Unsere Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können dem Setzen von Cookies jederzeit widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer

Datenschutzerklärung

Nr. 6155

Arbeitsrecht

Nach dem IHK-Gesetz dürfen sich die Industrie- und Handelskammern zu arbeitsrechtlichen Fragen nur eingeschränkt äußern. Die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen, etwa tarifrechtlicher Art oder in einzelnen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, gehört nicht zu ihren Aufgaben. Die Information von IHK-Mitgliedern, beispielsweise über Inhalt und Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften, ist jedoch Teiltätigkeit der Industrie- und Handelskammern.
Karen Barbrock
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiterin
Katrin Schweer
Recht und Steuern
Projektleiterin
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter