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  2. Ausbildung und Weiterbildung
  3. Sach- und Fachkundeprüfungen
  4. Gründung von Verkehrsunternehmen
Nr. 7353

Gründung von Verkehrsunternehmen

Im Verkehrsgewerbe greifen verschiedene Regulierungen. Zum einen ist die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit in dieser Branche erlaubnispflichtig. Eine Voraussetzung, die für die Erteilung der Erlaubnis erfüllt werden muss, ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Dieser wird in der Regel durch das Bestehen einer Fachkundeprüfung vor der IHK erbracht.
© Erwin Wodicka - wodicka@aon.at © Erwin Wodicka - wodicka@aon.at
Fachkundeprüfung/Gründung Güterkraftverkehr

Auch die Selbständigkeit im Güterkraftverkehrsgewerbe ist an einige Voraussetzungen geknüpft, die hier beschrieben werden.

© B. Wylezich fotola.com © B. Wylezich fotola.com
Fachkundeprüfung / Gründung Taxi- und Mietwagenunternehmen

Lesen Sie hier die speziellen Gründungsvoraussetzungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen.

Fachkundeprüfung / Gründung Omnibus

Wer sich im Personenverkehrsgewerbe selbständig machen will, muss dazu eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die hier näher erläutert werden.

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Ilona Busemann
Aus- und Weiterbildung
Sachbearbeiterin Sach- und Fachkundeprüfungen
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Heinrich Langkopf
Heinrich Langkopf
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Sach- und Fachkundeprüfungen I Projektleiter Wirtschaftsschutz
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