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Nr. 6230468

EU-Kommission legt Fahrplan zum vollständigen Ausstieg aus russischer Energie vor

Ziel: vollständiger Importstopp bis 2027
Mit dem aktualisierten REPowerEU-Fahrplan will die Europäische Kommission die Abhängigkeit von russischer Energie bis Ende 2027 vollständig beenden. Im Fokus stehen der schrittweise Ausstieg aus russischem Gas, Öl und Atomenergie sowie neue Maßnahmen zur Versorgungssicherheit und Energiewende.
Am 6. Mai hat die Europäische Kommission den neuen REPowerEU-Fahrplan vorgestellt. Ziel ist es, die verbleibenden Abhängigkeiten von russischer Energie vollständig zu beenden. Laut Kommission wurden bereits in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt: Der Anteil russischen Gases an den EU-Importen ist von 45 Prozent im Jahr 2021 auf 19 Prozent im Jahr 2024 gesunken, die Importe von russischem Öl und Kohle wurden weitgehend eingestellt. Nun sollen auch russisches Pipelinegas, LNG und Atomenergie bis spätestens 2027 vollständig aus dem EU-Energiemix verschwinden.
Kernstück der Initiative ist ein abgestufter Maßnahmenplan zum Rückgang russischer Gasimporte. Dazu gehört zunächst eine Verbesserung der Transparenz: Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden, Informationen über Vertragsmengen und -laufzeiten russischer Gaslieferungen an die zuständigen Behörden und die EU-Kommission zu melden. Damit sollen bessere Planungs- und Koordinationsmöglichkeiten auf EU-Ebene geschaffen werden. Begleitend dazu sollen die Mitgliedstaaten bis Ende 2025 nationale Ausstiegspläne vorlegen, die den Weg zum Ausstieg aus russischem Gas und zur Versorgung mit alternativen Quellen aufzeigen.
Die Kommission plant außerdem ein schrittweises Importverbot: Ab Ende 2025 sollen keine neuen Langfristverträge sowie kurzfristigen Spotverträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Die vollständige Beendigung der langfristigen Verträge ist bis Ende 2027 vorgesehen. Dank umfangreicher Investitionen in LNG-Infrastruktur, Einsparpotenziale durch Effizienzmaßnahmen und wachsender globaler LNG-Kapazitäten wird ein realistischer Übergang für die Versorgungssicherheit erwartet.
Zur Absicherung des Ausstiegs wird die europäische Nachfragebündelung über das Instrument "AggregateEU" weitergeführt und ausgebaut. Zudem sollen biomethan- und wasserstoffbasierte Alternativen gefördert sowie der Infrastrukturausbau, insbesondere in Mittel- und Südosteuropa, weiter beschleunigt werden. Die EU strebt in diesem Zusammenhang auch eine verstärkte Energiekooperation mit Partnerländern im Mittelmeerraum, in Nordafrika und im Nahen Osten an.
Die vollständige Abkopplung von russischer Energie ist auch Teil der wirtschafts- und sicherheitspolitischen Gesamtstrategie der Union. Sie stärkt die Unabhängigkeit, trägt zur Preisstabilität bei und unterstützt gleichzeitig die Klimaziele im Rahmen des Green Deal, des Clean Industrial Deal und des Aktionsplans für bezahlbare Energie. Legislative Vorschläge zur Umsetzung der Maßnahmen werden bereits für den kommenden Monat erwartet.

Quelle: DIHK, 12.05.2025

Potentiale der Windenergie: Region braucht gute Wirtschaftspolitik, um von Wertschöpfung in Milliardenhöhe zu profitieren

„Wir brauchen schnellere Genehmigungsverfahren und weniger Bürokratie für Direktleitungen, um den Ausbau der Windenergie zu einem entscheidenden Standortvorteil für unsere Region zu machen“, so Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, auf der IHK-Veranstaltung „Potenziale durch Windenergie“. Rund 70 Teilnehmer diskutierten in Osnabrück über die Chancen und Herausforderungen von Stromlieferverträgen aus Windenergie. Graf forderte dabei international wettbewerbsfähige Energiepreise: „Dafür ist neben grundlastfähigen Kraftwerken auch ein zügiger Ausbau erneuerbarer Energien wichtig.“
Eine von der IHK unterstützte Studie des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) macht deutlich, wie stark die regionale Wirtschaft vom weiteren Windenergieausbau profitieren kann. Allein im Landkreis Emsland könnten durch neue Anlagen mit einer Leistung von 3.524 Megawatt (MW) bis zu neun Milliarden Euro Wertschöpfung generiert werden. Dazu zählen vor allem regionale Auftragsvergaben. Der Landkreis Osnabrück könnte durch 845 MW an zusätzlicher Leistung auf eine Wertschöpfung von 1,7 Milliarden Euro kommen, während in der Grafschaft Bentheim neue Anlagen mit 783 MW ein wirtschaftliches Potenzial von zwei Milliarden Euro bieten. Die Studie geht dabei von einem Flächenbedarf von 1,8 Hektar pro Megawatt installierter Leistung aus. Ein modernes Windrad hat heute eine Leistung von etwa sieben MW. Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE Niedersachsen/Bremen, mahnte: „Wir stehen in Niedersachsen aktuell bei 13 Gigawatt Windleistung. Um die geplanten 30 Gigawatt bis 2035 zu erreichen, ist noch viel zu tun.“
Insgesamt können in den nächsten Jahrzehnten in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim somit 12,7 Milliarden Euro an Wertschöpfung erzielt werden. Hier profitieren regionale Unternehmen entlang der gesamten Prozesskette, beispielsweise Projektierer, Planer, Tiefbauunternehmen oder Gutachter. „Es gibt Stromerzeuger und interessierte Abnehmer – dazwischen stehen unnötige gesetzliche Regularien, die geändert werden müssen“, erklärte IHK-Vollversammlungsmitglied Christoph Pieper von der CEC Haren GmbH und meint: „Sogar der europäische Rechtsrahmen sieht vor, Direktleitungen stärker zu nutzen. Bürokratische Hürden dürfen uns hier nicht im Weg stehen. Wenn das gelingt, dann bieten wir Unternehmen eine dauerhafte Perspektive“.
Ein Beispiel aus der Windstudie zeigt auch: Ein Unternehmen, das 60 Prozent seines Strombedarfs durch Direktstromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), deckt, kann Stromkosten von bis zu 4,7 Millionen Euro über zehn Jahre einsparen. Die IHK setzt sich für die Förderung solcher Lieferverträge ein und fordert beispielsweise Investitionszuschüsse oder die Absenkung der Netzentgelte für regionale Versorgung. Jannis Moss von der Deutschen Energieagentur stellte die Vorteile von PPAs heraus: Absicherung gegen schwankende Großhandelspreise sowie Herkunftsnachweise über nachhaltigen Strombezug. Allerdings wies er auch auf die Komplexität solcher Lieferverträge hin.
Klaus Gervelmeyer von der ABC-Klinkergruppe berichtete von verschiedenen Projekten, unter anderem auch am Standort in Natrup-Hagen. Neben Investitionen in eigene Photovoltaik-Anlagen liefen an allen Standorten Bemühungen um die Abnahme von Windstrom über Direktleitungen. Aktuell zeichne sich die Abnahme von Windstrom aus Anlagen ab, die aus der langjährigen EEG-Förderung herausgefallen sind. Neben Gervelmeyer berichtete auch Philipp Sander von der Krone Gruppe von Projekten zur Stromversorgung. Beide mahnten die Reduzierung bürokratischer Auflagen an.
„Niedersachsen ist Energieland Nummer eins, aber Deutschland auch Bürokratieland Nummer eins. Wir brauchen für die sichere Versorgung unserer Industrie flexiblere Regeln“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie.

Energiezukunft gestalten – das ihk-magazin 11/2024 ist da

die Energiewende nimmt in der Region spürbar an Fahrt auf. Anteil daran haben Unternehmen, die bereit sind, die „Energiezukunft in der Region“ neu zu denken. Ab Seite 10 stellen wir Ihnen einige dieser Unternehmen vor. Was sie eint: Sie setzen sich dafür ein, neue Wege zu gehen – ob mit Biogasanlagen, Photovoltaik oder Batteriespeichern. Deutlich wird aber auch: Es sind oft die politischen Hürden, die einer Planungssicherheit im Wege stehen.
Für unser Titelinterview (Seite 14) sprachen wir mit Dr. Alexander Becker, Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der Georgsmarienhütte Gruppe.

Weitere Themen im ihk-magazin im November sind:
  • Editorial: IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf (S.3)
  • IHK-Ehrenamt: Aktuelles aus den drei IHK-Regionalausschüssen (S. 20)
  • IHK-Studie Nachhaltigkeit: Der Regulierungsdruck wächst (S. 22)
  • Gratulation: Feierstunde für die besten Azubis (S. 23) und die IHK-Fortbildungsabsolventen (S. 24)
  • Konjunkturumfrage: Regionale Wirtschaft in tiefer Krise (S. 26)
  • Geprüfter Meister – Vernetzte Industrie: Erste IHK-Absolventen geehrt (S. 40)
  • Im Porträt: Metallbau Emmeln GmbH & Co. KG., Haren (S. 42)
  • Hänsch Warnsysteme: Großes Fest zum 40-Jährigen (S. 44)
  • IHK-Weiterbildungen: Termine im Überblick (S. 47)
Klicken Sie hier, um zu den Digitalausgaben zu gelangen:
Das nächste ihk-magazin, die Doppelausgabe 12-2024 /01-2025, erscheint Mitte Dezember mit dem Titelthema: #GemeinsamBesseresSchaffen“.

Startschuss für Wasserstoffproduktion in unserer Wirtschaftsregion

Gute Nachrichten für unsere Wirtschaftsregion: 637 Millionen Euro IPCEI-Förderung gehen ins Emsland – für die Wasserstofferzeugung bei RWE (300 MW) und bp (100 MW) und für die Pipelines, die Nowega und OGE bauen wollen. Hierzu werden bestehende Gasleitungen auf Wasserstoff umgestellt. Mit diesen Maßnahmen wird Lingen eine Elektrolysekapazität von mehr als 400 MW haben und damit ein Wasserstoffzentrum in Deutschland sein.
Das Projekt gehört zur Hy2Infra-Welle. Die EU-Kommission hatte die entsprechende Förderung durch Bund und Land als „IPCEI“ (Important Projects of Common European Interest) Anfang des Jahres genehmigt. Die geförderten Projekte umfassen die gesamte Wertschöpfungskette des Wasserstoffs: Die Produktion von grünem Wasserstoff durch Elektrolyseure, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, Speicher für Wasserstoff und Infrastruktur von bis zu 2000 km Länge für den Transport. Die IPCEI-Leitungsprojekte sind ein wichtiger Baustein für das Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland.
Unternehmen der Region hatten sich gemeinsam mit Kommunen und unserer IHK zur Initiative GET H2 zusammengeschlossen und damit den Grundstein für Zusammenarbeit und Kooperation gelegt. Daraus sind auch die jetzigen Förderprojekte entstanden.

Bürokratie und Energiekosten wiegen schwer

Über die Hälfte (53 %) der Unternehmen aus der Region ­berichten in der IHK-Energie-Umfrage, dass die Energiepreise ihrer ­Wettbewerbsfähigkeit schaden. Wir haben bei Unternehmen ­nachgefragt, wie sie die Energieversorgung bewerten.
Als die Bundesregierung 2022 die Zeitenwende ver­kündete und von übergeordnetem öffentlichen Interesse an einer zü­gigen Energiewende sprach, war das für Dr. Dirk Deppe eine ­Ermutigung: Der Grafschafter führt in 5. Generation die Deppe Backstein-Keramik GmbH in Uelsen. Den jährlichen Gasverbrauch beziffert er auf 40 Mio. kWh, den Stromverbrauch auf 3,6 Mio. kWh. Der Handlungsdruck ist also ohnehin groß, aber die politische Agenda verspricht ihm beschleunigte Genehmigungsverfahren. Zur Stromversorgung der Ziegelei plant Deppe eine Windkraftanlage. Die Realität holt den Unternehmer jedoch schnell ein: Monatelange Voruntersuchungen in Sachen Natur- und Artenschutz lassen das Vorhaben lange im Schwebezustand. Dann die ernüchternde Nachricht: Ein Fledermausgutachten fordert die Nachtabschaltung der Anlage von März bis November. Und so mischen sich in die Pläne immer mehr Frust und Enttäuschung.
Was Dr. Dirk Deppe beschreibt, zeigt auch die IHK-Umfrage zur Energieversorgung: 97 % der Unternehmen fordern, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Es ist damit die wichtigste Forderung der Unternehmen an die Politik. Zudem zeigt die Umfrage, dass wegen der hoher Energiepreise eine Verlagerung für immer mehr Unternehmen eine Rolle spielt. „Ein Drittel der In­dustriebetriebe verlagert Teile der Produktion bereits ins Ausland oder plant es. Das ist mehr als besorgniserregend“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innova­tion und Energie. Für Deppe kommt eine Verlagerung nicht infrage: „Eine Ziegelei kann nicht mal eben umziehen. Wir sind auf die Nähe zum lokalen Rohstoff Ton angewiesen. Wenn die Politik energie­intensive Produktion in Deutschland halten will, dann braucht es andere Rahmenbedingungen.“
Nils Meyer-Pries, CEO bei der Fuchs Gruppe in Dissen, bewertet die wirtschaftliche Situation insgesamt als herausfordernd. Auch die Bürokratie führe zu steigenden Kosten. So entstünden in vielen Bereichen neue Anforderungen – inhaltlicher und formaler Art sowie Berichtspflichten. Steigende Energiekosten sieht er branchenübergreifend als eine Belastung. Daher habe das Unternehmen schon vor der Energiepreisentwicklung stark in die Verringerung des Energiebedarfs ­investiert: „Auch vor dem Hintergrund unserer Nachhaltigkeits­initiativen.“ Und auch wenn er nachvollziehen könne, dass sich Investitionen im Ausland aufgrund der Gesamtlage für viele Unternehmen wirtschaftlich attraktiv(er) darstellen, setzt er weiterhin auf den Standort Deutschland. „Unser internationales Geschäft ist und bleibt eine tragende Säule unseres Geschäfts. Doch der nationale Markt mit unseren nationalen Standorten ist und bleibt Treiber unserer Aktivitäten.“
Vor einigen Wochen hat der ostwestfälische Konzern Miele seine Produktionsverlagerung nach Polen öffentlich gemacht. Nicholas Delkeskamp wird diese Verlagerung konkret spüren: Er führt die Delkeskamp Verpackungswerke GmbH in Nortrup. Über 260 Tonnen Eck- und Bodenpolster aus Schaumstoff liefert er jährlich nach Gütersloh. „Wenn dort die Waschmaschinenproduktion zurückgefahren wird oder ganz wegfällt, dann fehlen die Aufträge hier“, sagt Delkeskamp. Am Ende könnte dem Unternehmer jede fünfte Tonne aus seinem Auftragsbuch fehlen. Überraschend kommt die Verlagerung für ihn nicht: „Die energie- und wirtschaftspolitische Situation in Deutschland ist nicht gut. Solche Verlagerungen sind dann konsequent. Die Politik sollte handeln, um den Industriestandort zu retten.“
Die drei Beispiele zeigen Handlungsbedarf auf: „Einerseits müssen die Netzentgelte deutlich gesenkt werden, die stark belasten. Andererseits braucht es eine Straffung der Genehmigungsverfahren. Hier ist die Politik deutlich gefordert, wenn sie den Industriestandort erhalten will – insbesondere die vielen kleinen und mittleren Betriebe. Die Energiewende gelingt nicht, wenn Planungen für Windräder mehr als fünf Jahre dauern. Noch mehr Unternehmen werden ihre Produktion verlagern, wenn die Strompreise nicht wettbewerbsfähig sind und wenn Bürokratie nicht spürbar und schnell abgebaut wird“, fordert Anke Schweda.

RWE-Standort Lingen ist bei H2-Transformation weltweit Vorreiter

IHK-Präsidium tagte im Informationszentrum des Kraftwerkstandortes Lingen
„RWE erzeugt weltweit Strom aus erneuerbaren Energien und ist an mehr als 30 internationalen Projekten auf allen Stufen der Wasserstoff-Wertschöpfungskette beteiligt. Bei der Transformation vom Gaskonsumenten zum Gasproduzenten ist RWE dabei an keinem Standort so weit wie in Lingen“, erklärte Heiko Eisert, Projektmanager Standortentwicklung/ Gas Support bei RWE Generation SE am Gaskraftwerk Emsland, im Rahmen der Sitzung des Präsidiums der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Das IHK-Gremium tagte jetzt im Informationszentrum des Kraftwerksstandortes Lingen, um sich vor Ort einen Überblick über den aktuellen Stand der Transformation des Energiestandortes Lingen zu verschaffen.
Nach Angaben von Eisert sei der Standort Lingen für Wasserstoffprojekte unter anderem deshalb besonders attraktiv, da hier aktuell eines der größten Umspannwerke Deutschlands entstehe. „Zukünftig kommen hier in Lingen bei der Amprion zusätzliche 1,8 Gigawatt grüner Windstrom aus der Nordsee an. Darüber hinaus bieten die bereits vorhandenen Anschlüsse an das öffentliche Gasnetz und die Wasserverfügbarkeit hervorragende Voraussetzungen für die Produktion von grünem Wasserstoff. Dieser kann anschließend entweder für Produktionsprozesse zur Verfügung gestellt oder für die Re-Verstromung in wind- und sonnenarmen Perioden zwischengespeichert werden“, führte Eisert weiter aus.
Derzeit erzeugt RWE am Standort in Lingen Strom noch aus Gas und Kernkraft. Zukünftig soll zusätzlich zum Betrieb des Gaskraftwerks Wasserstoff produziert werden. „Bis 2030 will RWE mindestens zwei Gigawatt Elektrolyse-Kapazität für die Erzeugung von grünem Wasserstoff errichten“, so Eisert. Einer der ersten Schritte sei in diesem Jahr die Errichtung einer 14 Megawatt (MW) Elektrolyse-Pilotanlage in Lingen. Ebenfalls in Lingen solle 2024/2025 die Errichtung von zwei 100 MW-Elektrolyseanlagen folgen. Für dieses Bauvorhaben stehe aber die Fördermittelbewilligung aktuell noch aus. Diese geplante 200-MW-Anlage sei Teil von RWEs Bestrebungen, im Rahmen des Projekts GETH2 bis 2026 einen 300-MW-Elektrolyseur am Standort Lingen zu errichten. Eisert erwartet, dass der in Lingen produzierte grüne Wasserstoff helfen werde, den Ausstoß von Kohlendioxid deutlich zu reduzieren. Die Präsidiumsmitglieder zeigten sich überzeugt, dass der zügige Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur der gesamten Wirtschaftsregion zugutekommen werde, und dankten RWE für das Engagement.
Gleichzeitig wurde allerdings deutlich, dass seitens der Präsidiumsmitglieder auch Zweifel an der Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung bestehen. Zu befürchten seien erhebliche Kosten und Risiken. Die Energiewende müsse aber am Ende gelingen, wenn der Industriestandort Deutschland Bestand haben solle. Eine De-Industrialisierung sei keine Option. „Vor allem die aktuelle Energiepreisentwicklung ist eine Belastung für die allermeisten Unternehmen. Niedrige Preise sind deshalb das Gebot der Stunde. Die entstehen auch auf dem Strommarkt nur durch mehr Angebot – nicht durch weniger. Darum ist es aus Sicht unserer IHK keine gute Idee, das Kernkraftwerk Emsland am 15. April abzustellen“, erklärte IHK-Präsident Uwe Goebel.

IHK-Energieumfrage: Unternehmen fordern aus Berlin schnelle Lösungen bei Netzentgelten und Versorgungssicherheit

„In den gestern in Berlin gestarteten Koalitionsverhandlungen gehört die Senkung der Netzentgelte ganz oben auf die Agenda. Die im Sondierungspapier bereits angekündigte Halbierung der Netzentgelte wäre ein starkes Signal an die Industrie. Es ist höchste Zeit, die bereits einsetzende Deindustrialisierung zu stoppen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf zur Vorstellung der Ergebnisse der neuen IHK-Umfrage zur Energieversorgung. Diese zeigt erneut die anhaltend hohe Belastung der Wirtschaft durch Energiepreise und Netzentgelte.
Laut Bundesnetzagentur sind allein die Netzentgelte für Industriekunden mit 24 Gigawattstunden Strombedarf seit 2021 um 54 Prozent gestiegen. 57 Prozent der Unternehmen sehen laut IHK-Umfrage insofern negative Auswirkungen der Energiewende auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. In der Industrie sind es sogar 72 Prozent. Die Situation trifft vor allem energieintensive Unternehmen: 32 Prozent haben ihr Angebot oder ihre Produktion bereits eingeschränkt. Das sind acht Prozentpunkte mehr als bei der letzten Umfrage.
Große Sorgen bereiten den Unternehmen auch Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen. Hier fordern 96 Prozent ein Engagement der Politik. Darin spiegelt sich auch die Unsicherheit der Unternehmen mit Blick auf die Versorgungssicherheit wider. „Wir brauchen eine stabile Energieversorgung. Dies erfordert zügig mehr grundlastfähige Kraftwerkskapazitäten, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, unterstrich Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Standortentwicklung, Innovation und Energie, angesichts der intensiven Diskussion um die Flexibilisierung des Strommarktes. Laut Umfrage erklären 33 Prozent der Industriebetriebe, ihre Produktionsprozesse nicht nach Sonne und Wind ausrichten zu können – und deshalb auch keine flexiblen Stromtarife nachzufragen. Diese Einschätzung bestätigten auch die über 50 Unternehmer bei der digitalen Vorstellung der IHK-Umfrageergebnisse. Sie forderten vielmehr ein Strommarktdesign, das einen stetigen Strombedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen deckt. Einen konkreten Vorschlag zur Reduzierung der Netzausbaukosten sei der Verzicht auf eine Erdverkabelung. Diese ist bis zu achtmal teurer als Freileitungen.
„Seit Anfang 2022 ist die Produktion energieintensiver Industriezweige durchgehend gefallen. Die Unternehmen benötigen dringend Maßnahmen wie Zuschüsse zu den Netzentgelten, die dauerhafte Senkung der Stromsteuer, eine Übernahme der Kosten der Gasspeicherumlage und den Abbau bürokratischer Belastungen“, so Marvin Dalheimer, Fachbereichsleiter für Energiewirtschaft und Regulierung beim Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK).
Die Umfrage zeigt auch eine positive Entwicklung: Erneuerbare Energien haben eine wachsende Bedeutung. 37 Prozent haben inzwischen eine eigene erneuerbare Energieversorgung aufgebaut, 15 Prozent setzen sie gerade um, 14 Prozent planen es. Das sind insgesamt 65 Prozent. In der Industrie liegt dieser Wert noch deutlich höher: 81 Prozent beschäftigen sich mit dem Aufbau einer eigenen erneuerbaren Energieversorgung. Auch Handel (57 Prozent) und Dienstleistungen (62 Prozent) haben eigene Versorgungen aufgebaut oder planen das. Um sich nachhaltigen Strom zu verlässlichen Preisen zu sichern, planen 26 Prozent der Industrieunternehmen mit Direktstromlieferverträgen. Die IHK setzt sich für eine Stärkung solcher Power Purchase Agreements (PPA) ein, beispielsweise durch Investitionszuschüsse oder die Senkung der Netzentgelte.
Rund 380 Mitgliedsunternehmen der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim nahmen an der Befragung zum vierten Quartal 2024 teil. Die IHK führt die Umfrage seit 2022 quartalsweise durch.
Weitere Informationen unter www.ihk.de/osnabrueck/innovation/energie

Energiewende: Industrie sieht Wettbewerbsfähigkeit gefährdet und investiert verstärkt im Ausland

„Für 74 Prozent der Industrieunternehmen in unserer Region ist die Energiewende mit negativen Folgen für ihre Wettbewerbsfähigkeit verbunden, 24 Prozent haben bereits Produktionskapazitäten ins Ausland verlagert oder planen es“, stellte Anke Schweda, Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Energie und Innovation, die Kernergebnisse der aktuellen Energieumfrage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 599 KB) der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim im Rahmen des Online-Formats „Energie-Espresso“ vor.
„Unsere Ergebnisse zeigen erneut, dass die Deindustrialisierung auch in unserer Region fortschreitet. Investitionen im Ausland sind häufig deutlich attraktiver. Unsere Unternehmen brauchen jetzt dringend bessere Rahmenbedingungen für Investitionen am Standort Deutschland. Hierzu gehören wettbewerbsfähige Energiepreise und Versorgungssicherheit. Als ein erster Schritt in diese Richtung gehört die Senkung der Netzentgelte ganz oben auf die Agenda der neuen Bundesregierung“, forderte Anke Schweda. Gerade die energieintensive Industrie sei unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen nicht länger wettbewerbsfähig: 24 Prozent der energieintensiven Betriebe gaben in der IHK-Umfrage an, dass sie ihre Produktion oder ihr Angebot einschränken müssten.
Anke Schweda richtete ihre Worte auch an Filiz Polat, die Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Die Politikerin nahm als Gast am IHK- „Energie-Espresso“ teil. Dabei verwies die Bramscher Bundestagsabgeordnete auf entsprechende Initiativen der aktuellen Bundesregierung, etwa auf die Senkung der Stromsteuer. Gleichzeitig hob die Parlamentarierin die Vorzüge der Energiewende hervor: „Wir werden mittel- und langfristig wettbewerbsfähiger und unabhängiger durch die Erneuerbaren.“ Nach Auffassung der Vertreter der teilnehmenden Unternehmen reichten die bisher beschlossenen Einzelmaßnahmen allerdings nicht aus, um die Lage insbesondere der energieintensiven Industrie spürbar zu verbessern. Sie berichteten von massiven Problemen durch die hohen und volatilen Strompreise. Konkret kletterte der Strompreis Anfang November an einem trüben Tag ohne Wind auf bis zu 80 Cent pro Kilowattstunde.
Gleichzeitig belegen die Umfrageresultate das hohe Engagement der Unternehmen bei der Transformation: Fast die Hälfte der Industrie hat bereits in eigene erneuerbare Energien investiert, 26 Prozent planen weitere Schritte. 23 Prozent der Industrieunternehmen beschäftigen sich mit dem Thema Direktstromlieferverträge, sogenannten Power Purchase Agreements (PPAs) und haben diese entweder bereits umgesetzt oder planen dies. Wasserstoff bleibt zunächst noch ein Zukunftsthema: 34 Prozent der Industriebetriebe planen den Einsatz und halten diesen ab 2030 für realistisch, 64 Prozent wollen Wasserstoff nicht nutzen.
An der IHK-Umfrage hatten sich im Oktober 350 Unternehmen aus der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim beteiligt.

Regionale Unternehmen sehen Energiewende negativer als im Bundestrend

Die IHK-Organisation hat die Ergebnisse ihres bundesweiten Energiewendebarometers (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB) veröffentlicht. Dabei berichten 56 Prozent der Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim von negativen oder sehr negativen Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Für nur zehn Prozent gibt es positive Auswirkungen. Der daraus errechnete Energiewendebarometerwert liegt damit auf einer Skala von -100 (sehr negativ) bis +100 (sehr positiv) bei -28,8. Das ist zwar im Vergleich zum Vorquartal (-41,9) eine Verbesserung, dennoch liegt Wert deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von -15,5. Vor der Energiekrise hatte der Wert im Jahr 2021 sogar noch bei -0,8 gelegen.
„Die Politik tut zu wenig, um die Unternehmen bei der Transformation zu unterstützen. Vor allem die explodierenden Netzentgelte belasten die Betriebe“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf. Die Bundesregierung habe zwar die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe gesenkt, gleichzeitig aber den Bundeszuschuss zu den Netzentgelten gestrichen. „Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen, brauchen die Unternehmen wettbewerbsfähige Energiepreise. Und zwar langfristig“, so Graf weiter.
Die Ergebnisse des Barometers auf Bundesebene zeigen in eine ähnliche Richtung, liegen jedoch etwas besser als in der Region. Der bundesweite Barometerwert steht bei -19,8. Auffällig ist vor allem die wachsende Zahl von Unternehmen, die Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen sehen. Hier stieg der Wert von 65 auf 80 Prozent. Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Maßnahmen durchgeführt, um Energie einzusparen. Daher sehen nur noch zehn Prozent der Unternehmen Einsparpotentiale von mehr als zehn Prozent ihres Energieverbrauchs. In der Industrie sind es sieben, in der energieintensiven Industrie sogar nur 1,3 Prozent. „Substanzielle Einsparungen sind bei vielen Betrieben nicht mehr möglich, ohne die Produktion einzustellen oder das Angebot zu reduzieren“, beschreibt Graf.
Die Umfrage greift auch das Thema Direktstromlieferverträge auf. Bundesweit planen 14 % der Unternehmen sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs). Dabei handelt es sich um Abschlüsse von langfristigen Direktstromlieferverträgen, in denen alle Rahmenbedingungen für den Stromverkauf zwischen den Parteien festgelegt sind. Derartige Verträge dienen der Preisfixierung auf der Einkaufsseite und geben auch den Anbietern Planungssicherheit. Weitere 13 % haben solche Verträge bereits realisiert oder setzen sie gerade um. In der energieintensiven Industrie planen oder realisieren 61 % der Unternehmen solche Formen der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. In der Wirtschaftsregion beschäftigen sich 46 % der Unternehmen und damit deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt mit PPAs (26 %). Das hohe Interesse der regionalen Wirtschaft am Abschluss von langfristigen Direktstromlieferverträgen wurde auch auf einer kürzlich stattgefundenen IHK-Veranstaltung mit über 60 Unternehmen deutlich.
Unter den 54 teilnehmenden Mitgliedsunternehmen der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bezeichnen sich sechs Prozent heute schon als klimaneutral, weitere 56 Prozent wollen bis 2030, 2040 oder 2045 klimaneutral werden.
„Wichtig ist, dass aus dem vorliegenden Wachstumspaket der Bundesregierung schnell politische Maßnahmen werden, die bei den Unternehmen ankommen“, so Graf. Es brauche jetzt Wachstumsimpulse, damit die Unternehmen in Zukunftsthemen wie die Energietransformation investieren könnten.

Unternehmen bewerten Energiewende immer schlechter

Für knapp 60 Prozent der Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hat die Energiewende negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unter den Industrieunternehmen geben sogar 77 Prozent an, die Energiewende schade ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist eine Steigerung von 10 Prozent zum Vorquartal. Das ergab die aktuelle IHK-Umfrage zum Thema Energieversorgung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1012 KB) für das 1. Quartal 2024.
„Meine größte Sorge ist die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie,“ sagt Uwe Goebel, Präsident der der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim mit Blick auf die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage. Er forderte die Politik auf, gegenzusteuern: „Die Transformation der Industrie wird dann erfolgreich gelingen, wenn unsere Unternehmen Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen erhalten. Die Bundesregierung muss deshalb schnell handeln, um insbesondere die enorm gestiegenen Netzentgelte zu senken. Auf die vorgelegte Kraftwerkstrategie müssen zügig konkrete Maßnahmen folgen“, fordert IHK-Präsident Goebel.
94 Prozent der Unternehmen fordern, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. „Wir brauchen eine Entbürokratisierung, die nicht nur auf dem Zettel steht, sondern dafür sorgt, dass beispielsweise der Windstrom zügig bei den Unternehmen ankommt“, so Goebel. Die Belastung durch Berichterstattungspflichten, Zertifizierungen und Kontrollen sei vor allem im Vergleich zum Ausland hoch.
„Die Verlagerungen der Industrie ins Ausland bleibt mit 26 Prozent besorgniserregend hoch. Der Wert für geplante Verlagerungen steigt dabei von 5 Prozent auf 18 Prozent. Die Politik muss diese Warnsignale endlich ernstnehmen“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie.
Die Stabilität des Netzes und Versorgungssicherheit seien wichtige Themen: 25 Prozent der Unternehmen haben laut der Umfrage mit Spannungsabsenkungen oder Stromausfällen zu tun und berichten von teils massiven Schäden an Werkzeugen oder Produkten. Besonders belastend sind für viele Unternehmen die Netzentgelte. Sie sind zu Jahresbeginn noch einmal deutlich gestiegen. 89 Prozent aller Unternehmen fordern deshalb die Reduzierung der Netzentgelte. In der Industrie sind es 92 Prozent.

IHK-Energieumfrage: Unternehmen hoch belastet – Verlagerungen ins Ausland nehmen zu

Mehr als die Hälfte der Unternehmen (53 Prozent) in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim sehen die hohen Energiepreise als deutlichen Nachteil für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Fast jedes sechste Unternehmen (14 Prozent) schränkt weiterhin Angebot und Produktion aufgrund der Energiekosten ein. Das ergab die repräsentative IHK-Umfrage zum Thema Energieversorgung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 662 KB). Ausgewertet wurden dafür die Antworten von 507 Unternehmen verschiedener Branchen und Größen aus der Region für das 4. Quartal 2023.
„Ein Drittel der Industriebetriebe verlagert Teile der Produktion ins Ausland. Das ist mehr als besorgniserregend“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie. 28 Prozent haben schon Produktionskapazitäten ins Ausland verlagert oder setzen das gerade um. Weitere fünf Prozent planen eine Verlagerung. „Im Vorquartal deutete sich die Verlagerung von Produktionskapazitäten an, jetzt sehen wir die Folgen: Verlagerungen finden statt und das mit einem deutlichen Anstieg. Hier zeigt sich das schwindende Vertrauen in den Standort.“ Im Vorquartal hatte der Wert für Produktionsverlagerungen noch zwölf Prozentpunkte niedriger gelegen.
Bei den energieintensiven Betrieben berichten 36 Prozent von Produktionseinschränkungen. 73 Prozent der Unternehmen mit einem höheren Energiebedarf sagen trotz leicht sinkender Energiepreise im Vergleich zum Höhepunkt der Energiekrise vor zwei Jahren: Die Energiewende schadet unserer Wettbewerbsfähigkeit. Tatsächlich sind die Kosten für Energie vor allem im internationalen Vergleich nach wie vor auf einem hohen Niveau.
Viele Unternehmen stellen sich den Herausforderungen und heben weitere Einsparpotentiale: 57 Prozent der Betriebe haben in den letzten drei Monaten Maßnahmen umgesetzt, um Energie zu sparen. Immer weniger allerdings können Maßnahmen mit Einsparungen von über 20 Prozent umsetzen. Dies waren im vergangenen Quartal nur noch sieben Prozent der Unternehmen, während die Zahl Anfang 2023 noch bei elf Prozent lag.
Ein Thema wird für die Unternehmen immer wichtiger: Der Abschluss von sogenannten Power Purchase Agreements (kurz PPA). Dies sind Direktstromlieferverträge, die Strompreise und
-mengen langfristig sichern können. 27 Prozent der Industrieunternehmen geben an, dass sie solche PPAs umsetzen oder planen.
Die Bundesregierung hatte zur Entlastung Ende des vergangenen Jahres das Strompreispaket aufgelegt und darin sowohl die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe als auch einen Zuschuss zu den Netzentgelten vorgesehen. Letzterer fiel dann aber dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Opfer. Deutlich fiel daher die Einschätzung der Unternehmen aus: 31 Prozent geben dem Strompreispaket die Note mangelhaft, 24 Prozent verteilen sogar ein ungenügend.
Und so bleiben wichtige Forderungen an die Politik auch im Jahr 2024 bestehen: Neben der Senkung der Netzentgelte (89 Prozent der Unternehmen) sind dies vor allem die Straffung von Planungsverfahren (97 Prozent). 88 Prozent der Unternehmen fordern die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine stärkere Entwicklung von PPAs. „Mit gezielten Investitionszuschüssen für den Ausbau erneuerbarer Energien kann die Politik hier schnell helfen“, argumentiert Anke Schweda: „Angesichts der bedrückenden Lage bei den befragten Unternehmen ist die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Ansonsten wird es nicht bei kurzfristigen Produktionseinschränkungen und Teilverlagerungen bleiben. Die Politik muss für die Industrie und für energieintensive Betriebe schnellstmöglich konkrete und wirksame Maßnahmen vorlegen.“

IHK-Umfrage Energieversorgung (3. Quartal): Handlungsdruck auf die Politik bleibt hoch

Der Handlungsdruck auf die Politik bleibt hoch: Die energiepreisbedingten Produktions- und Angebotseinschränkungen haben sich in den Unternehmen der Region Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim kaum verbessert. Gaben für das 2. Quartal 15 Prozent der Umfrageteilnehmer an, ihre Produktion oder ihr Angebot eingeschränkt zu haben, waren es bei der aktuellen Umfrage zur Energieversorgung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 639 KB) noch immer 14 Prozent (Durchschnitt aller Branchen). Besonders hohe Einschränken meldeten das Gastgewerbe (20 %) sowie der Handel (19 %). Besorgniserregend auch die Industrie: Die geplante Verlagerung von Kapazitäten ins Ausland fällt hier mit in Summe 21 Prozent weiter hoch aus. 6 Prozent haben bereits verlagert, 2 Prozent sind dabei und 13 Prozent planen eine Verlagerung.
„Der Trend zur Deindustrialisierung hält weiter an. Das ist besorgniserregend. Gerade die hochenergieintensiven Unternehmen sind massiv unter Druck und am Standort Deutschland und international nicht mehr wettbewerbsfähig. Die aktuelle Verdopplung der Gaspreise seit 2021 bedeutet für viele Unternehmen Mehrkosten in Millionenhöhe. Das ist nicht kompensierbar!“, mahnt Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin, die die Ergebnisse der Umfrage beim 4. Digitalen Energie-Espresso vor zahlreichen Unternehmern vorstellte.
Der Anteil der Unternehmen, die die Auswirkungen der Energiewende auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit als negativ beurteilen, ist nochmals um 6 Prozentpunkte auf 57 Prozent gestiegen. Nur noch 8 Prozent bewerten diese positiv. Auffällig sei eine deutliche Verschlechterung in der Baubranche, die die Auswirkungen im Vergleich zu den anderen Branchen bis zum 2. Quartals noch am positivsten beurteilte. „Grundsätzlich wird die inzwischen verkündete Einigung der Bundesregierung in der Breite zu keiner Entlastung führen, da das sogenannte Strompreispaket, u. a. die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, nur für produzierende Unternehmen gelten soll. Es braucht dringend auch Maßnahmen für alle anderen Branchen“, so Schweda.
In der Diskussion wurde u. a. der rasant wachsende bürokratische Aufwand als auch die Folgen der fehlenden Planungssicherheit thematisiert. Hierzu zählen auch die häufigen und kurzfristigen Zinsänderungen der NBank im Bereich Wohnungsbau, die zu großem Aufwand in den Hausbanken führten. Nach teilweise mehrjährigen Energieeffizienzverbesserungen seien die Einsparpotenziale gerade in der Produktion aktuell ausgeschöpft. Alternative Technologien, wie die Nutzung von Wasserstoff, stünden derzeit noch nicht zur Verfügung. Das Energieerzeugungsangebot müsse rasch ausgebaut, statt weiter eingeschränkt werden.
Die IHK-Organisation beteiligt sich intensiv an der politischen Diskussion in Hannover, Berlin und Brüssel. Oberstes Ziel sind wettbewerbsfähige Energiepreise für alle Unternehmen und Branchen. An der Umfrage zum 2. Quartal 2023 nahmen insgesamt 422 Unternehmen teil. Die IHK wird die Umfragen auch 2024 jedes Quartal fortführen, um anschließend die aktuelle Entwicklung und politischen Maßnahmen beim Energie-Espresso mit Unternehmen zu diskutieren.

Energieumfrage: Produktion wegen Energieeinsparungen immer häufiger eingeschränkt

Im ersten Quartal 2023 war die regionale Wirtschaft aufgrund der Energiekrise weiterhin von hohen Preisen betroffen. Mehr als jedes vierte Unternehmen reagierte darauf mit Angebots- oder Produktionseinschränkungen. Dies zeigt die aktuelle Umfrage zur Energieversorgung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 371 KB) der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, an der sich im April knapp 200 Unternehmen beteiligt hatten.
„Die Wirtschaft in unserer Region ist auf eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen. Dies gilt insbesondere für unsere Industrie, die grundlastfähigen Strom benötigt. Eine kluge Energiepolitik stellt genau dies sicher und unterstützt damit den Industriestandort Deutschland. Hiervon ist die Bundesregierung aktuell noch weit entfernt“, bemängelt IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf.
In den letzten Monaten sei dennoch eine Entspannung auf dem internationalen Energiemarkt eingetreten. So sind die Preise für Strom und Gas seit der letzten IHK-Umfrage weiter gefallen, die Füllstände der Gasspeicher sind – nach einem milderen Winter und geringerem Verbrauch – vergleichsweise hoch und derzeit stabil.
Allerdings gibt Graf zu bedenken: „Die Einsparungen in den Unternehmen sind teuer erkauft. Produktionseinschränkungen und die Verlagerung von Kapazitäten ins Ausland sind Warnsignale, die die Politik jetzt ernst nehmen muss.“ Konkret habe bereits jedes vierte Unternehmen Teile der Produktion ins Ausland verlagert oder plane dies.
Die Umfrageergebnisse decken sich mit den Schilderungen von regionalen Unternehmern beim digitalen IHK-Format „Energie-Espresso“, der jetzt zu den Resultaten der IHK-Befragung stattfand: Die Teilnehmer berichteten vom Ausschöpfen eines Großteils der Einsparpotentiale in den Betrieben sowie dem steigenden Strombedarf zum Beispiel durch Elektromobilität und Digitalisierung. So bedürfe insbesondere der Einsatz von grünem Wasserstoff einen noch schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien. Hierzu müsse der Strompreis durch mehr Angebote und geringere Steuern sinken.
Aus Sicht der IHK bemerkenswert ist, dass die große Mehrheit der Unternehmen (84 Prozent) bisher ohne Inanspruchnahme von Wirtschaftshilfen durch die Energiekrise gekommen ist. Die Unternehmen beklagten unter anderem bürokratische Antragsverfahren, etwa im Rahmen das Energiekostendämpfungsprogramms. Der Aufwand sei im europäischen Vergleich, etwa zu polnischen oder spanischen Standorten, um ein Vielfaches höher, eine Beantragung ohne intensive anwaltliche Unterstützung fast unmöglich.

Produktionseinschränkungen laut IHK-Umfrage deutlich gestiegen

Die Energiekrise stellt Unternehmen aller Branchen und Größenklassen weiter vor enorme Herausforderungen. Dies zeigen die Ergebnisse einer aktuelle IHK-Umfrage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1596 KB) zum Thema Energie vom Januar 2023, die IHK-Präsident Uwe Goebel jetzt regionalen Unternehmen kurz und bündig im neuen IHK-Format „Energie-Espresso“ vorgestellt hat.
38 Prozent der Unternehmen haben aufgrund der Energiekrise ihre Produktion bzw. ihr Angebot eingeschränkt. „Das ist besorgniserregend hoch“, so Goebel vor den mehr als 50 teilnehmenden Unternehmerinnen und Unternehmern. Branchenübergreifend habe sich dieser Wert im Vergleich zum Vorquartal nahezu verdoppelt. Fast alle Unternehmen setzten inzwischen Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten um. Entscheidend sei allerdings, dass große Energieeinsparungen im Wesentlichen nur durch die Reduzierung der wirtschaftlichen Leistung erzielt werden konnten. „Das bedeutet am Ende Wertschöpfungsverluste für unsere Region. Die Energiepreisentwicklung gefährdet unsere Wirtschaft damit in ihrer Substanz“, so der IHK-Präsident. Das verdeutliche auch das Insolvenzrisiko, das sich mit 23 Prozent weiter auf hohem Niveau bewegt. Daher sehe er auch keinen Grund zur Entwarnung in der Energiekrise.
Besonders von Einschränkungen betroffen ist zzt. die Industrie. Hier gaben 24 Prozent der Unternehmen an, Kapazitätsverlagerungen ins Ausland zu erwägen. Zwar habe gerade die Industrie ihre Erwartungen bei Energieeinsparungen übertroffen und hohe Energieeinsparungen erzielt, aber dies gehe bei 28 Prozent mit massiven Produktionseinschränkungen einher. „Das sind alles Anzeichen von Deindustrialisierung. Diese spiegeln sich vielfach in Umstrukturierungen beim Personal: So wurden etwa Arbeitszeiten reduziert und Kurzarbeit eingeführt“, so Goebel.
Leichte Entspannung in der Energiekrise vermeldet die IHK dagegen beim Thema Energieverträge. Mittlerweile bekommt ein Großteil der Unternehmen wieder Angebote von den Versorgern. Im Jahr 2022 hatten diese aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise Verträge gekündigt oder auslaufen lassen, ohne dass die Unternehmen Anschlussangebote erhalten hätten. Im 4. Quartal waren bei nahezu der Hälfte aller Unternehmen die Energieverträge ausgelaufen. Davon hatten 70 Prozent kein neues Vertragsangebot. Dieses Verhältnis hat sich nun umgedreht: 70 Prozent der Unternehmen, bei denen Energieverträge ausgelaufen sind, haben im 1. Quartal 2023 nun Vertragsangebote erhalten.
Insgesamt halten die Unternehmen in der Wirtschaftsregion die politischen Maßnahmen des Bundes und des Landes für nicht ausreichend. Dies betrifft vor allem die Rückholung und den Weiterbetrieb von konventionellen Kraftwerkskapazitäten, aber auch die stärkere Nutzung heimischer Energieressourcen. Ausnahme ist in diesem Kontext der beschleunigte Bau von LNG-Terminals, welcher von drei Viertel der Befragten positiv bewertet wird.

Unternehmen sehen Gefahr von Insolvenzrisiken

Dramatisch gestiegene Energiekosten alarmieren die Wirtschaft zunehmend. Betriebe sind zur Neukalkulation und Weitergabe der Preise gezwungen. Viele Unternehmen haben bereits alle Möglichkeiten genutzt, Gas zu sparen oder zu ersetzen. Nun folgt die Drosselung der Produktion oder sogar die Schließung einzelner Werke bzw. die Verlagerung von Produktion ins Ausland. Einige Strom- und Gasanbieter haben trotz laufender Vertragsverhältnisse die Energiebelieferung der Unternehmen eingestellt.
Diese Lage war Anlass für die IHK, das Thema Energieversorgung und Verträge in einer Umfrage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 203 KB) genauer unter die Lupe zu nehmen. 46 % der Stromverträge bzw. 41 % der Gasverträge sind bei den befragten Unternehmen ausgelaufen bzw. laufen in den nächsten drei Monaten aus. Davon hat ein hoher Anteil bisher kein neues Angebot bekommen (70 % der Stromkunden ohne neues Angebot, 59 % der Gaskunden ohne neues Angebot). Wenn Unternehmen neue Angebote erhalten, ist dies mit enormen Preissteigerungen bis zum dreifachen gegenüber dem bisherigen Liefervertrag verbunden.
Viele Unternehmen sehen angesichts der Energiekrise noch Potenziale für Energieeinsparungen, diese liegen überwiegend in den Bereichen bis zu 10 % am Gesamtenergieverbrauch. Die von Bundeswirtschaftsminister Habeck geforderte Verbrauchsreduzierung von mindestens 20 % können jedoch nur 5 % der Unternehmen umsetzen.
Seit Kriegsbeginn hat die Industrie über Effizienzmaßnahmen (82 % der befragten Unternehmen) schon erhebliche Beiträge zur Versorgungssicherheit realisiert. Dass die Potenziale für weitere Einsparungsmaßnahmen jedoch begrenzt sind, zeigt sich daran, dass jedes fünfte Industrieunternehmen angibt, schon Produktionseinschränkungen vorgenommen zu haben. Im Gastgewerbe berichten sogar 29 % von Einschränkungen wie Anpassung von Öffnungszeiten oder zusätzlichen Ruhetagen.
35 % der Unternehmen bzw. 36 % der Industrieunternehmen sehen sich durch die stark gestiegenen Energiepreise einem erhöhtem Insolvenzrisiko ausgesetzt. Im Gastgewerbe fürchten sogar 60 % der befragten Unternehmen ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Die reale Gefahr der Deindustrialisierung wird daran deutlich, weil 20 % der Industrieunternehmen Kapazitäten ins Ausland verlagern möchten. Als wichtigste politische Maßnahme, die kurzfristig ergriffen werden sollte, geben 75 % der Befragten den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke bis zum Ende der Energiekrise und die Absenkung der Strom- und Energiesteuer an (70 %).

Aktualisierung des BAFA-Merkblatts zum Energieeffizienzgesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kürzlich das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Präzisierung des Unternehmensbegriffs, die Anwendung der 90 %-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen, Konkretisierungen der Anforderungen an Umsetzungspläne sowie Ausnahmeregelungen der Wirtschaftlichkeitsbewertung nach VALERI.
Mit der aktuellen Überarbeitung des Merkblatts zum EnEfG wurden wesentliche Anpassungen vorgenommen, um die Anforderungen für Unternehmen zu präzisieren und den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Anpassung des Unternehmensbegriffs & Entscheidungsbaum
    Im Kern bleibt das BAFA bei der funktionalen Betrachtungsweise des Unternehmens (nach EU). Explizit wird nun aber dargelegt, dass auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung als Unternehmen gelten können - wenn sie zur Erzielung eines Leistungsaustauschs am Markt tätig sind und keine unselbstständigen Eigenbetriebe sind.
  • Anwendung der 90 %-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen (§ 8 EnEfG)
    Analog zur Energieaudit-Regelung müssen EnMS oder UMS künftig mind. 90 % des gesamten Endenergieverbrauchs eines Unternehmens abdecken. Dies ermöglicht eine flexiblere Umsetzung und reduziert den administrativen Aufwand für die Unternehmen, denn bisher wurden immer 100 % "gehandelt". Die Einhaltung der 90 %-Regelung obliegt dem verpflichteten Unternehmen und ist im Rahmen der Zertifizierung mit der Zertifizierungsstelle abzustimmen. Sie ist aber leider ausschließlich auf das einzelne verpflichtete Unternehmen beschränkt; eine unternehmensübergreifende Betrachtung (innerhalb eines Konzerns) ist nicht zulässig.
  • Konkretisierung der Anforderungen an Umsetzungspläne (§ 9 EnEfG)
    Das Merkblatt enthält detaillierte Informationen zu Inhalt und Umfang der geforderten Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen und ein Gestaltungsbeispiel. Diese orientieren sich an den Vorgaben der ISO 50001, EMAS und DIN EN 16247-1.
  • Ausnahmeregelungen für Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI)
    Zukünftig sind bestimmte Maßnahmen von der detaillierten Wirtschaftlichkeitsbewertung befreit: Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen bis 2.000 Euro, beschlossene und direkt in den Umsetzungsplan aufgenommene Maßnahmen sowie aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben verpflichtende Maßnahmen.
  • Das aktualisierte Merkblatt steht auf der BAFA-Webseite zum Download bereit.

Effiziente Heizung und Klimatisierung im Objektbau

Die effiziente und nachhaltige Beheizung von Großräumen, Industriehallen und Büroräumen ist eine Herausforderung für Unternehmen. Innovative Technologien wie Wärmepumpen, Konvektoren und Lufterhitzer bieten vielversprechende Ansätze, um Betriebskosten zu senken und gleichzeitig den Klimazielen gerecht zu werden.
Gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft und Praxis möchten wir diskutieren, wie Sie diese Technologien in Ihrem Unternehmen einsetzen können. Neben Vorträgen bietet die Veranstaltung praxisnahe Einblicke und eine Labordemonstration vor Ort.
Wir laden Sie herzlich ein zur Veranstaltung
„Effiziente Heizung und Klimatisierung im Objektbau“
am Dienstag, 25. Februar 2025, 14:00 bis 16:30 Uhr,
Kampmann GmbH & Co. KG,
Friedrich-Ebert-Str. 128 - 130, 49811 Lingen (Ems).
Folgendes Programm ist vorgesehen:
14:00 Uhr
Begrüßung
Hendrik Kampmann, Kampmann GmbH & Co. KG
Anke Schweda, IHK
14:10 Uhr
Energieeffiziente Lösungen für Gewerbeimmobilien: Überblick und wissenschaftliche Perspektiven
Prof. Dr.-Ing. Bernd Boiting, Raumlufttechnik, Kältetechnik, Fachbereich Energie Gebäude Umwelt, Hochschule Münster
14:40 Uhr
Grundlagen der effizienten Wärmeversorgung im Objektbau
Sebastian Jansen, Kampmann GmbH & Co. KG
15:05 Uhr
Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Heizungen
Daniel Rossmann, dasFördermittelbüro, Quakenbrück
15:25 Uhr
Diskussion, Fragen, Austausch
15:45 Uhr
Labordemonstration
16:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Bitte melden Sie sich bis zum 20. Februar 2025 hier an.
Wir freuen uns auf einen informativen Austausch und Ihre Teilnahme!

Direktstromlieferverträge: PPAs

Power Purchase Agreements (PPA) sind langfristige Stromabnahmeverträge. Diese vertragliche Vereinbarung über die Stromabnahme und Stromlieferung zu einem festgelegten Preis über einen längeren Zeitraum wird Green PPA genannt, sofern es sich um einen Abnahmevertrag für erneuerbare Energie handelt.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein Factsheet der Marktoffensive Erneuerbare Energien beleuchtet die Rolle von PPAs im Strommarktdesign der Zukunft: PPAs: Das essenzielle Puzzleteil für den weiteren EE-Ausbau.
Die PPA-Marktanalyse Deutschland 2023 finden Sie hier.
Auf der Seite der Marktoffensive findet sich auch ein Mustervertrag: Der Mustervertrag als bearbeitbare Vorlage ermöglicht es, auch ohne vertiefte Kenntnisse über PPA-Vertragsarten und Strommarkteffekte einen Liefervertrag abzuschließen, sowie erste Einblicke in die Vertragsstrukturen zu erhalten. Dabei werden Spezifika des deutschen Rechts und Stromhandels berücksichtigt und eine Bandlieferung angenommen.

Heizungsförderung: Antragstellung nun für Unternehmen möglich

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist am 27. August auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe gestartet.
Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.
Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.
Die Mittel für die Heizungsförderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung.
Weitergehende Informationen zur Heizungs- und energetischen Sanierungsförderung sind auf www.energiewechsel.de/beg sowie – zur Antragstellung für die neue Heizungsförderung – auf www.kfw.de zu finden.
Quelle: BMWK
27.08.2024

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. August die Veröffentlichung der neuen Richtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" bekannt gegeben. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Der erste Förderaufruf ist Ende August erfolgt. Unternehmen haben bis zum 30. November Zeit, ihre Projekte einzureichen.
Die BIK soll bis 2030 laufen und finanziert sich aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sie ist als Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen gedacht, fördert aber - anders als die Klimaschutzverträge - nur Investitionskosten. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMUs und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 % vorgesehen. Neben BIK und Klimaschutzverträgen gibt es weiterhin das bekannte "Breitenprogramm" der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und den zughörigen Förderwettbewerb. In der BIK stehe zwei Fördermodule zur Verfügung:
Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)
Modul 1 fördert Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Mio. Euro pro Unternehmen. Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
Förderung von CCU und CCS (Modul 2)
Modul 2 fördert Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Mio. Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. Euro. Projektträger für diese Modul ist der Projektträger Jülich (PtJ).
Weiter Informationen nachfolgend verlinkt:

Um die Unternehmen bei dem Einreichungsprozess zu unterstützen, bietet der Projektträger Jülich für alle Förderinteressierten am 25. September 2024 einen digitalen Workshop zur Skizzeneinreichung für Modul 1 an. Bei der Veranstaltung wird das Modul 1 detailliert vorgestellt. Vertreter des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) werden den Zeitplan vorstellen, Inhalte präsentieren und anhand von Fallbeispielen die Skizzeneinreichung erläutern.
Hier geht es zur Anmeldung.

Am 27. September veranstaltet das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz zusammen mit der DIHK und dem Projektträger Jülich (PtJ) ein Webinar zum Modul 2 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK). Erfahren Sie mehr über die neue Förderrichtlinie zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) in der Industrie und Abfallwirtschaft, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt wird. Im Webinar werden die Fördermaßnahmen, Qualitätsanforderungen und die Einreichung von Skizzen detailliert erläutert. Dr. Heiko Gerhauser wird im Webinar umfassende Einblicke in die Fördermaßnahmen geben und seine Expertise in der Projektförderung einbringen.
Hier geht es zur Anmeldung.

27.08.2024

Kommunale Wärmeplanung

Viele Kommunen starten aktuell den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Zur Erstellung einer KWP sind alle Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die KWP bis zum 30. Juni 2026 abschließen, kleinere Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Unsere IHK klärt über die Hintergründe und Bedeutung der KWP für die Wirtschaft auf.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden eine Strategie festlegen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 vollständig klimaneutral auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Zusätzlich erhöht die Kommunale Wärmeplanung die Planungssicherheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Wie funktioniert die Kommunale Wärmeplanung?

In einem ersten Schritt wird der aktuelle Wärmebedarf im gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet erfasst (Bestandsanalyse). Dazu zählen Raumwärme, Warmwasserbereitung und Prozesswärme für die Industrie. Anschließend wird geprüft, wo durch gesteigerte Energieeffizienz oder energetische Sanierungen der Wärmebedarf verringert werden kann und welche regenerativen Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie, industrielle Abwärme, Abwasser oder auch grüner Wasserstoff in Zukunft genutzt werden könnten (Potenzialanalyse). Darauf aufbauend wird dann ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Gemeinde im Jahr 2045 entwickelt. Auf Basis dessen wird das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die kommenden Jahre aufgeteilt. Dabei stehen die Aspekte der langfristigen Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung für die Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Abschließend werden Maßnahmen aufgestellt, wie dieses Ziel sozialverträglich und kosteneffizient erreicht werden kann (Strategie und Umsetzung). Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern, der Wohnungswirtschaft und den übrigen Unternehmen mit Wärmebedarf, dem Handwerk, Bürgerinnen und Bürgern und vielen weiteren betroffenen Akteuren.

Wie sind Unternehmen durch die Kommunale Wärmeplanung betroffen?

Unternehmen erhalten durch den Beschluss einer KWP mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Optionen für eine künftige Wärmeversorgung. Grundsätzlich kann die KWP als Grundlage für individuelle Investitionsentscheidungen genutzt werden, wenn beispielsweise die Heizungsanlage (irreparabel) defekt ist und (mittelfristig) eine neue Heizungsanlage angeschafft werden muss oder auch mit Blick auf die klimaneutrale Umstellung der benötigten Wärme für Produktionsprozesse (z. B. Prozesswärme). Insgesamt können Unternehmen transparent einsehen, welche Form der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet möglich und/oder voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen für sie künftig zur Verfügung stehen sollen. Auf der anderen Seite ergibt sich für Unternehmen mit Abwärmepotenzialen unter Umständen die Möglichkeit, diese für die Wärmeversorgung in der Kommune zu nutzen.

Wie kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen?

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wird in der Regel in enger Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern, der Wohnungswirtschaft und den übrigen Unternehmen mit Wärmebedarf, dem Handwerk, Bürgerinnen und Bürgern und vielen weiteren betroffenen Akteuren erfolgen. Ihre Anmerkungen, Fragen, Ideen und Forderungen können Sie direkt an Ihre Kommune weitergeben oder die IHK ansprechen.

Wo kann ich mich näher informieren?

Bundesregierung: Weitere allgemeine Informationen zur KWP finden Sie hier oder hier.
Hier finden Sie auch den Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung.

Stand: 12.08.2024

Kostenfreie Beratung für mehr Klimaneutralität

Unsere IHK unterstützt Unternehmen bei Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.
In Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) werden dazu kostenfreie Beratungen angeboten. Der Ablauf: Vor Ort beraten neutrale und von der KEAN anerkannte Fachleute in den Bereichen „Klimaneutralität“, „Energie und Materialeffizienz“ und „Solar“. Im Anschluss geben sie Handlungsempfehlungen und Hinweise auf Förderprogramme. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere IHK- oder HWK-Mitgliedsunternehmen mit Standort oder Sitz in Niedersachsen und Energiekosten von mehr als 10 000 Euro netto/Jahr.

Neuer Leitfaden zur betrieblichen Elektromobilität

Die IHK-Organisation hat einen neuen Leitfaden zur betrieblichen Elektromobilität veröffentlicht.

Leitfaden betriebliche Elektromobilität

Der Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1482 KB) bietet eine Hilfestellung für Unternehmen jeder Größe, die ihren Fuhrpark auf Elektromobilität umstellen oder eine Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter und Kunden aufbauen wollen. Dabei werden sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch praktische Umsetzungsbeispiele beleuchtet.
Der Leitfaden soll Unternehmen dabei unterstützen, die komplexen rechtlichen und steuerlichen Regelungen, die mit der Einführung von Elektrofahrzeugen und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur verbunden sind, zu verstehen und anzuwenden. Es werden spezifische Anwendungsfälle beschrieben, wie z. B. das Laden von Dienstwagen zu Hause oder an öffentlichen Ladepunkten.
Mehr Informationen sind auf der DIHK-Website abrufbar.

PPA-Mustervertrag für Direktstromlieferung

Der direkte Bezug von grünem Strom spielt für viele Unternehmen eine zentrale Rolle, um Preissicherheit und Klimaschutz im Unternehmen zu integrieren. Aktuell stellt der Abschluss von direkten Stromlieferverträgen (PPA) insbesondere für kleinere Unternehmen und Stadtwerke aufgrund fehlender Standardisierung eine Herausforderung dar.

Mustervertrag erleichtert Vertragsabschlüsse

Um den Abschluss von Direktstromlieferverträgen zu erleichtern, hat die Marktoffensive Erneuerbare Energien einen „Standardvertrag für den deutschen Markt“ erarbeitet. Das Vertragsmuster bietet Unternehmen die Möglichkeit, auch ohne vertiefte Kenntnisse über PPA-Vertragsarten und Strommarkteffekte einen Liefervertrag abschließen zu können. Die dazugehörigen „Guidance Notes“ geben Hinweise zu wesentlichen Aspekten und Ausgestaltungsoptionen.

Vorteile von PPAs

Der anpassbare Vertragstext ermöglicht es Abnehmern, ein PPA mit einem Stromvermarkter zu schließen. Um die Lieferung gut in bestehende Vertragskonstellationen einzubinden und das Management zu vereinfachen, wurde dem Vertrag eine Bandlieferung als Profil zugrunde gelegt. Damit erhält das Unternehmen zu jeder Zeit dieselbe Menge Strom aus erneuerbaren Energien. Schwankungen in der Erzeugung innerhalb dieser vertraglich vereinbarten Lieferung müssen nicht über entsprechende Vertragsoptionen geregelt werden.

Download und Merkblatt stehen bereit

Die anpassbare Vertragsvorlage sowie die zugehörigen Guidance Notes sind ab sofort auf der Website der Marktoffensive abrufbar.
Im Rahmen von zwei virtuellen Workshops haben Sie die Möglichkeit, direkt mit den an der Erstellung des Standardvertrags beteiligten Expertinnen und Experten in Austausch zu treten. Erfahren Sie aus erster Hand mehr über Anwendungsbereiche, Ausgestaltungsoptionen und nutzen Sie die Chance direkt Ihre Fragen zu stellen.
TERMIN 1: Einsteigerseminar für Teilnehmende ohne vertiefte Kenntnisse
Mittwoch, den 06.03.2024, 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
TERMIN 2: Für fortgeschrittene Teilnehmende mit vertieften Kenntnissen
Mittwoch, den 13.03.2024, 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Quelle: DIHK, dena

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet

Die überarbeitete Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Unter dem allgemeinen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden frühere Förderprogramme zusammengefasst und unterteilen sich in eine Grundstruktur mit vier Förderrichtlinien: die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude − Nichtwohngebäude“ (BEG NWG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN) sowie die nun in Kraft getretene „Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Mit der BEG EM sollen Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte in Gebäuden angereizt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus-Stufe durch die geförderten Einzelmaßnahmen ist dabei nicht erforderlich.
Die BEG EM fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Heizungsoptimierung, der Fachplanung und Baubegleitung sowie Maßnahmen bei Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungsaustausch), die den in der Förderrichtlinie dargelegten Anforderungen entsprechen. Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht und die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Zusätzlich kann ein ergänzendes Kreditangebot in Anspruch genommen werden.
Förderung für den Heizungstausch
Für den Heizungstausch gewährt die BEG EM eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Biomasseheizungen, die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 einhalten, erhalten einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro. Für selbstnutzende Wohnungseigentümer gibt es unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit zur zusätzlichen Inanspruchnahme von Klimageschwindigkeits-Bonus und/oder Einkommens-Bonus. Die maximal förderfähigen Investitionskosten bemessen sich in Abhängigkeit des Gebäudetyps an der Anzahl der Wohneinheiten (WG) bzw. der Nettogrundfläche (NWG).
Förderung für weitere Effizienzmaßnahmen
Neben der Heizungstausch-Förderung können auch weiterhin Zuschüsse für einzelne Effizienzmaßnahmen beantragt werden: z. B. für Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen; für Erneuerung, Ersatz oder erstmaligen Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren; für Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung; für Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Gebäudeautomation; für Kältetechnik zur Raumkühlung oder den Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme. Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %, plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude. Die maximal förderfähigen Investitionskosten bemessen sich auch hier in Abhängigkeit des Gebäudetyps an der Anzahl der Wohneinheiten (WG) bzw. der Nettogrundfläche (NWG).
Antragstellung
Die Zuschüsse für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik; außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden zukünftig bei der KfW beantragt. Die technische Antragstellung bei der KfW beginnt für Einfamilienhäuser voraussichtlich ab 27.02.2024, für alle weiteren Antragstellergruppen zeitlich gestaffelt im Laufe des Jahres 2024. Übergangsweise können förderfähige Vorhaben ab sofort und befristet bis zum 31.08.2024 bereits begonnen werden, der Antrag muss dann bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Die Beantragung der weiteren Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen erfolgt weiterhin beim BAFA. Hier ist die technische Antragstellung bereits seit dem 01.01.2024 möglich. Der Ergänzungskredit kann über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.
Quelle: DIHK

Kostenlose Sprechstunden zu Direktlieferverträgen für grünen Strom

Innerhalb der Firmenstrategie zum Klimaschutz werden Direktlieferverträge für grünen Strom oder “Green Power Purchase Agreements (Green PPAs)” immer wichtiger. Unternehmen, die sich für diese Verträge interessieren, können sich über die deutsche Energie-Agentur von einem Mitglied der “Marktoffensive Erneuerbare Energien” in einem dreißigminütigen Termin kostenlos beraten lassen.
Die deutsche Energie-Agentur (dena) bietet gemeinsam mit Experten der “Marktoffensive Erneuerbare Energien” eine kostenlose Sprechstunde für Unternehmen an, die Fragen zu Direktlieferverträge für grünen Strom, sogenannte “Green PPAs”, haben.
Für diese speziellen Verträge gibt es aus Sicht der Bundesagentur angesichts der angespannten Energiemärkte viele Vorteile: Sie bieten wegen der längeren Laufzeiten eine verlässliche Kalkulationsgrundlage. Unternehmen können sich damit gegen Preissteigerungen wappnen und ihre langfristige Versorgung mit grünem Strom sicherstellen.
In Deutschland ist dieses Instrument der betrieblichen Klimaschutzstrategie in den Firmen noch nicht weit verbreitet. Hinsichtlich der Möglichkeiten und Herausforderungen beim Vertragsabschluss haben sie einen hohen Informationsbedarf. Ihre individuellen Fragen zum Thema können sie mit den Experten besprechen.
Hier geht es zu den Sprechstunden: https://marktoffensive-ee.de/ppa-sprechstunde/.

Energiebeschaffung in Zeiten der Krise

Enorme Preissteigerungen, gekündigte Verträge und schwankende Märkte: angesichts der aktuellen Energiekrise sehen sich viele Unternehmen gezwungen, ihre Energiebeschaffungsstrategien zu verändern. Von besonderer Bedeutung für Unternehmen ist in diesem Zusammenhang eine sichere und gleichzeitig preiswerte Energieversorgung.
Die verlässliche Belieferung mit Strom ist für nahezu jede wirtschaftliche Aktivität zentral. Ebenso zentral für die Unternehmensplanung sind stabile Strompreise auf einem Niveau, das die Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler, europäischer und globaler Ebene nicht konterkariert. In den vergangenen Jahren sind die Strompreise für gewerbliche Abnehmer jedoch gestiegen – in erster Linie wegen des Anwachsens der Umlagen und in jüngster Zeit durch einen Anstieg der Netzentgelte in den meisten Netzgebieten.
Für viele Unternehmen stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie den Mehrkosten in der Strombeschaffung zu begegnen ist. Klar ist: Je größer ein Unternehmen, desto eher hat es auch die personelle und finanzielle Kapazität, Mitarbeiter eigens für diese Aufgabe abzustellen. In kleinen und mittleren Unternehmen hat der verantwortliche Mitarbeiter oft noch weitere Aufgaben, die die ganzheitliche Ausarbeitung einer Strombeschaffungsstrategie erschweren.
Die folgenden Ausführungen soll daher eine Handreichung und Einleitung in das Thema Strombeschaffung und Stromhandel sein und Möglichkeiten zur Individualisierung der Strom- beschaffung aufzeigen.
Modelle der Strombeschaffung
Die einfachste und zeitlich günstigste Option ist der Abschluss eines Vollversorgungsvertrags in Form eines standardisierten Tarifvertrags zu einem vorbestimmten Preis mit einem Stromversorger. Dieser Vertrag deckt die Stromversorgung während der gesamten Vertragslaufzeit vollständig ab. Da ein solcher Vertrag in der Regel über einen längeren Zeitraum läuft, werden den reinen Kosten der Energiebereitstellung zusätzlich nicht unerhebliche Sicherheitsmargen gegen Preissteigerungen durch den Stromlieferanten aufgeschlagen. Ein Risiko trägt der Verbraucher in diesem Fall zwar nicht, aber es bieten sich auch keine Gestaltungsräume zur Flexibilisierung und Kostenreduzierung. Auf der anderen Seite ist er vor Kostensteigerungen geschützt.
Die Grundvoraussetzung zur Flexibilisierung des Strombezugs ist in aller Regel, einen Individual- oder Sondervertrag mit einer Flexibilitätskomponente mit dem Stromversorger abzuschließen. Die Sicherheitsmargen entfallen in diesem Fall, die unbeeinflussbaren Kostenbestandteile wie Netznutzungsentgelte, EEG-Umlage, Stromsteuer etc. werden in jeweils aktueller Höhe an den Kunden weitergegeben. Der Preis der Strombereitstellung an sich ist Gegenstand der Vertragsverhandlung. Im Normalfall werden die Gesamtkosten damit unter denen eines Vollversorgungsvertrags sein. Hinzu kommt die individuelle Beratung durch den Stromanbieter. Darüber hinaus lässt sich die Strombeschaffung passgenau auf das Tätigkeitsprofil und die Anforderungen des Unternehmens einstellen. Mehrere Modelle lassen sich, in erster Linie anhand des Grades an Komplexität, unterscheiden:
Das Modell der Stichtagsbeschaffung ist dabei vergleichsweise einfach:
Der Kunde kauft zu einem bestimmten Zeitpunkt – dem Stichtag – die Stromlieferung für die Dauer der Vertragslaufzeit zu einem Festpreis (oft für ein Jahr). Das Angebot des Stromversorgers wird dabei immer stark vom aktuellen und zu erwartenden Börsenstrompreis abhängen. Ist der Liefervertrag abgeschlossen, ist die weitere Preisentwicklung am Großhandelsmarkt unerheblich. Die Herausforderung besteht in erster Linie folglich darin, den richtigen Zeitpunkt für den Vertragsabschluss zu wählen. Der Aufwand für das Unternehmen beschränkt sich auf den jährlichen Vertragsabschluss bzw. dessen Verlängerung mit dem Stromversorger.
Bei der Index- und der Tranchenbeschaffung wird nicht die gesamte Strommenge an einem Stichtag beschafft, sondern in mehreren Teilmengen. Die Ausgestaltung, etwa welcher Rhythmus gewählt wird, hängt von der konkreten Vertragsvereinbarung ab. Ziel dieser Modelle ist es, den Preis des eingekauften Stroms nahe dem Börsenstrompreis zu halten bzw. diesen, im Falle der Tranchenbeschaffung mithilfe verschiedener Instrumente, sogar zu unterbieten. Die Entscheidung für dieses Modell bedarf nicht zwangsläufig ausgeprägter Expertise des Strommarktes im Unternehmen; auch die Beauftragung des Stromlieferanten, die Beschaffung im Sinne des Auftraggebers durchzuführen, ist möglich.
Als viertes Grundmodell existiert die Portfoliobeschaffung: Das Unternehmen übernimmt hier den Großteil der Funktion des Stromversorgers und deckt sich selbstständig mit Standardprodukten am Großhandelsmarkt ein. Die Komplexität erfordert erhebliche Expertise der zuständigen Mitarbeiter sowie die nötigen finanziellen Ressourcen und kommt daher eher für größere Unternehmen in Frage. Darüber hinaus müssen die entstehenden Risiken (Preisrisiko, Kontrahentenausfallrisiko, operationelles Risiko etc.) durch entsprechende geschulte Mitarbeiter abgedeckt werden.
Eine weitere Option ist es, über den Stromversorger am Großhandelsmarkt fehlende Mengen nachzukaufen. Prinzipiell möglich ist auch das unmittelbare Auftreten eines Unternehmens an der Strombörse. Kapitel 3 wird dieses Thema im Detail behandeln. Darüber hinaus hat in jüngster Zeit die sog. Blockchain-Technologie im Energiehandel Einzug gehalten und stellt eine mögliche Alternative zum Börsenhandel dar. Aktuell existieren mehrere technische Blockchain-Lösungen wie etwa die Enerchain, über die Energiehandelsunternehmen Strom- und Gas handeln können. Da ein Vermittler wie etwa eine Börse oder ein Broker zwischen Verkäufer und Käufer bei dieser Lösung fehlt, minimieren sich die Transaktionskosten sehr stark. Auch dieser Handelsweg kann für Unternehmen in Zukunft zunehmend interessant werden, da sich die Gruppe der handelnden Unternehmen monatlich vergrößert und damit auch das Angebot von Strom und Gas breiter wird.
Beschaffungsstrategien für grünen Strom
Mit dem Leitfaden zu Beschaffungsstrategien für grünen Strom gibt die Marktoffensive Erneuerbare Energien (eine Initiative des DIHK und der Deutschen Energieagentur) Unternehmen Unterstützung bei der nachhaltigen Strombeschaffung. Einführend werden die EU-weiten Regelungen wie die EU-Taxonomie, Mechanismen und Begrifflichkeiten bei der Beschaffung von grünem Strom thematisiert, um Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Der klassische Grünstrombezug mittels eines Energieversorgers, die Eigenversorgung und schließlich Green Power Purchase Agreements (Green PPAs) werden abschließend im Detail beleuchtet. Mit Hilfe dieses Leitfadens zu Beschaffungsstrategien für grünen Strom sollen Stromabnehmer aus Industrie und Gewerbe in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen für den zukünftigen Strombezug zu treffen und die richtige Strombeschaffung für Ihr Unternehmen wählen.
Im November 2022 hat der DIHK eine dreiteilige Webinarreihe angeboten, die die allgemeine Lage und Preisentwicklungen auf den Strom- und Gasmärkten, rechtliche Fragestellungen rund um Energielieferverträge sowie die Energiebeschaffung über den Spotmarkt aufgreift. Die Präsentationen der Webinarreihe finden Sie hier:

Ihre Wege zur Energie- und Umweltberatung

Wirtschaftliche Vernunft und Klimaschutz müssen sich nicht ausschließen. So senkt z. B. eine verbesserte Energieeffizienz betriebliche Energiekosten, steigert die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und trägt zum Klimaschutz bei. Aufgrund der Energiekrise wollen viele Unternehmen Energiespar- oder Umweltmaßnahmen umsetzen, sind jedoch auf externe Hilfe angewiesen. Die Suche nach einem geeignetem Energie- und Umweltberater kann jedoch schwierig sein. Ist der Berater auch wirklich ein neutraler, unabhängiger Experte und führt die Energieberatung kompetent und energieeffizient durch? Berücksichtigt er auch alle aktuellen Förderprogramme und ist der Berater auch bei Institutionen wie der BAFA, KfW und Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt?
Im Folgenden möchten wir Ihnen verschiedene Tipps geben, wo sie den passenden Berater finden:
IHK ecoFinder: Ihr "grünes Online-Branchenbuch"
Als "grünes Branchenbuch" für Unternehmen der Energie- und Umweltbranche bietet der IHK ecoFinder unter http://www.ihk-ecofinder.de eine benutzerfreundliche, barrierefreie und sichere Web-Anwendung für die Energie- und Umweltbranche.
Sie suchen Experten für Abfallentsorgung, Luftreinhaltung, Strahlenschutz? Sie bieten entsprechende Leistungen an? Dann sind Sie beim "ecoFinder" der Industrie- und Handelskammern (IHKs) genau richtig. Die Datenbank bietet einen bundesweiten Überblick über Dienstleistungsunternehmen, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt- und Energiebranche und dient der direkten Kontaktanbahnung mit potenziellen Kunden und Partnern im In- und Ausland.
Der Eintrag ist kostenfrei, die Datenpflege komfortabel: Anbieter können ihr Leistungsprofil online einstellen und mithilfe eines eigenen Benutzerzugangs jederzeit selbst aktualisieren. Dabei werden die Eintragungen durch die regionale IHK qualitätsgesichert.
Energieeffizienz-Expertenliste
Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die rund 13.000 gelisteten Expertinnen und Experten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und sind in Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen sowie Handwerk tätig. Sie decken mit ihrem Fachwissen die gesamte Gebäudebandbreite ab – von Privathäusern über kommunale und gewerbliche Gebäude bis hin zu Baudenkmälern. Entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikation sind die Expertinnen und Experten für die jeweiligen Förderprogramme des Bundes antragsberechtigt.
Um für Energieberatungen sowie Bauplanungen und -begleitungen bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) 2011 beschlossen, Expertinnen und Experten für geförderte Energieberatungen sowie hocheffiziente Sanierungen und Neubauten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen. Seitdem bietet die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Kontakt zu professionellen Begleitern für energieeffizientes Bauen und Sanieren in der Nähe. Gleichzeitig wurde sichergestellt, dass die gelisteten Fachkräfte aus den verschiedenen Berufsständen über eine gleichwertige und hohe Qualifikation verfügen.
Bei der Aufnahme müssen die Expertinnen und Experten nachweisen, dass sie die Qualifikationsanforderungen der Liste im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren erfüllen. Der Eintrag in die Expertenliste gilt für drei Jahre. Dann kann er durch aktuelle Nachweise über Fortbildungen bzw. über Praxis-Referenzen verlängert werden. Diese Nachweise werden überprüft. Zudem werden die Arbeitsergebnisse der in der Liste vertretenen Expertinnen und Experten stichprobenartig über die Vor-Ort-Kontrollen überprüft.
Die dena koordiniert die Energieeffizienz-Expertenliste. Sie ist Ansprechpartnerin für die eingetragenen Expertinnen und Experten, prüft deren Qualifikationen und stichprobenartig auch ihre Arbeitsergebnisse. Außerdem entwickelt die dena die Expertenliste fortlaufend weiter, integriert neue Förderprogramme in das Qualitätssicherungssystem und optimiert die allgemeinen Rahmenbedingungen. Dabei stimmt sie sich eng mit den Projektpartnern und den Trägern der wichtigsten Förderprogramme des Bundes für Gebäudeeffizienz ab.
Insgesamt 23 Netzwerkpartner, darunter Verbände und Organisationen der Energieberatung, Vertretungen einzelner Berufsgruppen und Verbraucherschutz in ganz Deutschland, unterstützen das Projekt mit ihrer Expertise.
KEAN Energieberatung Beratungsangebote für Unternehmen
Wer die Energieeffizienz oder Klimabilanz eines Hauses, eines Produktionsprozesses oder in einer Kommune verbessern will, braucht qualifizierten, unabhängigen fachlichen Rat. Dies bietet die Beratungsangebote der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN). Energieberaterinnen und Energieberater unterschiedlicher Disziplinen der KEAN unterstützen Unternehmen bei Projekten für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz.

Effiziente Heizung & Klimatisierung im Objektbau – eine zentrale Herausforderung für Unternehmen

Hohe Energiekosten, steigende Anforderungen an Nachhaltigkeit und Klimaneutralität: Die Wärmeversorgung von Industriehallen und Gewerbeimmobilien ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Unsere Energie-Umfrage zeigt: Während zu Beginn der Energiekrise noch 79 % der Industrieunternehmen Maßnahmen zur Energieeinsparung im Bereich Strom umgesetzt haben, sind es aktuell nur noch 49 %. Bei Gas ist der Rückgang noch deutlicher (von 76 % auf 37 %). Es wird für Unternehmen zunehmend schwieriger, neue Einsparpotenziale zu identifizieren.
Um Lösungen zu diskutieren, haben wir uns bei der Kampmann GmbH & Co. KG in Lingen mit Experten ausgetauscht. Prof. Dr.-Ing. Bernd Boiting, Professor für Raumlufttechnik und Kältetechnik an der FH Münster zeigte, dass moderne Wärmepumpen auch bei niedrigen Temperaturen zuverlässig arbeiten und Temperaturen über 100 °C erreichen können. Torluftschleier senken den Wärmebedarf in Industriehallen erheblich, während Gebläsekonvektoren sowohl für Bestandsgebäude als auch zur Raumkühlung im Sommer geeignet sind. Sebastian Jansen (Kampmann) führte in die Grundlagen der effizienten Wärmeversorgung im Objektbau ein – von der Heizlastberechnung über die Wärmeerzeugung bis hin zur optimalen Regelungstechnik. Daniel Rossmann (dasFördermittelbüro) brachte Licht in den Förderdschungel: Die BEG-Förderung unterstützt Unternehmen bei der Modernisierung der Heiztechnik, der Optimierung von Lüftungs- und Klimasystemen sowie bei der Installation von smarter Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Exklusive Einblicke ins Raumluftströmungslabor gab Dr. Oliver Höfert: Wie realistisch lassen sich Klimatisierung und Wärmeverteilung in großen Hallen planen? Die Live-Demonstration bei Kampmann zeigte, wie Strömungs- und Temperatursimulationen helfen, Heiz- und Kühlsysteme präzise auf die jeweiligen Gebäude abzustimmen. So können Fehlinvestitionen vermieden und Energie effizient genutzt werden.
"Unternehmen brauchen realistische, wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die Energie- und Wärmeversorgung. Unser Austausch hat gezeigt: Es gibt technische Möglichkeiten, aber auch Hürden bei der Umsetzung. Die Politik muss die richtigen Rahmenbedingungen schaffen – insbesondere bei den Energiekosten und Fördermechanismen. Nur so sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie", fordert Anke Schweda, Geschäftsbereichsleiterin unserer IHK.

„Grüner H2-Hub Haren“ startete

Wenige hundert Meter von der Autobahn A 31 entfernt ist in Haren-Wesuwe nun der „Grüne H2-Hub Haren“ entstanden. Aus dem Windstrom des Bürgerwindparks Fehndorf wird hier mit einem Elektrolyseur Wasserstoff erzeugt. Die Anlage wird
von der CEC Haren GmbH & Co. KG betrieben.
CEC steht für „clean energy conversion“, sagt Geschäftsführer Christoph Pieper und beschreibt damit, wie erneuerbare Energien sektorübergreifend genutzt werden: Grüne Wasserstofferzeugung, Stromspeicher – und wenige Meter weiter an der
A31: Ein grüner Tankstellenpark mit E-Ladesäulen und einer Wasserstofftankstelle. Hier können neben Pkw insbesondere auch Lkw und landwirtschaftliche Maschinen sowohl lokalen Windstrom laden sowie grünen Wasserstoff tanken.
Die Eröffnung des Hubs hat man jetzt mit einer Netzwerkveranstaltung gefeiert. Einig waren sich die Teilnehmer darin: Wenn die ländlichen Räume maßgeblich zur Energiewende beitragen, dann muss die Region davon auch maßgeblich profitieren. Das gilt nicht nur für die Erzeugung, sondern auch für die Nutzung von Wasserstoff.
Die Veranstaltung lenkte unter dem Titel „Wasserstoff als Baustein flexibler regionaler Energieversorgung – Perspektiven für den Mittelstand“ einen besonderen Blick darauf. Denn: Wasserstoff bietet viele Nutzungsmöglichkeiten – für den industriellen Bedarf in thermischen Prozessen oder für die Mobilität. Gleichzeitig kann auch die Abwärme von Elektrolyseuren genutzt werden. In Spitzenzeiten der Stromproduktion kann überschüssiger Strom wie hier in Haren zur Wasserstofferzeugung genutzt werden. Elektrolyseure stabilisieren so das Netz.
Klar ist aber auch: Es braucht noch eine deutliche Skalierung. Bis dahin bleiben Unsicherheiten: Wann wird wieviel Wasserstoff zu welchen Konditionen zur Verfügung stehen? Die beiden Elektrolyseure in Haren haben eine Kapazität von je 1 MW. Sie sind ein kleiner Baustein dessen, was dezentral nötig sein wird, um nationale oder europäische Wasserstoffziele zu erreichen. Trotzdem ist Christoph Pieper optimistisch: Eine Region wie das Emsland habe beste Chancen, die Energiewende zu nutzen. Hier träfen mittelständische Energieerzeuger auf mittelständische Unternehmen – beide mit Macher-Mentalität.
In Haren übernimmt der Fernleitungsnetzbetreiber OGE den Wasserstoff in das vorhandene Gasnetz. Parallel arbeitet OGE mit den anderen Gasnetzbetreibern am Wasserstoffkernnetz. Es wird 9 700 Kilometer lang sein und durchkreuzt unsere Wirtschaftsregion an mehreren Stellen. 40 % des Wasserstoffnetzes werden neu entstehen, 60 % werden Umstellungen bestehender Gasleitungen sein. Die ersten Leitungen der „Wasserstoff-Autobahn“ sollen 2025 in Betrieb gehen, das gesamte Fernnetz soll bis 2032 stehen. Neben der bereits abgeschlossenen Bedarfsabfrage der Gasnetzbetreiber bietet das niedersächsische Wasserstoff-Netzwerk eine Wasserstoff-Bedarfsabfrage an.

Dietmar Hemsath Vorsitzender im IHK-Industrieausschuss

„Hohe Energiepreise, steigende Netzentgelte, Fachkräftemangel oder überbordende Bürokratie – das sind einige der Herausforderungen, vor denen die Industrie in unserer Region steht. In unserem IHK-Fachausschuss diskutieren wir diese Themenbereiche und suchen Ansatzpunkte für politische Lösungen“, sagte Dietmar Hemsath, Vorsitzender des IHK-Fachausschusses Industrie, Energie und Umwelt, im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Ausschusses bei der RWE in Lingen. Zuvor war Hemsath, Mitglied der Geschäftsführung der Georgsmarienhütte GmbH, erneut als Vorsitzender im Amt bestätigt worden. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Sandra Jansen von der Jansen-Tore GmbH & Co. KG in Surwold für die neue Wahlperiode 2024 – 2028 gewählt. Beide Wahlen erfolgten einstimmig.
In der Sitzung stellte Heiko Eisert, bei RWE zuständig für die Standortentwicklung am Gaskraftwerk in Lingen, die Transformation des Energiestandortes vor. Er ging dabei auf den Batteriespeicher, auf Wasserstoff-Forschungsprojekte und auf die im Bau befindlichen Wasserstoff-Erzeugungsanlagen (Elektrolyseure) ein. Das Gaskraftwerk übernehme die wichtige Funktion der Netzstabilisierung. Das sei in Zeiten schwankender Einspeisungen von erneuerbaren Energien besonders wichtig. Mit den Elektrolyseuren könne die RWE künftig Windstrom aus der Nordsee zur Wasserstoffproduktion nutzen und diesen dann auch in großen Kavernen (Gasspeichern) einspeichern, so dass der Wasserstoff zukünftig als sichere Energiequelle auch unabhängig vom Wind bereitgestellt werden kann. Die Sitzung fand im RWE-Informationszentrum der Kraftwerke Lingen statt. Gastgeber war Andreas Friehe, Leiter des Kernkraftwerks Emsland. „Die RWE hat mit dem Kernkraftwerk Emsland über Jahrzehnte für eine stabile und sichere Stromproduktion am Standort Lingen gesorgt. Nach politischem Beschluss wird die Anlage nach dem Erhalt der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung zukünftig zurückgebaut werden. Aktuell befindet sich die Anlage im Nachbetrieb und es werden rückbauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Gleichzeitig setzt RWE in Lingen mit dem Gaskraftwerk und der Wasserstoffproduktion weiter auf wichtige Bausteine, die zum Gelingen der Energiewende beitragen“, so Friehe.

Grüner Strom als Standortvorteil: Power Purchase Agreements für Unternehmen der Region immer wichtiger 

Grüner Strom als Standortvorteil: Power Purchase Agreements für Unternehmen der Region immer wichtiger
Unternehmen aus der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim zeigen ein hohes Interesse am Abschluss von langfristigen Direktstromlieferverträgen, sogenannten Power Purchase Agreements (kurz PPA). Das wurde bei einer Veranstaltung der IHK in Osnabrück, an der über 60 Unternehmer teilnahmen, deutlich. Für ein PPA schließt ein Unternehmen als Stromabnehmer einen Vertrag mit einem Stromerzeuger: einer Windkraft- oder einer Photovoltaik-Anlage. Diese beliefert dann das Unternehmen entweder über das öffentliche Stromnetz oder über eine direkte Leitung.
IHK-Vollversammlungsmitglied Dietmar Hemsath von der Georgsmarienhütte GmbH stellte einen Aspekt der jüngsten IHK-Umfrage zur Energieversorgung vor: Sechs Prozent der Industrieunternehmen hatten darin angegeben, bereits PPAs umgesetzt zu haben, zwei Prozent seien gerade dabei und 19 Prozent planten PPAs. Das sind insgesamt 27 Prozent der Befragten. „Der Bedarf ist groß und die Bereitschaft vor Ort ist es auch“ so Hemsath. Er forderte die Bundesregierung auf, zeitnah Maßnahmen vorzulegen, die den Abschluss von PPAs erleichterten, beispielsweise reduzierte Netzentgelte.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) Basisinformationen und Standardverträge für PPAs an. Dena-Fachexperte Sebastian Kögl ging in der Veranstaltung der IHK auf die Vorteile eigener Stromlieferverträge ein „PPAs sind ein gutes Instrument, mit dem Unternehmen sich langfristig und günstig mit grünem Strom versorgen können“, so Kögl. Aus seiner Sicht habe Deutschland das Potenzial, zu einem europäischen Leitmarkt für PPAs zu werden. Gleichzeitig ging Kögl auf Herausforderungen ein: Die Regulatorik, den Preis und den individuellen Strombedarf: Unternehmen würden feste Stromzusagen benötigen. PPAs würden dabei eine wichtige Rolle spielen.
Johannes Busmann von der Osnabrücker Prowind GmbH sah vor allem die Chancen von PPAs: „Wir sind eine Region mit starkem Potential an Erneuerbaren Energien. Das Potential müssen wir nutzen und damit den Unternehmen preisgünstigen Grünstrom anbieten.“ Wie das in der Praxis funktioniert, das stellten Niklas Schwichtenberg von der ElectroFleet GmbH und Jörg Hübener von der Wellergruppe Holding SE & Co. KG aus Osnabrück vor. Electrofleet realisiere auf dem Gelände der Weller-Gruppe Photovoltaikanlagen in Kombination mit Speichern, um dem Unternehmen günstigen und nachhaltigen Strom anzubieten. Die Partnerschaft sei ein Gewinn für beide Seiten, so Hübener.
Für Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie, bleibt das Thema PPA oben auf der Tagesordnung. „Auf der einen Seite werden wir das Thema weiter gegenüber der Politik platzieren: Die Netzentgelte sind viel zu hoch. Das macht auch PPAs in Teilen unattraktiv. Hier muss die Bundesregierung Entlastung schaffen, vor allem, wenn Stromerzeugung und Nutzung in der gleichen Region sind. Solche Konzepte entlasten das Netz. Auf der anderen Seite wollen wir unsere Mitgliedsunternehmen unterstützen. Die große Verfügbarkeit Erneuerbarer Energien ist unser Standortvorteil.“

Energiewende braucht Turbo im Planungs- und Genehmigungsrecht Energieexperte zu Gast im Industrie- und Umweltausschuss

„Für eine klimaneutrale Industrie braucht es einen schnellen und massiven Ausbau von Energieangebot und -infrastruktur. Dafür müssen von der Wirtschaft in diesem Jahrzehnt im großen Umfang Gebäude, Industrieanlagen oder Energieleitungen neu gebaut, erweitert oder modernisiert werden. Ohne einen Turbo im Planungs- und Genehmigungsrecht, der diese Vorhaben beschleunigt und vereinfacht, wird es nicht funktionieren“, betonte Dietmar Hemsath, Vorsitzender des IHK-Fachausschusses für Industrie und Umwelt, bei der Sitzung in Osnabrück.
„Das Energiesystem der Zukunft wird zunehmend elektrisch sein. In der Industrie werden zudem große Mengen grünen Wasserstoffs benötigt, die überwiegend importiert werden müssen. Wasserstoff ist für viele Industrieprozesse alternativlos. Zunächst werden die Preise dafür aber hoch sein. Andere Bereiche – wie der Verkehr – kommen als Abnehmer erst dazu, wenn die Preise deutlich günstiger werden. Daher müssen wir jetzt mit dem Hochskalieren beginnen“, so Prof. Dr. Andreas Löschel, Inhaber des Lehrstuhls für Umwelt-/Ressourcenökonomik und Nachhaltigkeit an der Ruhr-Universität Bochum, der als Gast im IHK-Fachausschuss vortrug. Er sprach sich für die Beibehaltung eines marktwirtschaftlichen Strommarktes aus. Für den notwendigen günstigen grünen Strom seien mehr Erneuerbare und der rasche Ausbau des europäischen Stromnetzes unerlässlich. Bisherige Diskussionen um die Beschleunigung der Energiewende seien jedoch ernüchternd. „Der Umbau der Energieversorgung braucht mehr Tempo und weniger Bürokratie. Um keine falschen Erwartungen zu wecken: Er wird teuer und es gibt keine einfache Lösung. Wir müssen die Nachfrage flexibilisieren und die Resilienz erhöhen, in dem wir bereit sind, Marktmechanismen zuzulassen“, so der Energieexperte.
In der anschließenden Diskussion machten die Ausschussmitglieder deutlich, dass der Bürokratieabbau und der Hochlauf von Wasserstoff für den industriellen Maßstab die drängendsten Probleme seien, die politisch flankiert werden müssten. „89 Prozent der Industrieunternehmen investieren bereits in den eigenen Ausbau von Erneuerbaren Energien oder planen dies in Zukunft. Das ist ein wichtiger Baustein zum Gelingen der Transformation. Dafür sind die politischen Rahmenbedingungen jetzt schnell und klug zu setzen“, forderte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Standortentwicklung, Innovation und Energie, mit Blick auf die aktuelle IHK-Umfrage zur Energieversorgung. „Über allem steht, dass so schnell wie möglich wieder Versorgungssicherheit zu wettbewerbsfähigen Preisen hergestellt wird. Mehrkosten für unsere Industrie müssen verhindert bzw. abgebaut werden. Hierfür sollten insbesondere die Strom- und Energiesteuern auf die EU-Mindestsätze gesenkt werden“, forderte Schweda weiter. Außerdem sei es für die in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen kurzfristig wichtig, dass die ‚Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen‘ schnell und unbürokratisch ankomme.
Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Fachausschuss Industrie und Umwelt trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.

Neue Meldeschwelle für Steuerbegünstigungen nach EnergieStG und StromStG ab 1. Januar 2024

Aufgrund einer Änderung bei den beihilferechtlichen Transparenzvorgaben der EU-Kommission werden auch die Meldeschwellen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) angepasst, liegen zukünftig bei 100.000 Euro bzw. 10.000 Euro.
Die Europäische Kommission hat die beihilferechtlichen Transparenzvorgaben angepasst und die Meldeschwelle nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der AGVO herabgesetzt. Ab diesem Jahr werden darum die Meldeschwellen in der EnSTransV auch weiter herabgesetzt. Alle Begünstigten, die im Kalenderjahr 2024 eine Steuerbegünstigung in Höhe von mehr als 100.000 Euro (bislang: mehr als 200.000 Euro) erhalten haben, sind im Jahr 2025 zur Abgabe einer Anzeige bzw. einer Erklärung verpflichtet. Für in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätige Begünstigte und für in der Fischerei und Aquakultur tätige Begünstigte sinkt die Meldeschwelle auf einheitlich 10.000 Euro.
Unter Beachtung der Übergangsvorschrift in Artikel 58 Absatz 5 der AGVO treten die genannten Änderungen der EnSTransV deshalb zum 1. Januar 2024 rückwirkend in Kraft. Die Meldung durch die Begünstigten hat daher unter Einhaltung dieser Schwellen erstmals für Beihilfegewährungen im Kalenderjahr 2024 und damit unter Beachtung von § 3 Absatz 3 der EnSTransV bis zum 30. Juni 2025 zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Generalzolldirektion.

Bagatellschwellen für die Abwärme-Plattform angepasst

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat das Merkblatt zur Plattform für Abwärme aktualisiert und um die Bagatellgrenzen erweitert.
Unter Punkt 3 ist nun im BAFA Merkblatt zur Plattform für Abwärme eine klare Definition für Abwärmequellen zu finden und auch die Bagatellgrenzen werden endlich beschrieben.
Anlagen erzeugen nun keine wesentliche Abwärme und sind damit nicht meldepflichtig, wenn:
  • die Abwärmemenge weniger als 200 MWh im Jahr beträgt oder
  • die Anlage weniger als 1500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung steht oder
  • im Jahresdurchschnitt eine Abwärmetemperatur von unter 25°C aufweist.
Darüber hinaus wurde eine Standortschwelle eingeführt. Standorte sind nicht meldepflichtig, wenn sie eine Abwärmemenge von weniger als 800 MWh im Jahr haben.
Mehr Informationen finden sich hier.

Änderung des Stromsteuergesetzes

Die Bundesregierung hat die befristete Senkung der Stromsteuer für Teile der Wirtschaft aus dem Strompreispaket 2023 im Rahmen der Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 dauerhaft entfristet. Die entsprechende Formulierungshilfe finden Sie anbei. Die DIHK unterstützt die Reduzierung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe. Gleichzeitig bleibt eine entsprechende Entlastung in der Breite der gewerblichen Wirtschaft weiterhin für alle Branchen notwendig.

Bundeskabinett beschließt Verpflichtung zum Bau von Schnellladesäulen

„Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist wichtig, um die wachsende Zahl an Hybrid- und Elektroautos zu bedienen. Davon gibt es in unserer Region bereits 50.000 – Tendenz steigend. Maßnahmen wie die Verpflichtung der Tankstellen zum Bau von Ladesäulen sind aus unserer Sicht nicht der beste Weg. Wir setzen uns insbesondere für eine Beschleunigung der langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Schaffung von Instrumenten zum freiwilligen Aufbau einer flächendeckenden Schnellladeinfrastruktur ein. Außerdem muss die Bundesregierung sicherstellen, dass der Netzausbau mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur Schritt hält. Ladepunkte, die wegen fehlender Netzkapazitäten nicht betrieben werden können, helfen niemandem“, so Anke Schweda, IHK- Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie.
Das Bundeskabinett hat die Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) beschlossen. Das Gesetz sieht nun eine Verpflichtung zum Bau von Schnellladesäulen ab 2028 vor, um das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen in Deutschland bis 2030 erreichen zu können. Die IHK-Organisation setzt sich dafür ein, dass für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben flächendeckend eine Versorgungsinfrastruktur, etwa durch Schnellladesäulen, geschaffen wird. Am 1. Juni 2023 verfügten erst drei Prozent der Tankstellen in Deutschland über eine Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt. Im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim gab es Ende 2023 191 öffentliche Ladestationen mit mindestens 50 kw. Eine Leistung von mindestens 150 kw gab es nur an 109 Ladeeinrichtungen. Gleichzeitig gibt es im Emsland in der Grafschaft Bentheim und in der Region Osnabrück nach Zahlen des Kraftfahrbundesamtes von 2024 rund 29.300 Hybridfahrzeuge und etwa 20.500 Elektroautos. Auf eine Schnellladestation kommen so rund 460 Hybrid- oder Elektro-PKWs.

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zugestimmt. Dazu werden neben dem BImSchG auch die 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) angepasst werden. Die Änderungen werden am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Länder stimmten auch einer vom Umweltausschuss eingebrachten Entschließung zu. Darin fordern sie vom Bund 500 Millionen Euro für zusätzliches Personal in Umweltverwaltungen und loben die für Windenergiemaßnahmen umgesetzten Beschleunigungsmaßnahmen. Dagegen befürchten die Länder, dass „es im Zuge der praktischen Umsetzung der Regelungen zu Auslegungsfragen, Rechtsunsicherheiten, Klageverfahren und damit zumindest zwischenzeitlich verlängerten Genehmigungs- und Umsetzungszeiträumen kommen könnte. Auch Investitionsrisiken und nachträgliche Anordnungen für die Antragsteller sind denkbar.“ Außerdem soll die Novelle bis Herbst 2026 evaluiert werden.
Zahlreiche Bestimmungen zu Genehmigungsverfahren werden erweitert oder konkretisiert. Zentrale Erleichterungen wie die Entscheidungsfrist für Genehmigungsbehörden, ein fakultativer Erörterungstermin oder die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung bleiben allerdings auf bestimmte Anlagen beschränkt.
Die wichtigsten Inhalte der Novelle zusammengefasst sind:
Genehmigungsverfahren für alle Anlagenarten
Schutzgut Klima
Das Schutzgut Klimaschutz wird in den Gesetzeszweck (§ 1 BImSchG) aufgenommen werden. Laut Gesetzesbegründung sollen dadurch „auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassene Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten können“.
Vorzeitiger Baubeginn(§ 8a BImSchG)
Bei Änderungsgenehmigungen und Anlagen auf bereits bestehenden Standorten kann die sog. Prognoseentscheidung nach Absatz 1 Satz 1 entfallen. Der Satz drei stellt allerdings wiederum materielle Anforderungen an die beantragte Maßnahme, mit der vorzeitig begonnen werden soll. Da sich die Prognose auf das gesamte Vorhaben bezieht, kann das vorzeitige Maßnahmen erleichtern.
Genehmigungsverfahren (§ 10 BImSchG)
Künftig kann die Behörde einen elektronischen Antrag (Absatz 1) verlangen und das zu verwendende Format vorgeben. Ist ein Zugang für die elektronische Antragstellung eröffnet, ist dieser zu nutzen. Weiterhin kann die Behörde allerdings Unterlagen in Papierform verlangen. Dies allerdings künftig nur, „soweit eine Bearbeitung anders nicht möglich ist.“
Das Auslegen des Antrags und von Antragsunterlagen (Absatz 3) erfolgt künftig „auf einer Internetseite der zuständigen Behörde“. Dem kann jedoch widersprochen werden, wenn der Antragsteller „die Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder wichtiger Sicherheitsbelange befürchtet“.
Bei der Behördenbeteiligung (Absatz 5) müssen eingegangene Stellungnahmen beteiligter Behörde (bspw. Naturschutz-, Bau- oder Gesundheitsämter) künftig unverzüglich an den Antragssteller weitegegeben werden (Satz 2 neu). Beabsichtigt eine beteiligte Behörde keine Zustimmung, hat sie dem Antragssteller die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben (Satz 7). Wie schon bisher muss die Genehmigungsbehörde davon ausgehen, dass sich eine Behörde nicht äußern will, wenn sie innerhalb von einem Monat keine Stellungnahme abgegeben hat (Satz 3). Außer bei Erneuerbarer-Energien-Anlagen oder Elektrolyseuren mit erneuerbaren Energien können beteiligte Behörden künftig einmalig um Verlängerung dieser Frist um bis zu einem Monat bitten. Für Genehmigungsanträge zu allen Anlagenarten kann die Genehmigungsbehörde stattdessen künftig Sachverständigengutachten auf Kosten der zu beteiligenden Behörde erstellen lassen oder selbst Stellung nehmen (Satz 5). Diese Stellungnahmen sollen als Grundlage die geltende Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Endes der Behördenbeteiligung annehmen. Genehmigungsbehörden müssen zudem ihre Aufsichtsbehörde über jede Überschreitung von Fristen informieren.
Der Erörterungstermin (Absatz 6) kann künftig in Form einer Onlinekonsultation oder durch eine Video- oder Telefonkonferenz erfolgen.
Die Frist zur Entscheidung über einen Genehmigungsantrag (7 Monate für förmliche Verfahren; § 10 Absatz 6a BImSchG) soll künftig nur „einmalig um bis zu“ 3 Monate verlängert werden können. Weitere Verlängerungen sollen nur bei Zustimmung des Antragsstellers zulässig sein. Außerdem muss ihm dies begründet werden. Auch hier ist die Aufsichtsbehörde über jede Fristüberschreitung zu informieren.
Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG)
Nebenbestimmungen sollen künftig leichter geändert werden, wenn der Anlagenbetreiber „andere gleichwertige Maßnahmen vorschlägt, die keiner Genehmigungspflicht“ unterliegen.
Projektmanager (§ 2b 9. BImSchV)
Die bereits heute häufig genutzte Möglichkeit zur Beauftragung eines Projektmanagers soll nun auch gesetzlich festgehalten werden. Dies soll nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Vorhabenträgers und auf dessen Kosten möglich sein. Die Verordnung nennt nun eine Reihe von Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten, die dem Projektmanager erlaubt sind.
Prüfung der Vollständigkeit (§ 7 9. BImSchV)
Künftig wird gesetzlich klargestellt, dass die Genehmigungsfrist (7 bzw. 3 Monate) mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen oder mit nach Eingang der erstmal nachgeforderten Unterlagen beginnt. Auch die Vollständigkeit der Unterlagen wird konkretisiert: Sie sind vollständig, wenn sie „in einer Weise prüffähig sind, dass sie sich zu allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens verhalten, und die Behörde in die Lage versetzen, den Antrag unter Berücksichtigung dieser Vorgaben näher zu prüfen. Fachliche Einwände und Nachfragen stehen der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die betreffende Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht.“ Künftig soll die Genehmigungsbehörde den Antragssteller über die Vollständigkeit der Unterlagen mit Datum der Vollständigkeit informieren. Das war bisher nicht die Regel.
Wegfall des Erörterungstermins (§ 16 9. BImSchV)
Die Gründe, weshalb ein Erörterungstermin entfällt, werden um einen weiteren Punkt ergänzt, wenn: „der Vorhabenträger die Durchführung eines Erörterungstermins nicht beantragt und die Genehmigungsbehörde nicht im Einzelfall die Durchführung für geboten hält.“ Der Termin soll spätestens vier Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist stattfinden.
Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen und grüne Wasserstoff-Elektrolyseure
Genehmigungsverfahren § 10 Absatz 5 BImSchG
Nur für Erneuerbare-Energien-Anlagen oder grüne Wasserstoff-Elektrolyseure müssen Genehmigungsbehörde im Fall des Ausbleibens von Stellungnahmen beteiligter Behörden selbst entschieden (Satz 4). Diese Entscheidung muss auf Grundlage der geltenden Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Fristablaufs der Behördenbeteiligung erfolgen. Bisher war diese Regelung auf Erneuerbare-Energien-Anlagen beschränkt, sie wird nun auf Verfahren für Wasserstoffelektrolyseure mit erneuerbaren Energien ausgeweitet.
Repowering (§ 16b BImSchG)
Der Anwendungsbereich der Regelungen zur Erleichterung des Repowerings (§ 16b BImSchG) wird vom 2- auf die 5-fache Gesamthöhe der Neuanlage erhöht. Hier wird u.a. nur eine Deltaprüfung zu den bestehenden Anlagen durchgeführt. In Absatz 7 und 8 werden Typenänderungen stark erleichtert. Zudem können Anträge auch ohne Zustimmung des bisherigen Betreibers gestellt werden.
Erörterungstermin (§ 16 Absatz 1 9. BImSchV)
Der Erörterungstermin soll bei bestimmten Genehmigungsverfahren künftig nur noch auf Antrag des Antragsstellers durchgeführt werden. Dies gilt für: Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land, von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und von Anlagen zur Speicherung, die im unmittelbar räumlichen Zusammenhang mit Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien stehen.
In § 63 Absatz 2 BImSchG wird der Eilrechtsschutz gestärkt. Für Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gilt eine einheitliche Frist von einem Monat ab Zustellung der Zulassung.

Änderungen zur Energie- und Stromsteuer

Der Bundestag hat im Dezember die geplante Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen beschlossen. Die Senkung der Stromsteuer auf den Mindestsatz war Teil des sogenannten Strompreispaketes, das jedoch im Zuge der notwendigen Haushaltsanpassungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu bewertet wurde.
Im Wesentlichen wird mit der Änderung des Stromsteuergesetzes die geplante Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe umgesetzt. Zunächst befristet für zwei Jahre (2024 und 2025) wird die Steuerentlastung nach § 9b StromStG für Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Abschnitte C, D, E und F der Wirtschaftszweigklassifikation des Statistischen Bundesamtes in der Fassung WZ 2003) sowie der Land- und Forstwirtschaft von 5,13 Euro auf 20 Euro je Megawattstunde erhöht. Zudem wird der sogenannte Spitzenausgleich (§ 10) gestrichen und sämtliche Bezüge und Ergänzungen zu § 10 werden eliminiert. Mit der Erweiterung der Steuerentlastung, bei gleichzeitigem Beibehalt des bisherigen Sockelbetrags von 250 Euro, ergibt sich faktisch auch eine Erweiterung des Begünstigten-Kreises – zukünftig sind versteuerte Stromentnahmen für betriebliche Zwecke bereits ab 12,5 MWh entlastungsfähig, bisher lag der Wert bei ca. 50 MWh.
Gleichzeitig hat das Bundesfinanzministerium Änderungen zur Energie- und Stromsteuer im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Das betrifft einerseits das Auslaufen der beihilferechtlichen Freistellungsanzeigen zum 31.12.2023 für den Spitzenausgleich im Stromsteuergesetz (§ 10) und im Energiesteuergesetz (§ 55) sowie für die vollständige Steuerentlastung der Kraft-Wärme-Kopplung nach § 53a Abs. 6 EnergieStG. Somit entfällt ab 2024 der Spitzenausgleich nach EnergieStG und nach StromStG (hierfür greift die erweiterte Regelung nach § 9b StromStG). Außerdem entfällt die Möglichkeit zur vollständigen Steuerbefreiung der KWK nach EnergieStG. Die teilweise Steuerentlastung nach § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG ist davon nicht betroffen und wird weiterhin gewährt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Andererseits betrifft das den Wegfall der Steuerbegünstigung für Strom aus bestimmter Biomasse sowie Klär- und Deponiegas. Aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht fallen bestimmte Energieträger nicht mehr unter die erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts, so dass dafür ab 01.01.2024 keine Steuerbegünstigungen mehr nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG gewährt werden können.
Betroffen ist bislang steuerbegünstigter Strom, soweit dieser aus
  1. Biomasse oder aus Biomasse hergestellten Erzeugnissen in Form von
    • flüssigen Biomasse-Brennstoffen
    • festen Biomasse-Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr
    • gasförmigen Biomasse-Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 MW oder mehr
  2. Klär- oder Deponiegas
erzeugt und im räumlichen Zusammenhang entnommen wird.
In Folge des Wegfalls der Steuerbefreiung für diese Energieträger sind die entsprechenden Strommengen grundsätzlich ab dem 01.01.2024 zu versteuern, soweit keine andere Steuerbefreiung vorliegt. Wir empfehlen eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Hauptzollamt. Betroffene Anlagenbetreiber sollten prüfen, ob ein Wechsel in die Steuerbegünstigung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 MW nach § 9 Abs 1. Nr. 3 möglich ist. Hierfür sind jedoch ggf. weitere Nachweise und die Beantragung einer förmlichen Erlaubnis erforderlich.
Die Beantragung einer solchen förmlichen Erlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen bis zum 31.03.2024 mit rückwirkender Erteilung zum 01.01.2024 möglich:
  1. Es bestand bis zum 31.12.2023 bereits eine allgemeine oder förmliche Erlaubnis für eine Steuerbefreiung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (hier Biomasse, Klär- oder Deponiegas),
  2. diese Steuerbefreiung entfällt zum 31.12.2023 aufgrund der Änderung im europäischen Beihilferecht und
  3. der Antrag auf förmliche Erlaubnis für hocheffizienten KWK-Strom wird bis zum 31.03.2024 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt.

Gesetzliche Neuerungen im Bereich Windkraft

Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) und dem zweiten Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 20.07.2022 hat der Bundestag einige Gesetzesänderungen beschlossen, die dazu beitragen sollen, die Energiewende voranzutreiben. Die Änderungen treten am 01.01.2023 für Windenergie auf See und am 01.02.2023 für Windenergie an Land in Kraft.
Das Ziel des Gesetzespakets ist, den Ausbau der erneuerbaren Energieträger weiter zu fördern. Erreicht werden soll dies für Windenergieanlagen an Land durch eine erhöhte Flächenverfügbarkeit und eine vereinfachte Planungsmethodik. Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land umfasst unter anderem Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) sowie das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Für die Windenergieanlagen auf See ist ein deutlich erhöhtes Ausschreibungsvolumen sowie eine Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren und der Netzanschlüsse vorgesehen.
Beide Gesetze unterstützen die im EEG 2023 verankerten Ausbauziele zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis zum Jahr 2030. Bei der Windenergie an Land soll der Ausbau demnach jährlich um 10 GW steigen, damit im Jahr 2030 ein Wert von 115 GW erreicht wird (EEG 2023). Langfristig soll ab 2040 und darüber hinaus die installierte Leistung dann konstant bei 160 GW liegen. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, müssen ausreichend Flächen für Windenergie an Land zur Verfügung stehen. Mittel- bis langfristig sind dafür zwei Prozent der Bundesfläche nötig. Derzeit sind ca. 0,8 Prozent der Bundesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen. Nur 0,5 Prozent sind jedoch tatsächlich auch verfügbar. Das Wind-an-Land-Gesetz legt nun erstmals verbindliche Flächenziele für die Bundesländer fest. Demnach sollen 2027 insgesamt 1,4 Prozent und bis 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen sein. Die Flächenziele leiten sich von den EEG-Ausbauzielen ab. Die Fristen gewährleisten zudem den notwendigen Vorlauf für Genehmigung und Bau der Windenergieanlagen. Dies dauert ca. drei bis vier Jahre. Wenn Anlagen 2030 Strom liefern sollen, müssen die Flächen also spätestens 2027 zur Verfügung stehen.
Die Neuerungen im Windenergie-auf-See-Gesetz sehen bis 2030 eine Erhöhung des Ausbauziels für Offshore-Windenergie auf 20 GW Leistung vor. Bis 2040 ist eine Erhöhung auf 40 GW geplant.
Das im Wind-an-Land-Gesetz enthaltene Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) legt für jedes Bundesland individuelle Flächenziele, sog. Flächenbeitragswerte, fest. Diese sind in Anlage 1 WindBG zu finden. Die Zielverteilung berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort in den Bundesländern für den Ausbau der Windenergie an Land, stellt jedoch auch sicher, dass jedes Land einen angemessenen Beitrag leistet.
Um die Ziele umzusetzen, können die Länder entweder selbst Flächen ausweisen oder die Ziele verbindlich auf die nachfolgenden Planungsebenen (regionalen/kommunalen Planungsträger) herunterbrechen. Bis zum 31. Mai 2024 müssen die Länder erste Umsetzungsschritte für die Bereitstellung der Flächen nachweisen.
In einem eigenen Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz für Niedersachsen werden die konkreten Flächenanteile, die jede Region bis 2026 als Windenergiefläche mindestens ausweisen muss, dann rechtsverbindlich festgelegt.
Zur Integration der Flächenziele in das Planungsrecht werden neue Sonderregelungen für die Windenergie an Land im Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen. Zum einen wird dort eine Rechtsfolgenregelung verankert. Werden die Flächenziele verfehlt, sind Windenergieanlagen demnach im gesamten Außenbereich privilegiert. Das heißt, die Anlagen sind dann auch außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete zulässig. Setzt das Land selbst die Flächenziele um, gilt dies im gesamten Landesgebiet. Hat das Land die Ziele heruntergebrochen, tritt die Privilegierung nur in der betroffenen Region oder Kommune ein. Zum anderen wird die Planung von Windenergiegebieten vereinfacht. Die Vorgabe klarer, gesetzlicher Flächenziele löst die komplexen Vorgaben des sog. Substanzgebotes und die daraus abgeleitete Planungsmethodik ab. Dadurch wird die Planung vereinfacht, beschleunigt und rechtssicherer gestaltet.
Auch im Bereich der Offshore-Windenergie gibt es gesetzliche Änderungen. Das Modell der Ausschreibung von Windkraftanlagen auf See ist verändert worden. So zahlen nun die Teilnehmer einer Ausschreibung, sofern sie bezuschlagt werden, einen von ihnen gebotenen Preis auf diesen Zuschlag. Die Kriterien für die Ausschreibung von Windenergieanlagen auf See sind nun die Folgenden:
  • der Beitrag zur Dekarbonisierung des Ausbaus der Windenergie auf See,
  • der Umfang der Lieferung von auf der ausgeschriebenen Fläche erzeugter Energie, die voraussichtlich über Lieferverträge mit anderen Unternehmen erfolgen soll,
  • die mit den eingesetzten Gründungstechnologien verbundene Schallbelastung und Versiegelung des Meeresbodens,
  • sowie der Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Studie zeigt: Stromversorgungssicherheit kann marktwirtschaftlich gewährleistet werden

Wie kann Versorgungssicherheit im Strommarkt effizient gewährleistet werden? Diese Frage hat das Berliner Beratungshaus Connect Energy Economics im Auftrag des Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der European Energy Exchange (EEX) in der aktuellen Studie „Die Ordnung der Transformation – Versorgungssicherheit im Strommarkt“ untersucht.
Zu den Ergebnissen der Studie sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer Achim Dercks: „Für die Wirtschaft ist es wichtig, dass die Stromkosten einer sicheren Energieversorgung für Betriebe begrenzt werden. Ziel sollte es daher sein, Investitionsanreize am Markt zu setzen, statt einzelne Technologien dauerhaft staatlich zu fördern. Die Studie zeigt deutlich, dass eine verlässliche Stromversorgung über marktliche Anreize möglich ist.“ Mit der geplanten Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sollen kurzfristig (wasserstofffähige) Gaskraftwerke ausgeschrieben werden. Zudem ist die Entwicklung eines marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismus angekündigt, welcher im Jahr 2028 operativ sein soll. Ziel ist es, einen Mechanismus zu finden, der die Stromversorgung auch in Stunden der sogenannten „Dunkelflauten“ sicherstellt und die Systemstabilität gewährleistet.
Autor Marco Nicolosi, Geschäftsführer von Connect Energy Economics, kommt zu dem Schluss: „Eine Stärkung des wettbewerblichen Strommarkts ermöglicht eine kostengünstige und sichere Versorgung. Statt über Förderprogramme für Kraftwerke zu diskutieren, die – wie im Falle von Kapazitätsmärkten – zu einer dauerhaften Fördernotwendigkeit führen, sollten Anreize gesetzt werden, um den Strommarkt zu stärken“.
So äußert sich auch Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverband Neue Energiewirtschaft und betont: „Wir brauchen einen intelligenten Marktrahmen anstelle einer planwirtschaftlichen Förderung von Kapazitäten. Es kann nicht sein, dass wir den marktlichen Aufwuchs verschiedener Flexibilisierungsangebote zugunsten der Förderung von Erdgaskraftwerken mit einer bestenfalls ungewissen Wasserstoffhypothek verdrängen. Auch der absehbar folgende Förderwettlauf zwischen Erneuerbaren Energien und neuen Kraftwerken sollte vermieden werden“.
Stattdessen sollte insbesondere die Absicherungspflicht aus der europäischen Strommarktrichtlinie (Art. 18a) aufgegriffen werden. In der Studie werden die ökonomischen Hintergründe und Voraussetzungen beschrieben, die für eine Umsetzung erfüllt sein sollten. Ein gestärktes wettbewerbliches Marktdesign kann zeitnah umgesetzt werden und ermöglicht deshalb zügige Investitionen in neue Kapazitäten. Auch weil dieser Mechanismus offen für unterschiedliche Technologien und Innovationen ist. Damit sind die volkswirtschaftlichen Kosten der Versorgungssicherheit im Vergleich zu Kapazitätsmärkten geringer. Die nationale Umsetzung der Absicherungspflicht steht zudem im Einklang mit den europarechtlichen Anforderungen des Binnenmarktes. Zeitraubende beihilferechtliche Prüfungen durch die EU bleiben damit erspart.
Peter Reitz, CEO der Energiebörse EEX sagt dazu: „Wenn der Gesetzgeber die Absicherungspflicht konsequent ausgestaltet, werden am Strommarkt die passenden Produkte zur Absicherung von Preisrisiken gehandelt, die den Wert von Versorgungssicherheit berücksichtigen. Das erlaubt Stromerzeugern sichere Einnahmen zur Finanzierung ihrer Investitionen.“ Busch, Dercks und Reitz sind sich einig: „Die Grundlagenstudie hat eine zentrale Botschaft. Es braucht keine dauerhaften Kraftwerksförderprogramme. Die Weiterentwicklung des Marktdesigns und des Strommarktes sind geeignet, um notwendige Anreize für Investitionen in steuerbare Leistung zu schaffen.“
Die Studie von Connect Energy Economics, wurde von BNE, DIHK und EEX in Auftrag gegeben.

PPA-Marktanalyse

Die Marktoffensive Erneuerbare Energien hat eine PPA-Marktanalyse für Deutschland 2023 veröffentlicht, die neben zentralen Entwicklungen des PPA-Marktes auch Einblicke in den Strommarkt sowie zu regulatorischen Entwicklungen gibt.
Der PPA-Markt in Deutschland wächst rasant, und die Nachfrage nach PPAs ist konstant hoch. Auf der anderen Seite ist der Markt weiterhin sehr heterogen und vornehmlich ein Markt der großen Akteure. Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse des PPA-Marktes im Jahr 2023 und skizziert darüber hinaus die Trends für das laufende Jahr. Marktwerte verschiedener PPAs werden anhand unterschiedlicher Parameter, wie etwa des Jahreswetters, analysiert und die Grundlagen der Bepreisung übersichtlich dargestellt. Einigungen zu regulatorischen Diskussionen auf EU-Ebene sieht das Papier perspektivisch als Garanten für mehr Sicherheit und signifikantes Wachstum im Segment, da PPAs als eine der zentralen Optionen zur Strombeschaffung für Elektrolyseure definiert wurden.
Das Marktupdate wurde von der dena in Zusammenarbeit mit Pexapark und Thema Consulting erstellt und steht hier zum Download zur Verfügung: https://marktoffensive-ee.de/newsroom/publikationsdetailansicht/pub/ppa-marktanalyse-deutschland-2023/