Fachkundeprüfung / Gründung Güterkraftverkehr
Unternehmensgründer, die mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben möchten (Achtung: ab Mai 2022 gilt dies für Auslandstransporte bereits ab 2,5 t), benötigen dazu eine behördliche Erlaubnis. Dazu muss der Unternehmensgründer gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde seine persönliche Zuverlässigkeit, seine finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachweisen. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Termine 2024 finden Sie hier
(Beginn schriftliche Prüfung jeweils um 9:00 Uhr):
(Beginn schriftliche Prüfung jeweils um 9:00 Uhr):
Termin: schriftlich
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Termin: mündlich
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14. Februar
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22. Februar
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17. April
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25. April
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12. Juni
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19. Juni
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11. September
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18. September
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13. November
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20. November
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Für die verfügbaren Prüfungstermine erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeportal. Hilfestellung gibt Ihnen das Merkblatt zur Onlineanmeldung. Sie benötigen dazu eine persönliche E-Mail-Adresse.
Änderungen der mündlichen Prüfungstermine behalten wir uns vor. Die angemeldeten Teilnehmer werden hierüber frühzeitig informiert. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass die Prüfungen vorzeitig ausgebucht sind. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig und ausschließlich schriftlich an.
Das Merkblatt für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 225 KB) informiert über die genauen Anforderungen der Straßenverkehrsbehörden, gibt betriebswirtschaftliche Hinweise und Tipps zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung. Der Orientierungsrahmen informiert über die einzelnen Themengebiete der Fachkundeprüfung.