"Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU"

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm “Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU” finanzielle Zuschüsse. Hiermit erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Hinweis – Förderprogramm nicht mehr verfügbar!

Die Förderrichtlinie zu “Digital Jetzt” ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen! Eine Bewerbung auf ein Antragskontingent nicht mehr möglich. Sobald die Förderung wieder verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen, Angehörige der freien Berufe. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Investitionen müssen in Deutschland erfolgen
  • Digitalisierungsplan muss vorliegen
  • Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen müssen zertifiziert sein
  • zwischen 3 und 499 Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Antragsstellung
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Das Programm soll zur digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes beitragen.

Modul 1 "Investitionen in digitale Technologien"

  • Investitionen in Hard- und Software sowie die Implementierung
  • Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendung, Big-Data, Einsatz von Hardware (3D-Druck, Sensorik), IT-Sicherheit und Datenschutz

Modul 2 "Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden"

  • Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere in den Bereichen: Digitale Transformation, Digitalen Strategie, digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz, digitales und agiles Arbeiten, digitale Basiskompetenz
  • Qualifizierung des Schulungsanbieters durch ISO9001 oder Akkreditierung nach AZAV

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
  • Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers
  • Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm ”go-digital“ gefördert wird
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen

Wie wird gefördert?

Die Zuschüsse bis zu 70 Prozent werden in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die maximalen Förderquoten sind je nach Unternehmensgröße variabel. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 Euro. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller. Die Mindestsumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Die Mindestsumme für das Modul 2 beträgt 3.000 Euro.
Unternehmensgröße
Förderquote ab 01.07.2021
bis 50 Mitarbeiter (VZÄ)
max. 40 Prozent
bis 250 Mitarbeiter (VZÄ)
max. 35 Prozent
bis 499 Mitarbeiter (VZÄ)
max. 30 Prozent

Bonusförderquoten

  • KMU aus strukturschwachen Regionen: +10 Prozent
  • Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit / Datenschutz investieren: +5 Prozent
  • Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle erschließen: +5 Prozent
Wenn alle der drei genannten Punkte erfüllen, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können Unternehmen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.

Wann und wo stellt man den Antrag?

Förderfähig sind nur Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung finden Sie auf der Themenseite “Gemeinsam Digital” und in der Richtlinie des Förderprogramms.
Hinweise: Eine Antragsstellung ist nicht direkt möglich. Es werden hierzu monatlich Antragskontingente zugewiesen. Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben. Zur Teilnahme an dieser monatlichen Zuweisung von Antragskontingenten müssen Sie sich im Förderportal registrieren.

Auf Grund der starken Nachfrage ist eine mehrfache Antragstellung bis auf Weiteres nicht möglich!

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zum Förderprogramm stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung. Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie und Details zur Antragsstellung finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.