Handel, Gastronomie und Tourismus

Stand: 15. März 2021, 9 Uhr
Was bedeutet das Coronavirus für den Einzelhandel, die Tourismuswirtschaft und das Gastgewerbe? 
Hier finden Sie einen Informationsüberblick zu den IHK-Angeboten für die Branchen. Wir analysieren die Wirkungen, unterstützen bei dem Aufbau digitaler Portale und sensibilisieren mit unserer IHK-Kampagnen "Heimat shoppen" und setzen uns mit unserem IHKN-Fokus Zukunft Innenstadt für die Zukunft vitaler Innenstädte und Ortskerne ein. 

Umsatz in Zeiten des Coronavirus?
Die Corona-Krise stellt Handel, Tourismuswirtschaft und Gastgewerbe vor große Herausforderungen. Der Einstieg in das digitale Marketing und den Onlinehandel kann ein Weg sein, weiterhin seine Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Regionale oder lokale Online-Portale bieten die Möglichkeit, auf unkomplizierten Wegen ihre Kunden zu erreichen. Auf diese Weise kann der lokale Einkauf auch in kritischen Zeiten gelingen.
Das Kompetenzzentrum Handel unterstützt die Digitalisierung des Handels in Zeiten des Coronavirus. Auf der Internetseite wird gezeigt, welche kreativen Ansätze es auf Plattformen sowie in den Bereichen Mode und Buchhandel bereits gibt.
Weitere Beispiele für regionale Initiativen finden Sie hier:
In Osnabrück wurde die Initiative "Osnabrück bringt’s" ins Leben gerufen. Viele Unternehmen haben sich bereits eingetragen. Nutzen Sie als Osnabrücker Unternehmer den Service und tragen Sie sich - kostenlos - ein!
In Lingen gibt es die Plattform “LNGN ONLINE”. Mit dem Service soll den Lingener Einzelhändlern geholfen und die digitale Präsenz gestärkt werden. Tragen Sie Ihr Unternehmen - kostenlos - ein!
In Meppen wurde ein neues Portal freigeschaltet, auf dem alle Meppener Unternehmen Ihren Onlineshop, Lieferdienst oder weitere Serviceangebote für Ihre Kunden präsentieren können. Tragen Sie Ihr Unternehmen - kostenlos - ein!
In Nordhorn wird ein neuer Lieferservice angeboten. Mit dem Service soll den Nordhorner Einzelhändlern und Gastronomen geholfen. Melden Sie sich als Unternehmer beim VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.V. !
Außerdem wurde die Initiative “Nordhorn Bringt’s” ins Leben gerufen.
Im Landkreis Grafschaft Bentheim wurde ein neues Portal freigeschaltet, auf dem alle ansässigen Unternehmen Ihren Onlineshop, Lieferdienst oder weitere Serviceangebote für Ihre Kunden präsentieren können. Tragen Sie Ihr Unternehmen - kostenlos - ein!
In Georgsmarienhütte wurde ein neues Portal freigeschaltet, auf dem alle Georgsmarienhütter Unternehmen Ihren Onlineshop, Lieferdienst oder weitere Serviceangebote für Ihre Kunden präsentieren können. Tragen Sie Ihr Unternehmen - kostenlos - ein!
In Bramsche wurde die Initiative "Bramsche bringt’s" ins Leben gerufen. Viele Unternehmen haben sich bereits eingetragen. Nutzen Sie als Unternehmer den Service und tragen Sie sich - kostenlos - ein!
In Melle wurde die Initiative "Melle bringt’s" ins Leben gerufen. Viele Einzelhändler oder Gastronomen machen bereits mit. Nutzen Sie als Unternehmer den Service!
In der Samtgemeinde Artland startete ein neuer Lieferservice, der alle Unternehmen aus Quakenbrück, Menslage, Nortrup und Badbergen unterstützen möchte. Nutzen Sie als Unternehmer den Service!
In der Samtgemeinde Neuenkirchen wurde ein neues Portal freigeschaltet, auf dem alle Unternehmen aus Merzen, Neuenkirchen und Voltlage Ihren Onlineshop, Lieferdienst oder weitere Serviceangebote für Ihre Kunden präsentieren können. Tragen Sie Ihr Unternehmen ein!
In Wallenhorst wurde eine Übersicht erstellt, auf der alle Wallenhorster Unternehmen Ihre Öffnungszeiten und weitere Serviceangebote für Ihre Kunden präsentieren können. Lassen Sie Ihr Unternehmen - kostenlos - eintragen!
In Bad Rothenfelde gibt es die Plattform “Bad Rothenfelde handelt”. Mit dem Service soll den Bad Rothenfelder Einzelhändlern, Gastronomen und lokalen Unternehmern geholfen und die digitale Präsenz gestärkt werden. Tragen Sie Ihr Unternehmen - kostenlos - ein!
In Bad Iburg wurde ein neues Portal eingerichtet, auf dem alle Bad Iburger Unternehmen Ihren Onlineshop, Lieferdienst oder weitere Serviceangebote für Ihre Kunden präsentieren können. Tragen Sie Ihr Unternehmen - kostenlos - ein!
In Sögel gibt es die Plattform “Mein Sögel”. Mit dem Service soll den Sögelner Einzelhändlern, Gastronomen und lokalen Unternehmern geholfen und die digitale Präsenz gestärkt werden. Tragen Sie Ihr Unternehmen - kostenlos - ein!
In Werlte wurde ein Liefer- und Reparaturservice eingerichtet, auf dem alle Werlter Unternehmen Ihren Onlineshop, Lieferdienst oder weitere Serviceangebote für Ihre Kunden präsentieren können. Machen Sie  - kostenlos - mit!
In Haren (Ems) wurde ein neues Portal freigeschaltet, auf dem alle Harener Unternehmen Ihren Onlineshop, Lieferdienst oder weitere Serviceangebote für Ihre Kunden präsentieren können. Tragen Sie Ihr Unternehmen - kostenlos - ein!
Welche Geschäfte dürfen öffnen?
Grundlage für diese Liste und Vorgaben ist die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung sowie die vor Ort geltenden Allgemeinverfügungen
Ein Überblick der Niedersächsische Corona-Verordnung (Stand 13. März 2021):
Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, einschließlich der Outlet-Center und der Verkaufsstellen in Einkaufscentern, müssen grundsätzlich geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind nur solche Geschäfte, die der Versorgung mit Lebensmitteln oder mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs dienen. Dazu gehören:
  • Lebensmittelhandel
  • Wochenmärkte (in Bezug auf Handel mit Lebensmittel und mit Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie Blumengestecken und Grabschmuck)
  • landwirtschaftlicher Direktverkauf, Hofläden
  • Getränkehandel
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Reformhäuser
  • Babyfachgeschäfte
  • Buchhandel
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
  • Optiker, Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen und Autowaschanlagen, Kfz- und Fahrradwerkstätten
  • Kfz- und Zweiradhandel (nur für Probefahrten)
  • Werkstätten für Elektronikgeräte
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen, Brief- und Versandhandel sowie Copyshops
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Zeitungsverkaufsstellen, Fahrtkartenverkaufsstellen
  • Telefonshops
  • Tierbedarf- und Futtermittelhandel
  • Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck sowie  Geschäfte des gärtnerischen Facheinzelhandels wie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte
  • Brenn- und Heizstoffhandel
  • Großhandel und Baumärkte (nur für gewerbliche Kunden)
  • Betriebe der körpernahen Dienstleistungen
  • grundsätzlich: Versicherungsvermittler und Finanzmakler
  • grundsätzlich: Immobilienmakler und-verwalter
  • grundsätzlich: Umzugs- und Montageunternehmen
  • grundsätzlich: Schlüssel- und Schuhdienste 
  • Fahr- und Flugschulen (nur für praktischen Unterricht)
So genannte "Mischbetriebe" dürfen ebenfalls öffnen, wenn ihr Hauptsortiment zu diesen Ausnahmen gehört.
Den geöffneten Betrieben ist es nicht gestattet, ihr Randsortiment ("Non Food") während des Lockdowns zu erweitern. 
Sortimentsübergreifend erlaubt ist hingegen das Liefern und Abholen von Waren außerhalb der Geschäftsräume, unter Wahrung der geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften (sog. "Click & Collect") sowie das sog. “Terminshopping”, wobei sich in den Geschäftsräumen nur eine Kundin oder ein Kunde mit jeweils einer Begleitperson je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Diese Regelung betrifft Landkreise mit einer Inzidenz von bis zu 100.
Zulässig ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit einer Kundin oder einem Kunden und jeweils einer Begleitperson die Durchführung von Bemusterungs- und Anprobeterminen in Betrieben und Einrichtungen jeglicher Art.
Unter Beachtung der Auflagen (u.a. Begrenzung der Gästezahl, vorherige Terminvereinbarung) können auch Gedenkstätten, Museen, Galerien, Ausstellungen sowie Zoos, Tierparks und botanische Gärten wieder öffnen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

weitere Informationen:
IHK-Handelsmonitor 2020: Corona beschleunigt Strukturwandel
Saisonumfrage Tourismus Herbst 2020: IHK fordert verlässliche Perspektive für Gastgewerbe