Arbeitsrecht
Nach dem IHK-Gesetz dürfen sich die Industrie- und Handelskammern zu arbeitsrechtlichen Fragen nur eingeschränkt äußern. Die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen, etwa tarifrechtlicher Art oder in einzelnen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, gehört nicht zu ihren Aufgaben. Die Information von IHK-Mitgliedern, beispielsweise über Inhalt und Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften, ist jedoch Teiltätigkeit der Industrie- und Handelskammern.
Kontakt

Karen Barbrock
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiterin

Katrin Schweer
Recht und Steuern
Projektleiterin

Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter