Reformprogramm der Bundesregierung: Richtiger Weg und wesentliche Leerstelle
Wichtige Signale für die Wirtschaft – Reformbeschlüsse mit Leerstelle bei den Energiekosten
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 30. Juni 2026 senden wichtige Signale für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.
„Das Reformpaket enthält viele überfällige Schritte – insbesondere beim Bürokratieabbau. Dass nach dem Land nun auch der Bund seine Berichtspflichten massiv reduzieren möchte, ist ein wichtiges Signal für die Unternehmen in unserer Region. Gleiches gilt für die viermonatige Genehmigungsfiktion bei Anträgen. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigten Entlastungen schnell in die Praxis zu bringen. Gleichzeitig reichen die Beschlüsse noch nicht aus: Insbesondere bei Arbeitszeitflexibilisierung und den für unsere Region so relevanten Energiekosten besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Wer Wachstum und Investitionen stärken will, muss den eingeschlagenen Reformkurs konsequent fortsetzen", sagte IHK-Präsident Uwe Goebel in einer ersten Stellungnahme.
„Das Reformpaket enthält viele überfällige Schritte – insbesondere beim Bürokratieabbau. Dass nach dem Land nun auch der Bund seine Berichtspflichten massiv reduzieren möchte, ist ein wichtiges Signal für die Unternehmen in unserer Region. Gleiches gilt für die viermonatige Genehmigungsfiktion bei Anträgen. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigten Entlastungen schnell in die Praxis zu bringen. Gleichzeitig reichen die Beschlüsse noch nicht aus: Insbesondere bei Arbeitszeitflexibilisierung und den für unsere Region so relevanten Energiekosten besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Wer Wachstum und Investitionen stärken will, muss den eingeschlagenen Reformkurs konsequent fortsetzen", sagte IHK-Präsident Uwe Goebel in einer ersten Stellungnahme.
Nitschmann, Hans-Joachim, Adobe Stock
Viele (D)IHK-Forderungen finden sich im Reformpaket wieder
Mit dem beschlossenen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ setzt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen um, die von der Wirtschaft und insbesondere von unserer IHK-Organisation seit Jahren gefordert werden. Besonders deutlich wird dies beim Bürokratieabbau, bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, bei der Digitalisierung staatlicher Abläufe und bei Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen.
Geplant sind unter anderem die Abschaffung zahlreicher Berichts- und Dokumentationspflichten (analog zu dem Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung), eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten behördlicher Bearbeitungszeit, Vereinfachungen im Datenschutzrecht sowie der Abbau unnötiger betrieblicher Beauftragtenpflichten. Auch bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie ist vorgesehen, zusätzliche nationale Belastungen zu vermeiden - eine Forderung auch unserer IHK. Damit würde das Gold Plating des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) künftig entfallen.
Mit dem beschlossenen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ setzt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen um, die von der Wirtschaft und insbesondere von unserer IHK-Organisation seit Jahren gefordert werden. Besonders deutlich wird dies beim Bürokratieabbau, bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, bei der Digitalisierung staatlicher Abläufe und bei Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen.
Geplant sind unter anderem die Abschaffung zahlreicher Berichts- und Dokumentationspflichten (analog zu dem Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung), eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten behördlicher Bearbeitungszeit, Vereinfachungen im Datenschutzrecht sowie der Abbau unnötiger betrieblicher Beauftragtenpflichten. Auch bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie ist vorgesehen, zusätzliche nationale Belastungen zu vermeiden - eine Forderung auch unserer IHK. Damit würde das Gold Plating des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) künftig entfallen.
Positiv sind die geplanten Entlastungen im Datenschutzrecht, die bereits im Dezember 2025 im Rahmen der Digitalisierungsagenda angekündigt wurden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen von bürokratischen Anforderungen der DSGVO stärker entlastet werden. Entsprechende Belastungen hatten regionale Unternehmen unserer IHK 2025 im Rahmen einer groß angelegten Bürokratieumfrage zurückgemeldet. 70 Prozent hatten damals angegeben, sich hier Entlastungen zu wünschen.
Materieller Bürokratieabbau nötig
Noch wichtiger als reduzierte Berichts- und Dokumentationspflichten wäre es aus Sicht unserer IHK, wenn Gesetze und Vorschriften regelmäßig auf ihren Nutzen und ihre Angemessenheit überprüft würden. Dies könnte durch eine sogenannte Sunset-Klausel gelingen, also durch die Befristung von Gesetzen. Es müsste sich dadurch alle paar Jahre angesehen werden, ob ein Gesetz erforderlich bzw. angemessen war. Wenn dies nicht der Fall wäre, würde es ohne erneute Beschlussfassung auslaufen.
Noch wichtiger als reduzierte Berichts- und Dokumentationspflichten wäre es aus Sicht unserer IHK, wenn Gesetze und Vorschriften regelmäßig auf ihren Nutzen und ihre Angemessenheit überprüft würden. Dies könnte durch eine sogenannte Sunset-Klausel gelingen, also durch die Befristung von Gesetzen. Es müsste sich dadurch alle paar Jahre angesehen werden, ob ein Gesetz erforderlich bzw. angemessen war. Wenn dies nicht der Fall wäre, würde es ohne erneute Beschlussfassung auslaufen.
Energie als Schwachstelle der Reformbeschlüsse: Gerade Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim besonders betroffen
Besonders relevant für die Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim sind die Beschlüsse zum Ausbau der Energieinfrastruktur. Die Bundesregierung möchte damit den Ausbau und die Digitalisierung der Verteilnetze beschleunigen, Genehmigungsverfahren vereinfachen und Industriebetrieben verbindliche Fristen für Netzanschlüsse zusichern. Zudem soll über den Deutschlandfonds privates Kapital verstärkt für Energieinfrastrukturprojekte mobilisiert werden.
Für eine Region mit besonders vielen Windenergieprojekten, Wasserstoffvorhaben, energieintensiven Industrieunternehmen und erheblichen Investitionen in Strom- und Wasserstoffnetze sind dies wichtige Signale.
Gleichzeitig bleibt die Energiepolitik die größte Schwachstelle des Reformpakets. Zwar wird der notwendige Netzausbau beschleunigt, konkrete Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise fehlen jedoch weiterhin. Weder eine Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen noch dauerhafte Entlastungen bei Netzentgelten finden sich in den Beschlüssen. Gerade für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland bleibt dies ein zentraler Handlungsauftrag.
Arbeitsmarkt: Wichtige Schritte, aber Arbeitszeitreform fehlt
Bei Fachkräftesicherung und Arbeitsmarkt setzt die Bundesregierung ebenfalls wichtige Impulse. Dazu zählen neue Weiterbildungsinstrumente, Arbeitsmarktdrehscheiben für Beschäftigungsübergänge, eine „Zweite Chance“ für Jugendliche ohne Abschluss sowie längere Möglichkeiten für sachgrundlose Befristungen (bis zum 31. Dezember 2030). Zudem wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend. Damit soll die im internationalen Vergleich hohe Zahl an krankheitsbedingten Fehltagen reduziert werden. Die genaue Ausgestaltung steht hier noch aus.
Nicht aufgegriffen wurde dagegen die von der Wirtschaft seit langem geforderte Modernisierung des Arbeitszeitrechts. Aus Sicht der Unternehmen bleibt die Umstellung von täglichen auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten ein wichtiger Baustein für mehr Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit.
Besonders relevant für die Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim sind die Beschlüsse zum Ausbau der Energieinfrastruktur. Die Bundesregierung möchte damit den Ausbau und die Digitalisierung der Verteilnetze beschleunigen, Genehmigungsverfahren vereinfachen und Industriebetrieben verbindliche Fristen für Netzanschlüsse zusichern. Zudem soll über den Deutschlandfonds privates Kapital verstärkt für Energieinfrastrukturprojekte mobilisiert werden.
Für eine Region mit besonders vielen Windenergieprojekten, Wasserstoffvorhaben, energieintensiven Industrieunternehmen und erheblichen Investitionen in Strom- und Wasserstoffnetze sind dies wichtige Signale.
Gleichzeitig bleibt die Energiepolitik die größte Schwachstelle des Reformpakets. Zwar wird der notwendige Netzausbau beschleunigt, konkrete Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise fehlen jedoch weiterhin. Weder eine Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen noch dauerhafte Entlastungen bei Netzentgelten finden sich in den Beschlüssen. Gerade für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland bleibt dies ein zentraler Handlungsauftrag.
Arbeitsmarkt: Wichtige Schritte, aber Arbeitszeitreform fehlt
Bei Fachkräftesicherung und Arbeitsmarkt setzt die Bundesregierung ebenfalls wichtige Impulse. Dazu zählen neue Weiterbildungsinstrumente, Arbeitsmarktdrehscheiben für Beschäftigungsübergänge, eine „Zweite Chance“ für Jugendliche ohne Abschluss sowie längere Möglichkeiten für sachgrundlose Befristungen (bis zum 31. Dezember 2030). Zudem wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend. Damit soll die im internationalen Vergleich hohe Zahl an krankheitsbedingten Fehltagen reduziert werden. Die genaue Ausgestaltung steht hier noch aus.
Nicht aufgegriffen wurde dagegen die von der Wirtschaft seit langem geforderte Modernisierung des Arbeitszeitrechts. Aus Sicht der Unternehmen bleibt die Umstellung von täglichen auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten ein wichtiger Baustein für mehr Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit.
Fazit: Richtige Richtung, aber noch kein vollständiger Kurswechsel
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses enthalten den wohl ambitioniertesten Ansatz zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung staatlicher Verfahren seit vielen Jahren. Viele Maßnahmen entsprechen langjährigen Forderungen unserer IHK-Organisation und können Unternehmen spürbar entlasten. Es ist positiv, dass dieses Reformpaket auf den Weg gebracht werden soll.
Für die Wirtschaft in der Region bleibt jedoch entscheidend, dass die 34 Maßnahmen auch umgesetzt werden und den positiven Ansätzen nun weitere Schritte folgen. Insbesondere beim Abbau weiterer Vorschroften, bei den den Energiekosten, der Arbeitszeitflexibilisierung und der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland besteht weiterhin Handlungsbedarf. Gerade für eine Region, die wie kaum eine andere vom Gelingen der Energiewende und von industriellen Investitionen abhängt, müssen auf die Beschleunigung von Verfahren nun auch strukturelle Verbesserungen bei den Standortkosten folgen.
(Aktualisierungsstand: 03.08.2026).