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Nr. 6155

Arbeitsrecht

Nach dem IHK-Gesetz dürfen sich die Industrie- und Handelskammern zu arbeitsrechtlichen Fragen nur eingeschränkt äußern. Die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen, etwa tarifrechtlicher Art oder in einzelnen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, gehört nicht zu ihren Aufgaben. Die Information von IHK-Mitgliedern, beispielsweise über Inhalt und Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften, ist jedoch Teiltätigkeit der Industrie- und Handelskammern.
Karen Barbrock
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiterin
Recht und Steuern
Projektleiterin
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter