PPWR: Bewegung bei Bevollmächtigtenpflicht
EU-Verpackungsverordnung: Erste Bewegung bei der Bevollmächtigtenpflicht
IHK begrüßt Signal aus Brüssel und fordert weitere Vereinfachungen für Unternehmen
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich Anfang Oktober 2026 dafür ausgesprochen, Kleinst- und Kleinunternehmen vorübergehend von der Bevollmächtigtenpflicht der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auszunehmen. Damit zeichnet sich eine erste Entlastung für betroffene Unternehmen ab. Unsere IHK begrüßt diesen Schritt, sieht jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Die IHK-Organisation hatte frühzeitig auf die bürokratischen Belastungen durch die neuen Vorgaben hingewiesen. Auch unsere IHK hatte sich im Vorfeld der Ausschusssitzung direkt gegenüber den Europaabgeordneten aus der Region für Vereinfachungen eingesetzt. Mit der Aktion #StopTheClock hatten zudem zahlreiche Unternehmen auf praktische Probleme bei der Umsetzung der Verordnung aufmerksam gemacht.
Warehouse worker wrapping a fragile glass with bubble wrap and packing it into a cardboard box for safe shipping.
Entlastung darf nicht auf kleine Unternehmen beschränkt bleiben
Nach dem Votum des Umweltausschusses sollen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro vorübergehend von der Bevollmächtigtenpflicht ausgenommen werden. Bislang sieht die Verordnung bei grenzüberschreitenden Lieferungen entsprechende Pflichten in den jeweiligen EU-Zielländern vor. Dies kann insbesondere bei geringen Absatzmengen zu unverhältnismäßigen Kosten führen.
Aus Sicht unserer IHK greift die vorgeschlagene Ausnahme jedoch zu kurz. Auch größere Unternehmen sind von zusätzlicher Bürokratie betroffen. Notwendig sind deshalb weitergehende Vereinfachungen, klare Verantwortlichkeiten und möglichst einheitliche Regelungen im europäischen Binnenmarkt.
DIHK fordert Nachbesserungen in fünf Punkten
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) dringt auf eine praxisgerechtere Umsetzung der PPWR. Rückmeldungen aus den Unternehmen zeigen nach Angaben der DIHK weiterhin erhebliche Unsicherheiten. Gründe sind insbesondere fehlende technische Vorgaben und der hohe bürokratische Aufwand bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten.
DIHK-Bereichsleiter Energie, Umwelt und Industrie Sebastian Bolay betont, die Wirtschaft unterstütze weiterhin das Ziel, Verpackungsabfälle zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Dafür benötigten die Unternehmen jedoch mehr Rechtsklarheit, praktikable Übergangsregelungen und eine konsequente Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt.
Handlungsbedarf in fünf Feldern:
- Dokumentations- und Nachweispflichten vereinfachen: Pflichten sollten bei den Unternehmen angesiedelt werden, die über die dafür erforderlichen Informationen verfügen.
- EU-weiten One-Stop-Shop schaffen: Registrierungen, Nachweise und Berichtspflichten sollten europaweit vereinheitlicht und digital über eine zentrale Anlaufstelle erledigt werden können.
- Mehr Rechtssicherheit gewährleisten: Technische Vorgaben und weitere Sekundärrechtsakte sollten frühzeitig und vollständig vorliegen. Zwischen ihrer Veröffentlichung und verbindlichen Anwendung sollte grundsätzlich ein Vorlauf von mindestens zwölf Monaten liegen.
- Übergangs- und Bestandsschutz ausweiten: Bereits produzierte oder rechtmäßig in Verkehr gebrachte Waren sollten weiterhin verkauft werden können.
- Binnenmarkt konsequent harmonisieren: Nationale Sonderregelungen sollten möglichst vereinheitlicht werden, damit Unternehmen nicht mit unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten konfrontiert sind.
Weitere Entscheidungen stehen aus
Das Votum des Umweltausschusses ist noch keine endgültige Entscheidung. Das Europäische Parlament (20. Oktober 2026) und der Rat der Europäischen Union müssen sich noch auf eine entsprechende Regelung verständigen.
Unsere IHK wird sich deshalb auch im weiteren Verfahren für praxistaugliche Lösungen einsetzen. Ziel bleibt, ambitionierten Umwelt- und Ressourcenschutz mit klaren Verantwortlichkeiten, verhältnismäßigen Pflichten, Rechtssicherheit und möglichst einheitlichen europäischen Vorgaben zu verbinden. So können Kreislaufwirtschaft und Binnenmarkt gleichermaßen gestärkt werden.