenehmigungen eingereicht werden. Ist keine Genehmigung vonnöten, so muss dies kurz im Antrag erwähnt und begründet werden. Fehlende Hinweise zur Drehgenehmigung führen zur Ablehnung des Konzeptantrages.
Frage 6: Sind Abweichungen vom genehmigten Konzept erlaubt?
Abweichungen vom genehmigten Konzept sind nicht erlaubt. Bei unerwartet auftretenden Problemen, die zu einer Abweichung vom genehmigten Konzept führen würden, muss unverzüglich der Prüfungsausschuss & die IHK informiert werden. Diese können in begründeten Ausnahmefällen geringe Abweichungen vom genehmigten Konzept zulassen.
Frage 7: Welche Inhalte muss die Dokumentation enthalten?
Neben dem genehmigten Konzeptantrag (unterlegter Stempel „genehmigt“ aus dem APROS-System) und den Medienbegleitdaten sind die Abrechnung sowie evtl. aktualisierte Versionen von Equipmentliste, Stabliste und Zeitplan abzugeben. Drehgenehmigungen (wenn benötigt) sowie Eidesstattliche Erklärung sind ebenfalls beizufügen. Sollte es Änderungen / Abweichungen vom Konzeptantrag geben sind diese hinzukommend zu erläutern.
Frage 8: Welche Unterlagen muss ich am Ende bei der IHK abgeben?
  1. Finale Dokumentation (inkl. Zeitplan, Drehgenehmigungen, Equipmentliste, Stabliste, Einwilligungen der Schauspieler)
    – 1x ausgedruckte Papierversion
    – 1x digitale Version auf APROS hochladen
  2. Eidesstattliche Erklärung
  3. MAZ-Karte/File-Info
  4. Beschrifteter Datenträger (z.B. USB-Stick) mit Prüflingsnummer, Name, Filmtitel
Alles zusammen (keine losen Blätter) bitte geheftet in einem Umschlag abgeben und diesen mit den Kontaktdaten, Prüflingsnummer und Ausbildungsberuf beschriften.
Bei E-Mail-Korrespondenz sind folgende Personen mit zu berücksichtigen:
Ausschussvorsitzende:
Herr Jochen Bleicher
jochen.bleicher@swr.de