Nr. 3001170

Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater

Wenn Sie gewerbsmäßig als selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler tätig werden möchten, stellen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich über dieses Onlineverfahren.

Die Eintragung ins Vermittlerregister erfolgt gleichzeitig mit dem Antrag auf Erlaubnis. Nutzen Sie dafür dieses Onlineverfahren.

Änderungen Ihrer Daten im Vermittlerregister müssen über dieses Onlineverfahren angezeigt werden.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beenden, können Sie die Löschung Ihrer Registerdaten beantragen. Dies ist über dieses Onlineverfahren möglich.

Über dieses Onlineverfahren können Sie den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf Ihre Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler erklären.

Als Versicherungsunternehmen müssen Sie die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung oder der gleichwertigen Garantie von bei Ihnen versicherten Immobiliardarlehensvermittlern unverzüglich der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden. Dies ist über dieses Onlineverfahren. Alternativ ist die Einreichung per E-Mail möglich.

Seit Anfang 2025 bietet die Rhein-Neckar die Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann-/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" nicht mehr an. Erfahren Sie mehr!

Immobiliardarlehensvermittler müssen ihr Internet-Impressum um Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht ergeben, ergänzen. Welche das sind sowie Beispiele für die zulässige Gestaltung Ihres Internet-Impressums finden Sie hier.