Nr. 4986386

15.09.2026: Erfinder- und Patentsprechtag in Osnabrück

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim lädt am 15. September 2026 ab 14:00 Uhr zur Erfinder- und Patentberatung ein. Die Gespräche finden in der IHK, Neuer Graben 38 in Osnabrück, statt. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen aus Industrie und Handwerk als auch an Privatpersonen.
In einer vertraulichen Einstiegsberatung informiert ein erfahrener Patentanwalt über notwendige Voraussetzungen und das Anmeldeverfahren von Patenten und Gebrauchsmustern. Die Teilnahme an der kostenfreien Beratung ist grundsätzlich auf ein Gespräch pro Person begrenzt.
Eine Teilnahme an den vertraulichen Einzelgesprächen ist nur nach Anmeldung bis zum 11. September 2026 möglich.
Ansprechpartnerin: IHK, Ruth Sundag, Tel.: 0541 353-268 oder E-Mail: sundag@osnabrueck.ihk.de

Die Europäische KI-Verordnung (AI-Act)

Die Europäische KI-Verordnung

Anfang 2024 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf klare Regeln und Standards für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verständigt. Die KI-Verordnung sieht vor, Künstliche Intelligenz nach den Risiken ihrer Anwendungszwecke zu klassifizieren, von risikoarmer, begrenzt riskanter, zu riskanter und verbotener KI.

Was ist das Ziel der KI-Verordnung?

Der Einsatz von KI bietet vielfältige Potenziale für Wirtschaft und Gesellschaft. Als Beispiele können die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung der Ressourcennutzung und die Personalisierung von Dienstleistungen genannt werden. Dieselben KI-Faktoren, die einen sozioökonomischen Nutzen erbringen, bergen aber auch neue Gefahren und Nachteile für unsere Gesellschaft. Beispielsweise neigen KI-Systeme, die auf unzureichenden Trainingsdaten basieren, dazu Vorurteile zu übernehmen und dadurch beispielsweise diskriminierende Entscheidungen zu treffen. Die EU möchte deshalb sicherzustellen, dass KI immer im Einklang mit den Werten, Grundrechten und Prinzipien der EU entwickelt und eingesetzt wird.

Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?

Die KI-Verordnung betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, die in irgendeiner Form Künstliche Intelligenz in der EU einsetzen. Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen vier Gruppen:
  • Anbieter entwickeln eigene KI-Systeme und bringen sie auf den Markt.
  • Betreiber nutzen fremdentwickelte KI-Systeme für betriebliche Zwecke
  • Händler stellen KI-Systeme bereit
  • Einführer bringen nicht europäische KI-Systeme in den Verkehr
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die KI in ihren Prozessen einsetzen, überprüfen, ob ihre Systeme den neuen Regulierungen entsprechen und entsprechende Anpassungen vornehmen. Die Implementierung dieser Vorschriften wird besonders für Unternehmen relevant, die in stark regulierten Sektoren wie Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen oder kritischer Infrastruktur tätig sind.

Ist meine KI-Anwendung von der KI-Verordnung betroffen?

Die Verordnung ist darauf ausgelegt, nur KI-Systeme mit hohem Risiko für die Allgemeinheit mit strengen Vorschriften zu unterlegen oder zu verbieten. Die meisten KI-Anwendungen fallen jedoch nicht unter diese Kategorien. Für sie gibt es keine Vorschriften oder nur Transparenzpflichten. Um zu bestimmen, welche Vorschriften für welche KI-Systeme gelten, wurden vier Risikoklassen gebildet:
Risikoklasse Beschreibung Regulierung Beispiel
inakzeptabel Bedrohung grundlegender Rechte Verbot Social Scoring, Manipulation,
Täuschung
hoch potenziell hohes Risiko für Betroffene weitreichende Anforderungen
(menschl. Aufsicht, hochwertige Datensätze etc.)
Kreditwürdigkeitsprüfung,
KI im Personalbereich
begrenzt Interaktion mit Menschen
& KI-generierte Inhalte
Transparenzpflicht
(Praxisleitfaden Art. 56 AIA)
Chatbots, Deepfakes
minimal alle anderen Systeme keine rechtlichen Anforderungen
(freiwillige Verhaltenskodizes)
Spamfilter, Predictive
Maintenance

Ab wann wird die KI-Verordnung umgesetzt?

Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und findet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Sie wird schrittweise in den nächsten Jahren wirksam:
  • ab Februar 2025: Verbotene KI-Systeme, die ein unvertretbares Risiko darstellen, dürfen nicht mehr verwendet werden. Zudem müssen Anbieter und Betreiber eine ausreichende KI-Kompetenz in der Belegschaft sicherstellen.
  • ab August 2025: Anwendbarkeit der Bestimmungen für "Allzweck-KI-Modelle“ (gemeint sind Basismodelle wie beispielsweise Chat-GPT) sowie Inkrafttreten der Sanktionen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung
  • ab August 2026: allgemeine Anwendbarkeit der KI-Verordnung mit Ausnahme bestimmter Hochrisikosysteme sowie Geltung der Regelungen für “Deep Fakes”
  • ab August 2027: Anwendbarkeit der KI-Verordnung für bestimmte Hochrisikosysteme

Aufsicht und Sanktionen

Jedes EU-Mitgliedsland muss Aufsichtsbehörden benennen, bei denen etwaige Verstöße gegen die KI-VO zukünftig gemeldet werden können. Nationale Aufsichtsbehörde soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) werden. Verstöße gegen die KI-VO können mit Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens sanktioniert werden.

Was ist jetzt zu tun?

Die konkreten Anforderungen sind stets abhängig von dem speziellen KI-System, der eigenen Rolle sowie der Art der Verwendung des Systems und des Outputs! Wir empfehlen folgende Schritte:
  • Prüfen Sie, ob und wo KI in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird (beispielsweise beim Vertrieb der eigenen Produkte, im Kundenservice und Support, für personalisierte Werbung, bei der Automatisierung von Geschäftsprozessen oder im Bereich Predictive Analytics wie Predictive Maintenance, Betrugserkennung, Personalmanagement und Rekrutierung) und welche Mitarbeitenden mit den KI-Anwendungen arbeiten.
  • Stufen Sie Ihre KI-Systeme in die Risikoklassen und bestimmen Sie Ihre eigenen „Rollen“ (Anbieter, Betreiber etc.).
  • Erarbeiten Sie einen individuellen Pflichtenkatalog mit Zeitrahmen (Kompetenz-Anforderungen, Transparenzanforderungen), setzen Sie diesen um und beachten Sie zukünftige Spezifizierungen der Verordnung.
Bezogen auf die Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen sowie deren Output sind neben der KI-Verordnung vielfältige rechtliche Anforderungen zu beachten (Arbeitsrecht, Datenschutz, Urheberrecht). Wir empfehlen zudem die Erarbeitung einer unternehmensinternen KI-Richtlinie.
Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur unterstützt außerdem Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland mit Erläuterungen, weiterführenden Links und einem FAQ-Bereich. Zu den Kennzeichnungspflichten von Betreibern von KI-Systemen gibt es zudem weitere Informationen bei der EU Kommission: Leitlinien und Verhaltenskodex für transparente KI-Systeme

Welche Kompetenzen sind gefordert?

Der AI-Act beschreibt KI-Kompetenz als
  • die Fähigkeit, fundiert mit KI-Systemen umzugehen (z. B. Umgang mit Systemen, Erkennen von KI-Systemen, Risikoklassen)
  • das Erkennen von Chancen und Risiken (z. B. Halluzination von KI, Ethik, Datenschutz)
  • Grundlage auf dieser Basis verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen
Ziel ist es, dass Mitarbeitende KI-Systeme sicher und effizient nutzen und Schäden vermeiden. Die Anforderungen an die KI-Kompetenz kann sich nach Risikoklasse der KI unterscheiden. Beispielhaft hat die KI-Nutzung im Bereich Marketing andere und ggf. nicht so folgenschwere Risiken wie eine KI-Nutzung in der Medizin. Die EU-Kommission hat weitere Informationen zur KI-Kompetenz bereitgestellt. Hilfreich ist auch das Hinweispapier zur KI-Kompetenz der Bundesnetzagentur. Die IHK Schwaben bietet einen kostenfreien KI-Kompetenz-Check, der für alle Unternehmen offen steht.

Wie können KI-Kompetenzen nachgewiesen werden?

In der aktuellen KI-Verordnung finden sich keine Anforderungen an eine Dokumentation oder Nachweispflicht der KI-Kompetenzvermittlung. Unternehmen sollten dennoch jegliche Evaluationen, Schulungsmaßnahmen, Inhalte und Umsetzung dokumentierten, um mögliche Risiken und Haftung im Schadensfall zu minimieren. Ein Verstoß gehen die Sicherstellung der KI-Kompetenz ist seit dem 2. August 2025 bußgeldbehaftet.

Politik muss bei Nachhaltigkeit spürbare Entlastungen schaffen - Nachhaltigkeitsforum tagt mit über 120 Teilnehmern in Osnabrück

„Nachhaltigkeit bleibt im Fokus des Mittelstandes – trotz konjunktureller Schwächephasen, Fachkräftemangel und komplexer bürokratischer Vorgaben“, betonte IHK-Vizepräsident Mark Rauschen zum Auftakt des Nachhaltigkeitsforums 2025 in der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) in Osnabrück. Mehr als 120 Gäste aus der regionalen Wirtschaft folgten der Einladung von Creditreform, PKF WMS und der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen aktuelle Entwicklungen rund um die sogenannte „Omnibus-Verordnung“ der Europäischen Union, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung Entlastung bringen soll. Dabei wurde deutlich: Während die EU mit der Verordnung einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau setzt, sehen sich viele Betriebe nach wie vor durch eine unklare Rechtslage und überbordende Vorgaben ausgebremst. Dies unterstreiche die aktuelle IHK-Bürokratieumfrage, so Rauschen. Danach empfänden 57 Prozent aller befragten Unternehmen die geltenden Berichtspflichten und Nachhaltigkeitsvorgaben als starke oder sehr starke Belastung. Der IHK-Vizepräsident fordert daher: „Politik und Verwaltungen müssen endlich spürbare Erleichterungen schaffen, damit Unternehmen wieder Freiräume bekommen.“
Ein konkretes Beispiel für eine solche dringend benötigte Entlastung stellte Julia Twachtmann, IHK-Projektleiterin Nachhaltigkeit, mit dem neuen freiwilligen Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen vor: dem VSME. Der „Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs“ reduziert Berichtspunkte deutlich und soll eine zentrale Lösung für fortlaufende Datenabfragen zu den Themen Soziales, Unternehmensführung und Umwelt (ESG) entlang der Lieferkette bilden. Dr. Benjamin Mohr, Mitglied der Geschäftsführung bei der Creditreform Rating AG bezeichnete den neuen Standard als „machbar – und einen wesentlich besseren Einstieg in die Thematik als alles, was wir bisher in diesem Bereich gesehen haben.“
Trotz aller regulatorischen Herausforderungen wurde beim Nachhaltigkeitsforum deutlich: Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen längst kein Pflichtthema mehr, sondern bietet Chancen und wird daher aktiv und innovativ gestaltet.
Das zeigte sich auch in den Praxisbeiträgen regionaler Unternehmen:
Christoph Spandau, Geschäftsführer der Re.Lion.Bat.Circular GmbH in Meppen, gewährte Einblicke in die europaweit größte Recyclinganalage für Batterien. Das Unternehmen ist ein Beispiel für innovative Marktführer aus der Region. In ihrer Anlage können bis zu 60.000 Akkus pro Jahr recycelt werden – rund ein Drittel der gesamten deutschen Kapazität.
Die Conditorei Coppenrath & Wiese aus Mettingen, die auch am Standort Osnabrück mit Tochterfirmen und Niederlassungen aktiv ist, präsentierte seine Nachhaltigkeitsstrategie als eine Mischung aus Regulatorik, Kundenanforderungen und Zukunftsorientierung. Die Nachhaltigkeitsmanagerin Dr. Ing. Imke Korte berichtete, dass das Unternehmen seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 35 Prozent reduzieren und bis 2045 sogar 90 Prozent einsparen will. Dabei wird der Reduktionsprozess aktuell freiwillig von der “Science Based Targets Initiative“ validiert.
Die Mainka Bau GmbH & Co. KG aus Lingen zeigte, wie unternehmerische Verantwortung auch ohne regulatorische Pflicht umgesetzt werden kann. Die Nachhaltigkeitsverantwortlichen Christian Mross und Marcel Maue schilderten, dass das Unternehmen auch nach dem Wegfall der Berichtspflicht freiwillig weiter nach den ESRS-Vorgaben berichten werde.
Neben den Vorträgen bot die Veranstaltung Raum für kollegialen Austausch und Vernetzung.

Regionale Unternehmen sehen Energiewende negativer als im Bundestrend

Die IHK-Organisation hat die Ergebnisse ihres bundesweiten Energiewendebarometers (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB) veröffentlicht. Dabei berichten 56 Prozent der Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim von negativen oder sehr negativen Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Für nur zehn Prozent gibt es positive Auswirkungen. Der daraus errechnete Energiewendebarometerwert liegt damit auf einer Skala von -100 (sehr negativ) bis +100 (sehr positiv) bei -28,8. Das ist zwar im Vergleich zum Vorquartal (-41,9) eine Verbesserung, dennoch liegt Wert deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von -15,5. Vor der Energiekrise hatte der Wert im Jahr 2021 sogar noch bei -0,8 gelegen.
„Die Politik tut zu wenig, um die Unternehmen bei der Transformation zu unterstützen. Vor allem die explodierenden Netzentgelte belasten die Betriebe“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf. Die Bundesregierung habe zwar die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe gesenkt, gleichzeitig aber den Bundeszuschuss zu den Netzentgelten gestrichen. „Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen, brauchen die Unternehmen wettbewerbsfähige Energiepreise. Und zwar langfristig“, so Graf weiter.
Die Ergebnisse des Barometers auf Bundesebene zeigen in eine ähnliche Richtung, liegen jedoch etwas besser als in der Region. Der bundesweite Barometerwert steht bei -19,8. Auffällig ist vor allem die wachsende Zahl von Unternehmen, die Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen sehen. Hier stieg der Wert von 65 auf 80 Prozent. Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Maßnahmen durchgeführt, um Energie einzusparen. Daher sehen nur noch zehn Prozent der Unternehmen Einsparpotentiale von mehr als zehn Prozent ihres Energieverbrauchs. In der Industrie sind es sieben, in der energieintensiven Industrie sogar nur 1,3 Prozent. „Substanzielle Einsparungen sind bei vielen Betrieben nicht mehr möglich, ohne die Produktion einzustellen oder das Angebot zu reduzieren“, beschreibt Graf.
Die Umfrage greift auch das Thema Direktstromlieferverträge auf. Bundesweit planen 14 % der Unternehmen sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs). Dabei handelt es sich um Abschlüsse von langfristigen Direktstromlieferverträgen, in denen alle Rahmenbedingungen für den Stromverkauf zwischen den Parteien festgelegt sind. Derartige Verträge dienen der Preisfixierung auf der Einkaufsseite und geben auch den Anbietern Planungssicherheit. Weitere 13 % haben solche Verträge bereits realisiert oder setzen sie gerade um. In der energieintensiven Industrie planen oder realisieren 61 % der Unternehmen solche Formen der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. In der Wirtschaftsregion beschäftigen sich 46 % der Unternehmen und damit deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt mit PPAs (26 %). Das hohe Interesse der regionalen Wirtschaft am Abschluss von langfristigen Direktstromlieferverträgen wurde auch auf einer kürzlich stattgefundenen IHK-Veranstaltung mit über 60 Unternehmen deutlich.
Unter den 54 teilnehmenden Mitgliedsunternehmen der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bezeichnen sich sechs Prozent heute schon als klimaneutral, weitere 56 Prozent wollen bis 2030, 2040 oder 2045 klimaneutral werden.
„Wichtig ist, dass aus dem vorliegenden Wachstumspaket der Bundesregierung schnell politische Maßnahmen werden, die bei den Unternehmen ankommen“, so Graf. Es brauche jetzt Wachstumsimpulse, damit die Unternehmen in Zukunftsthemen wie die Energietransformation investieren könnten.

Unternehmen bewerten Energiewende immer schlechter

Für knapp 60 Prozent der Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hat die Energiewende negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unter den Industrieunternehmen geben sogar 77 Prozent an, die Energiewende schade ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist eine Steigerung von 10 Prozent zum Vorquartal. Das ergab die aktuelle IHK-Umfrage zum Thema Energieversorgung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1012 KB) für das 1. Quartal 2024.
„Meine größte Sorge ist die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie,“ sagt Uwe Goebel, Präsident der der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim mit Blick auf die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage. Er forderte die Politik auf, gegenzusteuern: „Die Transformation der Industrie wird dann erfolgreich gelingen, wenn unsere Unternehmen Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen erhalten. Die Bundesregierung muss deshalb schnell handeln, um insbesondere die enorm gestiegenen Netzentgelte zu senken. Auf die vorgelegte Kraftwerkstrategie müssen zügig konkrete Maßnahmen folgen“, fordert IHK-Präsident Goebel.
94 Prozent der Unternehmen fordern, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. „Wir brauchen eine Entbürokratisierung, die nicht nur auf dem Zettel steht, sondern dafür sorgt, dass beispielsweise der Windstrom zügig bei den Unternehmen ankommt“, so Goebel. Die Belastung durch Berichterstattungspflichten, Zertifizierungen und Kontrollen sei vor allem im Vergleich zum Ausland hoch.
„Die Verlagerungen der Industrie ins Ausland bleibt mit 26 Prozent besorgniserregend hoch. Der Wert für geplante Verlagerungen steigt dabei von 5 Prozent auf 18 Prozent. Die Politik muss diese Warnsignale endlich ernstnehmen“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie.
Die Stabilität des Netzes und Versorgungssicherheit seien wichtige Themen: 25 Prozent der Unternehmen haben laut der Umfrage mit Spannungsabsenkungen oder Stromausfällen zu tun und berichten von teils massiven Schäden an Werkzeugen oder Produkten. Besonders belastend sind für viele Unternehmen die Netzentgelte. Sie sind zu Jahresbeginn noch einmal deutlich gestiegen. 89 Prozent aller Unternehmen fordern deshalb die Reduzierung der Netzentgelte. In der Industrie sind es 92 Prozent.

IHK-Energieumfrage: Unternehmen hoch belastet – Verlagerungen ins Ausland nehmen zu

Mehr als die Hälfte der Unternehmen (53 Prozent) in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim sehen die hohen Energiepreise als deutlichen Nachteil für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Fast jedes sechste Unternehmen (14 Prozent) schränkt weiterhin Angebot und Produktion aufgrund der Energiekosten ein. Das ergab die repräsentative IHK-Umfrage zum Thema Energieversorgung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 662 KB). Ausgewertet wurden dafür die Antworten von 507 Unternehmen verschiedener Branchen und Größen aus der Region für das 4. Quartal 2023.
„Ein Drittel der Industriebetriebe verlagert Teile der Produktion ins Ausland. Das ist mehr als besorgniserregend“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie. 28 Prozent haben schon Produktionskapazitäten ins Ausland verlagert oder setzen das gerade um. Weitere fünf Prozent planen eine Verlagerung. „Im Vorquartal deutete sich die Verlagerung von Produktionskapazitäten an, jetzt sehen wir die Folgen: Verlagerungen finden statt und das mit einem deutlichen Anstieg. Hier zeigt sich das schwindende Vertrauen in den Standort.“ Im Vorquartal hatte der Wert für Produktionsverlagerungen noch zwölf Prozentpunkte niedriger gelegen.
Bei den energieintensiven Betrieben berichten 36 Prozent von Produktionseinschränkungen. 73 Prozent der Unternehmen mit einem höheren Energiebedarf sagen trotz leicht sinkender Energiepreise im Vergleich zum Höhepunkt der Energiekrise vor zwei Jahren: Die Energiewende schadet unserer Wettbewerbsfähigkeit. Tatsächlich sind die Kosten für Energie vor allem im internationalen Vergleich nach wie vor auf einem hohen Niveau.
Viele Unternehmen stellen sich den Herausforderungen und heben weitere Einsparpotentiale: 57 Prozent der Betriebe haben in den letzten drei Monaten Maßnahmen umgesetzt, um Energie zu sparen. Immer weniger allerdings können Maßnahmen mit Einsparungen von über 20 Prozent umsetzen. Dies waren im vergangenen Quartal nur noch sieben Prozent der Unternehmen, während die Zahl Anfang 2023 noch bei elf Prozent lag.
Ein Thema wird für die Unternehmen immer wichtiger: Der Abschluss von sogenannten Power Purchase Agreements (kurz PPA). Dies sind Direktstromlieferverträge, die Strompreise und
-mengen langfristig sichern können. 27 Prozent der Industrieunternehmen geben an, dass sie solche PPAs umsetzen oder planen.
Die Bundesregierung hatte zur Entlastung Ende des vergangenen Jahres das Strompreispaket aufgelegt und darin sowohl die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe als auch einen Zuschuss zu den Netzentgelten vorgesehen. Letzterer fiel dann aber dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Opfer. Deutlich fiel daher die Einschätzung der Unternehmen aus: 31 Prozent geben dem Strompreispaket die Note mangelhaft, 24 Prozent verteilen sogar ein ungenügend.
Und so bleiben wichtige Forderungen an die Politik auch im Jahr 2024 bestehen: Neben der Senkung der Netzentgelte (89 Prozent der Unternehmen) sind dies vor allem die Straffung von Planungsverfahren (97 Prozent). 88 Prozent der Unternehmen fordern die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine stärkere Entwicklung von PPAs. „Mit gezielten Investitionszuschüssen für den Ausbau erneuerbarer Energien kann die Politik hier schnell helfen“, argumentiert Anke Schweda: „Angesichts der bedrückenden Lage bei den befragten Unternehmen ist die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Ansonsten wird es nicht bei kurzfristigen Produktionseinschränkungen und Teilverlagerungen bleiben. Die Politik muss für die Industrie und für energieintensive Betriebe schnellstmöglich konkrete und wirksame Maßnahmen vorlegen.“

Wettbewerbsfähige Strompreise sicherstellen IHK-Fachausschuss Industrie und Umwelt tagt bei der KME

„Seit mehr als einem halben Jahr diskutiert die Bundesregierung ohne Erfolg über notwendige Maßnahmen für den Erhalt der energieintensiven Industrie. Deutsche Unternehmen zahlen einen vielfach höheren Strompreis als Wettbewerber in Frankreich, China oder den USA. Der Ausbau von Energieangebot und -infrastruktur muss daher dringend beschleunigt und ein wettbewerbsfähiger Preis dauerhaft sichergestellt werden.“ Dies erklärte Dietmar Hemsath, Vorsitzender des IHK-Fachausschusses für Industrie und Umwelt, in der Sitzung bei der KME Germany GmbH in Osnabrück.
Während die Wirtschaft auf eine Entscheidung immer länger warte, gehe die Produktion in Deutschland spürbar zurück. „Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft droht durch die Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland dauerhaften Schaden zu nehmen. Die Unternehmen aller Branchen brauchen finanzielle Spielräume für Investitionen und um die politisch eingeleitete Transformation zur Klimaneutralität umzusetzen. Es bedarf daher dringend einer Entlastung aller Unternehmen.
Das Ende Juni 2023 entwickelte Konzept der DIHK „StromPartnerschaft“ stellt einen Fahrplan dar, wie dieses Ziel nachhaltig erreicht werden kann“, erklärte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Innovation und Energie.
Die aktuellen Schwierigkeiten eines energieintensiven Unternehmens verdeutlichte Markus Sahner, Werkleiter der KME Germany GmbH. Das Unternehmen stellt mit rund 800 Mitarbeitern Halbzeuge und Fertigerzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen her. Dafür benötigt es große Mengen Erdgas und Strom zum Schmelzen, Raffinieren, Gießen, Glühen und Walzen von Kupfer. Die nationalen Energiekosten seien daher entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Osnabrück. Der Erhalt des Standortes sei auch gesamtgesellschaftlich wichtig, denn: „Kupfer ist für das Gelingen der Energiewende und für unsere technologische Zukunft, z. B. in der Raumfahrt oder dem Mobilfunk, ein entscheidender Werkstoff. Für die Produktion eines Elektroautos z. B. wird rund dreimal so viel Kupfer benötigt als bei einem Verbrenner“, erklärte Sahner.
Die Belastung des Unternehmens bezifferte Wolfgang zur Stadt, Head of General Procurement, KME Germany GmbH: „Der Energieeinsatz, um eine Tonne Kupfer zu schmelzen, ist überall gleich. Aktuell liegen die Marktpreise in Deutschland für Strom rund 52 und für Erdgas sogar 94 Prozent über dem Preis von vor zwei Jahren. Dies führt allein bei uns zu jährlichen Kostenmehrbelastungen in zweistelliger Millionenhöhe.“ Zudem fehle es an Planungssicherheit. Je nach angelegter Definition werde KME – trotz einem Gesamtenergiebedarf von mehr als 500.000 MWh pro Jahr – nicht als energieintensiv eingestuft, weil wegen der hohen Kupferpreise der Energieanteil am Umsatz zu gering ausfalle. Insofern seien Entlastungen dringend erforderlich.
Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Fachausschuss Industrie und Umwelt trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.

Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Mit der am 29.06.2023 in Kraft getretenen EU Deforestation Regulation über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union kommen auf Unternehmen zusätzliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Sie regelt, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt eingeführt, ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Als unmittelbar geltendes EU-Recht muss die Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Der Anwendungsbeginn der EUDR ist um 12 Monate verschoben worden. Somit sollen die Nachweispflichten für Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026 den neuen Pflichten nachzukommen.

Verkehrsverbot

Die Verordnung regelt in Artikel 3 ein sogenanntes Verkehrsverbot, wonach die relevanten Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) und relevanten Erzeugnisse (Erzeugnisse gemäß Anhang I der Verordnung, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden) nur dann in Verkehr gebracht oder auf dem EU-Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
  • sie sind entwaldungsfrei,
  • sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt und
  • für sie liegt eine Sorgfaltserklärung vor
Die Liste der erfassten Rohstoffe sowie Erzeugnisse wird regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, wobei neue Daten, wie sich verändernde Entwaldungsmuster, berücksichtigt werden. Unternehmen sollten die Liste daher regelmäßig prüfen.

Entwaldungsfreiheit

“Entwaldungsfrei” bedeutet,
  • dass die relevanten Erzeugnisse relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, und
  • im Fall relevanter Erzeugnisse, die Holz enthalten oder unter Verwendung von Holz hergestellt wurden — dass das Holz aus dem Wald geschlagen wurde, ohne dass es dort nach dem 31. Dezember 2020 zu Waldschädigung gekommen ist.

Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes

Zusätzlich zur Entwaldungsfreiheit fordert Artikel 3 der Verordnung auch die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes. Laut Definition sind dies die im Erzeugerland geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf:
  • Landnutzungsrechte,
  • Umweltschutz,
  • forstbezogene Vorschriften, einschließlich Regelungen der Forstwirtschaft und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, wenn sie in direktem Bezug zur Holzgewinnung stehen,
  • Rechte von Dritten,
  • Rechte von Arbeitnehmenden,
  • völkerrechtlich geschützte Menschenrechte,
  • den Grundsatz der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung (the principle of free, prior and informed consent — FPIC), auch entsprechend der Verankerung in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker,
  • Steuer-, Korruptionsbekämpfungs-, Handels- und Zollvorschriften.

Sorgfaltserklärung

Mit einer Sorgfaltserklärung müssen Marktteilnehmer und Händler, die keine KMU sind, die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Verordnung bestätigen (Art. 4 und 5).
Marktteilnehmer: jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt. → Änderung der Zolltarifnummer bedeutet ein Inverkehrbringen!

Händler: jede Person in der Lieferkette mit Ausnahme des Marktteilnehmers, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse auf dem Markt bereitstellt.
Ohne vorherige Vorlage einer Sorgfaltserklärung dürfen sie keine relevanten Erzeugnisse in Verkehr bringen, ausführen beziehungsweise bereitstellen.
Verpflichtete, die auf Grundlage der Erfüllung der in Art. 8 der Verordnung beschriebenen Sorgfaltspflicht zu dem Schluss gekommen sind, dass die relevanten Erzeugnisse Art. 3 entsprechen, übermitteln den zuständigen Behörden - bevor sie diese in Verkehr bringen oder ausführen - über das (noch einzurichtende) Informationssystem eine Sorgfaltserklärung.
Diese elektronisch abrufbare und übermittelbare Sorgfaltserklärung muss die in Anhang II der Verordnung für diese Erzeugnisse aufgeführten Informationen enthalten sowie eine Erklärung des Verpflichteten darüber, dass er die Sorgfaltspflicht erfüllt hat, und dass kein oder lediglich ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde.

Sorgfaltspflicht, Informationsanforderungen, Risikobewertung

Die Sorgfaltspflicht nach Artikel 8 umfasst Folgendes:
  • die Sammlung von Informationen, Daten und Unterlagen, die erforderlich sind, um die Anforderungen gemäß Art. 9 (Informationsanforderungen) zu erfüllen;
  • Maßnahmen zur Risikobewertung gemäß Artikel 10 sowie
  • Maßnahmen zur Risikominderung gemäß Artikel 11.
Verpflichtungen für Unternehmen hängen von der Höhe des Risikos ab, unter Umständen kann bei geringem Risikoprofil ein reduzierter Umfang der anzuwendenden Sorgfaltspflicht gelten. Letztlich greift ein händlerspezifisch eingeschränkter Pflichtenkanon für KMU (Artikel 5 Absätze 2 und 3).

Einführung und Handhabung der Sorgfaltspflichtregelungen

Die Verpflichteten müssen nach Artikel 12 verfahren und Maßnahmen einführen, um die Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 zu erfüllen („Sorgfaltspflichtregelung“). Die Sorgfaltspflichtregelung ist regelmäßig (mindestens jährlich) und anlassbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, etwa wenn sie von neuen Entwicklungen Kenntnis erlangen, die die der Sorgfaltspflichtregelung beeinflussen könnten.

Berichterstattung und Aufzeichnungen

Von der Verordnung Verpflichtete, die keine KMU oder natürliche Personen sind, müssen jährlich öffentlich (auch im Internet) über ihre Sorgfaltspflichtregelung berichten (Artikel 12 Absatz 3). Verpflichtete, die auch in den Anwendungsbereich anderer Rechtsakte der EU fallen, in denen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette festgelegt sind, können ihre Berichterstattungspflichten erfüllen, indem sie die erforderlichen Informationen in die Berichterstattung im Zusammenhang mit diesen anderen Rechtsakten der EU aufnehmen.
Die im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht stehenden Unterlagen, wie beispielsweise alle Aufzeichnungen, Maßnahmen und Verfahren gemäß Artikel 8, sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Diese Unterlagen stellen sie auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Verfügung.

Durchsetzung und Sanktionen

Die EU-Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung und Kontrolle der Verordnung verantwortlich. In Deutschland wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sein (BLE) die hierfür zuständige Behörde sein.
Verstöße gegen die neue EU-Verordnung können mit
  • hohen Bußgeldern, bis 4 Prozent des Jahresumsatzes,
  • dem Einzug der relevanten Erzeugnisse,
  • der Einziehung der Einnahmen aus der Transaktion mit den relevanten Erzeugnissen,
  • den vorübergehenden, im Höchstfall 12 Monate dauernden Ausschluss von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung, darunter auch Ausschreibungsverfahren, Finanzhilfen und Konzessionen,
  • einem vorübergehenden Verbot des Inverkehrbringens oder der Bereitstellung auf oder der Ausfuhr aus dem Unionsmarkt von relevanten Rohstoffen / relevanten Erzeugnissen und
  • einem Verbot der Anwendung der vereinfachten Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 13 bestraft werden.

Abgrenzung zur EU-Holzhandelsverordnung

Die EU-Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010 wird mit Wirkung vom 30.12.2024 aufgehoben (Artikel 37). Allerdings gibt es für bestimmte Erzeugnisse Übergangsregelungen (Artikel 37). Etwa für Erzeugnisse, die vor dem 29.06.2023 erzeugt und ab dem 30. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, besteht eine Übergangsfrist bis 31.12.2027 (Artikel 37 Absatz 1).
Im Zusammenhang mit der bisherigen Holzhandelsverordnung ist zudem darauf hinzuweisen, dass in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 eine erhebliche Ausweitung der erfassten Holzprodukte vorgenommen wurde. Folglich werden zukünftig auch zahlreiche Wirtschaftsakteure in Bezug auf Holz betroffen sein, die bislang nicht in den Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten nach der Holzhandelsverordnung fielen.

FAQs zur EUDR

Informationen zur Umsetzung und häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Quelle: IHK Düsseldorf

Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur (Innovationsgutscheine) sind bei der NBank online gegangen

Seit dem 4. Oktober 2023 können bei der NBank Anträge im Programm „Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutscheine“ gestellt werden.

Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen, um die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen voranzutreiben. Im Zuge dessen wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben gezahlt, bis zu einem Betrag von maximal 30.000 Euro. Zielgruppe sind KMU der gewerblichen Wirtschaft. Gefördert wird die Beauftragung von Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistender, im Zusammenhang mit einem eigenen Innovationsvorhaben.
(Quelle: NBank)

IHKN: Industrie fordert mehr Engagement für den Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit

Mehr Engagement der Landesregierung für den Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit – das wünschte sich die Wirtschaft von Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des Landes Niedersachsen, jetzt beim Innovationsdialog der IHK Niedersachsen (IHKN). Knapp zwei Stunden diskutierten Industrieunternehmer mit dem Minister und Jörn Schepelmann, Mitglied des Landtags und wirtschafts- und verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Grundlage waren die Ergebnisse einer aktuellen IHKN-Umfrage zur Innovationsfähigkeit der niedersächsischen Industrie.
„Die niedersächsische Industrie trägt rund 84 Prozent der privatwirtschaftlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung bei. Wer die Innovations- und damit die Wettbewerbsfähigkeit verbessern möchte, muss bei der Industrie ansetzen. Jetzt müssen die richtigen Weichen gestellt werden“, erklärte Dr. Bernhard Brons, Präsident der IHK Niedersachsen (IHKN). Steigende Energiekosten beispielsweise stellen aktuell viele bisherige Konzepte auf den Prüfstand, so dass selbst innovative Branchen Schwierigkeiten bekommen. Brons forderte die Politik auf, mutiger, schneller und verbindlicher zu werden. Investiert werden sollte auch in die Qualifizierung der Menschen. Subventionen sollten stets das letzte Mittel der Wahl sein.
„Eine zentrale Frage ist, wie schnell wir tatsächlich die großen politischen Projekte umsetzen können. Antrieb für Innovation sind vor allem die drei großen D – Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demographischer Wandel. Das ist eine der größten Transformationen, die wir in den letzten Jahrzehnten erlebt haben“, erklärte Lies. Am Beispiel der staatlichen Zuschüsse für den klimagerechten Umbau eines niedersächsischen Stahlkonzerns machte er deutlich, dass es auch eine Zeit der größten Investitionen sei.
„Gerade in der aktuellen Energie- und Wirtschaftskrise müssen alle Rahmenbedingungen stimmen, damit die industrielle Basis eine Zukunft in Niedersachsen hat. Das Gegenteil ist der Fall: Mehr als zwei Drittel der Unternehmen beurteilen die staatlichen Rahmenbedingungen aktuell negativ. Bisherige Aktivitäten zur Verfahrensbeschleunigung oder zur Entbürokratisierung reichen also bei Weitem noch nicht“, zitiert Anke Schweda, IHKN-Sprecherin Innovation, aus der aktuellen Umfrage zur Innovationsfähigkeit. Die Politik meine es gut, aber es komme oft nicht bei den Betrieben an. Dies zeige die Umfrage deutlich: Jedes dritte Unternehmen befürchtet, dass sich die staatlichen Rahmenbedingungen in den kommenden zwölf Monaten weiter verschlechtern. Nur 2 Prozent rechnen damit, dass sich die Situation verbessert. „Das Vertrauen in Politik und Verwaltung nimmt weiter ab. Diese zunehmende Unzufriedenheit mit Bürokratie und die Sorge um Arbeitskräfte schaden der Innovationskraft“, so Schweda.
Ihre eigene Innovationsfähigkeit bewerten rund 80 Prozent der Unternehmen bei den Faktoren Personal und Kapital aktuell als positiv. Doch fehlendes Personal wird immer häufiger zur Herausforderung: 63 Prozent sorgen sich um die Nachbesetzung bei beruflich Qualifizierten. Die Unternehmen finanzieren ihre Innovationen überwiegend durch Eigenkapital und Cash-Flow. Risikokapital oder Crowdfunding spielen dagegen kaum eine Rolle. Viel Potenzial gibt es bei der steuerlichen Forschungszulage: Bisher nutzen 15 Prozent diese Fördermöglichkeit. Jedoch beschäftigen 69 Prozent der Unternehmen eigenes FuE-Personal und könnten sich 25 Prozent der Personalkosten für betriebliche FuE-Projekte vom Finanzamt erstatten lassen.
Laut Umfrage bewerten im Detail 88 Prozent der Unternehmen die Dauer und Komplexität behördlicher Verfahren negativ. Diesen Befund konkretisierten die Industrievertreter Dietmar Hemsath aus Georgsmarienhütte, Matthias Kählig aus Hannover und Bernhard Böden aus Achim. Sie berichteten über ausgebliebene behördliche Auskünfte bis zu Genehmigungsverfahren, die aufgrund ständiger Nachforderungen selbst nach mehreren Jahren zu keinem erfolgreichen Abschluss gebracht wurden. „Die öffentliche Verwaltung muss effizienter, digitaler werden“, so die Forderung der Unternehmer. Ein weiterer konkreter Vorschlag lautete: Politisch angedachte Veränderungen - wie die vielfältigen Einzelmaßnahmen zur Umsetzung der Energiewende – sollten künftig zunächst in Modellregionen ausprobiert werden. Erst wenn der Feldversuch erfolgreich war, sollte entschieden werden, ob dies ein sinnvoller Ansatz für ganz Deutschland sein kann.
Minister Lies kündigte an, Genehmigungen vermehrt erst ab einer gewissen Anlagengröße vorzusehen und gerade für KMU niedrigschwellige Förderprogramme vorzuhalten. MdL Schepelmann schlug die Einführung einer Genehmigungsfiktion vor, nach der eine Genehmigung nach einer vorher festgelegten Zeit automatisch als erteilt gelte, sofern alle Genehmigungsauflagen im Antrag erfüllt wurden. IHKN-Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt riet abschließend, bei Entwicklung von Maßnahmen noch stärker auf die Erfahrung der Wirtschaft zurückzugreifen, z. B. bei der Einführung des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (kurz: KVP) zur Effizienzsteigerung in Behörden.

IHK-Netzwerk: Innovationspotenziale der „Industrie 4.0“ diskutiert

Über Innovationspotenziale smarter Sensordatenauswertung für die Automatisierung der Industrie informierten sich die Mitglieder des IHK-Netzwerks Industrie 4.0 Ende Juni in Melle. Prof. Dr.-Ing. Steffen Greiser, seit 2020 Professor für Automatisierungstechnik an der Hochschule Osnabrück, demonstrierte dazu, wie in der Lehre auf dem Campus Lingen Fragestellungen aus der Praxis u. a. mittels künstlicher Intelligenz gelöst werden. Eines der Beispiele war die Bewertung der Nachhaltigkeit in Produktion und Logistik mit dem Ziel, die Effizienz und Zukunftsfähigkeit zu verbessern.
Gastgeber Guido Hübner, technischer Leiter der ASSMANN Büromöbel GmbH & Co. KG, zeichnete nach einem Betriebsrundgang mit seinem Praxisbericht ein Bild von der Zukunft des Arbeitens in der „Büromöbelproduktion 4.0“. Mit gut 400 Mitarbeitenden fertigt das Unternehmen, welches zu den modernsten Möbelproduktionsanlagen in Deutschland gehört, aktuell rund 2.500 Möbel pro Tag. Die Produktion ist das Herzstück des Unternehmens und hat sich über die Jahre hin zu einer automatisierten, voll digitalisierten und auftragsbezogenen Fertigung weiterentwickelt. „Bei ASSMANN ist einiges schon jetzt keine ferne Zukunftsmusik mehr“, betont Hübner. „Manch gute Idee - wie ein automatisiertes Kommissionierlager - liegt noch in der Schublade, weil uns bisher der Platz gefehlt hat. Dennoch arbeiten wir kontinuierlich daran, Produktionsprozesse und Abläufe weiter zu optimieren und Vorreiter bei der Digitalisierung zu bleiben.“ So wird beispielsweise bei der Planung und Weiterentwicklung von Produktionsarbeitsbereichen und Prozessen bereits auf digitale Technologien gesetzt. Wichtige Quelle für neue Ideen seien für ihn auch der regelmäßige und persönliche Austausch mit anderen Unternehmen. Um den bereits hohen Automatisierungsgrad zu erreichen, investierte ASSMANN innerhalb von 15 Jahren insgesamt 40 Mio. Euro.
Die Weichen für die Digitalisierung wurden schon früh gestellt: Mit dem vernetzten Fertigungsleitsystem und der Integration von Robotik in der Fertigung ging man in Melle bereits vor mehr als zehn Jahren erste Schritte in Richtung Industrie 4.0. Seitdem wurde u. a. eine neue Montagelinie mittels Virtual Reality geplant und realisiert, wodurch Arbeitsabläufe direkt getestet und mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden konnten. Am integrierten Handarbeitsplatz werden Montagehinweise mittels Beamer auf das Werkstück projiziert.
Um Raum für die Realisierung weiterer Digitalisierungsprojekte zu schaffen, wird derzeit u.a. in der Produktion die Anzahl der Varianten weiter reduziert. Und anstatt ein neues Verwaltungsgebäude zu errichten, buchen sich die Mitarbeitenden ihren Schreibtisch je nach Bedarf in der Verwaltung und dem ASSMANN Forum. Eine Erfahrung der Corona-Zeit, so Hübner. Vorher habe er nicht geglaubt, dass das wirklich funktioniere. Heute sei digitales Arbeiten etabliert – was wiederum zu neuen digitalen Produktlösungen für Büro und Homeoffice führte.
Dem IHK-Netzwerk „Industrie 4.0“ gehören aktuell rund 80 Mitglieder an. Es richtet sich ausschließlich an Vertreter regionaler Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Weitere Infos finden Sie hier.

IHK-Erfinder- und Patentberatung

Sie haben eine technische Erfindung gemacht, wissen aber nicht genau, wie Sie dieses Wissen schützen lassen können? Die IHK bietet eine monatliche Erfinder- und Patentberatung in Osnabrück sowie jeweils zwei Beratungen in Lingen und Nordhorn an. In einem vertraulichen Einzelgespräch können Sie Ihre Erfindung einem ehrenamtlich für die IHK tätigen Patentanwalt vorstellen und erhalten erste Hinweise, ob und wie sich diese Erfindung schützen lässt. Die Erfinder- und Patentberatung ist kostenlos, allerdings erheben wir ein Pfandgeld in Höhe von 25 EUR. Sie bekommen dieses Pfand im Anschluss zurück. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.
Für das erste Halbjahr 2026 bieten wir Ihnen folgende Beratungstermine an:
Erfinder- und Patentberatungen in der IHK Osnabrück, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
23. April 2026, 09. Juni 2026 und 25. August 2026
Erfinder- und Patentberatungen im IHK-Regionalbüro Lingen, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
06. Mai 2026 und 11. November 2026
Erfinder- und Patentberatungen im IHK-Regionalbüro Nordhorn, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
13. August 2026

Förderprogramme für Digitalisierung

Für viele Unternehmen sind die oftmals hohen Kosten von Digitalisierungsvorhaben eine hohe Hürde. Damit dies nicht zu einem Hemmnis wird, gibt es für kleine und mittlere Unternehmen verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick.

Beschäftigung akademisch qualifizierter Fachkräfte

Der Fachkräftemangel wird in den Unternehmensbefragungen der IHK von den regionalen Unternehmen regelmäßig als eines der größten Konjunkturrisiken bewertet. Dabei geht es primär um die Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften. In einer aktuellen Studie hat die IHK nun erstmals den Arbeitsmarkt für akademisch qualifizierte Fachkräfte untersucht. Die hierzu durchgeführte IHK-Unternehmensbefragung zeigt: Der regionale Bedarf an Akademikern steigt. In Zukunft droht sogar eine Unterversorgung. Schon heute sind zahlreiche Stellen für Akademiker in der Region unterbesetzt.
“Akademiker, die für den Arbeitsmarkt praxisnah ausgebildet sind, sind hier in der Region gefragt. Die Betriebe werden künftig auch noch mehr Akademiker benötigen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region zu sichern. Zusammen mit Hochschulen und Wirtschaftsförderern möchten wir deshalb die Position unserer Region im Wettbewerb um ‘die besten Köpfe’ verbessern”, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Standortentwicklung. An den Hochschulstandorten in Lingen und Osnabrück bestehe dafür eine gute Ausgangsbasis.
“Als Hochschulen tragen wir Verantwortung für den akademischen Nachwuchs in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Neben dem Angebot einer qualitativ hochwertigen Lehre, ist es unser Anspruch, unsere Studierenden bestmöglich auf ihren individuellen beruflichen Werdegang vorzubereiten”, erklärten Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke, Vizepräsidentin der Universität Osnabrück und Prof. Dr. Alexander Schmehmann, Vizepräsident der Hochschule Osnabrück. Hinweise aus den Unternehmen – als potenzielle Arbeitgeber – zu nachgefragten Kompetenzen oder möglicherweise fehlenden Studieninhalten seien eine wertvolle Ergänzung zu den hochschuleigenen Absolventenumfragen.
Vor allem Absolventen der Studienfachrichtungen „Ingenieurwissenschaften, Informatik“ sowie „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ werden laut IHK-Befragung in der regionalen Wirtschaft nachgefragt. Positive Ausgangslage hier: In beiden Fachrichtungen bieten sowohl die Hochschule als auch die Universität Osnabrück eigene Studiengänge an. Allerdings: Der überwiegende Teil der Absolventen verlässt die Wirtschaftsregion Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bislang nach dem Abschluss. „Der sogenannte Brain Drain ist sehr bedauerlich, da diese Absolventen dem lokalen Arbeitsmarkt prinzipiell zur Verfügung stehen und passende Stellen vor Ort zu finden wären“, so Schweda.
Daher sollen die Bindung der Studenten an die Region erhöht und Anreize zu Verbleib oder späterer Rückkehr geschaffen werden. Dazu Schweda: „Wir möchten gemeinsam mit unseren Partnern den Austausch zwischen Unternehmen und Studenten von beiden Seiten unterstützen.“ Studenten sollen verbesserte Informationen über die Einstiegsmöglichkeiten in regionalen Unternehmen erhalten. So sollen etwa Betriebe mit Akademikerbedarf verstärkt motiviert werden, Praxiseinblicke für Studenten anzubieten, z. B. über Best-Practice-Berichte im Rahmen von Gastvorträgen oder organisierten Betriebsbesuchen. Hier möchte die IHK als Austauschplattform dienen. Auch ein möglicherweise hochschulübergreifendes Alumni-Netzwerk gehört zu den Ideen, deren Umsetzung in den kommenden Monaten geprüft werden soll.
Mittelfristig sollen Studieninhalte auf ihre Praxisnähe überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Hierzu wird die IHK in den kommenden Monaten Workshops mit Vertretern aus Hochschulen und Unternehmen durchführen. Zudem wurde von Teilnehmern der IHK-Unternehmensbefragung angeregt, ergänzend zu dualen Studienangeboten, flexiblere Studienformen zu entwickeln, die berufsbegleitendes Studieren erleichtern.
Nach Angaben der Agentur für Arbeit hat sich die Zahl der Akademiker im IHK-Bezirk in den letzten fünf Jahren um durchschnittlich 2.567 Personen jährlich erhöht. Der Akademikeranteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg von 9,2 % im Jahr 2015 auf 11,3 % im Jahr 2020. Im direkten Vergleich zum Bund (17,7 %) und zum Land Niedersachsen (13,7 %) besteht allerdings weiterhin eine Lücke. Dennoch ist die Zufriedenheit der regionalen Unternehmen mit der aktuellen Versorgung mit Akademikern vergleichsweise hoch: Laut IHK-Umfrage sind drei Viertel aller hiesigen Unternehmen, die Akademiker beschäftigen oder dies planen, hiermit „eher zufrieden“ oder sogar „sehr zufrieden“.
Unsere IHK-Analyse “Beschäftigung akademisch qualifizierter Fachkräfte”, den verwendeten Fragebogen für die Unternehmensbefragung sowie eine Übersicht regional bereits etablierter Unterstützungsangebote können Sie auf der rechten Seite unter “weitere Informationen” einsehen.

Startschuss für die Dialogplattform Recyclingrohstoffe

Im Rahmen der nationalen Rohstoffstrategie hat das BMWi die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) mit der Durchführung einer „Dialogplattform Recyclingrohstoffe“ beauftragt.
Die Plattform aus Industrie, Wissenschaft und Verwaltung soll in den nächsten zwei Jahren Handlungsoptionen entwickeln, die zur Erhöhung des Anteils von Recyclingrohstoffen an der Rohstoffversorgung beitragen. Im Fokus sollen metallische Rohstoffe und Industriemineralien stehen.
(Quelle: DIHK)

Umfrage zur Beschäftigung akademisch qualifizierter Fachkräfte im IHK-Bezirk

Ein wichtiger Schlüssel für Ihren unternehmerischen Erfolg ist qualifiziertes Personal. Dies gilt immer stärker für akademisch qualifizierte Fachkräfte: die Zahl Erwerbstätiger mit Hochschulabschluss ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Doch ist der Bedarf an akademisch qualifizierten Fachkräften für alle Branchen gedeckt? Welche Studienfachrichtungen werden in fünf Jahren von der Wirtschaft besonders nachgefragt sein? Und wo verbleiben die Absolventen von Universität und Hochschule Osnabrück?
Diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihrer Hilfe gerne beantworten. Die Erkenntnisse sollen dazu dienen, um im Dialog mit den Osnabrücker Hochschulen mögliche Handlungsoptionen zu entwickeln. Ziel ist es, die Angebote der Hochschulen an die Bedarfe der Unternehmen anzupassen. Die Umfrage finden Sie hier: https://www.onlineumfragen.com/login.cfm?umfrage=108941
Auch wenn Sie keine Akademiker beschäftigen bzw. aktuell keinen Bedarf an akademisch qualifiziertem Personal haben, bitten wir Sie, sich an der Umfrage zu beteiligen. Wir haben hierfür einen eigenen Fragebogen entwickelt. Diesen finden Sie hier:
https://www.onlineumfragen.com/login.cfm?umfrage=109051
Über Ihre Teilnahme bis zum 12. Mai 2021 freuen wir uns. Vielen Dank!

IHK-Netzwerk „Künstliche Intelligenz“ gegründet

„Gerade produzierende Unternehmen können durch den Einsatz von ‚Künstlicher Intelligenz‘ profitieren. Die große Resonanz auf unser IHK-Technologietreiberforum ‚KI‘, das wir vor einem Jahr gestartet hatten, hat diese Einschätzung in insgesamt vier Veranstaltungen bestätigt“, erklärt Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Innovation, anlässlich der Gründung des neuen IHK-Netzwerks „Künstliche Intelligenz“ in Osnabrück. Im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft werden große Mengen maschinenbezogener Daten erzeugt. Dabei bietet die Anwendung von KI großes wirtschaftliches Potenzial, zum Beispiel durch automatisierte Datenanalysen zur Erleichterung von Entscheidungsprozessen.
Mit Unterstützung von Prof. Dr. Joachim Hertzberg, Universität Osnabrück/DFKI-Labor Niedersachsen, und Prof. Dr.-Ing. Heiko Tapken, Hochschule Osnabrück, möchte die IHK den begonnen Wissens- und Erfahrungsaustausch in der Region verstetigen. Die beiden KI-Experten werden den Mitgliedern des neuen IHK-Netzwerks künftig zur Seite stehen und haben zuvor bereits das IHK-Technologietreiber-Forum „KI“ wissenschaftlich begleitet.
Die Vorstellung von Praxisbeispielen soll fester Bestandteil künftiger Netzwerktreffen sein. Den Auftakt machten beim Gründungstreffen Heiner Lüke, Leiter Digitalisierung Produktion der Melos GmbH aus Melle, sowie Bernhard Esders, Geschäftsführer der Esders GmbH aus Haselünne. In ihren Impulsvorträgen berichteten sie über den KI-Einsatz bei der vorausschauenden Wartung (maschinelles Lernen) und in Produkten der Gasmesstechnik. Für „KI“-Dienstleister besteht die Möglichkeit, ihre Expertise über Impulsvorträge in das Netzwerk einzubringen.
Das „KI“-Netzwerk der IHK richtet sich an bestehende und potenzielle „KI“-Anwender. Ziel ist es, die Zusammenarbeit untereinander zu stärken, betriebliche Fragestellungen zu identifizieren und gemeinsame Projekte anzustoßen. Eine Mitgliedschaft ist produzierenden Unternehmen vorbehalten. Insgesamt rund 30 Teilnehmer nahmen jetzt an der Gründungsveranstaltung teil, die in der IHK und parallel als Videokonferenz durchgeführt wurde. (10.09.2020)