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Nr. 4986386

Regionale Unternehmen sehen Energiewende negativer als im Bundestrend

Die IHK-Organisation hat die Ergebnisse ihres bundesweiten Energiewendebarometers (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB) veröffentlicht. Dabei berichten 56 Prozent der Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim von negativen oder sehr negativen Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Für nur zehn Prozent gibt es positive Auswirkungen. Der daraus errechnete Energiewendebarometerwert liegt damit auf einer Skala von -100 (sehr negativ) bis +100 (sehr positiv) bei -28,8. Das ist zwar im Vergleich zum Vorquartal (-41,9) eine Verbesserung, dennoch liegt Wert deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von -15,5. Vor der Energiekrise hatte der Wert im Jahr 2021 sogar noch bei -0,8 gelegen.
„Die Politik tut zu wenig, um die Unternehmen bei der Transformation zu unterstützen. Vor allem die explodierenden Netzentgelte belasten die Betriebe“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf. Die Bundesregierung habe zwar die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe gesenkt, gleichzeitig aber den Bundeszuschuss zu den Netzentgelten gestrichen. „Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen, brauchen die Unternehmen wettbewerbsfähige Energiepreise. Und zwar langfristig“, so Graf weiter.
Die Ergebnisse des Barometers auf Bundesebene zeigen in eine ähnliche Richtung, liegen jedoch etwas besser als in der Region. Der bundesweite Barometerwert steht bei -19,8. Auffällig ist vor allem die wachsende Zahl von Unternehmen, die Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen sehen. Hier stieg der Wert von 65 auf 80 Prozent. Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Maßnahmen durchgeführt, um Energie einzusparen. Daher sehen nur noch zehn Prozent der Unternehmen Einsparpotentiale von mehr als zehn Prozent ihres Energieverbrauchs. In der Industrie sind es sieben, in der energieintensiven Industrie sogar nur 1,3 Prozent. „Substanzielle Einsparungen sind bei vielen Betrieben nicht mehr möglich, ohne die Produktion einzustellen oder das Angebot zu reduzieren“, beschreibt Graf.
Die Umfrage greift auch das Thema Direktstromlieferverträge auf. Bundesweit planen 14 % der Unternehmen sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs). Dabei handelt es sich um Abschlüsse von langfristigen Direktstromlieferverträgen, in denen alle Rahmenbedingungen für den Stromverkauf zwischen den Parteien festgelegt sind. Derartige Verträge dienen der Preisfixierung auf der Einkaufsseite und geben auch den Anbietern Planungssicherheit. Weitere 13 % haben solche Verträge bereits realisiert oder setzen sie gerade um. In der energieintensiven Industrie planen oder realisieren 61 % der Unternehmen solche Formen der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. In der Wirtschaftsregion beschäftigen sich 46 % der Unternehmen und damit deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt mit PPAs (26 %). Das hohe Interesse der regionalen Wirtschaft am Abschluss von langfristigen Direktstromlieferverträgen wurde auch auf einer kürzlich stattgefundenen IHK-Veranstaltung mit über 60 Unternehmen deutlich.
Unter den 54 teilnehmenden Mitgliedsunternehmen der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bezeichnen sich sechs Prozent heute schon als klimaneutral, weitere 56 Prozent wollen bis 2030, 2040 oder 2045 klimaneutral werden.
„Wichtig ist, dass aus dem vorliegenden Wachstumspaket der Bundesregierung schnell politische Maßnahmen werden, die bei den Unternehmen ankommen“, so Graf. Es brauche jetzt Wachstumsimpulse, damit die Unternehmen in Zukunftsthemen wie die Energietransformation investieren könnten.

Technik und Naturwissenschaften praktisch erlebt: IAV und IHK brachten Osnabrücker Schüler zur IdeenExpo

Die IdeenExpo hat Hannovers Messegelände in Europas größtes Klassenzimmer verwandelt. Elf Tage lang dreht es sich in den Hallen um Naturwissenschaften und Technik. Im Rahmen ihrer gemeinsamen Kampagne „Industrie ist Zukunft“ haben der Industrielle Arbeitgeberverband (IAV) und die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim (IHK) einen Bus gechartert, um 46 Schülerinnen und Schülern des Schüler-Forschungs-Zentrums (SFZ) aus Osnabrück einen kostenlosen Ausflug zur IdeenExpo zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler waren 9 bis 14 Jahre alt.
Die jungen Besucher waren besonders beeindruckt von den Mitmach-Stationen in Halle 9, wo sie eigenständig experimentierten, programmierten und virtuelle Realitäten erkundeten. „Wir haben nur noch vier Stunden Zeit“, lautete mittags das begeisterte Zwischenfazit eines Teilnehmers.
Die Veranstalter freuten sich über das große Interesse und die positive Resonanz der SFZ-Teilnehmer. Bernadette Grabowski vom IAV betonte: „Die IdeenExpo bietet jungen Menschen eine einzig-artige Gelegenheit, sich interaktiv mit Wissenschaft, Technik und Forschung auseinanderzusetzen“. Anke Schweda, Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie bei der IHK, fügte hinzu: „Mit dieser Aktion konnten wir den Kindern ein unvergessliches Erlebnis bieten und ihnen innovative Ideen sowie Einblicke in die Industrie vermitteln“
Mit der Kampagne „Industrie ist Zukunft“ wollen IAV und IHK die Akzeptanz der Industrie in der Region stärken.

Unternehmen bewerten Energiewende immer schlechter

Für knapp 60 Prozent der Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hat die Energiewende negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unter den Industrieunternehmen geben sogar 77 Prozent an, die Energiewende schade ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist eine Steigerung von 10 Prozent zum Vorquartal. Das ergab die aktuelle IHK-Umfrage zum Thema Energieversorgung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1012 KB) für das 1. Quartal 2024.
„Meine größte Sorge ist die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie,“ sagt Uwe Goebel, Präsident der der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim mit Blick auf die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage. Er forderte die Politik auf, gegenzusteuern: „Die Transformation der Industrie wird dann erfolgreich gelingen, wenn unsere Unternehmen Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen erhalten. Die Bundesregierung muss deshalb schnell handeln, um insbesondere die enorm gestiegenen Netzentgelte zu senken. Auf die vorgelegte Kraftwerkstrategie müssen zügig konkrete Maßnahmen folgen“, fordert IHK-Präsident Goebel.
94 Prozent der Unternehmen fordern, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. „Wir brauchen eine Entbürokratisierung, die nicht nur auf dem Zettel steht, sondern dafür sorgt, dass beispielsweise der Windstrom zügig bei den Unternehmen ankommt“, so Goebel. Die Belastung durch Berichterstattungspflichten, Zertifizierungen und Kontrollen sei vor allem im Vergleich zum Ausland hoch.
„Die Verlagerungen der Industrie ins Ausland bleibt mit 26 Prozent besorgniserregend hoch. Der Wert für geplante Verlagerungen steigt dabei von 5 Prozent auf 18 Prozent. Die Politik muss diese Warnsignale endlich ernstnehmen“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie.
Die Stabilität des Netzes und Versorgungssicherheit seien wichtige Themen: 25 Prozent der Unternehmen haben laut der Umfrage mit Spannungsabsenkungen oder Stromausfällen zu tun und berichten von teils massiven Schäden an Werkzeugen oder Produkten. Besonders belastend sind für viele Unternehmen die Netzentgelte. Sie sind zu Jahresbeginn noch einmal deutlich gestiegen. 89 Prozent aller Unternehmen fordern deshalb die Reduzierung der Netzentgelte. In der Industrie sind es 92 Prozent.

IHK-Energieumfrage: Unternehmen hoch belastet – Verlagerungen ins Ausland nehmen zu

Mehr als die Hälfte der Unternehmen (53 Prozent) in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim sehen die hohen Energiepreise als deutlichen Nachteil für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Fast jedes sechste Unternehmen (14 Prozent) schränkt weiterhin Angebot und Produktion aufgrund der Energiekosten ein. Das ergab die repräsentative IHK-Umfrage zum Thema Energieversorgung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 662 KB). Ausgewertet wurden dafür die Antworten von 507 Unternehmen verschiedener Branchen und Größen aus der Region für das 4. Quartal 2023.
„Ein Drittel der Industriebetriebe verlagert Teile der Produktion ins Ausland. Das ist mehr als besorgniserregend“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie. 28 Prozent haben schon Produktionskapazitäten ins Ausland verlagert oder setzen das gerade um. Weitere fünf Prozent planen eine Verlagerung. „Im Vorquartal deutete sich die Verlagerung von Produktionskapazitäten an, jetzt sehen wir die Folgen: Verlagerungen finden statt und das mit einem deutlichen Anstieg. Hier zeigt sich das schwindende Vertrauen in den Standort.“ Im Vorquartal hatte der Wert für Produktionsverlagerungen noch zwölf Prozentpunkte niedriger gelegen.
Bei den energieintensiven Betrieben berichten 36 Prozent von Produktionseinschränkungen. 73 Prozent der Unternehmen mit einem höheren Energiebedarf sagen trotz leicht sinkender Energiepreise im Vergleich zum Höhepunkt der Energiekrise vor zwei Jahren: Die Energiewende schadet unserer Wettbewerbsfähigkeit. Tatsächlich sind die Kosten für Energie vor allem im internationalen Vergleich nach wie vor auf einem hohen Niveau.
Viele Unternehmen stellen sich den Herausforderungen und heben weitere Einsparpotentiale: 57 Prozent der Betriebe haben in den letzten drei Monaten Maßnahmen umgesetzt, um Energie zu sparen. Immer weniger allerdings können Maßnahmen mit Einsparungen von über 20 Prozent umsetzen. Dies waren im vergangenen Quartal nur noch sieben Prozent der Unternehmen, während die Zahl Anfang 2023 noch bei elf Prozent lag.
Ein Thema wird für die Unternehmen immer wichtiger: Der Abschluss von sogenannten Power Purchase Agreements (kurz PPA). Dies sind Direktstromlieferverträge, die Strompreise und
-mengen langfristig sichern können. 27 Prozent der Industrieunternehmen geben an, dass sie solche PPAs umsetzen oder planen.
Die Bundesregierung hatte zur Entlastung Ende des vergangenen Jahres das Strompreispaket aufgelegt und darin sowohl die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe als auch einen Zuschuss zu den Netzentgelten vorgesehen. Letzterer fiel dann aber dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Opfer. Deutlich fiel daher die Einschätzung der Unternehmen aus: 31 Prozent geben dem Strompreispaket die Note mangelhaft, 24 Prozent verteilen sogar ein ungenügend.
Und so bleiben wichtige Forderungen an die Politik auch im Jahr 2024 bestehen: Neben der Senkung der Netzentgelte (89 Prozent der Unternehmen) sind dies vor allem die Straffung von Planungsverfahren (97 Prozent). 88 Prozent der Unternehmen fordern die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine stärkere Entwicklung von PPAs. „Mit gezielten Investitionszuschüssen für den Ausbau erneuerbarer Energien kann die Politik hier schnell helfen“, argumentiert Anke Schweda: „Angesichts der bedrückenden Lage bei den befragten Unternehmen ist die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Ansonsten wird es nicht bei kurzfristigen Produktionseinschränkungen und Teilverlagerungen bleiben. Die Politik muss für die Industrie und für energieintensive Betriebe schnellstmöglich konkrete und wirksame Maßnahmen vorlegen.“

Historischer Tiefststand bei Innovationsaktivitäten

Der Mangel an Fachkräften und die zunehmende Bürokratie bremsen die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stark aus – und das in einem aktuell für die Unternehmen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.
Laut dem DIHK-Innovationsreport 2023, an dem sich diesmal mehr als 2.200 Betriebe in Deutschland beteiligt hatten, ist die Innovationsbereitschaft der deutschen Wirtschaft auf den niedrigsten Stand seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 gesunken.
  • Wollten vor drei Jahren noch knapp die Hälfte der Unternehmen ihre Innovationsaktivitäten ausweiten, liegt der Anteil heute nur noch rund ein Drittel. 15 Prozent wollen in den kommenden zwölf Monaten ihre Innovationsaktivitäten sogar verringern.
  • Der Fachkräftemangel ist mittlerweile das größte Innovationshemmnis, dicht gefolgt von bürokratischen Hürden. Fast drei Viertel der Unternehmen sehen sich durch ihre begrenzten personellen Kapazitäten ausgebremst. Mehr als zwei Drittel der Betriebe beklagen, dass die Bürokratie sie in ihren Innovationen einschränkt.
  • Aufgrund zunehmend schwierigerer Rahmenbedingungen für unternehmerische Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland wollen mehr Betriebe Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Ausland aufbauen. Wollte 2020 nur ein Viertel der Unternehmen FuE-Kapazitäten im Ausland aufbauen, liegt der Anteil mittlerweile bereits bei einem Drittel.
Für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sind das keine guten Aussichten. Es braucht wieder ein deutlich innovationsfreundlicheres Umfeld für Unternehmen. Dazu zählen unter anderem technologieoffene Fördermöglichkeiten, um Anreize für Unternehmen zu setzten, mehr in Innovationen zu investieren.
Ein positives Beispiel ist die steuerliche Forschungszulage, die eine echte steuerliche Entlastung für Unternehmen ist. Allerdings zeigt der DIHK-Innovationsreport, dass nach wie vor 62 Prozent der befragten Unternehmen diese Möglichkeit nicht kennen. Hieran müssen Politik und Intermediäre weiter arbeiten.
Die niedersächsischen IHKs bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen u. a. zur steuerlichen Forschungszulage an.
Die vollständigen Umfrageergebnisse können Sie auf der Internetseite der DIHK herunterladen.

Wettbewerbsfähige Strompreise sicherstellen IHK-Fachausschuss Industrie und Umwelt tagt bei der KME

„Seit mehr als einem halben Jahr diskutiert die Bundesregierung ohne Erfolg über notwendige Maßnahmen für den Erhalt der energieintensiven Industrie. Deutsche Unternehmen zahlen einen vielfach höheren Strompreis als Wettbewerber in Frankreich, China oder den USA. Der Ausbau von Energieangebot und -infrastruktur muss daher dringend beschleunigt und ein wettbewerbsfähiger Preis dauerhaft sichergestellt werden.“ Dies erklärte Dietmar Hemsath, Vorsitzender des IHK-Fachausschusses für Industrie und Umwelt, in der Sitzung bei der KME Germany GmbH in Osnabrück.
Während die Wirtschaft auf eine Entscheidung immer länger warte, gehe die Produktion in Deutschland spürbar zurück. „Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft droht durch die Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland dauerhaften Schaden zu nehmen. Die Unternehmen aller Branchen brauchen finanzielle Spielräume für Investitionen und um die politisch eingeleitete Transformation zur Klimaneutralität umzusetzen. Es bedarf daher dringend einer Entlastung aller Unternehmen.
Das Ende Juni 2023 entwickelte Konzept der DIHK „StromPartnerschaft“ stellt einen Fahrplan dar, wie dieses Ziel nachhaltig erreicht werden kann“, erklärte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Innovation und Energie.
Die aktuellen Schwierigkeiten eines energieintensiven Unternehmens verdeutlichte Markus Sahner, Werkleiter der KME Germany GmbH. Das Unternehmen stellt mit rund 800 Mitarbeitern Halbzeuge und Fertigerzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen her. Dafür benötigt es große Mengen Erdgas und Strom zum Schmelzen, Raffinieren, Gießen, Glühen und Walzen von Kupfer. Die nationalen Energiekosten seien daher entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Osnabrück. Der Erhalt des Standortes sei auch gesamtgesellschaftlich wichtig, denn: „Kupfer ist für das Gelingen der Energiewende und für unsere technologische Zukunft, z. B. in der Raumfahrt oder dem Mobilfunk, ein entscheidender Werkstoff. Für die Produktion eines Elektroautos z. B. wird rund dreimal so viel Kupfer benötigt als bei einem Verbrenner“, erklärte Sahner.
Die Belastung des Unternehmens bezifferte Wolfgang zur Stadt, Head of General Procurement, KME Germany GmbH: „Der Energieeinsatz, um eine Tonne Kupfer zu schmelzen, ist überall gleich. Aktuell liegen die Marktpreise in Deutschland für Strom rund 52 und für Erdgas sogar 94 Prozent über dem Preis von vor zwei Jahren. Dies führt allein bei uns zu jährlichen Kostenmehrbelastungen in zweistelliger Millionenhöhe.“ Zudem fehle es an Planungssicherheit. Je nach angelegter Definition werde KME – trotz einem Gesamtenergiebedarf von mehr als 500.000 MWh pro Jahr – nicht als energieintensiv eingestuft, weil wegen der hohen Kupferpreise der Energieanteil am Umsatz zu gering ausfalle. Insofern seien Entlastungen dringend erforderlich.
Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Fachausschuss Industrie und Umwelt trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.

Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Mit der am 29.06.2023 in Kraft getretenen EU Deforestation Regulation über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union kommen auf Unternehmen zusätzliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Sie regelt, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt eingeführt, ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Als unmittelbar geltendes EU-Recht muss die Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Der Anwendungsbeginn der EUDR ist um 12 Monate verschoben worden. Somit sollen die Nachweispflichten für Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026 den neuen Pflichten nachzukommen.

Verkehrsverbot

Die Verordnung regelt in Artikel 3 ein sogenanntes Verkehrsverbot, wonach die relevanten Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) und relevanten Erzeugnisse (Erzeugnisse gemäß Anhang I der Verordnung, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden) nur dann in Verkehr gebracht oder auf dem EU-Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
  • sie sind entwaldungsfrei,
  • sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt und
  • für sie liegt eine Sorgfaltserklärung vor
Die Liste der erfassten Rohstoffe sowie Erzeugnisse wird regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, wobei neue Daten, wie sich verändernde Entwaldungsmuster, berücksichtigt werden. Unternehmen sollten die Liste daher regelmäßig prüfen.

Entwaldungsfreiheit

“Entwaldungsfrei” bedeutet,
  • dass die relevanten Erzeugnisse relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, und
  • im Fall relevanter Erzeugnisse, die Holz enthalten oder unter Verwendung von Holz hergestellt wurden — dass das Holz aus dem Wald geschlagen wurde, ohne dass es dort nach dem 31. Dezember 2020 zu Waldschädigung gekommen ist.

Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes

Zusätzlich zur Entwaldungsfreiheit fordert Artikel 3 der Verordnung auch die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes. Laut Definition sind dies die im Erzeugerland geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf:
  • Landnutzungsrechte,
  • Umweltschutz,
  • forstbezogene Vorschriften, einschließlich Regelungen der Forstwirtschaft und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, wenn sie in direktem Bezug zur Holzgewinnung stehen,
  • Rechte von Dritten,
  • Rechte von Arbeitnehmenden,
  • völkerrechtlich geschützte Menschenrechte,
  • den Grundsatz der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung (the principle of free, prior and informed consent — FPIC), auch entsprechend der Verankerung in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker,
  • Steuer-, Korruptionsbekämpfungs-, Handels- und Zollvorschriften.

Sorgfaltserklärung

Mit einer Sorgfaltserklärung müssen Marktteilnehmer und Händler, die keine KMU sind, die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Verordnung bestätigen (Art. 4 und 5).
Marktteilnehmer: jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt. → Änderung der Zolltarifnummer bedeutet ein Inverkehrbringen!

Händler: jede Person in der Lieferkette mit Ausnahme des Marktteilnehmers, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse auf dem Markt bereitstellt.
Ohne vorherige Vorlage einer Sorgfaltserklärung dürfen sie keine relevanten Erzeugnisse in Verkehr bringen, ausführen beziehungsweise bereitstellen.
Verpflichtete, die auf Grundlage der Erfüllung der in Art. 8 der Verordnung beschriebenen Sorgfaltspflicht zu dem Schluss gekommen sind, dass die relevanten Erzeugnisse Art. 3 entsprechen, übermitteln den zuständigen Behörden - bevor sie diese in Verkehr bringen oder ausführen - über das (noch einzurichtende) Informationssystem eine Sorgfaltserklärung.
Diese elektronisch abrufbare und übermittelbare Sorgfaltserklärung muss die in Anhang II der Verordnung für diese Erzeugnisse aufgeführten Informationen enthalten sowie eine Erklärung des Verpflichteten darüber, dass er die Sorgfaltspflicht erfüllt hat, und dass kein oder lediglich ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde.

Sorgfaltspflicht, Informationsanforderungen, Risikobewertung

Die Sorgfaltspflicht nach Artikel 8 umfasst Folgendes:
  • die Sammlung von Informationen, Daten und Unterlagen, die erforderlich sind, um die Anforderungen gemäß Art. 9 (Informationsanforderungen) zu erfüllen;
  • Maßnahmen zur Risikobewertung gemäß Artikel 10 sowie
  • Maßnahmen zur Risikominderung gemäß Artikel 11.
Verpflichtungen für Unternehmen hängen von der Höhe des Risikos ab, unter Umständen kann bei geringem Risikoprofil ein reduzierter Umfang der anzuwendenden Sorgfaltspflicht gelten. Letztlich greift ein händlerspezifisch eingeschränkter Pflichtenkanon für KMU (Artikel 5 Absätze 2 und 3).

Einführung und Handhabung der Sorgfaltspflichtregelungen

Die Verpflichteten müssen nach Artikel 12 verfahren und Maßnahmen einführen, um die Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 zu erfüllen („Sorgfaltspflichtregelung“). Die Sorgfaltspflichtregelung ist regelmäßig (mindestens jährlich) und anlassbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, etwa wenn sie von neuen Entwicklungen Kenntnis erlangen, die die der Sorgfaltspflichtregelung beeinflussen könnten.

Berichterstattung und Aufzeichnungen

Von der Verordnung Verpflichtete, die keine KMU oder natürliche Personen sind, müssen jährlich öffentlich (auch im Internet) über ihre Sorgfaltspflichtregelung berichten (Artikel 12 Absatz 3). Verpflichtete, die auch in den Anwendungsbereich anderer Rechtsakte der EU fallen, in denen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette festgelegt sind, können ihre Berichterstattungspflichten erfüllen, indem sie die erforderlichen Informationen in die Berichterstattung im Zusammenhang mit diesen anderen Rechtsakten der EU aufnehmen.
Die im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht stehenden Unterlagen, wie beispielsweise alle Aufzeichnungen, Maßnahmen und Verfahren gemäß Artikel 8, sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Diese Unterlagen stellen sie auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Verfügung.

Durchsetzung und Sanktionen

Die EU-Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung und Kontrolle der Verordnung verantwortlich. In Deutschland wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sein (BLE) die hierfür zuständige Behörde sein.
Verstöße gegen die neue EU-Verordnung können mit
  • hohen Bußgeldern, bis 4 Prozent des Jahresumsatzes,
  • dem Einzug der relevanten Erzeugnisse,
  • der Einziehung der Einnahmen aus der Transaktion mit den relevanten Erzeugnissen,
  • den vorübergehenden, im Höchstfall 12 Monate dauernden Ausschluss von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung, darunter auch Ausschreibungsverfahren, Finanzhilfen und Konzessionen,
  • einem vorübergehenden Verbot des Inverkehrbringens oder der Bereitstellung auf oder der Ausfuhr aus dem Unionsmarkt von relevanten Rohstoffen / relevanten Erzeugnissen und
  • einem Verbot der Anwendung der vereinfachten Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 13 bestraft werden.

Abgrenzung zur EU-Holzhandelsverordnung

Die EU-Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010 wird mit Wirkung vom 30.12.2024 aufgehoben (Artikel 37). Allerdings gibt es für bestimmte Erzeugnisse Übergangsregelungen (Artikel 37). Etwa für Erzeugnisse, die vor dem 29.06.2023 erzeugt und ab dem 30. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, besteht eine Übergangsfrist bis 31.12.2027 (Artikel 37 Absatz 1).
Im Zusammenhang mit der bisherigen Holzhandelsverordnung ist zudem darauf hinzuweisen, dass in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 eine erhebliche Ausweitung der erfassten Holzprodukte vorgenommen wurde. Folglich werden zukünftig auch zahlreiche Wirtschaftsakteure in Bezug auf Holz betroffen sein, die bislang nicht in den Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten nach der Holzhandelsverordnung fielen.

FAQs zur EUDR

Informationen zur Umsetzung und häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Quelle: IHK Düsseldorf

Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur (Innovationsgutscheine) sind bei der NBank online gegangen

Seit dem 4. Oktober 2023 können bei der NBank Anträge im Programm „Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutscheine“ gestellt werden.

Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen, um die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen voranzutreiben. Im Zuge dessen wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben gezahlt, bis zu einem Betrag von maximal 30.000 Euro. Zielgruppe sind KMU der gewerblichen Wirtschaft. Gefördert wird die Beauftragung von Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistender, im Zusammenhang mit einem eigenen Innovationsvorhaben.
(Quelle: NBank)

IHKN: Industrie fordert mehr Engagement für den Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit

Mehr Engagement der Landesregierung für den Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit – das wünschte sich die Wirtschaft von Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des Landes Niedersachsen, jetzt beim Innovationsdialog der IHK Niedersachsen (IHKN). Knapp zwei Stunden diskutierten Industrieunternehmer mit dem Minister und Jörn Schepelmann, Mitglied des Landtags und wirtschafts- und verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Grundlage waren die Ergebnisse einer aktuellen IHKN-Umfrage zur Innovationsfähigkeit der niedersächsischen Industrie.
„Die niedersächsische Industrie trägt rund 84 Prozent der privatwirtschaftlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung bei. Wer die Innovations- und damit die Wettbewerbsfähigkeit verbessern möchte, muss bei der Industrie ansetzen. Jetzt müssen die richtigen Weichen gestellt werden“, erklärte Dr. Bernhard Brons, Präsident der IHK Niedersachsen (IHKN). Steigende Energiekosten beispielsweise stellen aktuell viele bisherige Konzepte auf den Prüfstand, so dass selbst innovative Branchen Schwierigkeiten bekommen. Brons forderte die Politik auf, mutiger, schneller und verbindlicher zu werden. Investiert werden sollte auch in die Qualifizierung der Menschen. Subventionen sollten stets das letzte Mittel der Wahl sein.
„Eine zentrale Frage ist, wie schnell wir tatsächlich die großen politischen Projekte umsetzen können. Antrieb für Innovation sind vor allem die drei großen D – Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demographischer Wandel. Das ist eine der größten Transformationen, die wir in den letzten Jahrzehnten erlebt haben“, erklärte Lies. Am Beispiel der staatlichen Zuschüsse für den klimagerechten Umbau eines niedersächsischen Stahlkonzerns machte er deutlich, dass es auch eine Zeit der größten Investitionen sei.
„Gerade in der aktuellen Energie- und Wirtschaftskrise müssen alle Rahmenbedingungen stimmen, damit die industrielle Basis eine Zukunft in Niedersachsen hat. Das Gegenteil ist der Fall: Mehr als zwei Drittel der Unternehmen beurteilen die staatlichen Rahmenbedingungen aktuell negativ. Bisherige Aktivitäten zur Verfahrensbeschleunigung oder zur Entbürokratisierung reichen also bei Weitem noch nicht“, zitiert Anke Schweda, IHKN-Sprecherin Innovation, aus der aktuellen Umfrage zur Innovationsfähigkeit. Die Politik meine es gut, aber es komme oft nicht bei den Betrieben an. Dies zeige die Umfrage deutlich: Jedes dritte Unternehmen befürchtet, dass sich die staatlichen Rahmenbedingungen in den kommenden zwölf Monaten weiter verschlechtern. Nur 2 Prozent rechnen damit, dass sich die Situation verbessert. „Das Vertrauen in Politik und Verwaltung nimmt weiter ab. Diese zunehmende Unzufriedenheit mit Bürokratie und die Sorge um Arbeitskräfte schaden der Innovationskraft“, so Schweda.
Ihre eigene Innovationsfähigkeit bewerten rund 80 Prozent der Unternehmen bei den Faktoren Personal und Kapital aktuell als positiv. Doch fehlendes Personal wird immer häufiger zur Herausforderung: 63 Prozent sorgen sich um die Nachbesetzung bei beruflich Qualifizierten. Die Unternehmen finanzieren ihre Innovationen überwiegend durch Eigenkapital und Cash-Flow. Risikokapital oder Crowdfunding spielen dagegen kaum eine Rolle. Viel Potenzial gibt es bei der steuerlichen Forschungszulage: Bisher nutzen 15 Prozent diese Fördermöglichkeit. Jedoch beschäftigen 69 Prozent der Unternehmen eigenes FuE-Personal und könnten sich 25 Prozent der Personalkosten für betriebliche FuE-Projekte vom Finanzamt erstatten lassen.
Laut Umfrage bewerten im Detail 88 Prozent der Unternehmen die Dauer und Komplexität behördlicher Verfahren negativ. Diesen Befund konkretisierten die Industrievertreter Dietmar Hemsath aus Georgsmarienhütte, Matthias Kählig aus Hannover und Bernhard Böden aus Achim. Sie berichteten über ausgebliebene behördliche Auskünfte bis zu Genehmigungsverfahren, die aufgrund ständiger Nachforderungen selbst nach mehreren Jahren zu keinem erfolgreichen Abschluss gebracht wurden. „Die öffentliche Verwaltung muss effizienter, digitaler werden“, so die Forderung der Unternehmer. Ein weiterer konkreter Vorschlag lautete: Politisch angedachte Veränderungen - wie die vielfältigen Einzelmaßnahmen zur Umsetzung der Energiewende – sollten künftig zunächst in Modellregionen ausprobiert werden. Erst wenn der Feldversuch erfolgreich war, sollte entschieden werden, ob dies ein sinnvoller Ansatz für ganz Deutschland sein kann.
Minister Lies kündigte an, Genehmigungen vermehrt erst ab einer gewissen Anlagengröße vorzusehen und gerade für KMU niedrigschwellige Förderprogramme vorzuhalten. MdL Schepelmann schlug die Einführung einer Genehmigungsfiktion vor, nach der eine Genehmigung nach einer vorher festgelegten Zeit automatisch als erteilt gelte, sofern alle Genehmigungsauflagen im Antrag erfüllt wurden. IHKN-Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt riet abschließend, bei Entwicklung von Maßnahmen noch stärker auf die Erfahrung der Wirtschaft zurückzugreifen, z. B. bei der Einführung des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (kurz: KVP) zur Effizienzsteigerung in Behörden.

IHK-Netzwerk: Innovationspotenziale der „Industrie 4.0“ diskutiert

Über Innovationspotenziale smarter Sensordatenauswertung für die Automatisierung der Industrie informierten sich die Mitglieder des IHK-Netzwerks Industrie 4.0 Ende Juni in Melle. Prof. Dr.-Ing. Steffen Greiser, seit 2020 Professor für Automatisierungstechnik an der Hochschule Osnabrück, demonstrierte dazu, wie in der Lehre auf dem Campus Lingen Fragestellungen aus der Praxis u. a. mittels künstlicher Intelligenz gelöst werden. Eines der Beispiele war die Bewertung der Nachhaltigkeit in Produktion und Logistik mit dem Ziel, die Effizienz und Zukunftsfähigkeit zu verbessern.
Gastgeber Guido Hübner, technischer Leiter der ASSMANN Büromöbel GmbH & Co. KG, zeichnete nach einem Betriebsrundgang mit seinem Praxisbericht ein Bild von der Zukunft des Arbeitens in der „Büromöbelproduktion 4.0“. Mit gut 400 Mitarbeitenden fertigt das Unternehmen, welches zu den modernsten Möbelproduktionsanlagen in Deutschland gehört, aktuell rund 2.500 Möbel pro Tag. Die Produktion ist das Herzstück des Unternehmens und hat sich über die Jahre hin zu einer automatisierten, voll digitalisierten und auftragsbezogenen Fertigung weiterentwickelt. „Bei ASSMANN ist einiges schon jetzt keine ferne Zukunftsmusik mehr“, betont Hübner. „Manch gute Idee - wie ein automatisiertes Kommissionierlager - liegt noch in der Schublade, weil uns bisher der Platz gefehlt hat. Dennoch arbeiten wir kontinuierlich daran, Produktionsprozesse und Abläufe weiter zu optimieren und Vorreiter bei der Digitalisierung zu bleiben.“ So wird beispielsweise bei der Planung und Weiterentwicklung von Produktionsarbeitsbereichen und Prozessen bereits auf digitale Technologien gesetzt. Wichtige Quelle für neue Ideen seien für ihn auch der regelmäßige und persönliche Austausch mit anderen Unternehmen. Um den bereits hohen Automatisierungsgrad zu erreichen, investierte ASSMANN innerhalb von 15 Jahren insgesamt 40 Mio. Euro.
Die Weichen für die Digitalisierung wurden schon früh gestellt: Mit dem vernetzten Fertigungsleitsystem und der Integration von Robotik in der Fertigung ging man in Melle bereits vor mehr als zehn Jahren erste Schritte in Richtung Industrie 4.0. Seitdem wurde u. a. eine neue Montagelinie mittels Virtual Reality geplant und realisiert, wodurch Arbeitsabläufe direkt getestet und mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden konnten. Am integrierten Handarbeitsplatz werden Montagehinweise mittels Beamer auf das Werkstück projiziert.
Um Raum für die Realisierung weiterer Digitalisierungsprojekte zu schaffen, wird derzeit u.a. in der Produktion die Anzahl der Varianten weiter reduziert. Und anstatt ein neues Verwaltungsgebäude zu errichten, buchen sich die Mitarbeitenden ihren Schreibtisch je nach Bedarf in der Verwaltung und dem ASSMANN Forum. Eine Erfahrung der Corona-Zeit, so Hübner. Vorher habe er nicht geglaubt, dass das wirklich funktioniere. Heute sei digitales Arbeiten etabliert – was wiederum zu neuen digitalen Produktlösungen für Büro und Homeoffice führte.
Dem IHK-Netzwerk „Industrie 4.0“ gehören aktuell rund 80 Mitglieder an. Es richtet sich ausschließlich an Vertreter regionaler Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Weitere Infos finden Sie hier.

Energiepreise: IHK fordert, Unternehmen aller Branchen und Größenklassen zu entlasten

„Die Energiepreise sind für alle Unternehmen weiterhin deutlich zu hoch. Ein mittelständischer Industriebetrieb zahlt bei uns aktuell drei- bis viermal so viel für seinen Strom wie sein französischer Mitbewerber. Mehr als jeder fünfte regionale Betrieb musste seine Produktion deswegen zuletzt einschränken. Die gerade im internationalen Vergleich enorm hohen Energiekosten benachteiligen die deutschen Unternehmen im Wettbewerb. Damit droht die Verlagerung von Betriebsteilen ins Ausland weiter zuzunehmen. Die Lösung sind kluge energiepolitische Maßnahmen, um die Energiekosten für ausdrücklich alle Unternehmen deutlich zu senken“, fordert Uwe Goebel, Präsident der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Der beste Weg wäre die schnelle Senkung von Steuern, Abgaben und Umlagen auf Energie sowie eine zügige Angebotsausweitung bei der Stromerzeugung. Ein in der Politik breit diskutierter Industriestrompreis käme hingegen nur ganz wenigen Unternehmen zugute und sei am Ende für den Steuerzahler unabsehbar teuer.
Zur Entlastung der Wirtschaft insgesamt haben die IHKs in Deutschland jetzt gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ein durchgerechnetes Konzept vorgelegt. Es enthält drei wesentliche Bausteine: erstens eine Entlastung der Stromkosten von Steuern und Umlagen, zweitens eine Stärkung des direkten Ausbaus erneuerbarer Energien gemeinsam mit der Wirtschaft und drittens ergänzende Maßnahmen für hochenergieintensive Unternehmen.
Die erste Stufe – die Senkung der Steuern, Umlagen und Entgelte – kann der Staat unverzüglich umsetzen. Dies würde Unternehmen und Haushalte um zehn Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Um das Stromangebot auszuweiten, schlägt die IHK-Organisation zweitens eine sogenannte „StromPartnerschaft“ zwischen Stromanbietern und Stromverbrauchern vor.
Über Investitionszuschüsse und eine Entlastung bei den Netzentgelten kann der Strombezugspreis hier bei Photovoltaik von derzeit 8,0 Cent auf 4,4 Cent und bei Windenergie von derzeit 9,3 Cent auf 5,6 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden.
Die DIHK kalkuliert für den Investitionszuschuss und die Übernahme der Netzentgelte im Übergangszeitraum bis 2037 im Schnitt jährliche Kosten in Höhe von knapp drei Milliarden Euro für den Bundeshaushalt. Dem stehen Einsparungen bei der EEG-Umlage in mindestens dreistelliger Millionenhöhe sowie Wachstumsimpulse gegenüber, so dass sich das Modell „StromPartnerschaft“ gesamtwirtschaftlich rechne.
04.07.2023

Nachhaltigkeit steigert Arbeitgeberattraktivität

IHK-Vollversammlung diskutiert Ergebnisse der IHK-Nachhaltigkeitsumfrage
„Die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Unternehmen nehmen zu. Dazu tragen neue gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflichten ebenso bei wie die Wünsche von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern. Dies belastet die Unternehmen einerseits, bietet ihnen aber auch neue Chancen im Wettbewerb, z. B. auch auf dem Arbeitsmarkt.“ Dies erklärte IHK-Präsident Uwe Goebel in der aktuellen Sitzung der IHK-Vollversammlung.
In Zeiten des zunehmenden Bewusstseins für Umweltfragen und für soziale Verantwortung ist Nachhaltigkeit für immer mehr, vor allem größere, Unternehmen ein Argument zur Gewinnung von Fachkräften. Die zeigt eine aktuelle IHK-Umfrage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 213 KB), an der sich 225 Unternehmen beteiligt haben. Über 80% der größeren Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden wirtschaften auch deshalb nachhaltig, um ihre Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen. „Die jüngere Generation sucht gezielt nach Arbeitgebern, die ihre Werte teilen und sich im Bereich Nachhaltigkeit engagieren“, berichtete die neue Nachhaltigkeitsberaterin der IHK, Susann Mädler. Bei den kleinen und mittleren Unternehmen sei das Bewusstsein dafür, dass Nachhaltigkeit für die Personalrekrutierung genutzt werden kann, derzeit noch nicht so ausgeprägt wie in größeren Betrieben.
Ohnehin sind große Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen weiter fortgeschritten. Allerdings sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden ebenfalls auf dem Weg (56%) oder planen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen (30%). „Für viele kleine und mittlere Unternehmen bieten Nachhaltigkeitsstrategien eine neue Option, sich in einer wandelnden Arbeitswelt zu positionieren“, bekräftigte IHK-Präsident Goebel.
Insgesamt haben die Unternehmen einen positiven Blick auf das Thema Nachhaltigkeit. „Über 70% der befragten Unternehmen sehen Nachhaltigkeit als Möglichkeit zur Unternehmensentwicklung. Allerdings sehen vor allem kleinere und mittlere auch erhebliche bürokratische und finanzielle Belastungen“, so Mädler. Kleine und mittlere Unternehmen fallen in der Regel zwar nicht in den direkten Anwendungsbereich von Gesetzen. Jedoch seien sie häufig mittelbar betroffen. So würden sie von berichtspflichtigen Großunternehmen durch Vertragsklauseln verpflichtet, als Zulieferer umfassende Nachweise vorzulegen.
Die Befragungsergebnisse verdeutlichen, so Goebel, dass Nachhaltigkeit für Unternehmen ein wichtiger Faktor für die Reputation ist. Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat das laufende Jahr unter das Motto #GemeinsamNachhaltigWirtschaften gestellt. Sie fördert das nachhaltige Wirtschaften in der Region durch Weiterbildung und Vernetzung. So können sich Unternehmerinnen und Unternehmer ab diesem Jahr im Netzwerk Nachhaltigkeit/CSR über praktische Ansätze bei der Implementierung von Nachhaltigkeit austauschen. Interessierte Unternehmen können sich bei der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim für das Netzwerk anmelden.

IHK-Erfinder- und Patentberatung

Sie haben eine technische Erfindung gemacht, wissen aber nicht genau, wie Sie dieses Wissen schützen lassen können? Die IHK bietet eine monatliche Erfinder- und Patentberatung in Osnabrück sowie jeweils zwei Beratungen in Lingen und Nordhorn an. In einem vertraulichen Einzelgespräch können Sie Ihre Erfindung einem ehrenamtlich für die IHK tätigen Patentanwalt vorstellen und erhalten erste Hinweise, ob und wie sich diese Erfindung schützen lässt. Die Erfinder- und Patentberatung ist kostenlos, allerdings erheben wir ein Pfandgeld in Höhe von 25 EUR. Sie bekommen dieses Pfand im Anschluss zurück. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.
Für das Jahr 2025 bieten wir Ihnen folgende Beratungstermine an:
Erfinder- und Patentberatungen in der IHK, Osnabrück, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
24. April 2025
10. Juni 2025
26. August 2025
16. September 2025
4. Dezember 2025
Erfinder- und Patentberatungen im IHK-Regionalbüro, Lingen, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
7. Mai 2025
12. November 2025
Erfinder- und Patentberatungen im IHK-Regionalbüro, Nordhorn, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
14. August 2025
Erfinder- und Patentberatungen, Papenburg, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
8. Oktober 2025

Mit Virtual-Reality-Technologien Auszubildende begeistern

„Virtual Reality ist eine spannende Technologie. Wir begeistern mit der virtuellen Herstellung von Kunststoffprodukten unsere Auszubildenden. Und auf Messen wecken wir bei Schülerinnen und Schülern das Interesse für eine Ausbildung in der Kunststoffbranche“, erklärte Rüdiger Köhler, Geschäftsführer der Georg Utz GmbH, in der Sitzung des IHK-Fachausschusses Industrie und Umwelt. Der Ausschuss tagte unter Leitung von IHK-Vizepräsident Hendrik Kampmann bei Utz in Schüttorf.
„Das Interesse der Unternehmen an Virtual bzw. Augmented-Reality-Technologien steigt. Laut einer bundesweiten IHK-Umfrage planen 17 Prozent aller Unternehmen VR/AR in den kommenden Jahren einzuführen. 10 Prozent nutzen die Technologie bereits. Damit setzt in der Summe mehr als jeder vierte Betrieb auf diese Technologie, um damit künftig Wertschöpfung zu betreiben“, erklärte Hendrik Kampmann. Regelmäßig bieten Hochschule und Universität Osnabrück ihr wissenschaftliches Know-How an und tragen so zur Digitalisierung der Wirtschaft bei.
Dr. Thorsten Heilker, Wirtschaftsförderung Grafschaft Bentheim und Netzwerkmanager des Kunststoffnetzwerks Ems-Achse, informierte über das Projekt „virtueller Kunststoffraum“: An virtuellen Maschinen lösen Jugendlichen spielerisch realistische Aufgaben aus der Produktion. Sie bedienen eine Spritzgussmaschine und prüfen das hergestellte Produkt. „Auf diese Weise bekommen wir Kontakt zu interessierten und motivierten jungen Menschen, die Interesse an einer Ausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik haben“, so Köhler, der die Entwicklung des Kunststoffraums im Projekt „Virtual Work Experience“ gemeinsam mit weiteren Unternehmen maßgeblich unterstützt. Die VR-Brillen können kostenfrei bei der Ems-Achse ausgeliehen werden. Die Software beinhaltet zudem Angebote für die Ausbildungsbereiche Metall, Glas und Elektro. Auch die IHK bietet auf Ausbildungsmessen einen Blick durch die VR-Brillen.
Im IHK-Fachausschuss Industrie und Umwelt treffen sich dreimal im Jahr ehrenamtlich tätige Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Mitglieder tauschen sich mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus. Außerdem erarbeiten sie Positionen für die Vollversammlung der IHK.

4. IHKN-Umfrage Innovationsfähigkeit

Wesentliche Einflussfaktoren für die betriebliche Innovationsfähigkeit sind die Verfügbarkeit von Kapital und qualifiziertem Personal sowie gute staatliche Rahmenbedingungen.
Gerne möchten wir erfahren, wie Sie die aktuelle und zukünftige Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens am Standort Niedersachsen einschätzen. Besonders interessiert uns in diesem Jahr, ob und wie Sie aktuell Ihren Bedarf an Personal für Forschung und Entwicklung decken können. Zudem stellen wir erneut Fragen zur Finanzierung sowie staatlichen Rahmenbedingungen, um eine Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Umfragen herstellen zu können. Mit den gewonnenen Erkenntnissen werden wir auf die Politik zugehen, um Ihre Interessen zu vertreten.

Wir bitten Sie um Ihre Beteiligung an unserer Umfrage bis spätestens 14. April 2023 unter:

https://www.onlineumfragen.com/login.cfm?umfrage=119672

Ihre Mitwirkung wird weniger als 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Die Erfassung der Daten und die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt selbstverständlich anonymisiert.

Ausblick: Eine Veröffentlichung der Umfrageergebnisse ist für Juni 2023 im Rahmen des „2. IHKN-Innovationsdialogs“ mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung geplant. Der Termin für die digitale Veranstaltung befindet sich noch in Abstimmung. Gerne lassen wir Ihnen eine Einladung zukommen. Bei Interesse geben Sie bitte am Ende des Fragebogens Ihre E-Mail-Adresse an.

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!

DIHK-Broschüre: „Umgang mit Verpackungen in Europa“

Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einer frisch überarbeiteten Veröffentlichung.
Auch wenn die Mitte 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu zahlreichen gesetzlichen Anpassungen geführt hat, sind die nationalen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen nach wie vor sehr unterschiedlich. Unternehmen, die auf dem europäischen Binnenmarkt verpackte Waren in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten – das gilt auch für europäische Drittstaaten.
In Dänemark etwa wird eine Sonderverbrauchssteuer auf bestimmte Verpackungen erhoben, in Spanien besteht (noch) eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, sodass der Grüne Punkt obligatorisch auf die Verpackungen zu drucken ist, in der Türkei müssen Hersteller bestimmte Anteile recycelter Materialien einsetzen: All diese und weiter Details hat die DIHK in ihrer frisch aktualisierten Übersicht "Umgang mit Verpackungen in Europa" zusammengestellt.
Auf 51 Seiten erfahren die Leser für aktuell 25 europäische Länder, wer den verpackungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt, welche Verpackungen in den Anwendungsbereich fallen oder welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen bestehen.
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die Europäische Kommission am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Nun muss dieser vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten werden. Bis die Regelungen beschlossen und in Kraft treten werden, kann jedoch mehr als ein Jahr vergehen. Und auch innerhalb der Länder werden sich Sachverhalte immer wieder ändern.
Insofern spiegelt die Publikation den Sachstand von Anfang 2023 wider. Sie steht hier zum Download bereit: https://www.dihk.de/resource/blob/33922/c3b52487bd8ef8cf97dc24c48474c227/dihk-broschuere-verpackungen-in-europa-data.pdf

Elektrische Flugzeuge am FMO kurz vor dem Start 3. IHK-Luftverkehrsforum blickt in eine nachhaltige Zukunft

„Schon ab 2026 sollen Flüge mit emissions-neutralen Flugzeugen vom Flughafen Münster/Osnabrück starten. Wir haben bereits 25 vollelektrische sowie zehn Wasserstoff-hybride Maschinen mit Reichweiten von 200 bis 500 Kilometern bestellt. Am FMO wird eine komplette Infrastruktur mit Photovoltaik-Anlagen und Elektrolyseuren entstehen“, skizzierte Florian Kruse, Geschäftsführer von EVIA AERO aus Bremen die Ziele seines Unternehmens und die Perspektive für das klimaneutrale Fliegen am FMO. Auch der Betrieb des FMO selbst soll klimaneutral werden. „Seit 2008 haben wir bereits 90 % unserer CO2-Emissionen reduziert“, erläuterte Prof. Rainer Schwarz, Geschäftsführer des FMO beim IHK-Luftverkehrsforum seine Strategie, wie der Flughafen bis 2030 klimaneutral werden soll.
„Der FMO hat auch damit hervorragende Perspektiven“, freute sich Dr. Benedikt Mandel. Der Geschäftsführer der MKmetric Gesellschaft für Systemplanung ist Autor des aktuellen Gutachtens zur wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens. Er erklärte, dass die von einzelnen in die Diskussion gebrachte Schließung des Airports der ganzen Region teuer zu stehen käme – angefangen bei „100 Millionen Euro plus“ als Kosten für die Abwicklung. Die Rechnung „kein Luftverkehr – kein CO2-Ausstoß“ gehe ohnehin nicht auf, so Mandel. Ohne Münster/Osnabrück würden die Menschen nicht weniger fliegen, sondern vielmehr von anderen Flughäfen abheben – und durch längere An- bzw. Abfahrt am Ende womöglich noch mehr CO2 emittieren.
„Der FMO ist für unsere Region das „Tor zur Welt“ und deswegen für die Wirtschaft so wichtig. Viele Unternehmen sind in unserer Region international sehr erfolgreich, unterhalten globale Geschäftsbeziehungen und sind auf effiziente Luftverkehrsverbindungen angewiesen. Genau diese Verbindungen finden sie am FMO“, betonte Uwe Goebel, Präsident der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. Dem pflichtete Dr. Benedikt Hüffer, sein Amtskollege bei der IHK Nord Westfalen, bei. Der G7-Gipfel der Außenminister in Münster sei ohne einen Flughafen in der Nähe nicht möglich gewesen. Für die Konferenzstädte Münster und Osnabrück schaffe erst der FMO die Voraussetzung dafür, um internationale Großveranstaltungen werben zu können.
„Wenn es um das Fliegen geht, dann sollte der FMO für alle in der Region die erste Wahl sein“, appellierte Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der Osnabrücker IHK. Die im Vergleich zu größeren Flughäfen wie Düsseldorf kurzen und An- und Abfahrtswege aus der Region sowie die reibungslosen Abfertigungen am FMO seien gerade für Geschäftskunden wichtige Kriterien, waren sich Marco Graf und Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen schließlich einig.
Beim IHK-Luftverkehrsforum stand am 8. November das Thema Nachhaltigkeit im Mittelpunkt. Es ging um gute Perspektiven, wie der Flughafen wirtschaftlich und klimafreundlich aufgestellt werden kann. Die beiden IHKs Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim und Nord Westfalen richten das IHK-Luftverkehrsforum bereits zum dritten Mal aus, um für die Bedeutung des FMO für die Region und deren Wettbewerbsfähigkeit zu sensibilisieren.

TECHTIDE-Regionalkonferenz 2022 „Digitalisierung auf dem Feld und im Stall“

Landtechnikhersteller gehören zu den Pionieren der digitalen Transformation. Moderne Landmaschinen erkennen zum Beispiel Unkräuter, sammeln Informationen – z. B. über die Bodenbeschaffenheit -, vernetzen sich untereinander, bewerten Sensordaten in Echtzeit und werden so Schritt für Schritt autonom. Immer mehr neue digitale Technologien revolutionieren den Pflanzenbau und die Tierhaltung. Wie wird die Lebensmittelproduktion von morgen aussehen? Wo kann künstliche Intelligenz Bauern und Lohnunternehmer entlasten? Und welchen Einfluss haben Künstliche Intelligenz und Roboter auf die Produktivität?
Diesen und weiteren Fragen wird sich die diesjährige Regionalkonferenz „Digitalisierung auf dem Feld und im Stall“ widmen. Veranstalter sind die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, der Agrotech Valley Forum e.V., das DFKI-Labor Niedersachsen sowie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung sollen insbesondere die Chancen und Potenziale stehen, die moderne Landtechnik für die zukunftsfähige Lebensmittelversorgung bietet. Grundlage des geplanten Austausches sind aktuelle Erkenntnisse aus Wirtschaft und Wissenschaft,
u. a. aus dem „Zukunftslabor AGRAR“, welches das komplette Wertschöpfungsnetz in den Blick nimmt und untersucht, wie Prozesse durch Digitalisierung ökologischer und ökonomischer gestaltet werden können.
Was?
TECHTIDE Regionalkonferenz 2022 zum Thema „Digitalisierung auf dem Feld und im Stall - Wie verändern Künstliche Intelligenz und Roboter die Produktivität in der Landwirtschaft?“
Wann?
8. September 2022, 10:00 bis 13:30 Uhr
Wo?
Agro-Technicum, Hochschule Osnabrück, Osnabrück (in Präsenz)
Anmeldung
Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt. Wir bitten daher um Ihre verbindliche Anmeldung unter: https://veranstaltungen.osnabrueck.ihk24.de/TechtideRegionalkonferenz

Geplanter Ablauf:
9:30 Uhr Empfang der Gäste
10:00 Uhr Begrüßung
Anke Schweda, IHK
10:10 Uhr TECHTIDE Regionalkonferenzen als digitaler Impulsgeber
Staatssekretär Stefan Muhle, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Digitalisierung (MW)
10:20 Uhr Keynote: Digitalisierung für räumlich und funktional diversifizierte
Produktionssysteme (Arbeitstitel)
Prof. Dr. Sonoko Dorothea Bellingrath-Kimura, Leibniz Centre for Agricultural
Landscape Research (ZALF)
10:45 Uhr Vernetzt Mehrwerte ernten? – Zukunftslabor AGRAR
Desiree Heijne, Projektkoordinatorin, Universität Osnabrück
11:00 Uhr Moderierte Talkrunde, u.a. mit:
• Staatssekretär Stefan Muhle, MW
• Prof. Dr. Sonoko Dorothea Bellingrath-Kimura, ZALF
• Dr. Henning Müller, Agrotech Valley Forum e.V.
• Prof. Dr. rer. nat. Joachim Hertzberg, Universität Osnabrück / DFKI, Osnabrück
12:00 Uhr Vorstellung des Agro-Technicums / Exponate
Prof. Dr. Arno Ruckelshausen, Hochschule Osnabrück
12:10 Uhr Nächste (erste) Schritte? - Einladung zum Netzwerken
Anke Schweda, IHK
12:15 Uhr Austausch beim Mittagsimbiss / Besichtigung ausgestellter Exponate
13:30 Uhr Ende, ca.

Die Industrie- und Handelskammern aus Niedersachsen richten im Vorfeld der diesjährigen TECHTIDE (www.techtide.de) bereits zum zweiten Mal gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) die „TECHTIDE Regionalkonferenzen 2022“ mit unterschiedlichen digitalen Schwerpunktthemen aus und tragen die Digitalisierung damit in die verschiedenen Regionen Niedersachsens.

Grundlagen der "KI" in sieben Wochen erlernen

Gemeinsam mit dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Lingen bieten wir nach der gelungenen Erstauflage erneut ein kostenfreies siebenwöchiges KI-Qualifizierungsprogramm an. Es bietet einen niedrigschwelligen und praxisorientierten Einstieg in das Thema „Künstliche Intelligenz“.

Das KI-Qualifizierungsprogramm besteht aus insgesamt sieben Veranstaltungen, die teils in Präsenz und teils online stattfinden werden. Darunter eine Auftaktveranstaltung zum Kennenlernen. Das Programm basiert auf dem Online-Selbstlernkurs „Elements of AI“: Die Teilnehmenden nähern sich zunächst im Selbststudium schrittweise den Inhalten an und besprechen sie in den wöchentlichen Austausch-Terminen. Darin werden, unterstützt durch die KI-Trainer des Kompetenzzentrums, offene Fragen beantwortet und die Inhalte mit praktischen Beispielen angereichert.

Ziel des Programms ist es, Künstliche Intelligenz für KMU verständlich zu machen und gleichgesinnte Unternehmen miteinander zu vernetzen. Das Programm ist kostenfrei und richtet sich an Mitarbeitende sowie Geschäftsführende in KMU.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Neue Vorreiter gesucht: Jetzt Klimaschutz-Unternehmen werden!

Ab sofort können sich Firmen der Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen e. V. anschließen. Das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rufen auf, sich als Klimaschutz-Unternehmen zu bewerben. Mitmachen können Unternehmen aller Größen und Branchen, die Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel verfolgen. Die Bewerbungsfrist endet am 31.07.2022.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Vor uns liegt eine große Herausforderung: das Ziel einer CO2-freien Wirtschaft. Dieses Ziel erreichen wir nur mit starken, mutigen und innovativen Unternehmen, die zeigen: Es geht! Die Investition in Klimaschutz lohnt sich und stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit. Machen Sie daher mit und bewerben Sie sich als Leuchtturm-Unternehmen für den Klimaschutz!“
Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt- und Verbraucherschutz: „Wir müssen dringend die Vorsorge für und Anpassung an die Auswirkungen der Klimakrise weiter stärken. Deren Folgen sind längst in Deutschland angekommen. Die Klimaschutz-Unternehmen sind ein aktiver Part unserer Umweltpolitik, denn mit innovativen Maßnahmen beim betrieblichen Umweltschutz leisten sie bereits einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung.“

Peter Adrian, DIHK-Präsident: „Klimaschutz ist für die deutsche Wirtschaft in der Breite zum selbstverständlichen Bestandteil betrieblicher Abläufe und Entscheidungen geworden. Den Unternehmen ist bewusst: Wer in den Klimaschutz investiert, investiert in die Zukunftsfähigkeit seines Betriebes. Das gilt nicht nur für Standorte im Inland, sondern für die deutschen Unternehmen weltweit. Manche sind dabei unternehmerische Vorbilder für ganze Branchen. Seien Sie daher Teil eines tollen Netzwerks und bewerben Sie sich als Vorzeige-Unternehmen in Sachen Klimaschutz.“

Jörg Schmidt, Vorsitzender Klimaschutz-Unternehmen e. V.: „Nur gemeinsam können wir in Sachen Klimaschutz erfolgreich sein. Wichtig dabei ist es, dass Unternehmen sich zusammenschließen, um gegenseitig vom wachsenden Know-how der Bereiche Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel zu profitieren. Die Klimaschutz-Unternehmen verfolgen dieses Ziel und ermöglichen einen Dialog zwischen Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Ich kann jedem Unternehmen ans Herz legen, Teil dieses einzigartigen Netzwerks zu werden und gemeinsam in Sachen Klimaschutz voranzugehen.“

Interessiert Klimaschutz-Unternehmen zu werden? Dies sind die nächsten Schritte: Das Bewerbungsverfahren startet mit einem onlinebasierten Check, der eine schnelle Orientierung über die Bewerbungsaussichten gibt. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Beirat, ein unabhängiges Expertengremium, über die Aufnahme. Erfolgreiche Bewerber werden bei einer öffentlichen Veranstaltung in den Verband aufgenommen und mit einer Urkunde von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesumweltministerium und DIHK geehrt.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage

Der Koalitionsausschuss hat am 23. Februar den Weg für eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 freigemacht. Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Mrd. Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags.
Eine Verpflichtung der Stromlieferanten, die Entlastung an Kunden weiterzugeben, soll es nicht geben. Die Bundesregierung hat aber die Erwartung formuliert, dass die "Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergegeben" wird. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, dass Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind genauso wie Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen, "mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst" werden.
Die betrifft zunächst die Neufassung der Entlastung bei der KWK- und Offshorenetzumlage. Unternehmen, die für 2023 eine entsprechende Entlastung bekommen möchten, müssen das derzeit noch gültige Antragsverfahren beim Bafa durchlaufen, auch wenn keine Besondere Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage beantragt werden muss. Erst im Jahr 2023 greift dann für das Jahr 2024 eine Neuregelung. Diese soll mit dem Osterpaket verabschiedet werden.
(Quelle: DIHK)

Wiederaufnahme der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung!

Nach dem abrupten Stopp und der zwischenzeitlich verkündeten Teillösung zur KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude wurde nun die Wiederaufnahme des Sanierungsteils offiziell bekannt gegeben. Ab dem 22.02.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden, die Förderbedingungen bleiben unverändert.
Nachdem die Bundesregierung weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt hat, startet der Sanierungsteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 22.02.2022 wieder. Im ersten Schritt hatte die KfW bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp eingegangen waren. Diese werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und - bei Förderfähigkeit - genehmigt. Ab dem 22.02.2022 können nun auch wieder KfW-Anträge für die Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienz-gebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden. Die Förderbedingungen bleiben unverändert. Für die neue EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
Grundsätzlich gilt nach wie vor: Anträge sind vor Unterzeichnung von Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen der KfW:
Wurden Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen und z. B. Handwerksbetriebe beauftragt?
Förderantrag kann ab dem 22.02.2022 gestellt werden, wenn eine der beiden Voraussetzungen greift:
  • Nur möglich bei Kredit: Vor Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge wurde ein Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner geführt und mit einem KfW-Formular dokumentiert.
  • Möglich bei Kredit und Zuschuss: Liefer- und Leistungsverträge enthalten eine aufschiebende/auflösende Bedingung.
Wurde ein Kaufvertrag für einen Ersterwerb nach Sanierung abgeschlossen?
Förderantrag kann ab dem 22.02.2022 gestellt werden, wenn der Kaufvertrag eine aufschiebende/auflösende Bedingung hinsichtlich der Gewährung einer BEG-Förderung enthält.
Wohngebäude:
Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen ist weiterhin möglich. Bereits erstelle BzA können für eine Antragstellung genutzt werden, sofern deren Gültigkeitsdatum noch nicht überschritten ist. Auch die Erstellung einer BzA für Neubau ist technisch weiterhin möglich, allerdings ohne Garantie, dass diese tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.
Nichtwohngebäude:
Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude und für Einzelmaßnahmen ist ab Antragsstart wieder möglich. Bereits erstellte gBzA können für eine Antrag­stellung genutzt werden, sofern das Gültigkeitsdatum noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer gBzA für einen Neubau ist weiterhin nicht möglich.
(Quelle: DIHK)

Förderprogramme für Digitalisierung

Für viele Unternehmen sind die oftmals hohen Kosten von Digitalisierungsvorhaben eine hohe Hürde. Damit dies nicht zu einem Hemmnis wird, gibt es für kleine und mittlere Unternehmen verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick.
go-digital
Wer? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks kleiner 100 Mitarbeiter.
Was? Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent gefördert.
Wie? Beratungsförderung. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Hinweis: Das neue Haushaltsgesetz 2022 ist noch nicht beschlossen. Daher unterliegt auch das Programm „go-digital“ der vorläufigen Haushaltsführung. Neubewilligungen im Programm „go-digital“ können bis auf weiteres nicht vorgenommen werden. Sie sollten dies in der künftigen Projektplanung berücksichtigten, da dieser Zustand sicherlich die nächsten Monate andauern wird. (Stand 14.2.2022)

Digitalbonus.Niedersachsen
Wer? Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis 249 Mitarbeiter), des Handwerks und aus den Bereichen Life Sciences oder eHealth.
Was? Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Wie? Zuschussförderung. Die Fördersumme reicht von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro, bei einer Förderquote von max. 50 Prozent (kleine Unternehmen) bzw. 30 Prozent (mittlere Unternehmen).
Hinweis: Eine Antragstellung wird ab 22.06.2022 möglich sein. (Stand 01.06.2022)

„Digital Jetzt“
Wer? Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit drei bis 499 Beschäftigten.
Was? Das Programm umfasst zwei Fördermodule:
Modul 1: Förderung von Investitionen in digitale Technologien, insbesondere in Hard- und Software, und die damit verbundenen Prozesse und Implementierungen.
Modul 2: Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Wie? Die maximale Förderhöhe liegt in der Regel bei 50.000€ (bei Wertschöpfungsketten und -netzwerken 100.000€ pro Antragsteller); die minimale Förderhöhe 17.000€ bei Modul 1 und 3.000€ bei Modul 2. Die Förderquote wird zusätzlich gestaffelt nach Unternehmensgröße.
Ein Digitalisierungsplan soll eine „qualifizierte Investition“ ermöglichen sowie langfristige Effekte sichern.
Hinweis: Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden in einem softwaregestützten Losverfahren vergeben. (Stand 01.06.2022)


Bundesregierung stoppt Förderung für energieeffiziente Gebäude

Angesichts der enormen Antragsflut in den letzten Wochen wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit sofortiger Wirkung gestoppt. Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung soll zügig entschieden werden.
Konkret bedeutet die Entscheidung, dass ab dem 24. Januar 2022 zunächst keine neuen Anträge in folgenden drei KfW-Programmbereichen gestellt werden können: Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die Neubauförderung des EH55 wird endgültig eingestellt, wäre zum Monatsende aber ohnehin ausgelaufen. Über die Zukunft der Neubauförderung des EH40 soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Bedarfe anderer Programme zügig entschieden werden. Die Förderung für Sanierungen soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Zügig soll auch über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden werden, für die die derzeit bereitgestellten KfW-Mittel nicht ausreichen. Geprüft wird, ob ggf. ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden kann. NICHT betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u. a. Heizungstausch etc.), diese Programme laufen unverändert weiter.
(Quelle: DIHK)

Beschäftigung akademisch qualifizierter Fachkräfte

Der Fachkräftemangel wird in den Unternehmensbefragungen der IHK von den regionalen Unternehmen regelmäßig als eines der größten Konjunkturrisiken bewertet. Dabei geht es primär um die Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften. In einer aktuellen Studie hat die IHK nun erstmals den Arbeitsmarkt für akademisch qualifizierte Fachkräfte untersucht. Die hierzu durchgeführte IHK-Unternehmensbefragung zeigt: Der regionale Bedarf an Akademikern steigt. In Zukunft droht sogar eine Unterversorgung. Schon heute sind zahlreiche Stellen für Akademiker in der Region unterbesetzt.
“Akademiker, die für den Arbeitsmarkt praxisnah ausgebildet sind, sind hier in der Region gefragt. Die Betriebe werden künftig auch noch mehr Akademiker benötigen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region zu sichern. Zusammen mit Hochschulen und Wirtschaftsförderern möchten wir deshalb die Position unserer Region im Wettbewerb um ‘die besten Köpfe’ verbessern”, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Standortentwicklung. An den Hochschulstandorten in Lingen und Osnabrück bestehe dafür eine gute Ausgangsbasis.
“Als Hochschulen tragen wir Verantwortung für den akademischen Nachwuchs in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Neben dem Angebot einer qualitativ hochwertigen Lehre, ist es unser Anspruch, unsere Studierenden bestmöglich auf ihren individuellen beruflichen Werdegang vorzubereiten”, erklärten Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke, Vizepräsidentin der Universität Osnabrück und Prof. Dr. Alexander Schmehmann, Vizepräsident der Hochschule Osnabrück. Hinweise aus den Unternehmen – als potenzielle Arbeitgeber – zu nachgefragten Kompetenzen oder möglicherweise fehlenden Studieninhalten seien eine wertvolle Ergänzung zu den hochschuleigenen Absolventenumfragen.
Vor allem Absolventen der Studienfachrichtungen „Ingenieurwissenschaften, Informatik“ sowie „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ werden laut IHK-Befragung in der regionalen Wirtschaft nachgefragt. Positive Ausgangslage hier: In beiden Fachrichtungen bieten sowohl die Hochschule als auch die Universität Osnabrück eigene Studiengänge an. Allerdings: Der überwiegende Teil der Absolventen verlässt die Wirtschaftsregion Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bislang nach dem Abschluss. „Der sogenannte Brain Drain ist sehr bedauerlich, da diese Absolventen dem lokalen Arbeitsmarkt prinzipiell zur Verfügung stehen und passende Stellen vor Ort zu finden wären“, so Schweda.
Daher sollen die Bindung der Studenten an die Region erhöht und Anreize zu Verbleib oder späterer Rückkehr geschaffen werden. Dazu Schweda: „Wir möchten gemeinsam mit unseren Partnern den Austausch zwischen Unternehmen und Studenten von beiden Seiten unterstützen.“ Studenten sollen verbesserte Informationen über die Einstiegsmöglichkeiten in regionalen Unternehmen erhalten. So sollen etwa Betriebe mit Akademikerbedarf verstärkt motiviert werden, Praxiseinblicke für Studenten anzubieten, z. B. über Best-Practice-Berichte im Rahmen von Gastvorträgen oder organisierten Betriebsbesuchen. Hier möchte die IHK als Austauschplattform dienen. Auch ein möglicherweise hochschulübergreifendes Alumni-Netzwerk gehört zu den Ideen, deren Umsetzung in den kommenden Monaten geprüft werden soll.
Mittelfristig sollen Studieninhalte auf ihre Praxisnähe überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Hierzu wird die IHK in den kommenden Monaten Workshops mit Vertretern aus Hochschulen und Unternehmen durchführen. Zudem wurde von Teilnehmern der IHK-Unternehmensbefragung angeregt, ergänzend zu dualen Studienangeboten, flexiblere Studienformen zu entwickeln, die berufsbegleitendes Studieren erleichtern.
Nach Angaben der Agentur für Arbeit hat sich die Zahl der Akademiker im IHK-Bezirk in den letzten fünf Jahren um durchschnittlich 2.567 Personen jährlich erhöht. Der Akademikeranteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg von 9,2 % im Jahr 2015 auf 11,3 % im Jahr 2020. Im direkten Vergleich zum Bund (17,7 %) und zum Land Niedersachsen (13,7 %) besteht allerdings weiterhin eine Lücke. Dennoch ist die Zufriedenheit der regionalen Unternehmen mit der aktuellen Versorgung mit Akademikern vergleichsweise hoch: Laut IHK-Umfrage sind drei Viertel aller hiesigen Unternehmen, die Akademiker beschäftigen oder dies planen, hiermit „eher zufrieden“ oder sogar „sehr zufrieden“.
Unsere IHK-Analyse “Beschäftigung akademisch qualifizierter Fachkräfte”, den verwendeten Fragebogen für die Unternehmensbefragung sowie eine Übersicht regional bereits etablierter Unterstützungsangebote können Sie auf der rechten Seite unter “weitere Informationen” einsehen.

Startschuss für die Dialogplattform Recyclingrohstoffe

Im Rahmen der nationalen Rohstoffstrategie hat das BMWi die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) mit der Durchführung einer „Dialogplattform Recyclingrohstoffe“ beauftragt.
Die Plattform aus Industrie, Wissenschaft und Verwaltung soll in den nächsten zwei Jahren Handlungsoptionen entwickeln, die zur Erhöhung des Anteils von Recyclingrohstoffen an der Rohstoffversorgung beitragen. Im Fokus sollen metallische Rohstoffe und Industriemineralien stehen.
(Quelle: DIHK)

Spies Kunststoffe GmbH präsentiert sich nachhaltig

„Die Energiepreise belasten deutsche Industrieunternehmen schon heute. Durch den europäischen ‚Green Deal‘ sind noch weitere erhebliche Belastungen zu erwarten. Wenn Deutschland Industriestandort bleiben soll, darf dabei der energieintensive Mittelstand nicht aus dem Blickfeld geraten“, forderte Christof Spies, geschäftsführender Gesellschafter der Spies Kunststoffe GmbH in Melle, jetzt in der ersten digitalen „Spätschicht: Industrie!“.
Rund 100 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung informierten sich auf Einladung der IHK und des Industriellen Arbeitgeberverbands (IAV) über die aktuellen technologischen Entwicklungen des Verpackungsherstellers. In einem virtuellen Betriebsrundgang wurden die Abläufe der Produktion von recyclingfähigen Verpackungen erläutert. Dabei stellten Guido Pöhls, Leiter Geschäftsentwicklung und Innovationsmanagement, und Marie Hühne, Nachhaltigkeitsmanagerin der Spies Kunststoffe GmbH, insbesondere auch die Nachhaltigkeitsprojekte des Unternehmens vor. „Um eine höhere Recyclingqualität und -quantität zu erreichen, beteiligen wir uns unter anderem an der Entwicklung eines digitalen Wasserzeichens“, so Hühne und Pöhls. Das Wasserzeichen werde in der Struktur des Verpackungsmaterials erzeugt und könne so in Sortieranlagen gelesen werden.
© Spies Kunststoffe GmbH
Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, stellte die Ergebnisse der aktuellen IHK-Studie „Bedeutung der Industrie 2021“ vor. Danach hat die Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim im industriellen Sektor zwischen den Jahren 2000 und 2018 um mehr als 14.000 Erwerbstätige zugelegt. Hierzu trage auch die Spies Kunststoffe GmbH mit ihren 450 Arbeitsplätzen am Standort Melle bei.
„Spies ist ein modernes Industrieunternehmen, das mit qualifizierten Mitarbeitern zum wirtschaftlichen Erfolg unserer Region beiträgt. Grundlagen für eine zukunftsorientierte Industrieregion sind eine Innovationskultur innerhalb der Unternehmen und politische Rahmenbedingungen, die diese befördern“, betonte Sabine Stöhr, IAV-Geschäftsführerin, zum Abschluss der Veranstaltung. Es bleibe wichtig, die hohe Bedeutung der Industrie als Treiber von Forschung und Entwicklung gerade im Bereich nachhaltiger Technologien zu kommunizieren.
Bildunterschrift: Christof Spies, geschäftsführender Gesellschafter der Spies Kunststoffe GmbH, während der ersten digitalen „Spätschicht: Industrie!“

Umfrage zur Beschäftigung akademisch qualifizierter Fachkräfte im IHK-Bezirk

Ein wichtiger Schlüssel für Ihren unternehmerischen Erfolg ist qualifiziertes Personal. Dies gilt immer stärker für akademisch qualifizierte Fachkräfte: die Zahl Erwerbstätiger mit Hochschulabschluss ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Doch ist der Bedarf an akademisch qualifizierten Fachkräften für alle Branchen gedeckt? Welche Studienfachrichtungen werden in fünf Jahren von der Wirtschaft besonders nachgefragt sein? Und wo verbleiben die Absolventen von Universität und Hochschule Osnabrück?
Diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihrer Hilfe gerne beantworten. Die Erkenntnisse sollen dazu dienen, um im Dialog mit den Osnabrücker Hochschulen mögliche Handlungsoptionen zu entwickeln. Ziel ist es, die Angebote der Hochschulen an die Bedarfe der Unternehmen anzupassen. Die Umfrage finden Sie hier: https://www.onlineumfragen.com/login.cfm?umfrage=108941
Auch wenn Sie keine Akademiker beschäftigen bzw. aktuell keinen Bedarf an akademisch qualifiziertem Personal haben, bitten wir Sie, sich an der Umfrage zu beteiligen. Wir haben hierfür einen eigenen Fragebogen entwickelt. Diesen finden Sie hier:
https://www.onlineumfragen.com/login.cfm?umfrage=109051
Über Ihre Teilnahme bis zum 12. Mai 2021 freuen wir uns. Vielen Dank!

Erster IHKN-Innovationsdialog mit Minister Dr. Bernd Althusmann

„Wer die Innovationsfähigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit Niedersachsens verbessern möchte, muss bei der Industrie ansetzen. Die produzierenden Unternehmen aus Niedersachsen entwickeln täglich neue Ideen und technische Lösungen für die Digitalisierung, die Energieversorgung, Ernährung und innovative Mobilität. Darunter auch jene, die es braucht, um die globalen Veränderungen erfolgreich umzusetzen. Indem wir bestmögliche Rahmenbedingungen für die Industrie in Niedersachsen schaffen, sichern wir Wohlstand und Wachstum für uns alle.“ Dies erklärte IHKN-Präsident Uwe Goebel beim ersten Innovationsdialog der IHK Niedersachsen (IHKN) am 9. März 2021.

Voraussetzung für die Innovationsfähigkeit der Unternehmen seien drei Faktoren: erstens ausreichend Kapital, zweitens ausreichend Personal und drittens förderliche staatliche Rahmenbedingungen. Aktuelle IHKN-Umfragen zur "Innovationsfähigkeit" zeigen, dass vor allem staatliche Rahmenbedingungen betriebliche Innovationen eher hemmen. "Mehr als 80 Prozent der produzierenden Unternehmen bemängeln die Dauer und Komplexität von Genehmigungsverfahren, die Berichts- und Dokumentationspflichten sowie die Effizienz der Behörden. Und fast 80 Prozent nutzen Förderprogramme nicht, da der Weg dahin zu bürokratisch ist und der Förderbescheid zu lange dauert. Dies gilt insbesondere für den Mittelstand", resümierte Anke Schweda, Sprecherin der IHKN-Federführung Innovation, die Ergebnisse aus Februar 2021.

„Ziel unseres ersten IHKN-Innovationsdialogs ist es deshalb, über die Verbesserung staatlicher Rahmenbedingungen mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik ins Gespräch zu kommen. Dabei wollen wir am Ende eine positive Botschaft senden: Mit den richtigen Rahmenbedingungen kann Niedersachsen seine Position im Konzert der 16 Länder weiter verbessern und zu einem echten „Innovationsland“ werden“, so Präsident Goebel. Zur folgenden Podiumsdiskussion mit Vertretern der Wirtschaft begrüßte er als Gäste aus der Politik Dr. Bernd Althusmann, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, sowie Dr. Christos Pantazis, MdL, Sprecher für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.

„Unsere Industrie schafft Werte, insbesondere durch die Exporte. Die hohen Exportquoten sind ein guter Beleg dafür, dass deutsche Produkte ‚weltmarktfähig‘ sind. Die hohe Nachfrage ist ein Beleg für Innovationen, die in den Betrieben durch Wissen und technische Fähigkeiten entstehen“, erklärte Tobias Hoffmann, Präsident der IHK Braunschweig. Ein wesentliches Erfolgskriterium seien Fachkräfte und die solide duale Ausbildung, die beibehalten und gestärkt werden müsse.

Hendrik Kampmann, IHK-Vizepräsident und Vorsitzender des Industrieausschusses der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim setzte sich für eine transparente und angemessene finanzielle Förderung ein. Er sagte: „Die bisherigen Innovationsförderprogramme sollten auf ihre Anwendbarkeit überprüft und ggf. neu ausgerichtet werden. Viele Programme sind so kompliziert, dass erst mit Hilfe eines spezialisierten Dienstleisters und damit verbundenen zusätzlichen Kosten ein Antrag gestellt werden kann, der Aussicht auf Erfolg hat. Damit aber möglichst viele Unternehmen profitieren, müssen Antrags- und Bewilligungsverfahren schlank und transparent und mit ausreichend Fördermitteln ausgestattet sein. Entscheidungen müssen beschleunigt werden.“

„Eine Idee wäre, dass erfolgreiche Projekte ggf. sogar noch im Nachgang gefördert werden könnten. Es bleibt dennoch sehr wichtig, die bürokratischen Anforderungen bei der Antragstellung sowie im Innovationsprozess auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen. Hierzu zählt der vorgezogene Maßnahmenbeginn“, bestätigte Christian Decker, IHK-Innovationsbotschafter der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Dies gelte allgemein für Genehmigungsprozesse. Als Beispiel schilderte er den eigenen Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltungsgebäude. Insgesamt zwölf Umzugskartons mit Aktenordnern waren nötig. „Und dass, obwohl alle Unterlagen digital vorlagen. Einzig für die Einreichung des Antrags bei der Genehmigungsbehörde mussten diese ausgedruckt werden“, so Decker.

„Wir müssen bei den Verfahren viel schneller werden. Wesentlich ist hierfür ein tiefgreifender Bürokratieabbau. Auch an der Gründungs-freundlichkeit müssen wir arbeiten“, sagte Dr. Christos Pantazis, MdL, Sprecher für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. Er dankte den Unternehmern für ihre Anregungen und sicherte zu, diese in parlamentarische Initiativen einzubringen.

„Wir haben in den vergangenen Monaten schon viel erreicht und bereiten uns aktuell intensiv auf die Zeit nach Corona vor. Wesentliches Instrument - auch für die Innovationsfähigkeit von Unternehmen - sind umfassende Konjunkturprogramme. Ebenso wichtig ist es, dass wir die Digitalisierungsprozesse in Verwaltung und Wirtschaft weiter voranbringen, um auch künftig erfolgreich zu sein“, sagte Minister Dr. Bernd Althusmann und weiter: „Als Windenergieland Nr. 1, Mobilitätsland Nr. 1, Ernährungsregion Nr. 1, als gemeinsam mit Hamburg und Bremen drittgrößtes Luftfahrt-Cluster weltweit und vielen weiteren hervorragenden Standortfaktoren ist Niedersachsen das Bundesland, das die Lösungen für die Zukunft entwickeln kann, wenn wir unseren Ideenreichtum richtig nutzen.“

„Innovative Unternehmen sind bereit zu investieren. Das gilt auch mit Blick auf den GreenDeal. Ein Beispiel ist die Wasserstofftechnologie. Hier sollten wir künftig verstärkt norddeutschlandweit denken, um nicht von den südlichen Bundesländern abgehängt zu werden“, erklärte IHKN-Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt abschließend. Sie kündigte zudem an, dass die IHKN-Kurzumfrage „Innovationsfähigkeit“ sowie der IHKN-Innovationsdialog fortgeführt werden.

Startschuss für Digiscouts: IHK qualifiziert Auszubildende für Digitalisierung

Mit einer digitalen Auftaktveranstaltung haben die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim und das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW Kompetenzzentrum) jetzt zehn Digiscouts-Projekte in regionalen Unternehmen an den Start gebracht.
Die Digitalisierung wird immer stärker zum Wachstumstreiber für die Wirtschaft. Mehr als zwei Drittel aller deutschen Unternehmen sehen laut einer aktuellen bundesweiten Umfrage der IHKs in der Digitalisierung große Chancen. „Gerade Auszubildende haben großes Interesse, ihre Betriebe bei der Digitalisierung zu unterstützen. Genau das bietet das Projekt Digiscouts: Digitalisierungsideen aufzuspüren und diese in Abstimmung mit der eigenen Geschäftsführung umzusetzen“, freut sich Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Innovation, über den Projektstart. Im Herbst 2021 werden die Digiscouts-Projekte aus der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim der Öffentlichkeit vorgestellt. „Von den Ideen und Projekten der Azubis profitieren am Ende alle – die Auszubildenden, die Unternehmen und ihre Kunden“, so Schweda.
Im Fokus der Digiscouts stehen zunächst das Entdecken und Entwickeln neuer digitaler Lösungen – um Abläufe in den Unternehmen effizienter, kundenfreundlicher oder wirtschaftlicher zu gestalten. Als „Digital Natives“ haben die Auszubildenden in der Regel von sich aus bereits großes Interesse an der Nutzung digitaler Lösungen. Im Rahmen des Projekts erweitern sie sowohl ihre digitalen als auch ihre sozialen Kompetenzen, etwa Selbstorganisation, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit, und identifizieren sich zudem noch stärker mit ihrem Ausbildungsunternehmen.
Begleitet werden die Digiscouts und die Betriebe vom RKW Kompetenzzentrum, das das Projekt deutschlandweit initiiert hat. „Wir stellen dafür ein eigenes Tool mit Wissensbausteinen für das Management der individuellen Azubi-Projekte zur Verfügung“, erläutert Oksana Braude, Projektleiterin Digiscouts beim RKW Kompetenzzentrum. RKW-Coaches prüfen die Wirtschaftlichkeit der Projektideen und begleiten die Auszubildenden und ihre Unternehmen digital und vor Ort.
Am ersten Durchgang der Digiscouts nehmen folgende Unternehmen mit jeweils bis zu vier Auszubildenden teil:
· Assmann Büromöbel GmbH & Co. KG, Melle
· Berentzen-Gruppe AG, Haselünne
· Camina & Schmid Feuerdesign und Technik GmbH & Co. KG, Bissendorf
· Gustav Wilms oHG, Bad Essen
· Hermann Paus Maschinenfabrik GmbH, Emsbüren
· H. Heitz Furnierkantenwerk GmbH & Co Kg, Melle
· Lacroix + Kress GmbH, Bramsche
· Norbert Schmees Ladenbau GmbH, Lathen
· Wiegmann-Gruppe Beteiligungs GmbH, Bersenbrück
· Wurst Stahlbau GmbH, Bersenbrück
Gefördert wird das Digiscouts-Projekt vom RKW Kompetenzzentrum aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Weitere Informationen zum Projekt sind unter www.digiscouts.de abrufbar.

Leuchtturm DIL strahlt künftig noch heller

„Mit rund 200 zum großen Teil hochqualifizierten Mitarbeitern ist das DIL (Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V.) in Quakenbrück schon heute ein Leuchtturm, der weit über unsere Region hinaus strahlt. Durch den Start des neuen Master-Studiengangs und den damit verbundenen fünf Professuren wird die Bedeutung des DIL als Partner für die Ernährungsbranche nochmals wachsen“, lobten IHK-Präsident Uwe Goebel und IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf anlässlich ihres Besuchs beim DIL Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V die Relevanz der Einrichtung. Beide nutzten die Gelegenheit, Dr. Volker Heinz, Institutsleiter des DIL, persönlich für sein Engagement zur Weiterentwicklung des DIL zu gratulieren, insbesondere für die Einrichtung des Studiengangs „Food Process and Product Engineering“. Dieser startet im Wintersemester 2022 in Kooperation mit der Stiftung Tierärztliche Hochschule (TiHo) Hannover und der Hochschule Osnabrück. Mit seinen Forschungs- und Entwicklungsprojekten leistet das DIL zudem einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz der Nahrungsmittelproduktion und damit zur Einhaltung der Klimaziele, darin waren sich die Gesprächsteilnehmer einig.
DIL 2020
„Unser Lebensmittelherstellungssystem befindet sich in einem Transformationsprozess. Unser neues Angebot für die Studenten soll mit den verschiedenen Bereichen der Lebensmittelwissenschaften eine praxisnahe und exzellente Ausbildung garantieren“, erklärte Dr. Volker Heinz. In Quakenbrück entsteht mit dem neuen Studienangebot der „Food Science and Technology Campus Artland“ ein Campus der Lebensmittelwissenschaften und -technologie. „Mit dem Wachstum der Weltbevölkerung ergeben sich immense Herausforderungen für unser Lebensmittelsystem, die wir nur mit nachhaltigen und innovativen Produktionsansätzen unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Aspekte lösen können. Mit der Stärkung unseres Standortes können wir weiterhin einen wichtigen Beitrag für die Produktion gesunder, nachhaltiger und hochwertiger Lebensmittel leisten und die Zukunft aktiv mitgestalten“ ergänzt Dr. Volker Heinz.
Die große Bedeutung des neuen Campus für die regionale Wirtschaft hoben auch die Gäste aus Osnabrück hervor: „Der Anteil der Beschäftigten mit Hochschulabschluss in der Wirtschaft wächst auch bei uns. Lag er 2011 im IHK-Bezirk noch bei knapp sieben Prozent, so betrug er im vergangenen Jahr bereits über elf Prozent. Die Unternehmen suchen neben den beruflich ausgebildeten auch akademisch qualifizierte Fachkräfte, gerade in den Bereichen Forschung und Entwicklung. Mit den daraus entstehenden Innovationen sichern sie ihr Wachstum“, so Goebel und Graf.
Dr. Heinz und Clemens Hollah, Leiter Vorstandsbüro des DIL, stellten zwei aktuelle Eigenentwicklungen mit automatisierter Bilderkennung durch Algorithmen vor. Im ersten Projekt kann mittels einer neuen App anhand eines Fotos das Mischungsverhältnis von Rapssaaten bestimmt werden. Im zweiten Projekt nutzt das DIL künstliche Intelligenz (KI), um in einer Insektenfarm, in der Larven als Futtermittel für Hühner produziert werden, die optimalen Paarungszyklen von Fliegen zu bestimmen.

Digiscouts – Digitalisierung mit eigenen Auszubildenden stärken

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim lädt in Zusammenarbeit mit dem RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. zur digitalen Informationsveranstaltung „Digiscouts“ am 19. Januar 2021 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein. Die Experten des RKW informieren über das bundesweite Projekt und stehen für Fragen zur Verfügung. In der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim startet die Qualifizierung „Digiscouts“ erstmals am 17. März 2021.
Digitalisierung bietet großes Potenzial für Unternehmen. Mit dem Projekt „Digiscouts“ lernen Auszubildende durch ein IHK-Qualifizierungsangebot, Digitalisierungsideen aufzuspüren und umzusetzen. Im Mittelpunkt stehen eigene digitale Lösungen, um Abläufe im Ausbildungsbetrieb effizienter, schneller, kundenfreundlicher oder wirtschaftlicher machen. Unterstützt werden die Auszubildenden von ihren Ausbildern und professionellen Coaches.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Das Angebot richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen bis 499 Mitarbeiter, die sich mit zwei bis maximal fünf ihrer Auszubildenden beteiligen. Insgesamt stehen für den aktuellen Durchgang Plätze für bis zu zehn Unternehmen zur Verfügung. Im Herbst 2021 werden die Digiscout-Projekte aus der Region der Öffentlichkeit vorgestellt. Weitere Informationen zum Projekt sind unter www.digiscouts.de und unter dem Stichwort „Digiscouts“ auf YouTube abrufbar.
Anmeldungen zur digitalen Informationsveranstaltung sind unter www.digiscouts.de/veranstaltungen/veranstaltungskalender/ möglich. (14.01.2021)

IHKN-Fokus „Innovationsfähigkeit“ - Staatliche Rahmenbedingungen wirken einschränkend

Um die Innovationsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft zu bewerten, führten die sieben niedersächsischen IHKs im Sommer 2020 eine Kurzumfrage zur Innovationsfähigkeit bei knapp 200 produzierenden Unternehmen bzw. industrienahen Dienstleistern durch. Parallel wurden der Innovationsindex 2018 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg sowie verschiedene Innovationsindikatoren ausgewertet.
Ziel ist es, einen Überblick über die Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft zu schaffen und zudem einen grundsätzlichen Vergleich auf Ebene der IHK-Bezirke zu ermöglichen. Die IHKs wollen die Ergebnisse nutzen, um Gespräche mit Unternehmen, Politik und Verwaltung zu führen. Darüber hinaus sollen aus den allgemeinen Handlungsempfehlungen regionale Impulse entwickelt werden.
Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze
Erste IHKN-Kurzumfrage „3 Fragen zur Innovationsfähigkeit“
Unternehmen setzen auch in der Krise auf Innovationen: Mehr als jedes vierte Unternehmen hat seine Innovationsaktivitäten in den ersten drei Monaten der Corona-Pandemie erhöht, mehr als 40 Prozent prognostizieren weitere Zunahmen. Um dieses Potenzial tatsächlich zu erschließen, müssen die staatlichen Rahmenbedingungen verbessert werden sowie die Personal- und Kapitalverfügbarkeit gewährleistet sein:
  • Staatliche Rahmenbedingungen wirken einschränkend: Zu viele Unternehmen in Niedersachsen fühlen sich durch staatliche Rahmenbedingungen in ihrer Innovationsfähigkeit eingeschränkt – mehr als jedes Vierte beurteilt diese als "schlecht". Jedes Sechste erwartet, dass sich diese in den kommenden Monaten noch weiter verschlechtern werden. Handlungsfelder: Bürokratische Anforderungen bei Genehmigungs- und Zulassungsverfahren sowie allgemeine Bürokratie, übermäßige Dokumentationspflichten.
  • Verschlechterungen beim Kapital erwartet: Die künftige Verfügbarkeit von Kapital für Innovationen bereitet jedem vierten befragten Unternehmen Sorge. Rund jedes Zweite sieht aktuell Optimierungsbedarf. Handlungsfelder: Fortführung und Mittelausstattung der landeseigenen Innovationsprogramme, kürzere Bewilligungsprozeduren, höhere Transparenz bei Fördermitteln.
  • Ausblick beim Personal positiv: Bereits jedes zweite Unternehmen schätzt seine Innovationsfähigkeit in Bezug auf Personal als „gut“ ein, knapp jedes Vierte geht davon aus, dass sich die Verfügbarkeit von Personal für Innovationen noch verbessern wird. Handlungsfelder: Stärkung der Technik-Bildung, Erhöhung des Frauenanteils in Ingenieurswissenschaften, Stärkung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.
Den vollständigen IHKN-Fokus „Innovationsfähigkeit“ finden Sie hier.
Quelle: IHK Niedersachsen, 20. November 2020

Zukunftslabore sollen zu digitalen Innovationen führen

Im Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN) werden wissenschaftliche Einrichtungen und Zukunftslabore koordiniert, die zum Thema Digitalisierung forschen. In sogenannten Zukunftslaboren erfolgt zudem eine thematische Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis in Niedersachsen. Die Mitglieder der jeweiligen Zukunftslabore werden regelmäßig Workshops und Veranstaltungen organisieren und in unterschiedlichen Konstellationen angewandte Forschungsprojekte mit Praxispartnerinnen und -partnern durchführen. Damit soll aktiv und unmittelbar zum wechselseitigen Wissens- und Technologietransfer in Niedersachsen beigetragen werden, die im Idealfall zu digitalen Innovationen führen.
Das Niedersächsische Wissenschaftsministerium fördert die Forschungsarbeiten in den Zukunftslaboren finanziell. Außerdem werden Drittmittelprojekte weiterer Fördergeber die Portfolios der Zukunftslabore bereichern. Die Ausrichtung der Labore orientiert sich an sechs für das Land bedeutenden Themenfeldern.
Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN) https://www.zdin.de/

Virtual und Augmented Reality-Anwendungen in produzierenden Unternehmen

3. IHK-Technologietreiber-Forum erfolgreich gestartet
„Unsere Unternehmen können ‚Augmented Reality‘, kurz AR, nutzen, um schneller, besser und produktiver zu werden. AR ermöglicht es ihnen zum Beispiel, interaktiv und standortübergreifend zusammenzuarbeiten, Fehlplanungen zu vermeiden oder Wartungskosten zu senken. Die AR-Technologie bietet insbesondere der Industrie enorme Potenziale für die Optimierung von Produktionsprozessen.“ Dies erklärte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Innovation, jetzt bei der Eröffnung des dritten IHK-Technologietreiber-Forums zum Thema „Virtual und Augmented Reality-Anwendungen in produzierenden Unternehmen“.
Die bisher knapp 40 Teilnehmer werden sich in Folgeworkshops mit der AR-Technologie auseinandersetzen, betriebliche Fragestellungen entwickeln und mögliche Projektideen für den Einsatz von „Smart-Glasses“ (AR-Brillen) im eigenen Unternehmen ableiten. „Gute Vernetzung und enge Kontakte zwischen Wirtschaft und Wissenschaft erhöhen die Erfolgsaussichten, um gemeinsam innovativer und wettbewerbsfähiger zu werden. Unser Ansatz ist es daher, erste Schritte gemeinsam zu gehen, dabei betriebsübergreifend Erfahrungen auszutauschen und – wissenschaftlich unterstützt – zusammen schneller und kosteneffizienter technologische Fortschritte zu erzielen“, so Schweda.
Mit Prof. Dr. Frank Teuteberg, Universität Osnabrück, sowie Prof. Dr. Philipp Lensing, Hochschule Osnabrück, übernahmen erneut zwei hochkarätige Experten aus beiden regionalen Hochschulen die wissenschaftliche Begleitung des neuen IHK-Technologietreiber-Forums. In der Auftaktveranstaltung berichteten sie aus ihren Forschungsschwerpunkten, u. a. zu kollaborativem Arbeiten mit VR/AR-Anwendungen sowie tiefgehenden Visualisierungen für die Industrie.
Ansätze und Einsatzbereiche aus der Praxis mit Bezügen zur Produktion präsentierten Dennis Hackmann, Amazonen Werke H. Dreyer GmbH & Co. KG, Hasbergen, sowie Markus Wilbers, Maschinenfabrik Bernard Krone GmbH & Co. KG, Spelle.
Bei den Live-Demonstrationen konnten sowohl die Teilnehmer, die in der IHK an der hybriden Veranstaltung teilnahmen, wie auch die Teilnehmer der Videokonferenz Corona-bedingt leider nur zuschauen. Um notwendige Hygieneregeln einzuhalten, wird das persönliche Ausprobieren in Gruppen mit jeweils bis zu fünf Teilnehmern nachgeholt.
Hintergrund:
Während virtuelle Realität eine vollständige Entkopplung von der realen Welt bedeutet (Virtual Reality, VR), wird bei der Augemnted Reality die reale Welt um digitale Inhalte erweitert, d.h. reale und virtuelle Welt werden gemischt. Der Betrachter nutzt in beiden Fällen eine entsprechende VR- bzw. AR-Brille oder andere Hilfsmittel wie das Smartphone, die digitale Inhalte in das Sichtfeld des Nutzers einblendet. In der Logistik werden z. B. entsprechende „Smart Glasses“ bereits beim Kommissionieren eingesetzt. Ein Vorteil gegenüber den zuvor üblichen Handscannern: der Lagermitarbeiter hat seine beiden Hände frei. Auch für Schulungen und Trainings sowie von Servicetechnikern wird die AR-Technologie bereits erfolgreich eingesetzt. Für den Einsatz in der Produktion sind aktuell noch einige Herausforderungen zu lösen (z. B. im Bereich Maschinensicherheit und Arbeitsschutz).

IHK-Netzwerk „Künstliche Intelligenz“ gegründet

„Gerade produzierende Unternehmen können durch den Einsatz von ‚Künstlicher Intelligenz‘ profitieren. Die große Resonanz auf unser IHK-Technologietreiberforum ‚KI‘, das wir vor einem Jahr gestartet hatten, hat diese Einschätzung in insgesamt vier Veranstaltungen bestätigt“, erklärt Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Innovation, anlässlich der Gründung des neuen IHK-Netzwerks „Künstliche Intelligenz“ in Osnabrück. Im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft werden große Mengen maschinenbezogener Daten erzeugt. Dabei bietet die Anwendung von KI großes wirtschaftliches Potenzial, zum Beispiel durch automatisierte Datenanalysen zur Erleichterung von Entscheidungsprozessen.
Mit Unterstützung von Prof. Dr. Joachim Hertzberg, Universität Osnabrück/DFKI-Labor Niedersachsen, und Prof. Dr.-Ing. Heiko Tapken, Hochschule Osnabrück, möchte die IHK den begonnen Wissens- und Erfahrungsaustausch in der Region verstetigen. Die beiden KI-Experten werden den Mitgliedern des neuen IHK-Netzwerks künftig zur Seite stehen und haben zuvor bereits das IHK-Technologietreiber-Forum „KI“ wissenschaftlich begleitet.
Die Vorstellung von Praxisbeispielen soll fester Bestandteil künftiger Netzwerktreffen sein. Den Auftakt machten beim Gründungstreffen Heiner Lüke, Leiter Digitalisierung Produktion der Melos GmbH aus Melle, sowie Bernhard Esders, Geschäftsführer der Esders GmbH aus Haselünne. In ihren Impulsvorträgen berichteten sie über den KI-Einsatz bei der vorausschauenden Wartung (maschinelles Lernen) und in Produkten der Gasmesstechnik. Für „KI“-Dienstleister besteht die Möglichkeit, ihre Expertise über Impulsvorträge in das Netzwerk einzubringen.
Das „KI“-Netzwerk der IHK richtet sich an bestehende und potenzielle „KI“-Anwender. Ziel ist es, die Zusammenarbeit untereinander zu stärken, betriebliche Fragestellungen zu identifizieren und gemeinsame Projekte anzustoßen. Eine Mitgliedschaft ist produzierenden Unternehmen vorbehalten. Insgesamt rund 30 Teilnehmer nahmen jetzt an der Gründungsveranstaltung teil, die in der IHK und parallel als Videokonferenz durchgeführt wurde. (10.09.2020)

Mit „Nationaler Wasserstoffstrategie“ richtige Weichen stellen

„Die e-Gas-Anlage von Audi in Werlte, das Reallabor der Energiewende der H&R Chemisch Pharmazeutische Spezialitäten GmbH in Salzbergen, Konzepte für eine „Grüne Raffinerie“ der BP in Lingen und ein Kompetenzzentrum für Wasserstofftechnologie in Osnabrück sind exzellente Beispiele für die Wasserstoff-Kompetenz unserer Region. Um die enormen Potenziale der Wasserstoffwirtschaft zu heben, benötigen die Unternehmen jetzt dringend mehr Planungssicherheit, z. B. in Form einer verbindlichen „Nationale Wasserstoffstrategie““, forderte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Innovation.
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim und die Initiative „H2-Region Emsland“ hatten aufgrund der Pandemie-Beschränkungen zu einer gemeinsamen Videokonferenz „Wasserstoff-Projekte in der Region“ eingeladen. Mehr als 60 Teilnehmer nutzten das digitale Format, um sich über regionale H2-Projekte zu informieren.
Orientierung für die Nationale Wasserstoffstrategie bietet die im November 2019 vorgelegte H2-Strategie der fünf norddeutschen Bundesländer. Aus Sicht der Wirtschaft sind für eine erfolgreiche Umsetzung drei Voraussetzungen wesentlich: Erstens müsse der energierechtliche Rahmen anpasst werden. Ein Beispiel sind Anlagen zur Wasserstofferzeugung: Diese sogenannten „Power-to-Gas-Anlagen“ sollten von der EEG-Umlage ausgenommen werden, wenn der Strom, den sie umwandeln, erneuerbar ist. Zweitens müssten die Wasserstoffstrategie und der Ausbau Erneuerbarer Energien aufeinander abgestimmt werden. Der notwendige Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur könne nicht aus der EEG-Umlage finanziert werden. Ziel müsse es stattdessen sein, einen weiteren, wettbewerbsverzerrenden Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern. Und drittens müssten praxistaugliche Förderprogramme konkretisiert werden, damit geplante Projekte tatsächlich in die Umsetzung kämen.
Konkrete Möglichkeiten, sich vor Ort zu beteiligen, stellten Dr. Franz Haking (BP Europa SE/BP Lingen), Heiko Eisert, (RWE Generation SE/Erdgaskraftwerk Emsland, Lingen) sowie Jens Mehrkens und Rainer Jüngerhans (H&R Chemisch Pharmazeutische Spezialitäten GmbH, Salzbergen) vor. Einen Zwischenstand zum Thema „Energiewende gestalten mit Wasserstoff“ präsentierte zuvor Stefan Engelshove, Siemens Energy, Osnabrück. Es sei keine Frage mehr, ob die Wasserstofftechnologie käme, sondern eher wann und wo sie sich als erstes im großen Maßstab durchsetzen werde. Der Wettlauf habe begonnen. Hier bescheinigte Engelshove der Region mit Blick auf die vorhandene Infra- und Wirtschaftsstruktur eine gute Ausgangslage. „Wir müssen jetzt die richtigen Weichen stellen, wenn wir beim Wasserstoff als klimafreundlicher Energieträger der Zukunft eine Spitzenposition einnehmen wollen“, so Engelshove.
Die Initiative „H2-Region Emsland“ und die IHK planen demnächst weitere Projektansätze, um so die Wasserstofftechnologie in der IHK-Region voranzutreiben.