Bürokratieabbau: "Pakt gegen Gold-Plating"

Was bei Schmuck den Wert von Objekten steigern soll, führt in der Politik zum Gegenteil: Das „Gold-Plating“. Die Vergoldung von EU-Richtlinien und -Verordnungen, also das Aufsetzen zusätzlicher nationaler Vorschriften auf europäische Vorgaben, mindert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eines Mitgliedsstaates gegenüber den europäischen Wettbewerbern. Ein hausgemachter Wettbewerbsnachteil. Hinzu kommt, dass die umfassende europäische Regulierung an sich häufig schon einen globalen Wettbewerbsnachteil darstellt.
Der Aufruf der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer sechsten Rede zur Lage der EU vom September 2026 an die Mitgliedsstaaten, auf nationale Zusatzregulierung im Rahmen von EU-Vorgaben zu verzichten, ist vollkommen richtig.
Dabei ist jedoch strittig, wo Gold-Plating anfängt. Die Ampel-Koalition hatte 2024 beispielsweise von nur neun Richtlinien und drei Verordnungen in der vergangenen Legislaturperiode berichtet, die über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt wurden. Nimmt man nun Gold-Plating vergangener oder der aktuellen Legislaturperiode, die Erweiterung um nationale Rechtstraditionen, den Verweis auf zugehörige Bestandsgesetze und höhere Sanktionen bei Verstößen hinzu, ergibt sich ein deutlich anderes Bild.
Nach Auswertung aller EU-Richtlinien von 2009 bis 2026 mit einem speziellen KI-Tool hat die IHK-Stuttgart festgestellt, dass bei 60 Prozent von ihnen Gold-Plating stattgefunden hat. Die Auswertung ergab innerhalb der letzten fünf Legislaturperioden in rund 1.000 Gesetzgebungsvorgängen 1.433 belastbare Prüfhinweise in 599 Gesetzgebungsvorgängen.
Diese Einschätzung wird durch die aktuelle Zulieferung der IHK-Organisation zu einer Umfrage der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GROW) der EU-Kommission vom September 2026 zu Beispielen für Gold-Plating unterstützt. Obwohl in der DIHK-Stellungnahme darauf verwiesen wird, dass bei EU-Verordnungen im engeren Sinne kein Gold-Plating vorliegt, da diese unmittelbar gelten, finden sich auch dort nationale Begleitregelungen, die zusätzliche Belastungen verursachen können. Allein für deutsches Recht wurden durch unsere IHK-Organisation aktuell 20 Beispiele für Gold-Plating zusammengetragen: Von Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch bis zum Verpackungsgesetz.
Diese Beispiele zeigen: Gold-Plating ist für Unternehmen ein reales Problem und sollte konsequent vermieden werden. Gleichzeitig greift die Debatte zu kurz, wenn sie ausschließlich auf nationale Übererfüllung blickt. Der größere Belastungsfaktor bleibt die insgesamt hohe Regulierungsdichte auf europäischer Ebene
Die Kommission hat das Problem längst erkannt und bereits im Mai 2025 in ihrer Binnenmarktstrategie die „Terrible Ten“ identifiziert: Zehn Maßnahmen, die den europäischen Markt gefährden und Wachstum, Investitionen sowie Beschäftigung bremsen. Die meisten dieser zehn Punkte haben direkt oder indirekt mit überbordender Regulierung zu tun. Daher hat die EU-Kommission in den letzten Monaten bislang zwölf sogenannte Omnibus-Pakete auf den Weg gebracht, um Regulierung in den verschiedenen Politikbereichen zurückzufahren. Das Ziel ist, Bürokratiebelastungen bis 2029 insgesamt um 25% und für kleine und mittlere Unternehmen sogar um 35% zu reduzieren.
Von der angekündigten europäischen Deregulierung kommt bei vielen Unternehmen bislang jedoch wenig an. Im Gegenteil: Auf allen politischen Ebenen kommt es zu neuer Regulierung ohne zeitgleich alte Regeln, die viel Aufwand und wenig Nutzen bringen, zu hinterfragen, zu beschneiden oder abzuschaffen.
Unsere Mitgliedsunternehmen berichten aktuell zum Beispiel von viel Unsicherheit und Aufwand im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung (PPWR) und der Greenwashing-Richtlinie (EmpCo). Von dem Grundsatz, für neue Vorgaben an anderer Stelle Regelungen abzuschaffen, ist in der Praxis bislang wenig zu spüren
Umsetzungsproblem
Obwohl Analysen und politische Erkenntnisse auf dem Tisch liegen, kommt eine merkliche Entlastung nicht in den Unternehmen an. Die Abschaffung oder Vereinfachung kleinteiliger Regeln reicht demnach nicht aus. Es braucht deutlich weniger Regulierung. Die Regelungen, die erwiesenermaßen unverzichtbar sind, müssen einfacher, digitaler und stärker automatisierbar ausgestaltet werden. Das betrifft alle politischen Ebenen, denn beispielsweise auch die kommunale Dokumentation, Überprüfung und Besteuerung von Verpackungen in Gastronomiebetrieben schafft erheblichen Mehraufwand für Unternehmen und Kunden und führt zu weiterem Personalbedarf bei der öffentlichen Hand.
Lösungsansätze
Praxiswirksamer Abbau von Regulierung ist daher auf allen Ebenen erforderlich. Am besten sogar aufeinander abgestimmt, so wie etwa zwischen Bund, Ländern und Kommunen in der föderalen Modernisierungsagenda angelegt. Auch die Zusagen des Landes Niedersachsen und des Bundes, Dokumentations- und Berichtspflichten konsequent abzubauen, sind langjährige Forderungen unserer IHK-Organisation. Auch der Vorstoß von Deutschland und 12 weiteren Ländern aus dem September 2026, die EU-Bürokratie noch entschlossener zu reduzieren und eine Rückbesinnung auf die Kernaufgaben der Europäischen Union vorzunehmen, geht daher in die richtige Richtung. Die automatische Überprüfung von Regulierung nach spätestens fünf Jahren ist eine Forderung, die die IHK-Organisation auf allen politischen Ebenen begrüßt. Ein noch weitergehendes Instrument sind Sunset-Klauseln, nach denen ein Rechtsakt ausläuft, wenn er nicht aktiv durch Beschluss verlängert würde.
Die Probleme sind benannt, Analysen und Lösungsansätze liegen vor. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Bürokratieabbau darf sich nicht in einzelnen Korrekturen verlieren. Er muss konsequent, systematisch und auf allen politischen Ebenen erfolgen, damit Entlastungen endlich spürbar bei den Unternehmen ankommen.