Verkehr

Was bedeutet das Coronavirus für das Verkehrsgewerbe? Hier finden Sie einen Informationsüberblick zu den Themen internationaler Warenverkehr, ausländische Mitarbeiter, Sonderregelungen für Lenk- und Ruhezeiten, Gültigkeitsablauf der Fahrerdokumente und Lockerung des Sonntagsfahrverbotes für Lastwagen.
Der internationale Warenverkehr soll zur Versorgungssicherung von Wirtschaft und Bevölkerung so gut wie möglich aufrechterhalten werden. Auf Grund der sich wieder verschärfenden Pandemielage ist nicht auszuschließen, dass es wieder zu einzelstaatlichen Grenz- und Gesundheitskontrollen kommt. Aktuelle Informationen zu Staulängen/Wartezeiten an den innereuropäischen Grenzübergängen finden Sie auf der Seite Truck Border Crossing Times. Während der Personenflugverkehr immer noch eingeschränkt ist, soll der Luftfrachtverkehr unverändert aufrechterhalten werden. Informationen zu den Ein- und Ausreisebestimmungen zu den einzelnen Staaten finden Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.

Auf den Seiten der International Road Transport Union (IRU) finden Sie eine Reihe aktueller Informationen zu diesen Regelungen sowie weitere Informationen zur dortigen Situation im Transportsektor.
Stand: 23.12.2020
Grundsätzlich gilt, dass die Ein- und Ausreise aus den meisten Ländern aus beruflichen Gründen weiterhin möglich ist. Bitte prüfen Sie bei Mitarbeitern aus anderen Ländern die jeweiligen Ein- und Ausreisebestimmungen. Hilfreiche Hinweise zu den Reise- und Sicherheitsbestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland bietet die Bundespolizei Hinweise zur Pendlerbescheinigung an.
 Das Bundesamt für Güterverkehr hat auf seiner Internetseite eine Zusammenstellung der aktuell geltenden Ausnahmeregelungen und Fristverlängerungen auf Grund der COVID-19-Pandemie.
Stand: 23. Dezember 2020
Sowohl im Handel wie in der Logistik gibt es aktuell viele Unternehmen, die entweder stark von der Corona-Pandemie eingeschränkt sind oder gerade besonders belastet sind. Für den Austausch von Über- und Unterauslastungen sind inzwischen zwei Online-Plattformen für die Suche nach Kooperationspartnern geschaffen worden:
“Gemeinsam Handeln” ist ursprünglich für den Handel konzipiert worden, aber inzwischen auch um die Logistik erweitert worden. Für die Teilnahme an dieser Plattform sollten sich interessierte Logistikunternehmen an ihre Branchenverbände wenden.
“Logistik hilft” wurde als Plattform für die Vermittlung von Logistik-Ressourcen vom Fraunhofer-Institut für Materialfluß und Logistik IML initiiert und steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen für Angebote und Gesuche zur Verfügung.
Stand 23. Dezember 2020