Invest BW: Innovationen gezielt fördern
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit Invest BW zukunftsweisende Innovationen. Unternehmen und Forschungseinrichtungen profitieren von Zuschüssen für technologische und nichttechnologische Projekte.
Aktueller Förderaufruf
Am 20. August 2025 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einen neuen Invest BW-Förderaufruf “Innovation IV“ veröffentlicht. Ziel des Programms ist es, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Baden-Württemberg durch gezielte Innovationsimpulse zu stärken. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens.
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Innovationsprojekte in folgenden Technologiefeldern:
- Medizinische Innovationen und Gesundheitsdatennutzung,
- New Food, Ernährungssysteme und Standortresilienz,
- Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie
Frist zur Einreichung der Projektskizzen: 10. Oktober 2025, 13:00 Uhr
Wer kann eine Förderung beantragen?
Einzelvorhaben
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben – oder diese im Zuge des Projekts dort errichten wollen.
Verbundvorhaben
- Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe
- mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- oder mit der Absicht, diese im Land zu errichten
- Hochschulen, Hochschuleinrichtungen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- mit Sitz in Baden-Württemberg (nur bei Verbundvorhaben)
Wichtig: Der Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss bei den beteiligten Unternehmen liegen. Auch die Projektleitung (Konsortialführerschaft) muss durch ein antragsstellendes Unternehmen übernommen werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte von Unternehmen und Kooperationsverbünden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann sowohl technologische als auch nichttechnologische Vorhaben betreffen.
Dazu zählen beispielsweise Prozessinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und neue Geschäftsmodelle. Ziel ist es, branchenübergreifend neue Produkte, Dienstleistungen, digitale Plattformen oder Geschäftsprozesse zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen.
Förderfähig sind sowohl Einzelprojekte von Unternehmen als auch Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.
Inspiration für Projektideen
Als Orientierung für potenzielle Förderprojekte können folgende Themenfelder dienen:
- KI-gestützte Diagnostik oder Therapieverfahren
- alternative Proteinquellen und FoodTech-Lösungen
- intelligente Werkstoffe und Recyclingtechnologien
- datenbasierte Energieoptimierung oder Smart City-Anwendungen
- Plattformlösungen für digitale Gesundheitsdienste
- neue Geschäftsmodelle in Bioökonomie oder GreenTech
Diese Liste ist nicht abschließend und soll Unternehmen bei der Entwicklung eigener, förderfähiger Ideen unterstützen. Eine ergänzende Auswahl von beispielhaften Schwerpunkten finden Sie unter Punkt 3 im aktuellen Förderaufruf auf der Seite von Invest BW.
Welche Kosten werden gefördert?
1. Personalausgaben
Gefördert werden Personalausgaben gemäß Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO – also für Forscher, Techniker und anderes Personal, das direkt im Projekt eingesetzt wird.
- Für Unternehmen gilt:
Die förderfähigen Personalkosten werden pauschaliert kalkuliert. Grundlage sind die voraussichtlichen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr – ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge.
Tätige Geschäftsführer oder Vorstände können anteilig wie leitende Mitarbeitende (z. B. Projektleitung) angesetzt werden. Bei selbstständigen Unternehmern ohne Gehalt kann alternativ der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS berücksichtigt werden. - Die maximale Fördergrenze für das Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro.
Der maßgebliche Stundensatz ergibt sich durch Division der Jahresgehälter durch die laut Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten).
Die Vorkalkulation erfolgt auf Basis der im Projekt zu leistenden, nachweisbaren produktiven Stunden – belegt z. B. durch Zeiterfassung oder Stundennachweise. - Qualifizierung und Weiterbildung
Aufwand für notwendige Schulungen im Projektkontext kann mit bis zu 10 Prozent der Gesamtpersonalkosten als eigenes Arbeitspaket gefördert werden. - Für Forschungseinrichtungen gelten die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben als Grundlage. Sie können bis zu 100 Prozent gefördert werden – jedoch nur für den zusätzlichen Aufwand, der nicht über die institutionelle Grundfinanzierung des Landes oder Bundes gedeckt ist.
2. Fremdleistungen
Im Rahmen der Projektförderung können auch Fremdleistungen nach Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO bezuschusst werden. Förderfähig sind:
- projektbezogene Unteraufträge an Dritte
- insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter
- Aufträge an Forschungseinrichtungen
Wichtig: Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen maximal 40 Prozent der gesamten Projektkosten betragen.
Der Antrag muss eine fachliche Begründung für die Vergabe an externe Partner enthalten. Zudem ist die Kalkulation zu plausibilisieren, z. B. durch ein Angebot, eine Preisauskunft oder eine begründete Kostenschätzung.
Der Antrag muss eine fachliche Begründung für die Vergabe an externe Partner enthalten. Zudem ist die Kalkulation zu plausibilisieren, z. B. durch ein Angebot, eine Preisauskunft oder eine begründete Kostenschätzung.
3. Gemeinausgabenzuschlag
Unternehmen und Forschungseinrichtungen können zusätzlich einen pauschalen Gemeinausgabenzuschlag von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten geltend machen.
Für Unternehmen gilt:
Mit dieser Pauschale sind sämtliche projektbezogene Gemeinkosten abgegolten, etwa:
Mit dieser Pauschale sind sämtliche projektbezogene Gemeinkosten abgegolten, etwa:
- Personalnebenkosten (z. B. Urlaub, Krankheit, Weiterbildung, Sozialabgaben)
- Reiseausgaben
- Miete, Strom, Wasser, Reinigung
- IT, Wartung, Bürobedarf, Telekommunikation
- Abschreibungen, innerbetriebliche Leistungen, Vertriebskosten
- mögliche Personalkostensteigerungen im Projektverlauf
Für Forschungseinrichtungen:
Der Gemeinausgabenzuschlag erfolgt auf Basis der institutsspezifischen, geprüften Zuschlagsätze bei öffentlich geförderten Projekten.
Der Gemeinausgabenzuschlag erfolgt auf Basis der institutsspezifischen, geprüften Zuschlagsätze bei öffentlich geförderten Projekten.
Zusätzlich können in begründeten Einzelfällen folgende Ausgaben separat gefördert werden:
- Material- und Sachkosten: z. B. für Komponenten oder Verbrauchsmaterialien (nach Abzug von Rabatten)
- Reiseausgaben: z. B. für projektbezogene Dienstreisen der Mitarbeitenden
Wie wird gefördert?
Die Förderung im Rahmen von Invest BW erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung kann als Anteils- oder Vollfinanzierung gewährt werden.
Voraussetzungen für Antragstellende
Eine ausreichende Bonität muss gewährleistet und bei Bedarf nachgewiesen werden – insbesondere im Hinblick auf die Erbringung des Eigenanteils. Unternehmen, die nach Art. 2 Nr. 18 AGVO als "in Schwierigkeiten“ gelten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Antragsteller, die in den vergangenen zwölf Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben – entweder für ein Einzelprojekt oder als Konsortialführer in einem Verbundvorhaben.
Förderkriterien
Die Entscheidung über die Projektförderung basiert auf folgenden Aspekten:
- Innovationshöhe: Originalität, Pioniercharakter und Abgrenzung zu bestehenden Lösungen
- Anreizeffekt: realistische Zielerreichung bei begründetem Förderbedarf
- Qualität und Aufbau des Projektplans: Zielorientierung, Zeitstruktur, Umsetzbarkeit
- Verwertungsperspektive: Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Umsetzung
- Qualifikation und Motivation des Projektteams: Zusammensetzung, Know-how, Engagement
- Nachhaltigkeit: Einsparung von Energie und Ressourcen, ökologische Relevanz
Die maximale Laufzeit eines geförderten Projekts beträgt in der Regel 24 Monate.
Wie sind die Konditionen?
Für Invest BW-Projekte können Zuwendungen zwischen 20.000 und 650.000 Euro für Einzelvorhaben sowie bis zu 1.300.000 Euro für Verbundvorhaben beantragt werden.
Förderquoten für Einzelvorhaben
Unternehmensgröße | Förderquote |
---|---|
Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €) | 45 Prozent |
Mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €) | 35 Prozent |
Unternehmen mit weniger als 3.000 Mitarbeitenden | 25 Prozent |
Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden | 15 Prozent |
Bei Verbundprojekten können Forschungseinrichtungen eine Förderung von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten – sofern sie nicht über ihre Grundfinanzierung abgedeckt sind.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Bitte beachten: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut.
1. Stufe: Projektskizze einreichen
Zunächst reichen Sie über das Antragsportal des Projektträgers eine Projektskizze ein. Diese dient der Vorauswahl und sollte folgende Inhalte enthalten:
- Ziel des Vorhabens
- Beschreibung des Projektteams
- Stand von Wissenschaft und Technik (Ausgangssituation)
- wirtschaftliche Verwertungsperspektive
- Schutzrechtslage
- ausführliche Vorhabensbeschreibung
- Arbeitsplan
Praxistipps aus dem Leitfaden:
- Seien Sie konkret: Formulieren Sie verständlich und vermeiden Sie Allgemeinplätze wie "wir sind innovativ“ – zeigen Sie, warum und wie.
- Verwertbarkeit betonen: Stellen Sie dar, wie das Projekt zur Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Eine realistische Marktstrategie ist entscheidend.
- Risiken benennen: Invest BW fördert risikobehaftete Projekte – bewerten Sie Risiken und zeigen Sie, wie Sie diesen begegnen.
- Teamkompetenz belegen: Erläutern Sie nicht nur Rollen, sondern Qualifikationen und Branchenerfahrung der Beteiligten.
- Klare Struktur: Nutzen Sie Zwischenüberschriften und kurze Absätze – das erleichtert die Bewertung erheblich.
Die Projektskizze muss vollständig und fristgerecht über das Portal eingereicht werden. Nur positiv bewertete Vorhaben gehen in die zweite Stufe über. Frist zur Einreichung der Projektskizzen: 10. Oktober 2025, 13:00 Uhr
2. Stufe: Förderantrag stellen
Wird Ihre Skizze angenommen, erhalten Sie eine Einladung zur Antragstellung. Der formale Förderantrag erfolgt ebenfalls digital über das Antragsportal. Die konkrete Frist dafür wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
Häufige Fragen rund um Antragstellung, Projekteignung und Projektskizze finden Sie auf der FAQ Seite des Förderprogramms Invest BW.
Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
Sie haben Fragen zum Förderprogramm Invest BW oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Unser Service:
- individuelle Beratung zu den Fördervoraussetzungen
- Unterstützung bei der Auswahl passender Programme
- Hinweise zur Erstellung der Projektskizze und des Antrags
Darüber hinaus bieten wir eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme aus verschiedenen Bereichen – von Beratung bis Investitionsprämien. Die Angebote können je nach Unternehmenssituation gezielt kombiniert werden.
Sprechen Sie uns an – gemeinsam bringen wir Ihre Innovation voran.