Gründungsformalitäten – Was? Wo? Wer?
Was muss wo erledigt werden, wer ist dafür verantwortlich? In unserer Übersicht haben wir die ersten formalen Schritte einer Gründung chronologisch zusammengefasst.
Hinweis
Abweichungen sind natürlich je nach Gründungsvorhaben möglich. Die Zusammenstellung berücksichtigt die wesentlichen Schritte. Ergänzungen für freiberufliche und handwerkliche Gründungen folgen unten. Verlinkungen verweisen auf weitere Angebote.
Gründungsformalitäten Schritt für Schritt – Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen
Was? | Wo? | Wer? |
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Prüfung Firmierung Name des Unternehmens oder der Gesellschaft |
Industrie- und Handelskammer | Gründer/-in |
Erstellung Gesellschaftsvertrag Satzung der GmbH oder Vertrag der GmbH bzw. UG (Musterverträge, IHK Frankfurt) |
Rechtsanwalt oder Notar | Gründer/-in |
Eintragung Handelsregister (HR) sofern Sie eine Rechtsform wählen, die ins HR eingetragen werden muss (zum Beispiel: e. K., GmbH, KG, OHG, UG (haftungsbeschränkt) oder ähnliches. |
Notar zum Handelsregister | Gründer/-in |
- eventuell zinsverbilligte Darlehen von Land oder Bund bei Ihrer Hausbank beantragen.
(Auf der Förderdatenbank des Bundes, der Länder und der EU erhalten Sie einen Überblick über das aktuelle Förderangebot.)
- Sicherheitsfrage klären
- Finanzierungssprechtage nutzen
|
Hausbank (sog. Hausbankprinzip) | Gründer/-in |
Betriebliche und private Versicherungen Zum Beispiel: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Altersvorsorge |
Versicherungsgesellschaft | Gründer/-in |
Baugenehmigung beantragen bei Bauvorhaben im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit, Anfragen nach lokaler Satzung wegen Gewerbeansiedlung. |
Bauamt | Gründer/-in (in Zusammenarbeit mit Architekten) |
Konzession beantragen sofern ein Lokal, Restaurant, Hotel oder eine Gaststätte betrieben werden soll. |
Gewerbeamt | Gründer/-in |
Gewerbeerlaubnis beantragen
Wenn Gewerbe nach den §§
der Gewerbeordnung (GewO) betrieben werden sollen.
|
Industrie- und Handelskammer | Gründer/-in |
Gewerbeanmeldung |
Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte.
Informationen zur Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist
bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe, deren Beginn, jegliche Veränderungen und die Beendigung anzuzeigen. Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung. |
Gründer/-in |
Reisegewerbe Reisegewerbekarte beantragen, wenn Gewerbe nach GewO § 55 betrieben werden sollen. |
je nach Wohnort Stadtverwaltung oder Landratsamt (Serviceportal Baden-Württemberg) |
Gründer/-in |
Mietvertrag wegen möglicher Umbauten oder Nutzungsänderungen |
Vermieter | Gründer/-in |
Meldung beim Finanzamt über das elektronische ELSTER-Portal |
Finanzamt |
Hierzu ist im ELSTER-Benutzerkonto der elektronische Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen auszufüllen.
Sie erhalten dann vom Finanzamt eine Steuernummer. |
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Auslandsgeschäfte beantragen |
Finanzamt | Gründer/-in |
Transparenzregisterpflicht | Eintragungspflicht für alle transparenzpflichtigen Gesellschaften im Transparenzregister. | Transparenzpflichtige Gesellschaften Wer/was ist eine transparenzpflichtige Gesellschaft? |
Meldung bei der Berufsgenossenschaft
- Pflichtversicherung (bei Beschäftigung von Mitarbeitern)
- freiwillige Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer
|
Berufsgenossenschaft | Gründer/-in Meldepflicht innerhalb einer Woche. (In der Regel erfolgt dies aber automatisch per Datenübermittlung im Rahmen der Gewerbeanmeldung) |
Einstellung von Mitarbeitern Anmeldung der Mitarbeiter bei der Krankenkasse zu allen Sozialversicherungen |
Krankenkasse (AOK, Ersatzkassen, private Kassen) |
Gründer/-in |
Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen |
Agentur für Arbeit | Gründer/-in |
Entsorgungspflicht prüfen evtl. Entsorgungsvertrag abschließen |
Müllentsorger | Gründer/-in |
Meldung an Industrie- und Handelskammer sofern ein Gewerbe betrieben wird |
Industrie- und Handelskammer | Gewerbeamt (erfolgt per Datenübermittlung im Rahmen der Gewerbeanmeldung) |
Meldung an das Statistische Landesamt | Statistisches Landesamt | Gewerbeamt (erfolgt per Datenübermittlung im Rahmen der Gewerbeanmeldung) |
GEMA-Gebühren wenn Sie öffentlich Musik abspielen bzw. vervielfältigen möchten |
GEMA | Gründer/-in |
Meldung beim Fachverband sofern Sie Mitglied werden möchten (Anmeldung ist freiwillig) |
Fachverbände, Franchiseverband | Gründer/-in |
Kosten einer Gründung
Welche Kosten sind mit einer Gründung verbunden? In unserer Übersicht “Was kostet eine Gründung?” haben wir Informationen und Richtwerte für Sie zusammengestellt.
Selbstständige Tätigkeit von Nicht-EU-Bürger
Wenn ausländische Staatsbürger sich in Deutschland niederlassen oder hier Dienste anbieten möchten, sind je nach Herkunftsland besondere Regeln zu beachten.
Für Detailfragen zur Gründung informiert Sie die Fachstelle iQ Migrantenökonomie.
Ergänzend: Ansprechpartner für freiberufliche Gründungen und Gründungen im Handwerk
Freiberufliche Gründungen
Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Unternehmensgründung ist das Institut für Freie Berufe (IFB).
Das IFB hält zahlreiche Broschüren zu gründungsspezifischen Fragen bereit.
Sie sind sich nicht sicher, ob es sich bei Ihrer Selbstständigkeit um eine freiberufliche Gründung handelt: Erste Informationen finden Sie in der Publikation des IFB “Freier Beruf oder Gewerbe: Was ist der Unterschied?” .
Gründungen im Handwerk
Die Handwerkskammer Rhein-Neckar-Odenwald informiert Sie zu Ihrer Unternehmensgründung im Handwerk.
Links und Downloads
- Einstieg in die Selbständigkeit (Nr. 939356)
- Businessplan leicht gemacht (Nr. 947808)