Nr. 14407

Versicherungsvermittler/-in und Versicherungsberater/-in

Wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler tätig werden möchten, stellen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich über dieses Onlineverfahren.

Wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsberater tätig werden möchten, stellen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich über dieses Onlineverfahren.

Wenn Sie Versicherungen nur ergänzend zu den im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können Sie eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler beantragen. Ihren Antrag bitte ausschließlich über dieses Onlineverfahren.

Die Eintragung ins Vermittlerregister erfolgt gleichzeitig mit dem Antrag auf Erlaubnis. Nutzen Sie dafür dieses Onlineverfahren.

Änderungen Ihrer Daten im Vermittlerregister müssen über dieses Onlineverfahren angezeigt werden.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater oder Versicherungsberater beenden, können Sie die Löschung Ihrer Registerdaten beantragen. Dies ist über dieses Onlineverfahren möglich.

Über dieses Onlineverfahren können Sie den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf Ihre Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater erklären.

Als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater unterliegen Sie der gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Informationen zur Pflicht sowie zur Einreichung des Weiterbildungsnachweises finden Sie hier. Der Nachweis kann über dieses Onlineverfahren oder alternativ per E-Mail erbracht werden.

Als Versicherungsunternehmen müssen Sie die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung oder der gleichwertigen Garantie von bei Ihnen versicherten Immobiliardarlehensvermittlern unverzüglich der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden. Dies ist über dieses Onlineverfahren. Alternativ ist die Einreichung per E-Mail möglich.

Alles rund um die Anmeldung zur Sachkundeprüfung zum/r "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK": Termine, Gebühren und Fristen.

Wie ist der Ablauf der schriftlichen bzw. praktischen Sachkundeprüfung? Welches sind die inhaltlichen Anforderungen? Erfahren Sie hier die Antworten auf Ihre Fragen zur Sachkundeprüfung nach § 34d GewO.

Als erlaubnispflichtiger oder erlaubnisbefreiter Versicherungsvermittler müssen Sie bestimmte Anforderungen für das Internet-Impressum einhalten. Wir haben eine Übersicht der Pflichtangaben mit Muster für Sie erstellt.