Gültigkeitsablauf Fahrerdokumente (Stand: 19. März 2020)

Aktuell finden keine Schulungen für Berufskraftfahrer (Grundqualifikation, Module bzw. ADR) und Gefahrgutbeauftragte statt.
Angesichts der aktuellen Situation hat der Gesetzgeber flexible Lösungen zugelassen. Die Veranstalter und IHKs arbeiten aktuell an Lösungen, wie bei online-Angeboten die Präsenz der Teilnehmer nachgewiesen werden kann.
Beschleunigte BKF-Grundqualifikation vorübegehend online möglich
Das Niedersächsische MW informiert darüber, dass von Seiten des Bundesverkehrsministeriums keine Bedenken bestehen, Weiterbildungen nach dem BKrFQG und Unterricht zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (140 Std.) als E-Learning anzubieten. Diese Ausnahme ist vorerst bis zum 17. April 2020 befristet. Bitte beachten Sie, dass sie diese Ausnahme vorher bei der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen müssen.
Führerschein
Die Führerscheinstellen sind angewiesen, neue Führerscheine mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr auch ohne neue Nachweise für die Code-Nr. „95“ auszustellen. Die entsprechenden Schulungen sind dann innerhalb dieses Jahres nachzuholen. Die ärztlichen Bescheinigungen (Hausarzt, Augenarzt) können - falls nicht aktuell vorhanden - innerhalb von drei Monaten nachgereicht werden.
ADR / Gefahrgutfahrer / Gefahrgutbeauftragte
Mit der Sondervereinbarung M324 „bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig.“ Dies gilt analog auch für Gefahrgutbeauftragte.