BMWi: Rechtsrahmen des Cloud Computing

Cloud Computing bietet die technischen Voraussetzungen, große Datenmengen effizient zu verwalten und zu nutzen.
Um dafür einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) innerhalb des Kompetenzzentrums Trusted Cloud eine eigene Arbeitsgruppe "Rechtsrahmen des Cloud Computing" einrichten lassen. Diese bietet verschiedene Leitfäden, Thesen- und Arbeitspapiere auf ihrer Internetseite (s. rechts) kostenfrei zum Download an.
Die Arbeitsgruppe beschreibt ihre Aufgabe dort wie folgt:
"Wie kann der Datenschutz in der Cloud eingehalten werden? Wer haftet, wenn Daten verlorengehen sollten? Was passiert, wenn der Cloud-Dienst nicht zur Verfügung steht? Die Cloud steckt voller juristischer Herausforderungen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat deshalb innerhalb des Kompetenzzentrums Trusted Cloud eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Geleitet wurde sie von Prof. Dr. Georg Borges, Jura-Professor an der Ruhr-Universität Bochum. In der Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“ erarbeiteten Experten aus Wirtschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft sowie Vertreter aus Datenschutzbehörden gemeinsam mit Experten aus dem Trusted-Cloud-Programm Lösungsansätze für rechtliche Herausforderungen."
Dabei werden die Themen Datenschutz und Zertifizierung, Cloud-Computing-Verträge, Urheberrecht und Lizenzen sowie Haftung im Cloud Computing behandelt.