Beratung mit "go-digital"

Das Förderprogramm “go-digital” unterstützt Sie mit den fünf Modulen “Digitalisierte Geschäftsprozesse”, “Digitale Markterschließung” und “IT-Sicherheit” nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Nachautorisierungen für Berater bis zum 15. Februar 2024 möglich!

Bis einschließlich 15. Februar 2024 können Anträge auf Nachautorisierungen für alle Module gestellt werden. Alle interessierten und entsprechend qualifizierten Beratungsunternehmen sind dazu eingeladen, in diesem Zeitraum (Nachautorisierungsanträge zu stellen, um ihre Expertise in diesen Gebieten bei Digitalisierungsprojekten mit KMU einzubringen.

Warum go-digital?

Das BMWi hat eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen. Sämtliche Informationen können Sie auch dem go-digital-Flyer entnehmen.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die folgende Kriterien erfüllen:
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie sind die Konditionen?

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Wie finde ich ein Beratungsunternehmen und wie gehe ich vor?

  • Sie suchen sich einen zertifizierten go-digital Berater in Ihrer Umgebung (Beraterlandkarte) und führen ein kostenloses Erstgespräch. Wenn dieser der Auffassung ist, dass Ihr Vorhaben wahrscheinlich förderfähig ist, füllt er für Sie den Förderantrag aus.
  • Der Berater reicht für Sie über das Portal easy-Online den vollständigen Förderantrag ein.
  • Das dadurch entstehende Dokument "Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis" (AZA) schickt der Berater für Sie an den Projektträger EuroNorm (E-Mail: go-digital@euronorm.de,  Telefon +49 30 97003-333).
  • EuroNorm prüft kurz den Antrag und bestätigt den Eingang.
  • Mit Erhalt der Eingangsbestätigung durch EuroNorm können Sie die Beratung und Maßnahmen starten.
  • Der Versand des Zuwendungsbescheids erfolgt acht bis neun Wochen später.

Beratungsunternehmen werden

Für eine erfolgreiche Autorisierung müssen die Beratungsunternehmen folgende Kriterien erfüllen:
  • Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards
Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen neben der Beratungsleistung auch die Antragstellung für die Förderung, die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Weitere Informationen zum Autorisierungsprozess finden Sie auf der Projektseite go-digital des BMWK.

Wo erhalte ich weitere Informationen und Unterstützung?

Bei Fragen zum Förderprogramm "go-digital", dessen Beantragung oder wenn Sie sich als Berater autorisieren lassen möchten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.