Ausländische Mitarbeiter (Stand: 20. März 2020)

Grundsätzlich gilt, dass die Ein- und Ausreise aus den meisten Ländern aus beruflichen Gründen weiterhin möglich ist.
Bitte prüfen Sie bei Mitarbeitern aus anderen Ländern die jeweiligen Ein- und Ausreisebestimmungen. Hilfreicher Link:
Für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland bietet die Bundespolizei unter dem folgenden Link das Muster einer Pendlerbescheinigung an
Polen: Während es zunächst hieß, dass Lkw-Fahrer, die für ihrer Wochenendruhezeit mit dem Pkw nach Polen einreisen, in eine 14-tägige Quarantäne geschickt werden, wurde am 19. März 2020 bekannt, dass nach Angaben der polnischen Grenzpolizei eine Quarantäne nicht mehr angewendet werden soll auf die nachfolgenden Personen:
Personen mit Wohnsitz in Polen die einem Nachbarstaat arbeiten und regelmäßig die Grenze überquerenAusländer die einem Nachbarsaat leben, in Polen arbeiten und regelmäßig die Grenze überquerenPersonen, die als Fahrer im professionellen Transport von Gütern und Personen beschäftigt sind
Speziell bei der Einreise nach Polen bestehen aktuell lange Wartezeiten. Hier haben sich Staus von bis zu 50 km Länge gebildet. Aktuelle Informationen zu Staulängen/Wartezeiten an den innereuropäischen Grenzübergängen finden Sie hier: https://covid-19.sixfold.com/
Frankreich: Hier ist aktuell unklar, ob auch die ausländischen Fernfahrer im internationalen Fernverkehr die Formulare für die im Rahmen der Ausgangssperre vorgesehenen Formulare für französische Staatsbürger zu nutzen haben.
Tschechien: Hier hat sich das Problem ergeben, dass Pendler, die nur am Wochenende zurück zu ihren Familien nach Tschechien wollen, unter Quarantäne gestellt werden. Tagespendler sind hiervon soweit uns bekannt ist, nicht betroffen. Im Güterverkehr tätiges Personal muss an der Grenze eine Bestätigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 37 KB) für Mitarbeiter im internationalen Verkehr des tschechischen Innenministeriums vorlegen.