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  4. (Beschleunigte) Grundqualifikation für Bus- und Lkw-Fahrer
Nr. 35302

(Beschleunigte) Grundqualifikation für Bus- und Lkw-Fahrer

(Beschleunigte) Grundqualifikationsprüfungen für Bus- und Lkw-Fahrer

Aufgrund der EU-Richtlinie 2003/59/EG müssen gewerblich eingesetzte Kraftfahrer seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) eine über die Fahrerlaubnis hinausgehende Grundqualifikation nachweisen. Betroffen davon sind grundsätzlich alle "gewerblichen" Transporte, somit auch Werkverkehre.

Anerkannte Ausbildungsstätten gem. Berufskraftfahrer­qualifizierungsgesetz

Hier haben wir für Sie eine Liste von Ausbildungsstätten im Wirtschaftsraum Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim zusammengestellt, die auf die beschleunigte Grundqualifikationsprüfung vorbereiten und/oder Weiterbildungen gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anbieten.

Ausnahme "Handwerkerregelung"

Viele Anfragen erreichen die IHK nach wie vor zur Ausnahme nach § 1, Abs. 2, Nr. 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, der so genannten Handwerkerregelung. Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfen.

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Heinrich Langkopf
Heinrich Langkopf
Aus- und Weiterbildung
Sach- und Fachkundeprüfungen I Projektleiter Wirtschaftsschutz
  • 0541 353-465
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Melanie Bußmann
Aus- und Weiterbildung
Sachbearbeiterin Sach- und Fachkundeprüfungen
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Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Anschrift:

IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück

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