Nr. 159847

Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)

Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler tätig werden möchten, stellen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich über dieses Onlineverfahren.

Wenn Sie gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, stellen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich über dieses Onlineverfahren.

Die Eintragung ins Vermittlerregister erfolgt gleichzeitig mit dem Antrag auf Erlaubnis. Nutzen Sie dafür dieses Onlineverfahren.

Änderungen Ihrer Daten im Vermittlerregister müssen über dieses Onlineverfahren angezeigt werden.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater oder Honorar-Finanzanlagenberater beenden, können Sie die Löschung Ihrer Registerdaten beantragen. Dies ist über dieses Onlineverfahren möglich.

Über dieses Onlineverfahren können Sie den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf Ihre Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater oder Honorar-Finanzanlagenberater erklären.

Die jährliche Einreichung des Prüfungsberichts oder der Negativerklärung erfolgt über dieses Onlineverfahren. Alternativ ist die Einreichung per E-Mail möglich.

Als Versicherungsunternehmen müssen Sie die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung von bei Ihnen versicherten Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern unverzüglich der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden. Dies ist über dieses Onlineverfahren. Alternativ ist die Einreichung per E-Mail möglich.

Die Sachkundeprüfung dient als Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur gewerbsmäßigen Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO und Honorar-Finanzanlagenberatung nach § 34h GewO. Informieren Sie sich über die nächsten Prüfungstermine und die dafür geltenden Voraussetzungen!

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sind verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Hier finden Sie Informationen zum Inhalt der Sachkundeprüfung "Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" sowie den Rahmenplan.

Bei der Sachkundeprüfung "Geprüfter/Geprüfte Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" ist die Prüfungsordnung zu beachten. Jetzt informieren!

Finanzanlagenvermittler müssen ihr Internet-Impressum um Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht ergeben, ergänzen. Wir informieren Sie darüber, welche Informationen hinzuzufügen sind und geben Beispiele für die zulässige Gestaltung Ihres Internet-Impressums.