Internationaler Warenverkehr (Stand: 14. Oktober 2020)

Der internationale Warenverkehr soll zur Versorgungssicherung von Wirtschaft und Bevölkerung so gut wie möglich aufrechterhalten werden. Darum gelten für den notwendigen Geschäftsreiseverkehr und die Güterbeförderung andere infektionsschutzrechtliche Regelungen als für den touristischen Verkehr.
Auch wenn der grenzüberschreitende Verkehr derzeit keinen regelmäßigen Kontrollen unterliegt, kann es auf Grund kurzfristig anberaumter einzelstaatlicher Regelungen zu Staus und Behinderungen an den Grenzübergängen kommen. Aktuelle Informationen zu Staulängen/Wartezeiten an den innereuropäischen Grenzübergängen finden Sie hier: https://covid-19.sixfold.com/
Während der Personenflugverkehr langsam wieder hochgefahren wird, soll der Luftfrachtverkehr unverändert aufrechterhalten werden.
Hilfreiche Informationen für Unternehmen und weiterführende Links finden Sie auf der Internetseite des DIHK.
Für die grundsätzliche Orientierung zu den Reisebestimmungen mit einzelnen Ländern empfehlen wir die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.