Was kostet eine Gründung?

Welche Ausgaben kommen als Gründerin oder Gründer auf Sie zu? Wir haben für Sie einige wichtige Punkte zusammengestellt.

Hinweis zur Kostenermittlung 

Aufgrund der verschiedenartigen Gründungen ist es oft nicht möglich eindeutige Kosten zu nennen. Wir haben hier hilfreiche Webseiten und Beratungsangeboten für Sie zusammengestellt. Die Angaben sind Richtwerte, basieren auf eigener Recherche und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
Nicht vergessen! In der Regel können Gründungskosten als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Anmeldung beim Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt ist kostenfrei.
Egal ob Sie freiberuflich oder gewerblich gründen: Ihrem Wohnsitzfinanzamt müssen Sie innerhalb eines Monats über das ELSTER-Portal die Betriebseröffnung mitteilen. Bislang ging dies über den papierhaften Anmeldebogen; ab 2021 gibt es nur noch die elektronische Anmeldung via Ihrem ELSTER-Zugang. Sollten Sie noch keinen Zugang zum elektronischen Finanzportal haben, so müssen Sie sich Neuregistrieren. Nur in sehr engen Ausnahmefällen nimmt das Finanzamt noch eine Anmeldung außerhalb des Systems an. Dort navigieren Sie dann zum sogenannten “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”. 
Das Finanzamt teilt Ihnen nach der erfolgreichen Übermittlung eine Steuernummer zu. Unter dieser Steuernummer machen Sie zukünftig ihre betrieblichen Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und möglicherweise auch die Lohnsteueranmeldungen für Angestellte.

Bei Gründung einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, also einer Gründung im Team, wählen Sie den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft, Körperschaft nach ausländischem Recht, Gründung einer Personengesellschaft /-gemeinschaft oder Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft” aus.

Weitere Fragen? Der Steuerchatbot des Finanzministeriums Baden-Württemberg antwortet – automatisch. Und wenn Sie schwarz auf weiß nachlesen möchten, welche Steuertipps das Finanzamt für Sie bereit hält – die Broschüre “Steuertipps für Existenzgründung” (PDF, 1.429 KB, Datei wird automatisch heruntergeladen) informiert über alles Wissenswerte beim Start.

Anmeldung Patent/Marke

Auf unserer Webseite finden Sie Informationen zu Marke, Patent, Design und Gebrauchsmuster sowie zu den Kosten einer Patentanmeldung. Die Patentanwaltskammer informiert jeden ersten Freitag im Monat zu Patentrecht und gewerblichen Schutzrechten. Jetzt zum Beratungstermin anmelden! 

Kostengünstiges Büro

Wer seine selbstständige Tätigkeit nicht Zuhause ausüben kann oder will, kann sich beispielsweise in Coworking Spaces einmieten.
In einem Coworking Space haben Sie die Möglichkeit, in einem in der Regel offen gestalteten Büro für eine bestimmte Dauer einen Arbeitsplatz anzumieten. Positiver Nebeneffekt: Durch den Austausch mit anderen “Coworkern“ können Sie Erfahrungen teilen, Meinungen austauschen und auf diese Weise voneinander profitieren.
Häufig sind einzelne Sekretariatsdienstleistungen, Geschäftsausstattung, Getränke oder ähnliches bereits im Mietpreis enthalten. In der Regel können Konferenzräume bei Bedarf dazu gebucht werden. Daher variieren die Preise stark.

Mietpreise Coworking Spaces in der Region

Mietpreise in Mannheim

  • Flex Desk: ab circa 120 Euro/Monat
  • Fix Desk: ab circa 289 Euro/Monat

Mietpreise in Heidelberg

  • Flex Desk: ab circa 120 Euro/Monat
  • Fix Desk: ab circa 170 Euro/Monat
Weitere Informationen zu den Gründungszentren und Technologieparks in unserem IHK-Bezirk finden Sie auch im Coworking Guide.

Beratung zu Kosten für Corporate Design und Marketing

Grundsätzlich ist es schwierig, eine allgemeine Aussage zu den Marketingkosten bei einer Neugründung zu treffen. Es kommt auf die Vielfalt der Bedarfe an, welche Grundlagen oder Voraussetzungen und auch Wünsche schon vorliegen. Entwicklung von Markennamen, Logo, Webseiten-Gestaltung, Briefpapier, Markenauftritt, Branding kann je nach Umfang schon eine mittlere vierstellige Summe betragen.
Wichtig dabei ist, dass man auch genau weiß, was man will: "weite" Recherche- und Entwurfsvorlagen kosten mehr als eine konkrete Umsetzung einer genauen Leistungsbeschreibung. Einen ersten Überblick bietet die Broschüre GründerZeiten 20 "Marketing".
Der Ratgeber der IHK Oberbayern und München “Marketing & Vertrieb: Basis und Überblick” informiert Sie über die Grundlagen von Marketing und Vertrieb. Dort finden Sie auch eine Aufstellung über die Kosten.

Sprechstunden

Unser IHK StarterCenter bietet kostenfreie Erstsprechstunden an, bei denen erfahrene Marketing-Berater die mögliche Bandbreite aufzeigen, was für Corporate Design und Marketing anfällt und wie man es am besten angeht. In den kostenfreien Einstiegsgesprächen können wir aber nur eine Orientierung anbieten – Marketing geht nicht in 45 Minuten.

Vergleichskriterien für ein Geschäftskonto

Welche Bank für Sie die richtige ist, hängt in der Regel davon ab, wie und in welchem Umfang Sie Ihr Geschäftskonto nutzen.
Wenn Sie täglich mit Bargeld zu tun haben (zum Beispiel Gastronomie, Ladengeschäft) oder auf eine persönliche Beratung Wert legen, dürfte eine Filialbank für Sie am besten geeignet sein. Wickeln Sie Zahlungen hingegen überwiegend online ab, dürften Sie eher bei Direktbanken und Fintechs die attraktiveren Angebote finden.
Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote abhängig von Ihren Anforderungen, zum Beispiel in Hinblick auf folgende Kosten:
  • Höhe der monatlichen Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für beleglose und/oder beleghafte Buchungen
  • EC- oder Kredit-Karte inklusive?
  • Sind Geld Ein- und Auszahlungen kostenpflichtig bzw. überhaupt möglich?

Gebühren für die Gewerbeanmeldung

Die Höhe der Gebühr für eine Gewerbeanmeldung ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Jede Stadt bzw. Gemeinde kann die Gebühren individuell gestalten. In Mannheim oder Heidelberg kostet eine Gewerbeanmeldung circa 20 – 65 Euro. Die Kosten in Ihrer Gemeinde erfahren Sie beim zuständigen Gewerbeamt. Die Kontaktdaten sowie weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Gegebenenfalls sind für genehmigungspflichtige Gewerbe und Branchen weitere Erlaubnisse oder Zulassungen erforderlich.

Gründungsberatung

Neben den Beratungsangeboten unseres IHK StarterCenters gibt es auch geförderte Beratungsangebote für Existenzgründer, unter anderem die “Beratungsgutscheine BW für Beratungen vor der Gründung und das Programm “Förderung Unternehmensberatung für KMU und Freiberufler“ für Beratungen nach der Gründung.
Einen Überblick über das aktuelle Förderangebot bietet die Förderdatenbank des Bundes, der Länder und der EU.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Hinweise zusammengestellt, wie Sie eine geeignete Gründungsberatung finden, was Sie bei der Vereinbarung von Verträgen beachten sollten und wie Sie unseriöse Berater erkennen können. Ob man zueinander passt, lässt sich in einem Erstgespräch herausfinden, das vielfach kostenfrei ist.

IHK-Zugehörigkeit

Zu unserer IHK zugehörig ist, wer eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausübt und im Rhein-Neckar-Bezirk eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhält. Mit der IHK-Zugehörigkeit ist grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden. Dies gilt unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der IHK durch das jeweilige Mitglied.

Notwendigkeit eines Notars

Die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Darüber hinaus berät ein Notar unter anderem über alle mit der Gründung zusammenhängenden Rechtsfragen, entwirft den Gesellschaftsvertrag und bereitet die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister vor.
Bei einer GmbH mit einem Gesellschafter und regulärem Stammkapital (25.000 Euro) fallen für den Entwurf und die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, für Entwurf der und Unterschriftsbeglaubigung sowie Übermittlung der Daten circa 230 Euro an. Hinzu kommen die Auslagen wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent. Ein Rechenbeispiel finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer. Bei einer vollumfassenden GmbH-Gründungsbegleitung in allen Schritten sind die Gebühren mit über 600 Euro höher.
Weitere Hinweise zu den Notarkosten sowie die Möglichkeit der Notarsuche finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.
Wichtige Hinweise zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) haben wir in unserem Artikel Informationen zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) zusammengestellt.

Rechtsanwalt

Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt kann die Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer  helfen. Ob man zueinander passt, lässt sich in einem ersten Gespräch herausfinden.
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, und variiert je nach Arbeitsaufwand. Es empfiehlt sich, den Rechtsanwalt beim ersten Gespräch unter anderem nach den voraussichtlich anfallenden Kosten zu fragen. Weitere Hinweise zu den Rechtsanwaltsvergütungen finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Nutzen Sie unser Beratungsangebot: Rechtsfragen zu Ihrer Gründung beantworten Ihnen Experten der Rechtsanwaltsvereine in unseren Sprechstunden. Es handelt sich um kostenfreie rechtliche Erstinformationen. Jetzt zur kostenfreien rechtlichen Erstberatung anmelden!

Steuern/Buchführung

Ein wichtiges Thema sind auch Buchführung und Steuern. Erstinformationen zur Unternehmensbesteuerung und über die Ermittlung des Gewinns erfahren Sie in unserem Artikel Buchführung und Unternehmenssteuern für Gründer.
Gerne können Sie sich auch zu unserer kostenfreien Sprechstunde Steuerrechtlichen Erstberatung zur Unternehmensgründung anmelden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert Gründer und Gründerinnen in der Broschüre GründerZeiten 09 zum Thema Steuern.
Die Suche nach einer passenden Steuerberaterin oder Steuerberater, die sich in Ihrer Branche auskennt, ist nicht leicht. Dabei kann Ihnen der Suchdienst der Steuerberaterkammer behilflich sein. Ob man zueinander passt, lässt sich in einem Erstgespräch herausfinden, das in den meisten Fällen kostenfrei ist. Bei diesem Gespräch klären Sie auch, ob und wofür Sie den Steuerberater benötigen.

Was kostet ein Steuerberater?

Die Kosten eines Steuerberaters sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt und variieren je nach Aufwand.
Auf den Seiten der Steuerberaterkammer Nordbaden finden Sie Informationen zur Vergütung sowie “Beispiele zur Berechnung einer konkreten Gebühr nach der Steuerberatervergütungsordnung” (PDF, 23 KB, Datei wird automatisch heruntergeladen).

Kosten für die Buchführung

Selbstständige Buchführungshelfer (Buchalter)

Im Gegenteil zum Steuerberater ist es einem Buchhalter nicht erlaubt, für Sie einen Jahresabschluss oder eine Steuererklärung zu erstellen. Sein Aufgabengebiet umfasst ausschließlich verwaltende und vorbereitende Tätigkeiten aller sogenannten Geschäftsvorfälle.
Ein weiterer Unterschied ist, dass sich der Buchhalter an keine Gebührenordnung halten muss. Eine grobe Orientierung kann dennoch die “Gebührentabelle für selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter” vom Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V. (b.b.h.) liefern.

Berechnungsbeispiel aus der Gebührentabelle

Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich des Kontierens der Belege
  • bis 20.000 Euro: zwischen 44 und 111 Euro/Monat
  • bis 50.000 Euro: zwischen 70 und 174 Euro/Monat

Änderungen in der Versicherungen

Für Sie als Privatperson ergeben sich Änderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung. Ausführlichere Informationen zu diesen und anderen gründungsrelevanten Themen  finden Sie im Existenzgründungsportal des BMWK. Hier die wichtigsten Punkte:
  1. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie können in Ihrer bisherigen Krankenversicherung bleiben. Wenn Sie bisher gesetzlich pflichtversichert waren, können Sie jetzt die freiwillige Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse beantragen oder sich in einer privaten Krankenversicherung versichern. Für den Verdienstausfall bei Krankheit können Sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankentagegeld einschließen oder das Tagegeld separat privat versichern.
  2. Die gesetzliche Rentenversicherung ist für einige Berufszweige eine Pflichtversicherung (zum Beispiel: lehrende Berufs und teilweise im Gesundheitswesen). Für die meisten Selbstständigen ist die Rentenversicherung freiwillig. Wie sinnvoll eine freiwillige Versicherung ist, sollte geprüft werden, da nur für die Altersrente eine 60-monatige Versicherungszeit ausreicht. Bei allen anderen Leistungen sind weitere Bedingungen zu erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung
  3. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern – genauere Infos finden Sie im  Existenzgründungsportal des BMWK und in unserem Artikel “Freiwillige Arbeitslosenversicherung”.
  4. Einige Berufsgruppen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) pflichtversichert. Innerhalb einer Woche müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Dort erfahren Sie, ob Sie pflichtversichert sind oder sich freiwillig versichern können. Angestellte sind grundsätzlich pflichtversichert.
Ob eine freiwillige Mitgliedschaft oder eine private Unfallversicherung sinnvoll ist, sollte geprüft werden, da die Berufsgenossenschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erbringt, eine private Unfallversicherung aber eventuell umfänglicher leistet.
Sonderregelungen gibt es für Künstler und Publizisten. Sie müssen sich über die Künstlersozialkasse in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung versichern. Sie müssen dabei nur die Hälfte des Beitrags tragen, den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse. Prüfen Sie einfach ob Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen.
Falls Sie eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben ist zu prüfen, ob Sie sie in eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige oder für Firmen (sinnvoll, wenn Sie Angestellte haben oder Objekte gemietet haben) umwandeln.  
Je nach Art Ihres Unternehmens sind unterschiedliche weitere Versicherungen für Ihre Firma sinnvoll.
  1. Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Sie anderen zufügen.
    Zum Beispiel können diese durch eine Fehlberatung entstehen (spezielle Vermögensschadenshaftpflicht) oder durch ein von Ihnen hergestelltes Produkt (Produkthaftpflichtversicherung) etc. Für manche Berufe ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Pflicht (Versicherungsberater, Steuerberater, Architekten und Ärzte)
  2. Inhaltsversicherung: die Einrichtung Ihres Büros, Ihres Ladens, Ihrer Werkstatt kann durch Feuer, Leitungswasser etc. zerstört werden. Haben Sie nur ein Arbeitszimmer zu Hause, fragen Sie bei Ihrem Hausratversicherer nach, bis zu welcher Summe es in der Hausratversicherung mitversichert ist. Haben Sie ein Geschäft oder eine Werkstatt, benötigen Sie eine Inhaltsversicherung und evtl. eine Betriebsunterbrechungsversicherung, falls Sie durch die Zerstörung Ihrer Geschäftsräume nicht arbeiten können.
  3. Sollten Sie teure Elektronik oder Maschinen haben, kann es auch sinnvoll sein, diese Geräte gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern.
Da die Beiträge in der Haftpflicht nicht nur nach Gewerk sondern auch nach Umsatz, Personenzahl oder Lohn/Gehalt berechnet werden, ist ein pauschaler Beitrag nicht zu nennen.  
Die Beiträge für die Inhaltsversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung werden nach dem Gewerk und auch der Postleitzahl ermittelt, so dass auch da eine generelle Beitragsangabe nicht möglich ist.
Quelle: Jutta Benning, Finanzberaterin (IHK), Mannheim, jutta.benning@t-online.de
Über den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) e. V. bieten wir im StarterCenter monatliche Versicherungssprechstunden an. Unsere in Kooperation mit dem BVK Bezirksverband Rhein-Neckar erarbeitete ”Checkliste zu betrieblichen Versicherungen” ergänzt die Sprechstunden.

Website

An der Digitalisierung kommt heute keiner mehr vorbei. Wer sein Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen im WWW präsentieren möchte, braucht eine digitale Visitenkarte, ein Portfolio oder einen Markenauftritt für mögliche Neukunden-Gewinnung, vielleicht sogar einen eigenen Shop.

Traut man sich die Gestaltung der eigenen Business-Website selbst zu, ist man mit den führenden Baukastenanbietern wie zum Beispiel dem IONOS-Baukasten, WIX oder Jimdo sehr gut aufgestellt. Diese Anbieter sind gleichzeitig auch Webhosting-Anbieter (Provider) und bieten in der Regel so genannte Rundum-sorglos-Pakete an – zum Beispiel bestehend aus einer Domain-Registrierung, SSL-Zertifikat, Tools zur Gestaltung der Website, E-Mail-Service und der technischen Unterstützung nicht nur beim Datenschutz.
Mit folgenden monatlichen Kosten für den Provider sollten Sie ungefähr kalkulieren:
  • Baukastensysteme: circa 12 bis 35 Euro je nach Anbieter (Website muss selbst gebaut werden)
  • Professionelle Content-Management-Systeme (CMS): circa 8 bis 10 Euro (hier kommen ggf. die Kosten für die Agentur dazu, die Ihnen die Website erstellt)
Für die professionelle Gestaltung Ihrer Website durch eine Webdesign-oder Kommunikationsagentur werden individuelle Vereinbarungen abgeschlossen und je nach Umfang und Aufwand berechnet. Als grobe Richtwerte können gelten: 
  • Einfachere Website durch Freelancer (reine Umsetzung; keine Fachberatung): ab circa 1.000 Euro
  • Einfachere Website durch Agentur mit professionellem Design, Markenstil-Beratung und Support: ab 2.000 Euro
  • Aufwändigere Website mit bis zu 10 Unterseiten: etwa 3.000 bis 4.000 Euro
  • Aufwändigere Websites mit Shoplösungen: 5000 bis 7.000 Euro
Auf den gängigen Online-Plattformen zum Thema (zum Beispiel chip.de) finden Sie weitere Schritte und Hinweise, um Ihren Internetauftritt zu realisieren.
Quelle: Birgit Kropp, Journalistin, Webdesignerin sowie Marketing- und Kommunikationsberaterin (IHK), Heidelberg, kontakt@kroppmediagroup.de

520-Euro-Minijobs

Ist das Geschäft erst einmal angelaufen und das Unternehmen befindet sich in der Wachstumsphase, ist eine helfende Hand oft unverzichtbar. Gerade in der Anfangsphase wird dabei gerne auf Minijobber zurückgegriffen.
Informationen über Meldepflichten, Abgaben zur Sozialversicherung und weitere wissenswerte Fakten rund um das Thema erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale.
Informationen zu den sogenannten Midijobs, das sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, bei denen der Verdienst sich im Übergangsbereich von mehr als 520,01 Euro, höchstens aber 1.600 Euro im Monat befinden, finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.