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Datenschutzrecht

Bei der Bewerbung und Einstellung eines Mitarbeiters werden zwangsläufig personenbezogene Daten verarbeitet. Hier gilt der allgemeine Grundsatz im Datenschutzrecht: Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Rechtsgrundlage besteht.

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Auch nach sechs Jahren bleibt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einer der größten Bürokratietreiber für deutsche Betriebe. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter 4.900 Unternehmen aus nahezu allen Branchen.

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Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 für alle Betriebe verbindlich. Die komplexen Anforderungen führen zu Unsicherheiten bei der Umsetzung. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengetragen.

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Die Pressearbeit und Unternehmensdarstellung, auch im Internet auf sozialen Netzwerken, ist wichtig. Oft werden Fotos von Mitarbeitern oder von Veranstaltungen veröffentlicht und ins Netz gestellt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was erlaubt und welche rechtlichen Regeln zu beachten sind.

Das Versenden von E-Mails an mehrere Empfänger kann datenschutzrechtlich problematisch sein, wenn die Empfängerliste durch die Adressaten frei einsehbar ist.

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Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Welche Voraussetzungen muss er/sie erfüllen?

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Cloud Computing bietet die technischen Voraussetzungen, große Datenmengen effizient zu verwalten und zu nutzen. Um dafür einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) innerhalb des Kompetenzzentrums Trusted Cloud eine eigene Arbeitsgruppe "Rechtsrahmen des Cloud Computing" einrichten lassen. Diese bietet verschiedene Leitfäden, Thesen- und Arbeitspapiere kostenfrei zum Download an.